Heikles Thema, aber ganz heikel. Eigentlich ist es die normalste Sache der Welt: Frauen werden schwanger. Doch im Berufsleben geht es um mehr als diese simple Botschaft. Auf der Subebene schwingen immer auch Ängste, enttäuschtes Vertrauen und der Zwang zur Improvisation mit. Schon allein die Frage – „Wann ist der richtige Zeitpunkt meinem Chef zu sagen, dass ich schwanger bin?“ verrät: Es gibt gute Zeiten dafür. Und es gibt schlechte…

Zuerst muss man natürlich klar vorweg sagen: Eine Patentlösung dafür gibt es nicht, kann es auch nicht geben. Denn jeder Chef ist anders – der eine verständnisvoller, der andere rüde – und Vieles hängt auch von der jeweiligen Position der werdenden Mutter ab: Für eine Berufseinsteigerin lässt sich leichter eine Interimslösung finden als für eine gut vernetzte Managerin, die den Laden aus dem Eff-Eff kennt. Arbeitsrechtlich ist es aber klar: Den Zeitpunkt der Offenbarung bestimmt die Frau.

Schwangerschafts-Ängste

Trotzdem fällt den meisten diese Offenbarung schwer. Aus Gründen. Deshalb sollte man sich zuerst bewusst machen, welche Ängste und Annahmen überhaupt hinter der Frage stecken können:

  • Karriereknick. Nicht wenige Frauen plagt – nicht ganz zu unrecht – die Sorge, mit der Karriere sei es ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft vorbei. Der Arbetgeber, mehr noch der direkte Vorgesetzte könnte sauer sein, sich hintergangen fühlen, weil er sich nun um personellen Ersatz kümmern und seine Abteilungspläne neu justieren muss. Deswegen wollen die betroffenen Frauen es so spät wie möglich sagen. Verständlich.
  • Komplikationen. Andere wollen sich auf keinen Fall vor der zwölften Woche erklären. Bis dahin können immer wieder Komplikationen auftreten. Manche verlieren dabei sogar ihr Kind. Das ist tragisch und wird noch schlimmer, wenn sie ihre Schwangerschaft vorher schon bekannt gegeben haben. Dann stecken sie automatisch in Erklärungsnot: “Was ist eigentlich mit deinem Kind?” “Du bist auf einmal so traurig, stimmt was nicht?” Das ist vermutlich das Letzte, was eine Frau in einer solchen Situation erklären will.
  • Opferrolle. Dann gibt es noch die Sorge vor allzu gutmeinenden Kollegen und Kolleginnen, die einen ungefragt mit Ratschlägen und Weisheiten bombadieren, sobald die gute Nachricht raus ist. Plötzlich sind alle besonders zuvorkommend und rücksichtsvoll und die Schwangere fühlt sich bald als sei sie schwer erkrankt und nicht in froher Erwartung.
  • Mobbing. Das Gegenteil gibt es aber auch: Kaum weiß das Team, dass die Kollegin schwanger ist, behandeln sie sie besonders rücksichtslos, Motto: „Die soll sich nicht so anstellen, ist schließlich die normalste Sache der Welt.“ Auch nicht schön.

Das ist es aber nicht allein. Mit der Schwangerschaft und dem damit veränderten Hormonhaushalt verändern sich zahlreiche Sinne – vor allem der Geruchs- und Geschmackssinn. Dinge, die sie früher mochte, werden ihr plötzlich unangenehm. Kaffeeduft zum Beispiel. Oder der Geschmack von Fisch und Zitrusfrüchten. Selbst Körpergerüche nehmen schwangere Frauen intensiver wahr – was, je nach Kollege, auch sehr unangenehm sein kann. Wenn sie dann plötzlich nicht mehr zum Plausch mit in die Kaffeeküche kommt, das gemeinsame Mittagessen in der Kantine schwänzt oder gegenüber bestimmten Kollegen auf Distanz geht, kann das Klatsch und böse Gerüchte auslösen, nach der Devise:

„Die ist in letzter Zeit immer so schnippisch.“
„Die ist doch total arrogant!“
„Glaubt die, sie ist was Besseres?“

Hinzu kommen Stimmungsschwankungen und gerade in den ersten drei Monaten häufig Übelkeit am Morgen oder gar den ganzen Tag über. All das belastet die eigene Leistung, bleibt nicht lange verborgen und zwingt die Frauen früher oder später zu einer Erklärung.

Nach 12 Wochen sollten Sie den Chef einweihen

Entsprechend vielschichtig ist damit auch die Antwort auf die Eingangsfrage: Solange Sie sich damit wohl fühlen und die Schwangerschaft “unsichtbar” ist, können Sie die Sache für sich behalten – für die ersten drei Monate ist das völlig okay. Danach aber wäre es gut – schon aus Fairnessgründen – mindestens den Chef einzuweihen. Denn der braucht diese Information, um entsprechend für den Mutterschutz und die Elternzeit vorzuplanen – erst recht, wenn Sie vorhaben, drei Jahre in Elternzeit zu gehen.

Auch aus Sicht des Arbeitsrechtes gibt es keinen unmittelbaren Zwang, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort zu offenbaren. Der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll, sagt dazu:

Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Mitteilungspflicht für das Vorliegen einer Schwangerschaft vor. Nach dem Mutterschutzgesetz „soll“ dies lediglich mitgeteilt werden, sobald der werdenden Mutter „ihr Zustand“ bekannt ist. Demnach gibt es auch keinen festen Zeitpunkt, wann eine Schwangerschaft zwingend dem Arbeitgeber spätestens mitzuteilen ist. Weiß der Arbeitgeber allerdings nichts von der bestehenden Schwangerschaft, verzichtet die werdende Mutter damit auch auf die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes und die darin zu ihrem Schutz enthaltenen Beschäftigungsverbote.

Falls Sie hingegen wissen (oder ahnen), dass Ihr Chef Sie gar für eine Beförderung vorgesehen hat, sollten Sie ihm die Sache allerdings eher mitteilen. Klar, die Beförderung ist damit höchstwahrscheinlich passé, aber alles andere würde Ihnen der Chef – zurecht – als Heimtücke auslegen. Ein schwerer Bruch im Vertrauensverhältnis wäre die Folge. Und der Start im neuen (höheren) Job nach der Geburt wird damit auch nicht wahrscheinlicher, geschweige denn leichter.

Allerdings können Sie Ihren Vorgesetzten bitten, die Sache noch eine Weile für sich zu behalten und Ihnen zu überlassen, die Nachricht dem Team zu verkünden. Sollten Sie aber spüren, dass die Kollegen früher als im vierten Monat Veränderungen an ihnen registrieren, die Spekulationen auslösen, ist es besser sich sofort zu outen.

Das Wichtigste: Behalten Sie dabei immer die Initiative! Dann gestalten Sie Ihre Karriere und Gerüchte oder atmosphärische Störungen können sich erst gar nicht groß verbreiten. Mit der Kunde solange zu warten, bis es ohnehin jeder sieht, wäre jedenfalls unschön und unprofessionell dazu.

ARBEITSRECHT: Schwangere genießen besonderen Rechtsschutz

Sobald der Arbeitgeber erfährt, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist, genießt sie besonderen Arbeitsschutz. So dürfen Schwangere keine schweren körperlichen und schon gar keine gefährlichen Arbeiten verrichten. Ebenso muss der Arbeitgeber Zeitdruck, Lärm, Hitze, Nässe oder monotone Tätigkeiten vermeiden sowie für ausreichend Pausen sorgen. Zudem dürfen Schwangere keine Überstunden machen, nicht nachts zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens und auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Zusammengefasst heißt das: Mehr als 8,5 Stunden täglich darf eine Schwangere werktags nicht arbeiten. Oder ganz kurz: Verboten ist alles, was dem Kind schaden könnte.

Die werdende Mutter kann ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mündlich, telefonisch oder auch schriftlich mitteilen. Es empfiehlt sich aber die Schriftform, denn erst mit dieser Mitteilung greift der besondere Kündigungsschutz nach § 9 MuSchG für Schwangere. Allerdings kann der Arbeitgeber umgekehrt von der Mitarbeiterin verlangen, dass diese die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest nachweist (die Bescheinigung einer Hebamme reicht nicht). Sonst könnte im Zweifel jede behaupten, sie sei schwanger, um einer drohenden Entlassung zu entgehen oder diese um ein paar Monate hinauszuzögern. Spricht der Arzt allerdings ein generelles Beschäftigungsverbot aus – etwa wegen einer Risikoschwangerschaft oder der drohenden Gefahr einer Frühgeburt, muss sich der Arbeitgeber daran halten. Er kann jedoch auf einer Nachuntersuchung bestehen.

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