Praktikantenrechte: Die wichtigsten Rechte und Pflichten

Kaffee kochen und kopieren war gestern. Es gibt zahlreiche Rechte von Praktikanten – im Pflichtpraktikum genauso wie im freiwilligen Praktikum. Diese betreffen Praktikumsvertrag, Arbeitszeit, Bezahlung nach Mindestlohn, Urlaubsanspruch oder das Zeugnis am Ende. In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Praktikantenrechte bzw. Rechte und Pflichten der Arbeitgeber. So starten Sie rechtlich abgesichert in Ihr Praktikum…

Praktikanten Rechte Arbeitsrecht Ubersicht

Praktikantenrechte – Key Facts

  • Praktikumform: Je nach Art des Praktikums ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Praktikanten nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Praktikumsvertrag: Praktikanten sollten stets einen Praktikumsvertrag schließen, der Aufgaben, Arbeitszeit, Dauer und Kündigungsfrist regelt.
  • Anleitung: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Praktikanten anzuleiten und Lerninhalte zu vermitteln.
  • Mindestlohn: Praktikanten haben Anspruch auf Mindestlohn, außer bei Pflichtpraktika, Praktika unter 3 Monaten oder wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit entspricht i.d.R. der von normalen Arbeitnehmern und beträgt 7-8 Stunden am Tag.
  • Überstunden: Bei freiwilligen und längeren Praktika besteht das Recht auf Ausgleich von Überstunden sowie für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen.
  • Urlaubsanspruch: Im freiwilligen Praktikum haben Sie Anspruch auf Urlaub, im Pflichtpraktikum dagegen meist nicht.
  • Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen (Fürsorgepflicht nach § 618 BGB).
  • Zeugnis: Nach dem Praktikum haben Praktikanten Anspruch auf ein Praktikumszeugnis oder eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit.
  • Kündigung: Praktikanten können das Praktikum jederzeit kündigen, müssen dabei jedoch oft Kündigungsfristen einhalten.
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Rechte und Pflichten von Praktikanten im Überblick

Die Praktikantenrechte unterscheiden sich teils erheblich – je nachdem, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum oder um ein Pflichtpraktikum etwa im Rahmen des Studiums oder ein Schülerpraktikum handelt. Bei letzterem haben Praktikanten beispielsweise keinen Anspruch auf eine Vergütung. Die Rechte und Pflichten von Praktikanten im Überblick:

Recht auf Vergütung

Ein Recht auf eine angemessene Bezahlung besteht nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) im freiwilligen Praktikum. Hierbei haben Praktikanten Anspruch auf ein Praktikanten-Gehalt mindestens nach Mindestlohn. Allerdings gibt es Ausnahmen. Ein Recht auf Bezahlung gibt es nicht bei…

  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Freiwilligen Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu 3 Monaten
  • Freiwilligen Praktika bis zu 3 Monaten, die zur Berufsorientierung dienen
  • Praxisphasen während eines dualen Studiums
  • Praktikanten unter 18 Jahren, die noch keinen Berufsabschluss erworben haben

Dauert das Praktikum länger als 3 Monate, muss es vollständig ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Also nicht nur der eine, längere Monat, sondern rückwirkend für die volle Praktikumszeit.

Arbeitszeiten

Für Praktikanten gelten die gleichen gesetzlichen Arbeitszeitregeln wie für andere Arbeitnehmer. Die genaue Arbeitszeit wird meist im Praktikumsvertrag festgelegt. In der Regel dürfen Praktikanten nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Für minderjährige Praktikanten gelten strengere Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Jugendliche unter 15 Jahren dürfen höchstens 7 Stunden am Tag und maximal 35 Stunden pro Woche arbeiten – und nicht zwischen 20 und 6 Uhr.

Alter

Tägliche Arbeitszeit

Unter 15 Jahre 7 Stunden
15 bis 18 Jahre 7-8 Stunden
Ab 18 Jahre 8 Stunden

Überstunden sowie Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich möglich, müssen aber ausgeglichen oder vergütet werden, besonders bei freiwilligen Praktika. Schichtarbeit darf wiederum nur maximal 10 Stunden lang sein, inklusive Pausen.

Recht auf Ruhepausen

Während der Arbeitszeit müssen bestimmte Ruhepausen eingehalten werden. Minderjährige Praktikanten müssen bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde machen. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Bei volljährigen Praktikanten sind bei 6 Stunden Arbeitszeit im Schülerpraktikum 30 Minuten Pause Pflicht.

Recht auf Urlaub

Beim Urlaubsanspruch gelten unterschiedliche Regelungen: Bei einem freiwilligen Praktikum haben Sie Anspruch auf Urlaub wie andere Angestellte auch. Das bedeutet, dass Sie bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage (1,66 Tage pro Monat) und bei einer 6-Tage-Woche sogar Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr (2 Tage pro Monat) haben. Bei kurzen Praktika wird der Urlaub anteilig berechnet. Bei Pflichtpraktika besteht dagegen oft kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub, weil sie Teil der Ausbildung sind. Trotzdem können Unternehmen freiwillig Urlaubstage gewähren oder entsprechende Regelungen im Praktikumsvertrag festlegen.

Urlaubsanspruch für minderjährige Praktikanten

Der Urlaubsanspruch für minderjährige Praktikanten richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz: Jugendliche unter 16 Jahren haben einen Anspruch auf mindestens 30 Urlaubstage, unter 17 Jahren auf mindestens 27 Werktage und unter 18 Jahren auf mindestens 25 Werktage.

Recht auf Praktikumszeugnis

Nach dem Praktikum haben Praktikanten einen gesetzlichen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich meist um eine Bescheinigung, dass Sie das Praktikum in der vereinbarten Zeit beim Unternehmen absolviert haben. Bei freiwilligen Praktika steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Das enthält neben der Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben ebenso eine Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens. Achten Sie hierbei unbedingt auf die Zeugnisformulierungen: Vieles steht im Subtext!

Recht zur Kündigung

Praktikanten haben grundsätzlich das Recht, ihr Praktikum jederzeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist ebenfalls im Praktikumsvertrag festgelegt und muss eingehalten werden. Wurde keine Frist vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht. Generell haben Sie vier Optionen, um ein Praktikum zu beenden:

  1. Probezeit

    Wurde bei einem längeren Praktikum eine Probezeit vereinbart, gilt während dieser Phase eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen bei Praktikanten und Arbeitgeber – ohne notwendige Begründung.

  2. Ordentliche Kündigung

    Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie die gesetzliche oder vereinbarte Kündigungsfrist einhalten und bis zu deren Ablauf das Praktikum weiterführen. Meist sind das 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.

  3. Aufhebungsvertrag

    Mit einem Aufhebungsvertrag beschließen beide Seiten, die Zusammenarbeit einvernehmlich zu beenden. Vorteil: Sie müssen keine Fristen einhalten.

  4. Fristlose Kündigung

    Praktikanten können ebenso eine fristlose Kündigung aussprechen. Dafür brauchen Sie jedoch einen triftigen Grund – etwa Mobbing, Diskriminierung, Verletzung der Fürsorgepflicht oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers.

Wie lange darf man im Praktikum ohne Bezahlung arbeiten?

Sie dürfen ein Praktikum ohne Bezahlung grundsätzlich nur bis zu 3 Monate absolvieren, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Danach greift der gesetzliche Mindestlohn, und der Arbeitgeber muss Sie vergüten. Bei Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium darf das Praktikum länger dauern, auch ohne Bezahlung, da es Teil der Ausbildung ist.

Welche Pflichten haben Praktikanten?

Den Praktikantenrechten stehen natürlich auch einige Pflichten von Praktikanten gegenüber. Dazu gehören:

  • Arbeitspflicht

    Praktikanten sind umgekehrt verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig und zuverlässig zu erledigen (Hauptpflicht). Dazu gehört, Anweisungen von Vorgesetzten zu befolgen, die Arbeit gewissenhaft auszuführen sowie Betriebsregeln und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

  • Verhaltenspflicht

    Praktikanten müssen die vereinbarten Arbeitszeiten einhalten und pünktlich zur Arbeit erscheinen. Auch Pausen- und Anwesenheitsregelungen des Unternehmens müssen beachtet werden.

  • Sorgfaltspflicht

    Praktikanten müssen mit den Arbeitsmitteln, Materialien und Geräten verantwortungsvoll umgehen. Schäden durch fahrlässiges Verhalten sollten vermieden werden.

  • Verschwiegenheitspflicht

    Praktikanten dürfen interne Informationen, vertrauliche Kundendaten oder Betriebsgeheimnisse nicht an Außenstehende weitergeben. Diese Pflicht besteht auch nach dem Praktikum weiter.

  • Krankmeldepflicht

    Werden Sie krank und können nicht arbeiten, müssen Sie sich rechtzeitig beim Arbeitgeber krankmelden – spätestens am 3. Tag. Bei längerer Krankheit ist oft ein ärztliches Attest erforderlich.

Generell sollten Praktikanten Lernbereitschaft zeigen. Weil das Praktikum primär der Ausbildung und Orientierung dient, sollten Praktikanten stets Interesse zeigen, Fragen stellen und aktiv dazulernen.

Lesetipp: Praktikumsbericht schreiben: Vorlage + Aufbau

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Praktikantenrechten

Wie lange darf ein Praktikum dauern?

Die Dauer eines Praktikums hängt davon ab, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Ein freiwilliges Praktikum darf höchstens 3 Monate ohne Mindestlohn dauern. Pflichtpraktika können auch länger dauern, da sie Teil der Ausbildung oder des Studiums sind.

Gibt es im Praktikum eine Probezeit?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Probezeit gibt es im Praktikum nicht. Häufig wird jedoch im Praktikumsvertrag eine kurze Probezeit vereinbart. In dieser Zeit können sowohl der Praktikant als auch der Arbeitgeber das Praktikum meist schneller kündigen.

Bekomme ich weiter Gehalt, wenn ich krank werde?

Ob Sie im Praktikum eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, hängt von der Art des Praktikums ab: Bei einem vergüteten freiwilligen Praktikum haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie bereits mindestens 4 Wochen im Betrieb gearbeitet haben. Dann muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu 6 Wochen weiterzahlen, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei unbezahlten oder kurzen Praktika besteht meist kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.

Muss ich mich im Praktikum selbst krankenversichern?

Ja. In den meisten Fällen müssen Sie sich im Praktikum selbst krankenversichern. Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium sind oft über die Familienversicherung oder die Hochschule abgesichert. Bei freiwilligen Praktika müssen Sie normalerweise eine eigene Krankenversicherung nachweisen, besonders wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert oder vergütet wird.

Sollte ich als Praktikant einen Arbeitsvertrag abschließen?

Als Praktikant sollten Sie unbedingt immer einen schriftlichen Praktikumsvertrag abschließen. Darin werden wichtige Punkte wie Dauer, Aufgaben, Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsfristen festgehalten. Ein Vertrag schützt sowohl Sie als auch den Arbeitgeber und sorgt für klare Rechte und Pflichten während des Praktikums.


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