Definition: Was ist ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf?
Als Seiteneinstieg wird eine spezielle Form des Berufseinstiegs in den Lehrerberuf bezeichnet. Anders als ausgebildete Lehrer bringen Seiteneinsteiger weder das für die Ausübung des Jobs erforderliche Lehramtsstudium, noch das Staatsexamen oder das anschließenden Referendariat (Vorbereitungsdienst) mit. Es fehlt die Ausbildung und Vorbereitung, die Lehrer klassischerweise erhalten.
Abhängig von der beruflichen Grundlage vor dem Seiteneinstieg kann die volle Lehramtsbefähigung erworben werden – Seiteneinsteiger können in bestimmten Fällen sogar in den Beamtenstatus aufgenommen werden. Selbst wenn nicht, können sie in einer unbefristeten Anstellung als Lehrer arbeiten und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt werden.
Unterschied zwischen Quer- und Seiteneinstieg
Die Begriffe „Quereinsteiger“ und „Seiteneinsteiger“ sind ähnlich, unterscheiden sich aber in wichtigen Aspekten. Der Unterschied zwischen Quereinstieg und Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist der Weg, den Sie einschlagen, um Lehrer zu werden. Entscheidend sind der Ablauf der Ausbildung und die anfängliche Berufserfahrung:
Quereinsteiger
Quereinsteiger bezeichnet Personen, die ohne ein Lehramtsstudium direkt in den Vorbereitungsdienst, das Referendariat, wechseln. Sie absolvieren ein vorgelagertes Referendariat, das in vielen Bundesländern mit einer Verbeamtung verbunden ist. Das bedeutet, dass sie nach Abschluss des Referendariats in den Lehrerberuf eintreten und in der Regel genauso bezahlt werden wie andere Lehrer.
Seiteneinsteiger
Seiteneinsteiger überspringen das Referendariat und beginnen direkt mit der Arbeit an einer Schule. Sie absolvieren eine pädagogische Zusatzausbildung berufsbegleitend. Auch hier ist die Möglichkeit einer Verbeamtung gegeben, wenn die Ausbildung mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird. Seiteneinsteiger werden häufig genauso bezahlt wie Quereinsteiger. Das führt zu Kritik aus der Lehrerschaft, da Seiteneinsteiger durch die fehlende Ausbildung als weniger qualifiziert angesehen werden.
Die Begriffe Quereinsteiger und Seiteneinsteiger werden in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich und teilweise synonym verwendet. In einigen Bundesländern gibt es spezifische Programme und Anforderungen für beide Wege, die von den Landesregierungen festgelegt werden.
Studie zu Kompetenzen von Seiten- und Quereinsteigern
Die Studie „Unterschiedliche Wege ins Lehramt – unterschiedliche Kompetenzen?“ stellte fest: Quer- und Seiteneinsteiger in den Lehrberuf schneiden im Vergleich zu Lehramtsanwärtern im öffentlichen Dienst in fachlicher und fachdidaktischer Hinsicht und bei der Motivation nicht schlechter ab.
Sie zeigten sogar mehr Resilienz bei Stress. Schlechtere Ergebnisse zeigten sie nur bei pädagogisch-psychologischen Kenntnissen.
Welches Ziel verfolgt der Seiteneinstieg?
Lehrer durchlaufen ohne Grund in der Regel ein streng reguliertes System aus Studium, Prüfungen und Referendariat. Bildung ist ein wichtiges Gut der Gesellschaft und die Vermittlung von Wissen an kommende Generationen soll gesichert werden. Trotzdem ist der Seiteneinstieg für viele Schulen ein wichtiger Faktor und in einigen Fällen sogar unbedingt notwendig.
Schuld daran ist der fortschreitende Lehrermangel. Jedes Jahr wächst die Lücke zwischen benötigtem Personal und vorhandenen Fachkräften. Tausende von Stellen werden frei, weil ein Großteil der aktuellen Lehrer auf das Renteneintrittsalter zusteuert. Positionen, die durch junge Lehrer neu besetzt werden müssen – es mangelt aber an Lehramtsstudenten und Referendaren.
Ohne Lösung bleiben unzählige Stellen unbesetzt und Unterrichtsstunden fallen aus. Durch den Seiteneinstieg werden zusätzliche Lehrkräfte gewonnen, um die Unterrichtsversorgung langfristig sicherzustellen. Ziel ist es, die Personallücke zu verkleinern und Unterrichtsausfall zu verhindern.
Voraussetzungen für den Seiteneinstieg
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Heißt: In jedem Bundesland gibt es eigene Voraussetzungen, Vorgaben und Gesetze, die den Seiteneinstieg regeln. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt in Ihrem Bundesland. Dort erfahren Sie, ob Sie eine Chance haben, für eine Lehrtätigkeit zugelassen zu werden.
Generell haben Sie die besten Chancen auf einen Seiteneinstieg, wenn Sie ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben. Theoretisch können Sie aber auch ohne Studium als Seiteneinsteiger arbeiten, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch geringer.
Seiteneinstieg: Voraussetzungen NRW
Wie der Seiteneinstieg ablaufen kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, zeigen wir am Beispiel des Schulministeriums im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):
1. Seiteneinstieg (Quereinstieg) mit Vorbereitungsdienst
Sie haben ein Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern geschafft, verfügen über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (oder eine zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes) und Ihre deutschen Sprachkenntnisse sind für eine Lehrtätigkeit gut genug?
Dann bringen Sie die besten Voraussetzungen für einen Quereinstieg ins Lehramt mit. Werden Sie mit positiver Prognose zum Ausbildungserfolg in den Schuldienst eingestellt, absolvieren Sie für 12 bis 24 Monate einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Anschließend steht eine Staatsprüfung an. Meistern Sie diese, erhalten Sie die volle Lehramtsbefähigung mit der Möglichkeit einer Verbeamtung.
2. Seiteneinstieg mit pädagogischer Einführung
Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst nicht oder haben Ihr Studium an einer Fachhochschule absolviert, gibt es eine Alternative zum Seiteneinstieg. Sie durchlaufen kein Referendariat, sondern erhalten eine einjährige pädagogische Einführung. Diese können auch Seiteneinsteiger bekommen, die kein Hochschulstudium, sondern eine fachspezifische Ausbildung gemacht haben. Dabei handelt es sich jedoch um die seltenste Form des Seiteneinstiegs.
Für die Arbeit an einer Grundschule ist typischerweise nur diese Art des Seiteneinstiegs möglich. Nach der pädagogischen Einführung erhalten Sie eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, in dem diese absolviert wurde. Es ist keine Lehramtsbefähigung. Sie können im Lehrerberuf tätig werden.
3. Seiteneinstieg an einem Berufskolleg
Einen besonderen Fall stellen Seiteneinsteiger mit Fachhochschulabschluss dar, die in technischen Fachrichtungen an einem Berufskolleg beschäftigt werden. Dazu zählen beispielsweise Elektro- oder auch Maschinenbautechnik. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass diese durch ein duales Studium den Master of Education erwerben.
Ist dieser geschafft, geht es in einen anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst mit abschließender Lehramtsprüfung. Kein leichter Weg, der aber mit der Lehramtsbefähigung und der Chance auf eine Verbeamtung belohnt wird. Auf diesem Weg können Sie Berufsschullehrer werden.
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