Definition: Was ist ein Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der alle Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Er verpflichtet Sie als Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung.
Rechtlich basiert der Arbeitsvertrag auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 611 bis 630 BGB), insbesondere auf den Regelungen zum Dienstvertrag. Ergänzt wird er durch zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz.
Muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich in Papierform abgeschlossen werden, grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag möglich – für einen handfesten Nachweis empfehlen wir aber immer einen schriftlichen Vertrag.
Seit Anfang des Jahres ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag auch mit einer digitalen Unterschrift möglich – so können Arbeitgeber den Vertrag etwa per Mail verschicken. Ausnahme sind befristete Arbeitsverträge. Diese brauchen weiterhin die klassische Schriftform mit einer handschriftlichen Unterschrift.
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist juristisch ein „schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag“: Daraus ergeben sich somit auch für beide Seiten bestimmte Rechte und Pflichten. Wir haben diese übersichtlich aufgelistet:
- Arbeitspflicht
- Sorgfaltspflicht
- Weisungsgebundenheit
- Treuepflicht
- Verschwiegenheit
- Einhaltung von Arbeitsschutz
- Anspruch auf Vergütung
- Anspruch auf Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Pausen während der Arbeitszeit
- Beschäftigungsanspruch
- Schutz vor Diskriminierung
- Vergütungspflicht
- Fürsorgepflicht
- Schutz der Gesundheit
- Gleichbehandlung
- Zeugniserstellung
- Schutz der Persönlichkeitsrechte
- Weisungs- und Direktionsrecht
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen
Pflichten des Arbeitnehmers
Rechte des Arbeitnehmers
Pflichten des Arbeitgebers
Rechte des Arbeitgebers
Besonders wichtig sind dabei die Hauptpflichten der Arbeitspflicht (für Mitarbeiter) und der Gehaltszahlung (für Arbeitgeber). Nebenpflichten müssen aber ebenso berücksichtigt und eingehalten werden.
Arbeitsvertrag Vorlage: Kostenloses Muster
Durch die Vertragsfreiheit in Deutschland haben Unternehmen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags. Unsere kostenlose Vorlage zeigt, wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag in der Praxis aussehen kann.
Die Vorlage für einen Musterarbeitsvertrag können Sie gleich hier online im Browser editieren und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken und den Text überschreiben.
Arbeitsvertrag Muster
Zwischen
Muster AG
Neustraße 23
54321 Hauptstadt
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
Vera Vorlage
Seitenstraße 50
54321 Hauptstadt
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt“ –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ.
§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dabei gelten die ersten 6 Monate als Probezeit. Während dieser Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Controller eingestellt und fortan beschäftigt. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem, aber nicht ausschließlich:
- Überwachung des betriebsinternen Berichts- und Planungswesens
- Kostenrechnungen und Analyse wichtiger betrieblicher Kennzahlen
- Budgetierung
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Analyse von finanziellen Entwicklungspotenzialen
- Beratung der Unternehmensführung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, stets sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten.
Darüber hinaus verpflichtet er sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.
§ 4 Gehalt
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von 4.700 Euro brutto. Das Gehalt wird jeweils zum Monatsende gezahlt und direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.
Sollten zusätzlich zum Gehalt weitere Zahlungen geleistet werden, handelt es sich dabei um freiwillige Leistungen, die jederzeit widerrufen werden können. Auch bei wiederholter Gewährung einer solch freiwilligen Zahlung entsteht daraus kein zukünftiger Rechtsanspruch.
Mit dem Gehalt sind Überstunden und Mehrarbeiten von bis zu 10 Stunden pro Monat abgegolten.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, die auf 5 Tage in der Kalenderwoche zu verteilen sind. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können sich dabei nach betrieblichen Erfordernissen richten, die Kernarbeitszeit ist täglich von 9 bis 17 Uhr.
§ 6 Krankheit und Arbeitsverhinderung
Im Falle einer Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dauert die Krankheit länger als 3 Kalendertage an, so muss der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Dauert die Krankheit länger, als in dieser Beschreibung angegeben, muss eine weitere ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen eingereicht werden.
Der Arbeitgeber behält sich vor, die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf die Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat innerhalb eines Kalenderjahres einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage. Darüber hinaus gewährt der Arbeitgeber ihm 5 weitere Urlaubstage. Der Urlaub ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu nehmen.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen verbleibenden Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist soweit wie möglich abzubauen.
§ 8 Nebentätigkeit
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede entgeltliche Nebenbeschäftigung vor der Aufnahme beim Arbeitgeber bekannt zu machen. Die Ausübung einer solchen Nebentätigkeit bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Arbeitgeber.
Gleichzeitig ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Zustimmung zu erteilen, sollte er kein berechtigtes Interesse daran haben, diese zu untersagen. Ein solch berechtigtes Interesse besteht, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit den Arbeitnehmer in der Erfüllung seiner Pflichten beeinträchtigt oder die Nebentätigkeit im Widerspruch zu den Zielen des Arbeitgebers steht.
Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die oben genannten Gründe eintreten.
§ 9 Kündigung
Nach dem Ende der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt dabei in gleicher Weise auch für den Arbeitnehmer.
Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die in diesem Arbeitsvertrag genannten Adressen oder persönlich zuzustellen. Adressänderungen müssen von beiden Parteien sofort gegenseitig mitgeteilt werden.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle ihm überlassenen Unterlagen, Dokumente und sonstige Materialien unverzüglich zurückzugeben.
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht hat.
§ 10 Zusätzliche Vereinbarungen
Vertragsänderungen, Nachträge und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend rechtswirksame Ersatzregelungen zu treffen.
Hauptstadt, TT.MM.JJJJ
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Unterschrift Arbeitgeber
________________________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Download: Arbeitsvertrag Muster als Word und PDF
Das Muster für einen Arbeitsvertrag können Sie hier kostenlos herunterladen – als Word-Datei oder im PDF-Format:
Arbeitsvertrag Inhalt: Was ist zu beachten?
Im Arbeitsvertrag werden alle wichtigen Aspekte für die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter und Unternehmen geregelt. Er stellt die Rahmenbedingungen auf und beinhaltet gegenseitige Verpflichtungen und Rechte beider Seiten.
Beim konkreten Inhalt gibt es Unterschiede zwischen Arbeitgebern, Job und Branchen – viele Klauseln sind aber weitgehend standardisiert. Unsere Übersicht zeigt, auf welche Inhalte Sie beim Arbeitsvertrag achten müssen:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift und ggf. Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- „Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.“
- „Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ. Es ist zeitlich befristet und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf am TT.MM.JJJJ.“
- Dauer der Probezeit (bis zu maximal 6 Monate)
- Kündigungsfrist (2 Wochen für beide Seiten)
- Jobtitel, Position
- Aufgabenbereich
- Verantwortlichkeiten
- Feste Arbeitsort (z.B. Hauptsitz des Unternehmens)
- Mehrere Einsatzorte (z.B. wechselnde Standorte)
- Homeoffice (z.B. 2 Tage pro Woche)
- Vollzeit (z.B. 40 Stunden/Woche)
- Teilzeit (z.B. 25 Stunden/Woche)
- Tägliche Arbeitszeit: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
- Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
- Schichtarbeit
- Möglichkeit zu Überstunden
- Vergütung oder Ausgleich
- Wie viele Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten?
- Bruttogehalt
- Zeitpunkt der Zahlung (z.B. Monatsende)
- Zuschläge (z.B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit)
- Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld)
- Bonuszahlungen
- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
- Mindestens 20 Tage (5-Tage-Woche), 24 Tage (6-Tage-Woche)
- Übertragung von Resturlaub
- Informationspflicht bei Krankheit
- Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen)
- Gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen bis zum 15. oder Monatsende)
- Kündigungsfrist für Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit)
- Mögliche Verlängerung der Frist für Arbeitnehmer (Kopplung an Unternehmen)
- Möglichkeit zur fristlosen Kündigung
- Mitarbeiter muss Unternehmen über Nebentätigkeit informieren
- Unternehmen muss zustimmen (außer berechtigtes Interesse)
- Untersagung z.B. bei Konkurrenztätigkeit
- Stillschweigen zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Schutz von Kundendaten
- Keine Weitergabe von internen Abläufen
- Wettbewerbsverbot nach Verlassen des Unternehmens
- Dauer des Verbots
- Regelung zur Karenzzahlung
- Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Dauer von mindestens 3 Monaten
- Muss transparent und verständlich formuliert sein
- Schriftformklausel für Ergänzungen oder Änderungen
- Salvatorische Klausel
1. Vertragsparteien
Zu Beginn des unbefristeten Arbeitsvertrags werden die Vertragspartner eindeutig benannt. Es muss klar sein, wer genau den Vertrag abschließt (z.B. bei einer Tochtergesellschaft). So muss etwa eine Kündigung auch genau von diesem Arbeitgeber kommen, sonst ist sie unwirksam.
2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Der Vertrag enthält das exakte Startdatum des Arbeitsverhältnisses. Das legt nicht nur den ersten Arbeitstag fest: Der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist Grundlage für Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist und andere Rechte. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag wird kein Enddatum geschlossen, befristete Arbeitsverträge enthalten jedoch die Dauer, Art der Befristung und den Endzeitpunkt. Beispiele:
3. Probezeit
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber Standard im Arbeitsvertrag in Deutschland ist eine Probezeit. In dieser Phase testen beide Seiten das Arbeitsverhältnis nochmal aus. Gleichzeitig gelten besondere Regelungen zur Kündigung.
4. Tätigkeitsbeschreibung, Stellenbezeichnung
Zentraler Teil des Arbeitsvertrags ist eine Tätigkeitsbeschreibung. Sie enthält den genauen Jobtitel und beschreibt die Aufgaben und Verantwortungen des Arbeitnehmers.
Typisch ist zudem eine Klausel, durch die der Arbeitgeber einem Mitarbeiter auch andere gleichwertige und zumutbare Aufgaben zuweisen darf.
5. Arbeitsort
Für Arbeitgeber wichtig ist die Vereinbarung des Arbeitsorts. Hier regelt der Arbeitsvertrag, ob die Leistung an einem festen Arbeitsplatz erbracht wird oder verschiedene Arbeitsorte möglich sind. Mit entsprechender Klausel darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter dann flexibel einsetzen und z.B. auch bei Bedarf in eine andere Filiale schicken.
6. Arbeitszeit
Der Arbeitsvertrag definiert die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters. Dazu gehören auch die konkrete Lage der täglichen Arbeitszeiten und eventuell geltende Arbeitszeitmodelle.
7. Überstundenregelung
Als Standard legt der Arbeitsvertrag fest, dass Arbeitgeber bei betrieblichen Erfordernissen Überstunden anordnen dürfen. Ergänzt wird dies um Regelungen zu Vergütung und Ausgleich der Mehrarbeit.
Achtung: Unwirksam sind Klauseln zur pauschalen Abgeltung aller Überstunden. Möglich sind jedoch Vereinbarungen, durch die zum Beispiel 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.
8. Vergütung (Gehalt)
Das Gehalt ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers und wird entsprechend eindeutig im Arbeitsvertrag geklärt. Meist wird das Bruttomonatsgehalt angegeben, aber auch eine Angabe zum Bruttojahresgehalt ist möglich. Je nach Verhandlung kommen weitere Gehaltsbestandteile hinzu:
9. Urlaub
Als gesetzlicher Mindesturlaub stehen Arbeitnehmern mit einer 5-Tage-Woche 20 Tage pro Kalenderjahr zu. Ein Arbeitsvertrag darf diese Grenze nicht unterschreiben, zusätzliche Urlaubstage sind aber erlaubt und dürfen vereinbart werden.
10. Krankheit und Entgeltfortzahlung
Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber bei einer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sofort informieren. Die Pflicht dazu wird explizit im Arbeitsvertrag geregelt. Wichtig ist zudem die Absprache für ein ärztliches Attest: Laut Gesetz reicht dies nach dem dritten Tag einer Erkrankung, Unternehmen können es aber auch eher verlangen.
11. Kündigungsfristen
Ein Arbeitsvertrag regelt bereits eindeutig, wie dieser wieder beendet werden kann. Besonders wichtig ist dabei die Kündigungsfrist. So wissen beide Seiten bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, wie eine spätere Kündigung erfolgen kann.
12. Nebentätigkeiten
Im Arbeitsvertrag können Unternehmen eine Informationspflicht zu Nebentätigkeiten einbauen. So müssen Mitarbeiter den Chef vorher informieren. Ein Verbot ist jedoch grundsätzlich unwirksam, wenn kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht.
13. Verschwiegenheitspflicht
Unternehmen können Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichten. Das soll wichtige Daten und Informationen schützen, damit diese nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Möglich ist dabei auch eine Vertragsstrafe bei Verstößen.
Wird eine solche Verschwiegenheitspflicht vereinbart, gilt sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Mitarbeiter dürfen Sie nach der Kündigung also nicht einfach interne Informationen offenlegen.
14. Wettbewerbsverbot
Optionaler Inhalt ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf ein Arbeitnehmer nicht bei der direkten oder indirekten Konkurrenz anfangen. Eine solche Klausel ist für maximal 2 Jahre und bei Zahlung einer Karenzentschädigung möglich.
15. Ausschlussfristen
Ausschlussfristen legen fest, bis zu welchem Zeitpunkt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Verstreicht eine solche Frist, verfallen möglicherweise noch offene Ansprüche (etwa Gehaltszahlungen).
16. Schlussbestimmungen
Typisch in den Schlussbestimmungen des Arbeitsvertrags sind formale Inhalte. Hier kann auch auf mögliche Nebenabsprachen eingegangen werden, die zusätzlich zum Arbeitsvertrag gelten. Wichtige Punkte sind vor allem:
17. Unterschrift
Ein formaler, aber wichtiger Punkt: Der Arbeitsvertrag muss von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Fehlt eine Unterschrift, ist das Dokument unwirksam und nicht rechtsgültig.
Was ist eine Salvatorische Klausel?
Eine salvatorische Klausel ist eine Vertragsregel, die sicherstellt, dass ein Vertrag auch weitergilt, wenn sich später einzelne Bestimmungen als unwirksam oder ungültig herausstellen. Typische Formulierung: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.“ Die Klausel schützt den Vertrag davor, komplett ungültig zu werden.
Checkliste für Ihren Arbeitsvertrag
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag nochmal mithilfe der folgenden Checkliste, bevor Sie diesen unterschreiben. Sie alle Punkte genannt und in Ihrem Sinne korrekt?
- Vertragsparteien
- Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
- Probezeit
- Bezahlung (Vergütung)
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Überstunden
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Nebenberufliche Tätigkeiten
- Geheimhaltungspflichten
- Wettbewerbsverbote
- Unterschriften
Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Arbeitsvertrag haben wir hier als kostenloses PDF zum Download für Sie bereitgestellt:
Download: Arbeitsvertrag Checkliste
Was darf nicht im Arbeitsvertrag stehen?
Im Arbeitsvertrag sind viele Regelungen erlaubt und auch individuelle Absprachen möglich – es gibt aber ebenso gesetzliche Grenzen und verbotene Inhalte. Die folgenden Klauseln sind laut Arbeitsrecht unzulässig:
- Unzulässige Klausel: „Sämtliche geleistete Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“
- Zu ungenaue Pauschalformulierung
- Möglich mit verhältnismäßiger Angabe von Stunden (z.B. 10 Überstunden)
- Unzulässige Klausel: „Der Arbeitnehmer haftet für alle Schäden vollumfänglich.“
- Es gilt der innerbetriebliche Schadensausgleich
- Volle Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- Unzulässige Klausel: „Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 15 Urlaubstage pro Jahr.“
- Gesetz zum Mindesturlaub wird missachtet
- Auch verboten bei Mindestlohn, Entgeltfortzahlung oder Kündigungsfrist
- Unzulässige Klausel: „Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen geltend gemacht werden.“
- Kurze Ausschlussfristen von weniger als 3 Monaten sind eine unangemessene Benachteiligung
- Möglich mit entsprechend langer Frist
- Unzulässige Klausel: „Der Arbeitnehmer darf für 36 Monate nach der Kündigung nicht bei der direkten oder indirekten Konkurrenz arbeiten.“
- Unverhältnismäßige Benachteiligung durch zu lange Dauer
- Möglich bis maximal 24 Monate mit Vereinbarung einer Karenzentschädigung
- Unzulässige Klausel: „Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Mitarbeiter eine andere Tätigkeit zuzuweisen.“
- Interessen des Arbeitnehmers werden nicht ausreichend berücksichtigt
- Tätigkeit muss Kenntnissen des Mitarbeiters entsprechen und seine Interesse berücksichtigen
1. Pauschale Abgeltung von Überstunden
2. Pauschale Haftung
3. Verzicht auf gesetzliche Rechte
4. Unangemessene Ausschlussfristen
5. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
6. Versetzungsklauseln
Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag deshalb stets aufmerksam durch, und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Beinhaltet der Vertrag eine solch unwirksame Klausel, tritt stattdessen automatisch die gesetzliche Regelung in Kraft.
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