Zweitjob: Wichtige Regeln zu Gehalt, Steuern & Arbeitszeit

Mit einem Zweitjob können Sie Ihr Einkommen erhöhen oder neue Berufserfahrungen sammeln. Ob als Minijob, Teilzeitjob oder nebenberufliche Selbstständigkeit: Grundsätzlich ist eine zweite Beschäftigung erlaubt. Allerdings müssen Sie hierbei einige arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Zweitjob genehmigt werden muss, wie viel Sie verdienen dürfen und welche gesetzlichen Regeln gelten…

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Definition: Was ist ein Zweitjob?

Ein Zweitjob ist eine weitere Beschäftigung, die Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf ausüben. Anders als ein gelegentlicher Zuverdienst handelt es sich dabei um ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis mit fest vereinbarten Arbeitszeiten. Ein Zweitjob kann als Minijob, Midijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt werden. Dabei müssen die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Steuern und Sozialversicherung sowie mögliche Vorgaben des Hauptarbeitgebers beachtet werden.

Laut Statistischem Bundesamt haben in Deutschland aktuell rund 4,7 Millionen Menschen einen Zweitjob. Das entspricht etwa 10 % aller Beschäftigten. Die Mehrheit nutzt den Zweitjob, um das Einkommen aufzubessern, seltener, um neue Erfahrungen zu sammeln oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die häufigste Form (75 %) eine Kombination aus Hauptjob plus Nebenjob (Minijob).

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Was muss ich bei einem Zweitjob alles beachten?

Ein Zweitjob kann Ihr monatliches Einkommen erhöhen oder den Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglichen. Gleichzeitig müssen Sie hierbei einige gesetzliche Regelungen aus dem Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie sozialversicherungsrechtliche Regeln beachten. Andernfalls drohen Konflikte mit dem Arbeitgeber, Nachzahlungen oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen. Unser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte und Fragen:

Darf ich jederzeit einen Zweitjob ausüben?

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich neben ihrem Hauptberuf einer weiteren Beschäftigung nachgehen. Ein generelles Verbot von Zweitjobs ist rechtlich in der Regel unzulässig, weil Sie Ihre Freizeit immer frei gestalten dürfen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie den Zweitjob melden oder genehmigen lassen. Ob das erforderlich ist, ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag.

Muss ich meinen Arbeitgeber über den Zweitjob informieren?

Ob Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Häufig finden sich dort entsprechende Klauseln. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Anzeigepflicht

    Sie müssen Ihren Arbeitgeber vor Aufnahme des Zweitjobs lediglich über die Nebentätigkeit informieren. Eine ausdrückliche Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich.

  • Genehmigungspflicht

    In einigen Arbeitsverträgen steht, dass der Arbeitgeber dem Zweitjob vorab zustimmen muss. Halten Sie sich unbedingt an diese Vorgabe! Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung.

Darf der Arbeitgeber einen Zweitjob verbieten?

Verbieten kann der Arbeitgeber den Zweitjob nur in Ausnahmefällen und nur aus sachlichem Grund. So kann er die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • gesetzliche Arbeitszeitgrenzen überschritten werden.
  • Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob leidet.
  • Sie für einen direkten Wettbewerber arbeiten.
  • Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.

Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten besondere Vorschriften. Hier ist eine Nebentätigkeit fast immer genehmigungspflichtig!

Wie viel darf ich im Zweitjob verdienen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verdienstgrenze für einen Zweitjob. Wie viel Sie verdienen dürfen, hängt davon ab, ob der zweite Job als Minijob, Midijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Liegt Ihr regelmäßiges Einkommen innerhalb der aktuellen Minijob-Grenze, bleibt es steuerfrei. Ansonsten fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, sodass vom Bruttolohn netto immer weniger übrig bleibt.

Nebenjob

Einkommensgrenzen

Minijob Maximal 603 € pro Monat (= 43 Stunden bei Mindestlohn)
Midijob Zwischen 603,01 € und 2.000 €, reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung.
Arbeitslosigkeit Freibetrag: 165 € pro Monat, maximal 15 Stunden pro Woche.

Welche Arbeitszeiten muss ich im Zweitjob einhalten?

Auch mit zwei Jobs müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden. Nach § 3 ArbZG dürfen Sie die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Vorübergehend sind bis zu 10 Stunden täglich möglich, wenn der gesetzliche Ausgleich erfolgt. Daraus ergibt sich im Durchschnitt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Außerdem müssen zwischen 2 Arbeitstagen grundsätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG).

Welche Regeln gelten im Urlaub und bei Krankheit?

Der gesetzliche Erholungsurlaub dient Ihrer Erholung. Deshalb dürfen Sie den Urlaub prinzipiell nicht dazu nutzen, den Umfang des Zweitjobs erheblich auszuweiten. Arbeiten Sie bereits regelmäßig im Zweitjob, können Sie diese Tätigkeit aber im bisherigen Umfang fortführen. Während einer Krankschreibung sollten Sie wiederum vorsichtig sein: Jede Tätigkeit, die Ihre Genesung verzögern oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken könnte, kann arbeitsrechtliche Konflikte verursachen und wieder zur Abmahnung oder gar Kündigung führen. Entscheidend ist also, ob die Tätigkeit Ihrer schnellen Genesung schadet.

Wie wird ein Zweitjob versteuert?

Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, wie Ihr Zweitjob ausgestaltet ist:

  • Minijob

    Liegt Ihr regelmäßiger Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze, gelten die besonderen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen. Der Minijob wird häufig pauschal versteuert und bleibt für Arbeitnehmer unterhalb der Minijob-Grenze meist steuerfrei.

  • Sozialversicherungspflichtiger Zweitjob

    Liegt der Verdienst über der Minijob-Grenze, wird der Zweitjob über die Steuerklasse 6 versteuert. Dadurch fallen zunächst höhere Lohnsteuerabzüge an. Zu viel gezahlte Steuern können Sie jedoch häufig über die Steuererklärung zurückerhalten.

Welche steuerfreien Ausnahmen gibt es?

Wer sich nebenberuflich für gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen engagiert, kann von besonderen Steuervergünstigungen profitieren. Dazu gehören insbesondere die Übungsleiterpauschale (bis zu 3.300 € pro Jahr steuerfrei) für Trainer, Dozenten oder Ausbilder sowie die Ehrenamtspauschale (bis zu 840 € pro Jahr steuerfrei) für Vereinsvorstände oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten. Beide Freibeträge gelten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nebentätigkeitsvereinbarung für Zweitjob – Muster

Wenn Sie sich den Zweitjob vom Arbeitgeber genehmigen lassen wollen oder müssen, können Sie die folgende kostenlose Vorlage einer Nebentätigkeitsvereinbarung nutzen. Das Muster sollten Sie aber stets individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken und vor dem Kopieren editieren:

Nebentätigkeitsvereinbarung

Max Muster
Musterstr. 11
12345 Musterstadt

Arbeitgeber GmbH
Peter Personaler
Beispielstr. 99
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Sehr geehrter Herr Personaler,

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem TT.MM.JJJJ beabsichtige, folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:

Art der Nebentätigkeit:

_________________________________________________________

Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf Minijob-Basis für und im Auftrag der Firma _______ aus.

Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)

  • Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: __ Stunden
  • Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): __ Stunden

Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ bestehen fort.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

Genehmigt durch:

________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber



Das Musterschreiben können Sie überdies hier noch als PDF-Dokument oder Word-Datei herunterladen. Achtung: Die Vorlage ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Welche Fehler sollten Sie beim Zweitjob vermeiden?

Wer einen Zweitjob aufnimmt, sollte einige typische Fehler vermeiden: Überschreiten Sie weder die zulässigen Arbeitszeiten noch verschweigen Sie eine bestehende Anzeige- oder Genehmigungspflicht! Arbeiten Sie außerdem nicht für einen direkten Wettbewerber Ihres Arbeitgebers und achten Sie darauf, dass der Zweitjob Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigt. Prüfen Sie schließlich vorab, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen Ihr zusätzlicher Verdienst hat. So profitieren Sie von Ihrem Zweitjob, ohne rechtliche oder finanzielle Nachteile zu riskieren.

Checkliste zum Zweitjob

    Bevor ich starte

  • Ich weiß, warum ich einen Zweitjob machen möchte.
  • Ich habe genügend Zeit für einen zweiten Job.
  • Ich achte darauf, dass mein Hauptjob nicht darunter leidet.
  • Ich kenne meine körperlichen und mentalen Belastungsgrenzen.
  • Arbeitsvertrag und Arbeitgeber

  • Ich habe meinen Arbeitsvertrag auf Regelungen zum Zweitjob geprüft.
  • Ich weiß, ob ich meinen Arbeitgeber informieren oder um Erlaubnis fragen muss.
  • Mein Zweitjob steht nicht in Konkurrenz zu meinem Hauptarbeitgeber.
  • Rechtliche und finanzielle Aspekte

  • Ich kenne die steuerlichen Auswirkungen meines Zweitjobs.
  • Ich habe geprüft, welche Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
  • Ich weiß, wie sich der Zweitjob auf Kindergeld, BAföG oder andere Leistungen auswirken kann.
  • Ich bewahre alle Unterlagen und Lohnabrechnungen sorgfältig auf.
  • Arbeitszeit und Gesundheit

  • Ich halte die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ein.
  • Ich plane ausreichend Ruhezeiten zwischen meinen Jobs ein.
  • Ich nehme mir genügend Zeit für Familie, Freunde und Erholung.
  • Ich achte auf Warnsignale wie Stress oder Erschöpfung.
  • Organisation

  • Ich habe einen festen Wochenplan für beide Jobs.
  • Ich plane Puffer für Termine und unvorhergesehene Ereignisse ein.
  • Ich behalte Fristen und Arbeitszeiten im Blick.
  • Langfristige Planung

  • Ich überprüfe regelmäßig, ob sich der Zweitjob finanziell lohnt.
  • Ich nutze den Zweitjob, um neue Fähigkeiten und Kontakte aufzubauen.
  • Ich weiß, wann es Zeit ist, den Zweitjob zu reduzieren oder zu beenden.
  • Ich habe ein klares Ziel, das ich mit meinem Zweitjob erreichen möchte.
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Selbstständig im Zweitjob?

Ein Zweitjob muss nicht zwangsläufig eine weitere Anstellung sein. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist ebenfalls möglich und erlaubt Ihnen, eine Geschäftsidee mit überschaubarem Risiko aufzubauen und zunächst parallel zum Hauptberuf zu testen. So können Sie erste Kunden gewinnen, Erfahrungen sammeln und herausfinden, ob sich eine spätere Vollzeit-Selbstständigkeit lohnt. Je nach Tätigkeit ist dafür eine Anmeldung als Freiberufler oder Gewerbetreibender erforderlich. Informieren Sie allerdings auch hierüber Ihren Arbeitgeber, sofern der Arbeitsvertrag das vorsieht, und achten Sie darauf, dass Ihre selbstständige Tätigkeit weder mit Ihrem Arbeitgeber konkurriert noch gegen die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften verstößt.

Woran kann ich unseriöse Arbeitgeber erkennen?

Leider gibt es in Deutschland auch einige schwarze Schafe auf dem Arbeitsmarkt, die unseriöse Zweitjobs anbieten – besonders als Online-Jobs von zu Hause, mit denen Sie angeblich schnell Geld verdienen können. Achtung! Bevor Sie sich auf derlei Zweitjobs einlassen oder einen Arbeitsvertrag unterschreiben, achten Sie auf folgende Merkmale:

Merkmal

Kurz erklärt

Unternehmensangaben Impressum, Anschrift und Ansprechpartner sind online leicht zu finden und stimmen (checken!).
Transparente Aufgaben Die Tätigkeiten und Anforderungen werden konkret beschrieben.
Faire Vergütung Die Bezahlung ist angemessen (Mindeslohn?) und jederzeit nachvollziehbar.
Kein Geld im Voraus Seriöse Arbeitgeber verlangen keine Gebühren für Bewerbung, Schulungen oder Arbeitsmaterial!
Schriftlicher Vertrag Arbeitsbedingungen, Vergütung und Ihre Rechte werden vertraglich festgehalten.
Professioneller Bewerbungsprozess Vorstellungsgespräche und Kommunikation laufen strukturiert und nachvollziehbar ab.
Realistische Versprechen Es werden keine übertriebenen Aussagen wie „5.000 € pro Woche ohne Erfahrung“ gemacht.
Datenschutz Ihre persönlichen Daten werden nur im üblichen Umfang abgefragt (siehe: Job-Scamming).

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