Minusstunden: Was dürfen Arbeitgeber? Was ist verboten?

Überstunden kennt jeder, Minusstunden hingegen sorgen bei Arbeitnehmern regelmäßig für Unsicherheit. Im Zuge flexibler Arbeitszeitmodelle sind Minusstunden aber ganz normal und haben einige Vorteile. Arbeitgeber und Mitarbeiter müssen jedoch einiges beachten. Hier erfahren Sie, was Minusstunden sind, wann sie entstehen und welche Auswirkungen ein Minus auf dem Arbeitszeitkonto hat. Außerdem alles zu Minusstunden bei Kündigung und den Auswirkungen auf Ihr Gehalt…

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Definition: Was sind Minusstunden?

Minusstunden (auch Minderstunden oder Sollstunden) sind Arbeitszeiten, die ein Arbeitnehmer weniger arbeitet, als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sie sind damit das genaue Gegenteil von Überstunden. Ein simples Beispiel: Regelt der Vertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden, der Angestellte arbeitet aber nur 36 Stunden, macht er in diesem Zeitraum vier Minusstunden.

Wichtig ist jedoch die Unterscheidung: Nur wenn der Mitarbeiter die verringerte Arbeitszeit verschuldet, handelt es sich tatsächlich um Minusstunden. Schickt der Chef beispielsweise aufgrund einer Auftragsflaute einen Mitarbeiter vorzeitig nach Hause, wird dies nicht auf die Minderstunden angerechnet.

Typische Auslöser für Minusstunden sind:

  • Es wird später mit der Arbeit begonnen.
  • Es wird früher Feierabend gemacht.
  • Die Pause wird ausgedehnt.
  • Die Arbeit wird für private Dinge unterbrochen.

Minusstunden nur mit Arbeitszeitkonto

Ein Mitarbeiter kann nur dann Minusstunden machen, wenn zur Erfassung der Zeiten ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Ohne ein solches Konto zur Arbeitszeiterfassung kann die Arbeitszeit nicht ins Minus rutschen.

Vereinbart wird ein Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem für das Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag.

Keine Minusstunden bei Krankheit oder Urlaub

Nach einer Woche Urlaub rutscht Ihr Arbeitszeitkonto deutlich ins Minus? Oder nach einer Krankheit wurden Ihnen 20 Minusstunden angerechnet? Beide Fälle sind nicht rechtens und Sie sollten Ihren Arbeitgeber sofort um eine Korrektur bitten.

Krankheit, Urlaub und auch gesetzliche Feiertage führen nicht zu Minusstunden. Vorausgesetzt ist, dass der Urlaub vom Chef genehmigt und nicht eigenständig genommen wurde. Bei einer Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich entsprechend rechtzeitig krankmelden und gemäß den Vorgaben eine Bescheinigung vom Arzt einreichen. Hier greift die Entgeltfortzahlung – sie erhalten weiterhin volles Gehalt und sammeln natürlich keine Minusstunden.


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Anspruch: Kann jeder Mitarbeiter Minusstunden machen?

Arbeitstage freier einteilen und bei Bedarf früher gehen? Für Arbeitnehmer ein großer Vorteil. Flexible Arbeitszeitmodelle sind entsprechend beliebt. Allerdings gibt es keinen allgemeinen Anspruch darauf und so kann nicht einfach jeder Mitarbeiter Minusstunden machen, wenn es ihm gerade passt.

Es braucht dafür eine eindeutige Regelung im individuellen Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Fehlt eine solche Abmachung, dürfen Sie nicht weniger als vereinbart arbeiten. Tun Sie es doch, droht eine Abmahnung.

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Wie viele Minusstunden sind erlaubt?

Es gibt keine gesetzliche oder allgemeine Regelung, die eine Höchstgrenze für Minderstunden eines Mitarbeiters festlegt. Entscheidend ist deshalb, was für das individuelle Arbeitsverhältnis vereinbart wurde. Für Mitarbeiter ist es umso wichtiger, sich genau zu informieren, welche Grenzen für sie gelten.

In der Regel gibt es eine Klausel, die ein Maximum an Minusstunden definiert und gleichzeitig eine Frist festlegt, in welcher diese abgebaut werden müssen. Für Mitarbeiter sind sowohl die vereinbarte Höchstgrenze als auch die Frist verpflichtend.

Wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag

Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten die Rahmenbedingungen für die flexible Arbeitszeit möglichst detailliert vereinbart werden. Neben den erwähnten Höchstgrenzen und Fristen muss eindeutig geregelt sein, ob es sich um ein Kurzzeit- oder Langzeitkonto handelt. Bei einem Kurzzeitkonto muss in der Regel innerhalb eines Jahres ein Ausgleich der Arbeitszeit stattfinden. Langzeitarbeitskonten können hingegen über viele Jahre laufen – hier kann durch Mehrarbeit ein zeitliches Polster aufgebaut werden, um eine längere berufliche Auszeit zu ermöglichen.

Wichtig ist zudem eine Abmachung über die erlaubte Abweichung. Wie viel weniger als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit darf ein Mitarbeiter arbeiten? So wird sichergestellt, dass trotz Flexibilität alle anfallenden Aufgaben erledigt werden. Wenn das gesamte Team in einer Woche plötzlich nur die Hälfte der Zeit arbeitet, könnte es sonst zu Problemen im Betriebsablauf kommen.

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Minusstunden mit Gehalt verrechnen: Geht das?

Wer weniger arbeitet, bekommt auch weniger Gehalt? Ganz so einfach ist es bei Minusstunden nicht. Zunächst einmal gilt: Arbeitet ein Mitarbeiter im Rahmen der Vereinbarung weniger, bekommt er weiterhin das volle Gehalt gezahlt. Der Arbeitgeber geht mit der Bezahlung in Vorleistung – der Arbeitnehmer wiederum ist in der Pflicht, die bisher zu wenig geleistete Arbeit nachzuholen.

Wird gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen, kann die fehlende Arbeitszeit mit dem Gehalt verrechnet werden. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Nacharbeit nicht in der vorgesehenen Frist nach oder sammeln Sie mehr Minusstunden an, als höchstens erlaubt, kann der Arbeitgeber dies mit dem Gehalt verrechnen.

Können Minusstunden mit dem Urlaub verrechnet werden?

Es stehen viele Stunden auf der Soll-Seite Ihres Arbeitszeitkontos? Dann könnten Sie auf die Idee kommen, diese mit Urlaubstagen zu verrechnen, um möglichst schnell vor dem Ende des Ausgleichszeitraums eine größere Summe zu tilgen. Das ist jedoch nicht möglich! Urlaub kann nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft gewährt werden.

Gleiches gilt auch für den Arbeitgeber. Es kann nicht einfach ein ausstehender Urlaubsanspruch des Mitarbeiters gestrichen werden, um Minderstunden zu reduzieren. Die freien Tage sind ein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub und können nicht gestrichen oder verrechnet werden.

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Minusstunden bei Kündigung

Minusstunden bei einer Kündigung können zum Streitthema werden. Dabei gilt grundsätzlich: Zum Ende der Zusammenarbeit wird das Arbeitszeitkonto aufgelöst und die verbleibenden Stunden abgerechnet. Noch nicht ausgeglichene Stunden wirken sich dann auf das letzte Gehalt aus. Auch dies gilt nur, wenn die Stunden vom Mitarbeiter selbst verschuldet wurden. Konnte der Arbeitgeber dem Angestellten nicht genügend Aufgaben geben, darf dies bei einer Kündigung nicht verrechnet werden.

Wie kann ich Minusstunden abbauen?

Wer weniger arbeitet und Minusstunden sammelt, muss diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder abbauen. Dies funktioniert auf genau einem Weg: Sie arbeiten mehr als vertraglich vereinbart. So nähert sich Ihr Arbeitszeitkonto wieder einem neutralen Level an. Sie können morgens eher anfangen, abends länger bleiben oder (nach Absprache) einen Tag am Wochenende arbeiten. Dabei müssen Sie jedoch gesetzliche Ruhepausen und Ruhephasen zwischen zwei Arbeitstagen einhalten. Sonst verstoßen Sie gegen das Arbeitszeitgesetz.

Achten Sie beim Abbau unbedingt auf den Ausgleichszeitraum. Je weiter Ihr Arbeitszeitkonto ins Minus rutscht, desto länger dauert es, bis Sie wieder auf Null sind. Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Ausgleich, um die Frist nicht zu verpassen. Das macht sich sonst auf dem Gehaltszettel bemerkbar.

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