Unbezahlter Urlaub: Anspruch, Antrag, Versicherung

Einmal richtig abschalten, ein Haus bauen oder die Welt bereisen: Wenn der gesetzliche Jahresurlaub nicht ausreicht, ist unbezahlter Urlaub oft die einzige Lösung. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nur in wenigen Ausnahmen. In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie bei der unbezahlten Auszeit etwa bei der Sozial- und Krankenversicherung beachten müssen und wie Sie einen Antrag auf Sonderfreistellung schreiben – inklusive Vorlage…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Unbezahlter Urlaub ist eine freiwillige Freistellung von der Arbeit, für die Arbeitgeber kein Gehalt zahlen.
  • Anspruch: Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es in Deutschland nicht, er muss immer vom Arbeitgeber genehmigt werden.
  • Dauer: Die Dauer des unbezahlten Urlaubs wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart – etwa für ein Sabbatical.
  • Urlaubsanspruch: Während des unbezahlten Urlaubs ruht der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, er verfällt also nicht und kann später genommen werden.
  • Sozialversicherung: In der Regel müssen Arbeitnehmer während unbezahltem Urlaub Selbstbeiträge für Kranken- und Rentenversicherung zahlen.
  • Kündigungsschutz: Während des unbezahlten Urlaubs besteht weiterhin Kündigungsschutz, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
  • Rückkehr: Nach dem unbezahlten Urlaub hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf seinen alten Arbeitsplatz oder eine gleichwertige Position.

Rund 30 % der Erwerbstätigen in Deutschland haben mindestens schon einmal unbezahlten Urlaub genommen. Mehr als 60 % der Arbeitnehmer wären sogar bereit, für mehr freie Tage auf Gehalt zu verzichten.

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Habe ich einen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub?

Unbezahlter Urlaub ist eine freiwillige Freistellung vom Arbeitsplatz. Während der Auszeit vom Job bekommen Arbeitnehmer kein Gehalt gezahlt. Anders als beim gesetzlichen Erholungsurlaub nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht auf unbezahlten Urlaub jedoch kein gesetzlicher Anspruch – er muss immer vom Arbeitgeber genehmigt werden!

Die Dauer des unbezahlten Urlaubs wird individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Während dieser Zeit ruht in der Regel der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Auch Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken- oder Rentenversicherung müssen oft selbst gezahlt werden, da der Arbeitgeber keinen Lohn abführt. Rechtlich bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, sodass Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Pflichten weiterhin gelten.

Öffentlicher Dienst

Im § 28 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte unbezahlten Urlaub nehmen können. Voraussetzung dafür ist ein „wichtiger Grund“. Liegt ein solcher vor, besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf eine Freistellung. Vorgesetzte müssen bei ihrer Entscheidung „billiges Ermessen“ anwenden – sie haben die Interessen beider Seiten sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Wie viele Tage unbezahlten Urlaub darf ich nehmen?

Für unbezahlten Urlaub gibt es in Deutschland keine gesetzliche Obergrenze. Die Anzahl der Tage oder Wochen ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber frei verhandelbar. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber einem Antrag auf unbezahlten Urlaub zustimmen muss und diesen auch ablehnen kann, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. In der Praxis werden unbezahlte Urlaube oft für mehrere Wochen oder 2-3 Monate genehmigt – längere Zeiträume erfordern eine besondere Vereinbarung.

Kann ich unbezahlten Urlaub mit Urlaub kombinieren?

Ja, Sie können unbezahlten Urlaub mit Ihrem regulären Jahresurlaub kombinieren, wenn Ihr Arbeitgeber dem zustimmt. In der Praxis bedeutet das, dass Sie zunächst Ihre bezahlten Urlaubstage nehmen und anschließend eine freie Zeit ohne Gehalt anhängen. Machen Sie sich aber bewusst, dass Sie nur für den regulären Erholungsurlaub ein Urlaubsentgelt erhalten.

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Was sind Gründe für unbezahlten Urlaub?

Die Gründe für unbezahlten Urlaub können unterschiedlich sein und hängen oft von persönlichen oder betrieblichen Situationen ab. Typische Beispiele sind:

  • Familien- oder Pflegezeit

    Viele Arbeitnehmer nehmen eine unbezahlte Auszeit für die Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder Eltern.

  • Bildung und Weiterbildung

    Ein Studium oder eine wichtige Fortbildung, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird, kann ebenfalls eine Auszeit vom Job rechtfertigen.

  • Sabbatical oder Reisen

    Viele nutzen längere Auszeiten ebenso zur persönlichen Orientierung, für Weltreisen oder für ein Sabbatical.

  • Gesundheitliche Gründe

    Wer sich nach längerer Krankheit oder einem Burnout erst einmal erholen will und die reguläre Krankschreibung dafür nicht ausreicht, kann unbezahlten Urlaub beantragen.

  • Private Projekte

    Ein größerer Umzug mit Renovierungsarbeiten oder andere persönliche Lebensprojekte sind ebenfalls häufige Gründe für den Zusatzurlaub.

  • Überbrückung von Wartezeiten

    Wenn Sie den Job wechseln und früher aus dem alten Arbeitsvertrag herauswollen, kann unbezahlter Urlaub helfen, die Zeit zu überbrücken.

  • Betriebsbedingte Vereinbarungen

    Manchmal wird unbezahlter Urlaub auch vom Arbeitgeber angeboten, um temporär die Betriebskosten zu senken oder Personalüberhänge auszugleichen.

Ganz allgemein dient unbezahlter Urlaub dazu, eine Auszeit zu nehmen, wenn regulärer Urlaub oder Krankheitszeiten nicht ausreichen.

Wann muss unbezahlter Urlaub genehmigt werden?

In besonderen Ausnahmesituationen muss unbezahlter Urlaub sogar vom Arbeitgeber genehmigt werden. Dazu zählen:

Grund

Gesetzliche Grundlage

Erkranktes Kind § 45 Abs. 3 SGB V
Pflege von Angehörigen § 2 & 3 PflegeZG
Zwangslagen (Todesfall, Hausbrand, Überflutung) § 616 BGB

Die meisten Arbeitgeber zeigen in diesen Fällen ohnehin Verständnis und stimmen dem Urlaubsantrag auch ohne Verweis auf das Gesetz zu.

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Welche Folgen hat unbezahlter Urlaub?

Unbezahlter Urlaub hat mehrere rechtliche und finanzielle Folgen, die Sie kennen sollten:

  • Kein Gehalt

    Während des unbezahlten Urlaubs erhalten Sie – wie der Name schon sagt – kein Einkommen, da der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss.

  • Sozialversicherung

    Während der Auszeit müssen Betroffene ihre Beiträge zur Sozialversicherung selbst zahlen – etwa für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung – weil kein Lohn abgeführt wird.

  • Rentenansprüche

    Langfristiger unbezahlter Urlaub kann die Rentenberechnung negativ beeinflussen, wenn keine Beiträge gezahlt werden.

  • Kündigungsschutz

    Dafür bleibt das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit bestehen, Arbeitnehmer genießen also weiterhin den gesetzlichen Kündigungsschutz.

Während des unbezahlten Urlaubs gelten Arbeitnehmer als „freigestellt“, müssen aber mit dem Arbeitgeber vereinbarte Regeln einhalten (z.B. Konkurrenztätigkeitsverbot, Rückkehrdatum). Längere Abwesenheit kann jedoch ebenso Auswirkungen auf berufliche Projekte oder die Karriereplanung haben. Es kann passieren, dass sich die Karriereentwicklung dadurch verlangsamt oder erstmal auf Eis liegt. Nicht alle Arbeitgeber haben für lange Auszeiten Verständnis.

Wer zahlt bei unbezahltem Urlaub die Krankenversicherung?

Bei unbezahltem Urlaub zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung meist nicht mehr, weil kein Lohn gezahlt wird und damit auch keine Beiträge automatisch abgeführt werden. Während der ersten 4 Wochen des unbezahlten Urlaubs gilt noch der gesetzliche Versicherungsschutz. Allerdings müssen Sie sich spätestens am letzten Tag vor Ablauf der 4-Wochen-Frist (auch: 30-Tage-Grenze) von den Sozialversicherungen abmelden. Anschließend müssen Sie sich selbst bei einer Krankenkasse freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. In einigen Fällen kann die Krankenkasse einen reduzierten Beitrag berechnen, etwa wenn Sie kein Einkommen haben. Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für die Zahlung aber bei Ihnen.

Unbezahlter Urlaub Antrag – kostenlose Vorlage

Für einen Antrag auf unbezahlten Urlaub gibt es kein offizielles Formular, weil es immer eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ist. Dennoch sollten Sie den unbezahlten Urlaub stets schriftlich beantragen und sich auch schriftlich genehmigen lassen. Nur so haben Sie einen handfesten Beleg und Beweis, falls es zu Streit mit dem Chef kommt.

Der (formlose) Antrag sollte folgende Elemente enthalten:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Personalnummer)
  • Name, Firmierung, Anschrift des Arbeitgebers
  • Aktuelles Datum (rechtsbündig)
  • Betreffzeile („Antrag auf unbezahlten Urlaub“)
  • Anrede („Sehr geehrte Damen und Herren“ oder Name des Vorgesetzten)
  • Zeitraum des Urlaubs und Begründung des Antrags
  • Entscheidungsfrist (Zeitraum bis zur Genehmigung)
  • Grußformel und eigenhändige Unterschrift

Bleiben Sie bei den Formulierungen unbedingt respektvoll und höflich, um die Chancen auf eine Bewilligung nicht zu senken. Treten dennoch Probleme auf, können Sie den Betriebsrat hinzuziehen.

Antrag auf unbezahlten Urlaub – Musterschreiben

Die folgende Vorlage können Sie gleich online im Browser umschreiben und anschließend kopieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken. Den formlosen Antrag können Sie sich zusätzlich als Word-Datei herunterladen:

Max Muster
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Personalnummer: MM 0123

Beispiel GmbH
Beispielstr. 1
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Antrag auf unbezahlten Urlaub von TT.MM. bis TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich unbezahlten Urlaub für die Zeit vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ. Mein regulärer Jahresurlaub ist für dieses Jahr leider schon ausgeschöpft. In der beantragten Zeit möchte ich mich um meinen Vater kümmern, der schwer erkrankt ist und häusliche Pflege benötigt.

Bitte informieren Sie mich bis zum TT.MM.JJJJ schriftlich, ob Sie meinem Wunsch auf unbezahlten Urlaub nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Kann ich unbezahlten Urlaub auch abbrechen?

Nur wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein „einseitiges Beendigungsrecht“ vereinbart wurde, können Mitarbeiter den unbezahlten Urlaub vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber hat diese Option nicht. Wurde kein einseitiges Beendigungsrecht beschlossen, müssen sich beide Seiten an die Dauer des genehmigten Urlaubs halten. Bei einem guten Arbeitsverhältnis und bei entsprechendem Personalbedarf spricht aber oft nichts gegen eine vorzeitige Wiederaufnahme der bezahlten Beschäftigung.

Kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen?

Kurze Antwort: Nein. Ordnet der Chef zum Beispiel Betriebsferien oder Zwangsurlaub an (z.B. saisonbedingt) wird das wie gesetzlicher Urlaub behandelt. Arbeitnehmer erhalten das volle Urlaubsentgelt weitergezahlt. Jedoch wird der Zwangsurlaub von den regulären Urlaubstagen abgezogen. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen aber drei Fünftel (ca. 60 %) des Resturlaubs für Arbeitnehmer frei planbar bleiben.

Was sind die Vor- und Nachteile von unbezahltem Urlaub?

Vorteile

  • Zeit für persönliche Projekte
    Sie können sich um Familie, Weiterbildungen, Reisen oder private Projekte kümmern.
  • Flexibilität
    Sie können selbst entscheiden, wann und wie lange die Auszeit dauern soll – natürlich immer in Absprache mit dem Arbeitgeber.
  • Arbeitsplatz bleibt bestehen
    Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, inklusive Kündigungsschutz und Rückkehrrecht auf Ihren Arbeitsplatz.
  • Urlaubsanspruch bleibt bestehen
    In der Regel verfällt Ihr gesetzlicher Jahresurlaub nicht und kann später genommen werden.

Nachteile

  • Kein Einkommen
    Während des unbezahlten Urlaubs erhalten Sie kein Gehalt, was die finanzielle Planung erschwert.
  • Sozialversicherungsbeiträge
    Sie müssen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge selbst bezahlen.
  • Karriereauswirkungen
    Eine längere Abwesenheit kann negativen Einfluss auf Projekte oder Beförderungen im Unternehmen haben.
  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber
    Der Urlaub muss genehmigt werden; der Arbeitgeber kann ihn ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.

Was kostet den Arbeitgeber unbezahlter Urlaub?

Für den Arbeitgeber entstehen beim unbezahlten Urlaub in der Regel keine direkten Lohnkosten, da der Mitarbeiter während dieser Zeit kein Gehalt erhält. Dennoch können indirekte Kosten anfallen, etwa wenn ein Kollege einspringen oder Überstunden geleistet werden müssen, um die Arbeit zu übernehmen. Auch organisatorischer Aufwand für die Planung und Koordination der Abwesenheit kann zusätzlichen Aufwand verursachen. Zudem können längere Abwesenheiten den Ablauf von Projekten verzögern, was unter Umständen wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen hat.

Hinweis: Nehmen Sie nie ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub! Eine sog. Selbstbeurlaubung rechtfertigt mindestens eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung!


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