Bewerbungsabsagen wegen ausländischem Namen?
Gleich vorweg: Ausländisch klingende Namen sagen natürlich nichts über Ihre Eignung oder Kompetenzen aus! Die traurige Wahrheit aber ist: Sie können die Bewerbung erschweren. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung bestätigte erst kürzlich: Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund haben eine um 18 Prozentpunkte geringere Chance auf einen Job als Bewerber ohne Migrationshintergrund.
Falls Sie gerade auf Jobsuche sind, ständig Absagen bekommen und fürchten, das könnte etwas mit Ihrem ausländisch klingenden Namen zu haben, dann haben Sie ein paar Optionen, wie Sie damit umgehen…
Ausländisch klingender Name: Was tun?
1. Namen abkürzen
Betrifft es nur den Vornamen, können Sie diesen abkürzen – aus „Emre Beispiel“ wird „E. Beispiel“. Klingen Vor- und Nachname ausländisch, können Sie in den Bewerbungsunterlagen auch nur Initialen verwenden – also zum Beispiel statt „Aliya Babacan“ schreiben Sie: „A.B.“ Das gilt allerdings nur für Anschreiben und Lebenslauf! Dokumente wie Ausbildungszeugnisse oder Arbeitszeugnisse dürfen Sie nicht verändern: Dokumentenfälschung ist strafbar! Schicken Sie stattdessen im ersten Durchgang nur eine Kurzbewerbung und bieten Sie an, weitere Dokumente zum Vorstellungsgespräch mitzubringen.
2. Angaben weglassen
Bestimmte Daten in der Bewerbung sind heute freiwillig. Dazu gehören Geburtsdatum, Geburtsort und Bewerbungsfoto. Diese Angaben können grundsätzlich weglassen. Falls Sie im Ausland eine Ausbildung gemacht oder dort studiert haben, können Sie stattdessen die deutsche Anerkennung des Abschlusses oder einen äquivalenten europäischen Titel (Bachelor, Master) nennen und die Uni erstmal nicht angeben. Zumindest in der ersten Bewerbung.
3. Empfehlungen nutzen
Ergänzen Sie Ihre Bewerbung mit Referenzen und Empfehlungsschreiben. Diese sind ohnehin eine gute Alternative zum Arbeitszeugnis und wirken genauso: Eine renommierte Person aus Ihrem Netzwerk bestätigt Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten für den Job. Solche persönlichen Kontakte öffnen zahlreiche Türen – vor allem auf dem sogenannten verdeckten Stellenmarkt.
Ansonsten gilt: Suchen Sie weiter nach Unternehmen, die Kandidaten nicht diskriminieren und Diversität schätzen. Oft gilt das für große Konzerne und Mittelständler, die global agieren oder internationale Standorte haben. Dort ist Chancengleichheit nicht nur eine Floskel, sondern wird gelebt.
Kann ich mich rechtlich gegen Diskriminierung wehren?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt jede Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Rasse, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Bedeutet: Wenn Sie das Gefühl haben, wegen Ihres Namens diskriminiert und abgelehnt worden zu sein, können Sie sich dagegen wehren – theoretisch.
In der Praxis ist der Nachweis aber schwer. Und die Beweislast liegt beim Bewerber. Bedeutet: Sie müssen nachweisen können, dass Sie den Job wegen Ihres ausländischen Namens nicht bekommen haben. Dazu werden Personaler aber nichts sagen… Falls doch und Sie haben Zeugen oder etwas Schriftliches, können Sie Klage einreichen und rund ein Bruttomonatsgehalt als Schadenersatz einfordern.
Auch wenn es ein schwacher Trost ist: Am Ende läuft es doch darauf hinaus, dass Sie sich einen Arbeitgeber suchen sollten, bei dem Sie willkommen sind – egal, wie „fremd“ Ihr Name klingt. Vorurteile bauen sich leider nur langsam ab. Und in der Bewerbung ist das eben (noch) nicht Ihr Job…
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