Rechte von Praktikanten: Bezahlung, Urlaub + Arbeitsrecht

Ein Praktikum ist für viele Studenten und Absolventen der Einstieg in den Job. Sie erhoffen sich bessere Chancen für Bewerbungen, Einladungen ins Assessment Center oder gleich eine Übernahme. Doch werden Praktikanten teilweise als billige Arbeitskräfte missbraucht. Dabei gibt es zahlreiche Rechte von Praktikanten. Sie sollen einen Einblick in den Job und erste Berufserfahrung bekommen – mit entsprechenden Arbeitsbedingungen. Wir erklären, welche Rechte Sie als Praktikant haben…

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Was ist ein Praktikum?

Ein Praktikum ist eine befristete Tätigkeit – meist für mehrere Wochen oder Monate – bei einem Unternehmen, die darauf abzielt, einen Beruf kennenzulernen, einen besseren Eindruck des Arbeitsalltags in einem Job zu erhalten und erste Kenntnisse zu erwerben. Gerade der Erwerb praktischer Kenntnisse sollte im Fokus stehen.

Dabei werden zwei Arten von Praktika unterschieden:

  1. Das Pflichtpraktikum

    Dieses ist in der Studienordnung von Hochschulen oder Universitäten vorgeschrieben. Um den angestrebten Abschluss zu erwerben, muss der Student in seiner Studienzeit ein Praktikum absolvieren. Bei diesem Praktikum liegt kein Anspruch auf Vergütung vor. Allerdings besteht ein Bafög-Anspruch. Erhalten Sie für Ihr Studium Bafög, wird dieses während ihres Praktikums fortgezahlt. Ein Bafög-Anspruch besteht auch, wenn das Praktikum eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist.

  2. Das freiwillige Praktikum

    Deutlich mehr Rechte haben Praktikanten, die aus freien Stücken das Praktikum absolvieren. Ihre Rechte fallen unter das Berufsbildungsgesetz und sind damit vergleichbar mit den Rechten und Pflichten von Auszubildenden (PDF). So kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung bestehen – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

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Rechte von Praktikanten: Die Bezahlung

Ein Anspruch auf eine angemessene Bezahlung besteht vor allem dann, wenn es weniger um die Vermittlung neuer Kenntnisse geht, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Dies ist vor allem bei Praktika nach Abschluss des Studiums der Fall. Durch den Mindestlohn steht zudem vielen Praktikanten eine angemessene Bezahlung zu.

Allerdings gibt es davon einige Ausnahmen:

  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten
  • Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
  • Praxisphasen während eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind.

Vom Mindestlohn ausgenommen sind außerdem alle unter 18-Jährigen, die noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Das soll verhindern, dass wegen einer vergleichsweise gut bezahlten Praktikumsstelle auf eine Ausbildung verzichtet wird.

Schnellcheck: Mindestlohn im Praktikum?

Sie können auch einen kleinen Schnellcheck machen, ob Sie unter die Mindestlohn-Regel fallen. Beantworten Sie dazu einfach folgende Fragen:

  • Sind Sie unter 18 Jahren und haben noch keine Berufsausbildung?
  • Dauert Ihr Praktikum maximal drei Monate?
  • Handelt es sich dabei um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums?
  • Absolvieren Sie das maximal 3-monatige Praktikum, um sich für die Berufswahl zu orientieren?
  • Haben Sie vorher noch nie für das Unternehmen gearbeitet?

Wenn Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten können, fallen Sie nicht unter die Mindestlohn-Regel. Ansonsten sehr wahrscheinlich schon.

Achtung: Dauert das Praktikum länger als drei Monate, muss es vollständig ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Also nicht nur der eine, längere Monat, sondern rückwirkend für die volle Praktikumszeit.


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Rechte von Praktikanten: Die Arbeitszeit

In der Regel entsprechen die Arbeitszeiten denen der angestellten Arbeitnehmer. Wie lange ein Praktikant arbeitet, wird aber im Einzelnen schriftlich festgehalten und mit dem Unternehmen vereinbart.

Bei freiwilligen Praktika besteht Anspruch auf Ausgleich von Überstunden und für Tätigkeiten an Sonn- beziehungsweise Feiertagen. Dieser ergibt sich wiederum aus dem Berufsbildungsgesetz und gilt daher nicht für Pflichtpraktika.

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Rechte von Praktikanten: Der Urlaub

Auch beim Urlaubsanspruch gelten unterschiedliche Regelungen. Bei Pflichtpraktika unterliegen Studenten keinem arbeitsrechtlichen Schutz und haben auch keinen Anspruch auf Urlaub. Rechtlich sind Sie weiterhin Student und kein Arbeitnehmer – das Praktikum ist lediglich ein Teil des Studiums.

Bei einem freiwilligen Praktikum haben Sie Anspruch auf Urlaub wie andere Angestellte auch. Das bedeutet, dass Sie bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage (1,66 Tage pro Monat) und bei einer 6-Tage-Woche sogar Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr (2 Tage pro Monat) haben.

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Rechte von Praktikanten: Das Praktikumszeugnis

Ist das Praktikum vorüber, steht Ihnen ein Praktikumszeugnis zu. Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich dabei meist um eine Bescheinigung, dass Sie in einer bestimmten Zeitspanne bei dem Unternehmen beschäftigt waren.

Bei freiwilligen Praktika steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Dieses sollte die genaue Tätigkeitsbeschreibung und eine Übersicht Ihrer Aufgaben enthalten. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis neben der reinen Positions- und Aufgabenbeschreibung zudem eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers.

Achten Sie dabei auf die Zeugnissprache, denn vieles steht im Subtext.

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Rechte von Praktikanten: Die Kündigung

Natürlich können Sie auch als Praktikant kündigen und so das Praktikum vorzeitig beenden. Entspricht das Praktikum so gar nicht Ihren Vorstellungen, Sie haben das Gefühl, nichts zu lernen oder müssen nur Kaffee kochen und Kopieren, sollten Sie die Notbremse ziehen.

Die Kündigungsfrist wird im Praktikumsvertrag vereinbart. Im Normalfall beträgt diese vier Wochen. Wurde auch eine Probezeit festgelegt, können Sie in dieser Zeit fristlos kündigen. Wollen Sie das Praktikum beenden, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Aufhebungsvertrag

    Mit einem Aufhebungsvertrag beschließen beide Seiten, dass die Zusammenarbeit beendet werden soll. Hier kann auch eine Kündigungsfrist umgangen und vereinbart werden, dass das Praktikum mit sofortiger Wirkung endet.

  • Ordentliche Kündigung

    Ist diese Möglichkeit im Praktikumsvertrag geregelt, können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei müssen Sie jedoch die Kündigungsfrist einhalten und bis zu deren Ablauf das Praktikum weiterführen.

  • Fristlose Kündigung

    Auch die fristlose Kündigung kann für ein Praktikum infrage kommen. Dafür brauchen Sie jedoch einen triftigen Grund, um mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das kann Mobbing, Diskriminierung, Verletzung der Fürsorgepflicht oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers sein.

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Praktikantenrechte im Praktikumsvertrag sichern

Unser Ratschlag: Bestehen Sie auf einen Praktikumsvertrag. Darin sollten die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch, die Kündigungsfrist sowie die Inhalte festgelegt sein. Je mehr Sie im Vorfeld schriftlich festhalten, desto besser sind Ihre Rechte abgesichert, weil Sie sich auf den Praktikumsvertrag berufen können.

Besonders bei Pflichtpraktika sollten Sie nur Stellen annehmen, deren Rahmenbedingungen vorher schriftlich festgelegt wurden. Denn bei einem Pflichtpraktikum sind Sie arbeitsrechtlich kaum geschützt und können daher leichter ausgenutzt werden.


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