Definition: Was ist eine Mehrfachbeschäftigung?
Mehrfachbeschäftigung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer parallel in mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt ist. Schon ab zwei Jobs bei unterschiedlichen Unternehmen gleichzeitig handelt es sich offiziell um eine Mehrfachbeschäftigung. Mehrfache Beschäftigungen sind sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung möglich. Für die Beurteilung spielen weder das Gehalt noch die Arbeitszeit der einzelnen Tätigkeiten eine Rolle.
Voraussetzung: Unterschiedliche Arbeitgeber
Nur bei einer Tätigkeit für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber handelt es sich um eine echte Mehrfachbeschäftigung. Arbeiten Sie beispielsweise im Betrieb eines einzelnen Arbeitgebers in verschiedenen Abteilungen, liegt formal keine Mehrfachbeschäftigung vor.
Beispiele für Mehrfachbeschäftigungen
Es sind mehrere Konstellationen als Multijobber denkbar. Einige Beispiele:
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Hauptjob und Nebenjob
Sie haben eine Hauptbeschäftigung in Vollzeit und üben dazu einen oder mehrere Nebenjobs aus.
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Mehrere Teilzeitjobs
Sie sind bei verschiedenen Arbeitgebern in Teilzeit beschäftigt – z.B. 20 Stunden in der Woche bei Arbeitgeber A und zusätzlich 10 Stunden bei Arbeitgeber B.
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Hauptjob, Minijob und kurzfristige Beschäftigung
Sie haben eine Hauptbeschäftigung, einen Nebenjob und beginnen eine kurzfristige Beschäftigung etwa am Wochenende in der Gastronomie.
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Mehrere Minijobs
Es gibt keinen Hauptjob. Dafür arbeiten Sie in mehreren Minijobs jeweils auf 603-Euro-Basis.
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Hauptjob und Selbstständigkeit
Sie machen sich neben Ihrem Hauptjob selbstständig.
Was gilt bei der Sozialversicherung?
Ob eine Mehrfachbeschäftigung versicherungspflichtig wird oder nicht, hängt von den Beschäftigungsverhältnissen und von Ihrem Einkommen ab. Besteht eine Versicherungspflicht, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Unsere Übersicht zeigt die Regeln zur Sozialversicherung:
- Vollzeitjob
- Teilzeitjob
- Ein oder mehrere Nebenjobs mit einem Gesamteinkommen über 603 Euro
- Ein oder mehrere Nebenjobs mit einem Gesamteinkommen bis 603 Euro
- Kurzfristige Beschäftigung (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr)
Versicherungspflichtig sind:
Versicherungsfrei sind:
Minijobs sind zwar rentenversicherungspflichtig, Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge
Beträgt Ihr Einkommen aus einer Mehrfachbeschäftigung mehr als 5.812,50 € brutto monatlich (Stand: 2026), müssen Sie für darüberliegende Einkommen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge bezahlen. Bei der Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 8.450 € im Monat.
Welche Steuern fallen bei einer Mehrfachbeschäftigung an?
Für Ihren Hauptjob gilt zunächst Ihre übliche Steuerklasse. Auf dieses Einkommen zahlen Sie Lohnsteuer entsprechend Ihrer Freibeträge und Pauschalen. Zusätzliche Beschäftigungen werden in der ungünstigen Lohnsteuerklasse 6 versteuert. Ausnahme: Bei einer Mehrfachbeschäftigung mit nur einem Minijob bleibt dieser steuerfrei. Für die erste Tätigkeit neben dem Hauptjob zahlen Sie keine Steuer, wenn das Gehalt unter 603 Euro im Monat bleibt.
Übertragung von Freibeträgen
Bei geringen Einkünften aus Ihrer Hauptbeschäftigung ist es möglich, nicht voll ausgeschöpfte Freibeträge auf ein zweites Beschäftigungsverhältnis zu übertragen. Dazu müssen Sie aber einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dadurch haben Sie monatlich sofort mehr Geld in der Tasche, weil die Freibeträge nicht erst über die Steuererklärung angewendet werden.
Krankmeldung bei Mehrfachbeschäftigung
Bei einer Mehrfachbeschäftigung gelten grundsätzlich dieselben Regeln zur Krankmeldung: Sie müssen alle Arbeitgeber informieren, dass Sie arbeitsunfähig sind. Je nach Arbeitsvertrag können Arbeitgeber schon am ersten Tag einen Nachweis verlangen.
Wann ist eine Mehrfachbeschäftigung erlaubt?
Als Arbeitnehmer steht es Ihnen grundsätzlich frei, einer Mehrfachbeschäftigung nachzugehen. Unternehmen dürfen eine Nebentätigkeit oder einen Minijob nicht einfach verbieten. Das gilt allerdings nur, wenn Sie hierbei einige Regelungen beachten:
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Leistung
Der Nebenjob darf Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen.
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Information
Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung zu informieren.
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Konkurrenz
Die Tätigkeit darf Ihrem Arbeitgeber keine direkte Konkurrenz machen.
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Arbeitszeit
Sie dürfen auch bei Mehrfachbeschäftigungen die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen 2 Arbeitstagen müssen eingehalten werden.
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Urlaub
Urlaub dient der Erholung und darf nicht zum Arbeiten in einem anderen Job genutzt werden.
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Zustimmung
Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Zustimmungspflicht zur Nebentätigkeit, müssen Sie sich daran halten. Gibt es keine triftigen Gründe, muss der Arbeitgeber aber zustimmen.
Ursachen für die wachsende Mehrfachbeschäftigung
Laut Studien des Statistischen Bundesamtes nehmen Mehrfachbeschäftigungen in Deutschland seit Jahren zu. Im vergangenen Jahr hatten 4,7 % aller Erwerbstätigen in Deutschland neben ihrer Haupttätigkeit mindestens einen weiteren Job – das betrifft gut 2 Millionen Beschäftige. Die Gründe dafür sind vielfältig:
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Schwierige Arbeitssituation
Prekäre Arbeitsverhältnisse mit unklaren Perspektiven und geringer Bezahlung nehmen zu. Effekt: Arbeitnehmer können sich nicht mehr ausschließlich durch ein Gehalt aus ihrem Hauptjob finanzieren.
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Befristete Arbeitsverträge
Viele Branchen setzen vermehrt auf befristete Arbeitsverträge. Zweit- und Drittjobs bringen für Arbeitnehmer eine gewisse finanzielle Sicherheit.
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Viele Minijobs
Unternehmen setzen bevorzugt Minijobber ein. Das macht die Personalplanung flexibel und hält die Personalkosten gering.
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Neue Erfahrungen
Ein positiver Grund: Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, in Nebenjobs neue Fähigkeiten zu lernen und Erfahrungen zu sammeln. Das hilft später bei einem Jobwechsel.
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