Nebentätigkeit: Alles auf einen Blick
- Definition: Eine Nebentätigkeit ist ein zusätzliches Arbeitsverhältnis, das Arbeitnehmer neben einem Hauptjob ausüben. Der Tätigkeit wird in der freien Zeit (z.B. am Wochenende) nachgegangen.
- Erlaubnis: Für Angestellte ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt und darf vom Chef nicht einfach verboten werden. Ausnahmen sind bei Konkurrenztätigkeit oder Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (z.B. § 3 ArbZG) möglich.
- Anzeigepflicht: Arbeitsverträge behalten oftmals eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Dann müssen Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen beim Arbeitgeber anmelden. Der Chef muss aber zustimmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Verstoß: Ignorieren Sie die Informationspflicht, droht eine Abmahnung. Bei einer unzulässigen Arbeit (z.B. direkter Konkurrenztätigkeit) ist auch eine Kündigung zulässig.
- Steuern: Einkünfte aus der Nebentätigkeit sind steuerpflichtiges Einkommen. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Minijob – dieser bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.
Fast 4,7 Millionen Menschen in Deutschland gehen laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) einer Nebentätigkeit nach. Das sind rund 11,2 % aller Beschäftigten. Die Tendenz ist weiter steigend. Durch Inflation und höhere Lebenshaltungskosten brauchen immer mehr Arbeitnehmer ein zusätzliches Einkommen. Wenn auch Sie eine Nebentätigkeit suchen, finden Sie in unserer Jobbörse passende Stellenangebote in der Nähe:
Was ist eine Nebentätigkeit genau?
Eine Nebentätigkeit ist eine bezahlte Beschäftigung, die Sie neben Ihrem Hauptberuf ausüben. Typisch sind Minijobs, Aushilfsjobs und Teilzeitbeschäftigungen. Auch eine selbstständige Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende zählt als Nebentätigkeit. Häufigster Grund für Nebentätigkeiten ist ein zusätzliches Einkommen: Arbeitnehmer verdienen nebenbei Geld oder bauen sich ein zweites Standbein auf.
Ist eine Nebentätigkeit erlaubt?
In Deutschland gilt das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz). Sie dürfen also auch mehrere Jobs haben – Arbeitgeber dürfen eine Nebentätigkeit nicht pauschal verbieten. Was Sie in Ihrer Freizeit oder nach Feierabend machen, ist Privatsache. Es gibt aber arbeitsrechtliche Regelungen, die Sie hierbei einhalten müssen. Tun Sie das nicht, kann Ihr Chef die Nebentätigkeit untersagen.
Nebentätigkeit anmelden: Brauche ich eine Genehmigung?
Sie benötigen grundsätzlich keine Genehmigung für Ihre Nebentätigkeit. In den meisten Arbeitsverträgen ist aber eine „Informationspflicht“ bei Aufnahme eines Nebenjobs vereinbart. In dem Fall müssen Sie Ihren Chef vor Beginn der Nebentätigkeit informieren. Arbeitgeber müssen wiederum der Beschäftigung zustimmen und dürfen diese nicht untersagen, wenn kein berechtigtes Interesse dagegen spricht und Sie damit nicht gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verstoßen.
Kostenloses Muster: Genehmigung zur Nebentätigkeit
Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Genehmigungspflicht bzw. Informationspflicht, müssen Sie die schriftliche Zustimmung zwingend einholen. Wenn Sie Ihren Chef informieren, sollte das Schreiben stets folgende Angaben enthalten, damit Sie keine formalen Fehler machen:
- Ihr Name, Anschrift, Position
- Arbeitgeber Name und Anschrift
- Datum
- Beschreibung der Nebentätigkeit
- Ausübungsbeginn oder -zeitraum
- Zeitlicher Umfang
- Ort, Datum, Unterschrift
Nebenbeschäftigung Erlaubnis – Vorlage und Musterschreiben
Unser Muster zeigt, wie eine Nebentätigkeitsvereinbarung aussehen kann. Sie können die Vorlage gleich online im Browser umschreiben und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Kannweg 12
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Musterstr. 89
12345 Musterstadt
Nebentätigkeitsvereinbarung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem TT.MM.JJJJ beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:
- Art der Nebentätigkeit: ___
- Arbeitgeber: Firma XYZ
- Umfang der Nebentätigkeit: ___ Stunden pro Woche
Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und Ruhezeiten eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag bestehen fort.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
GENEHMIGT durch
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Firmenstempel
Download: Genehmigung Muster (Word)
Disclaimer: Das vorliegende Muster ist nur als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Es ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu der wir im Zweifel immer raten. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Nebentätigkeit anzeigen: 3 Tipps
Wer den Arbeitgeber offiziell informiert und eine Genehmigung erhält, steht auf der sicheren Seite. Zusätzlich empfehlen wir:
- Nebentätigkeit immer schriftlich genehmigen lassen
Nur mit einer schriftlichen Genehmigung haben Sie einen offiziellen Nachweis. - Jede Nebentätigkeit einzeln genehmigen
Bei mehreren Nebentätigkeiten reicht eine allgemeine Genehmigung nicht aus. - Offen mit Arbeitgeber umgehen
Offene Kommunikation verhindert Missverständnisse und Streit.
Checkliste: Welche Regelungen zur Nebentätigkeit beachten?
Sie dürfen eine Nebentätigkeit aufnehmen, das Arbeitsrecht macht aber Vorgaben und setzt Grenzen, die Sie einhalten müssen. Verstoßen Sie gegen eine der folgenden arbeitsrechtlichen Regelungen, ist eine Nebentätigkeit unzulässig und darf vom Arbeitgeber verboten werden:
- Keine Konkurrenzgeschäfte im selben Tätigkeitsfeld
- Kein Abwerben von Kunden oder Kollegen
- Kein Verrat von Betriebsgeheimnissen
- Maximal 48 Stunden pro Woche (insgesamt)
- Kurzfristig bis zu 10 Stunden am Tag
- Es braucht aber einen Ausgleich
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
- Mindestens 15 freie Sonntage als Ruhetag
- Ersatzruhetage bei Arbeit an Sonntagen
- Keine Leistungseinbrüche durch Nebentätigkeit
- Keine Konzentrationsstörungen
- Keine einschränkende Müdigkeit
- Keine Aufgaben während der Arbeitszeit im Hauptjob
- Keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nebenjob
- Keine Ausnahmen oder kurze Unterbrechungen von der Arbeit
- Keine belastenden Tätigkeiten im Urlaub
- Unentgeltliche Tätigkeiten sind kein Problem
- Vorher unbedingt mit dem Chef sprechen und genehmigen lasen
- Keine Nebentätigkeit, die Ihrer Gesundheit schadet
- Leichte Aufgaben sind meist erlaubt
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und dem Arbeitgeber
1. Wettbewerbsverbot
Sie dürfen in Ihrer Nebenbeschäftigung dem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz machen. Es gilt ein direktes und ein indirektes Wettbewerbsverbot.
2. Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz regelt eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden (§ 3 ArbZG). Diese gilt für Hauptjob und Nebentätigkeit! Sie dürfen diese Grenzen nicht überschreiten, sonst darf der Arbeitgeber die Beschäftigung untersagen.
3. Ruhezeiten und Ruhetage
Zwischen 2 Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen und Sie müssen Ruhetage zur Erholung einhalten (§ 5 ArbZG). Eine Nebentätigkeit bis spät in die Nacht ist verboten, wenn Sie am nächsten Morgen wieder im Hauptjob arbeiten.
4. Auswirkungen
Ihre Nebentätigkeit darf Ihre Arbeit und Leistung im Hauptjob nicht negativ beeinflussen. Sie müssen im Job weiterhin voll einsatz- und leistungsfähig sein. Ein Verbot der Tätigkeit ist erlaubt, wenn der Arbeitgeber negative Auswirkungen nachweisen kann.
5. Überschneidungen
Sie dürfen keinerlei Aufgaben aus der Nebentätigkeit im Hauptjob ausüben. Egal, ob Sie ein Telefonat führen, eine E-Mail beantworten oder sich um andere Dinge kümmern. Solche Überschneidungen rechtfertigen ein Verbot.
6. Urlaub
Urlaub dient primär der Erholung (siehe: Erholungsurlaub). Nehmen Sie sich im Hauptjob frei, dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die diesem Erholungszweck entgegensteht.
7. Krankheit
Wenn Sie krankgeschrieben sind, steht Ihre Genesung im Fokus. Nebentätigkeiten dürfen Ihrer Genesung nicht schaden oder diese verzögern. Hier kommt es auf die genaue Arbeit und die Vorgaben vom Arzt an.
Nebentätigkeit für Beamte und im öffentlichen Dienst
Ob die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig ist, hängt vom arbeitsrechtlichen Status ab. Beamte, Richter oder Soldaten müssen sich den Nebenjob vom Dienstherrn genehmigen lassen. Ausnahmen sind sogenannte „genehmigungsfreie“ Nebentätigkeiten. Zum Beispiel, wenn Sie ein Buch schreiben oder als Gutachter tätig werden. Für andere Angestellte im öffentlichen Dienst gilt der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Danach besteht nur eine Anzeigepflicht. Heißt: Sie müssen den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit lediglich in Kenntnis setzen.
Konsequenzen: Was droht bei unzulässiger Nebentätigkeit?
Wer seiner Anzeigepflicht laut Arbeitsvertrag nicht nachkommt, aber trotzdem heimlich einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert eine Abmahnung. Dabei ist es egal, ob der Chef zustimmen müsste – sobald eine Informationspflicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, müssen Sie sich daran halten. Noch schlimmer ist eine unzulässige Nebentätigkeit. Arbeiten Sie zum Beispiel für einen direkten Konkurrenten, droht eine außerordentliche Kündigung. Entscheidend ist der Einzelfall und wie stark der Verstoß gegen arbeitsrechtliche und vertragliche Pflichten ist.
Kann der Arbeitgeber die Genehmigung widerrufen?
Sie haben Ihren Arbeitgeber informiert, dieser hat Ihrer Nebentätigkeit zugestimmt und Ihnen mit seiner Unterschrift die Genehmigung erteilt. Ohne konkreten Grund darf der Chef die Zustimmung nicht wieder zurücknehmen. Mit einem sogenannten „Widerrufsvorbehalt“ in der Genehmigung sichern Arbeitgeber sich jedoch ab. Stellt sich später heraus, dass die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers tangiert, kann er die Genehmigung wieder einkassieren.
Muss ich für eine Nebentätigkeit Steuern zahlen?
Einkünfte aus einer Nebentätigkeit gelten als steuerpflichtiges Einkommen und werden als „Zuverdienst“ oder „Nebenverdienst“ bezeichnet. Wichtig ist aber die Höhe des zusätzlichen Gehalts. Verdienen Sie im Nebenjob weniger als 603 Euro im Monat (Stand: 2026), handelt es sich um einen Minijob – hier zahlen Sie keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem sogenannten Midijob (Einkünfte zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro) zahlen Sie volle Steuern, aber geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Ausnahmen gibt es bei Einkünften als Ausbilder, Betreuer, Erzieher, Übungsleiter oder bei vergleichbaren Tätigkeiten. Hier sind pro Jahr bis zu 3.000 Euro steuerfrei (sogenannter „Übungsleiterfreibetrag“).
Nebentätigkeit suchen: 3 Tipps
Sie suchen eine Nebentätigkeit? Dann sollten Sie verschiedene Quellen für die Suche nach Stellenanzeigen nutzen:
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Online-Jobbörsen
Erste Anlaufstelle sind Jobbörsen im Internet. Hier finden Sie eine Vielzahl von Angeboten und gestalten die Suche nach Ihren individuellen Kriterien. Nutzen Sie auch Jobbörsen, die speziell auf Nebentätigkeiten ausgerichtet sind.
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Zeitungsinserate
Für die Suche nach Nebentätigkeiten sind lokale Tages- oder Wochenzeitungen eine gute Option. Ortsansässige Unternehmen inserieren hier freie Stellen und können direkt kontaktiert werden.
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Initiativbewerbung
Sie können sich auf eine Nebentätigkeit auch initiativ bewerben. Wenn Sie wissen, welchen Job Sie bei welchem Arbeitgeber nebenbei ausüben wollen, reichen Sie Ihre Unterlagen ein oder fragen Sie zuvor telefonisch nach.
Nebentätigkeit: Übersicht zu passenden Jobs
Sie wissen noch nicht, welche Nebentätigkeit Sie suchen? In unserer großen Übersicht stellen wir 20 beliebte und seriöse Nebenjobs vor:
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Kurier
Sie haben einen Führerschein, ein eigenes Auto, sind freundlich und kennen sich in Ihrer Stadt aus? Dann verdienen Sie sich als Kurier etwas dazu. Gerade Restaurants sind häufig auf der Suche nach Fahrern.
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Zusteller / Austeiler
Als „Zusteller“ oder „Austeiler“ bringen Sie Zeitungen oder Werbesendungen in die Briefkästen der Empfänger. Sie erhalten dazu ein festes Gebiet. Da Zeitungen morgens gelesen werden, sind die Arbeitszeiten in dieser Nebentätigkeit sehr früh.
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Regale einräumen
Ein Klassiker unter den Nebentätigkeiten (nicht nur bei Schülern): Geschäfte suchen Aushilfen und Minijobber, die Regale auffüllen, Ware aus dem Lager holen oder Produkte austauschen.
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Haushaltshilfe
Kochen, putzen oder die Wäsche machen – alles, was Sie im eigenen Haushalt machen, können Sie gegen Bezahlung auch als Nebentätigkeit tun. Aufträge gibt es durch Werbung oder Portale im Internet. Bezahlt wird in der Regel pro Stunde.
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Statist
Wer der Welt der Stars und Sternchen näherkommen will, kann sich als Statist bewerben. Rollen in Reality-Soaps sind beliebt. Die Nebentätigkeit wird oft pauschal am Tag bezahlt. Je nach Umfang sind Hotelübernachtung und Catering inklusive.
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Babysitter
Wer gut mit Kindern umgehen kann, findet als Babysitter die richtige Nebentätigkeit. Die meisten Minijobber benötigen aber ein Netzwerk mehrerer Kunden, um nebenbei genug Geld zu verdienen.
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Taxifahrer
Für den Taxifahrerjob brauchen Sie eine Ortskenntnisprüfung (ca. 50 Euro) und einen Personenbeförderungsschein (ca. 50 Euro). Die Bezahlung hängt vom Auftragsvolumen ab.
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Kellnern
In der Gastronomie herrscht große Nachfrage nach Kellnern. Je nach Betrieb arbeiten Sie abends, aber auch Tagesschichten sind möglich. Das Gehalt wird durch Trinkgeld aufgestockt. Punkten können Sie mit Freundlichkeit, Fleiß und Stehvermögen.
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Verkäufer
Geschäfte brauchen immer wieder Aushilfen im Verkauf. Freundliches Auftreten und Kundenorientierung sind Pflicht. Beliebt sind Nebentätigkeiten im Verkauf von Kleidung, Parfum oder Küchenutensilien auf Verkaufspartys.
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Kassenkraft
Für die Arbeit als Kassenkraft braucht es nicht zwingend eine Ausbildung, Sie werden direkt am Arbeitsplatz angelernt und eingearbeitet. Bedarf besteht hauptsächlich abends und am Wochenende.
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Pflegehelfer
Auch diese Nebentätigkeit ist ohne Ausbildung möglich. Krankenhäuser und Pflegeheime suchen oft nach Pflegehelfern, die bei einfachen Tätigkeiten unterstützen. Medizinisch vorgebildetes Personal hat besonders gute Chancen.
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Security
Wachpersonal für Museen (Objektschutz), Supermärkte, Türsteher – die Bandbreite für diese Nebentätigkeit ist groß. Körperliche Fitness und eine Kampfsportart im Repertoire sind vorteilhaft. Zusätzlich sollten Sie Streit deeskalieren können.
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Produkttester
Sie bekommen Produkte, prüfen alle Eigenschaften und bewerten die Artikel. Der Verdienst pro Produkt ist eher gering, durch Masse aber lohnenswert. Vorteil: Getestete Produkte dürfen Sie oft behalten.
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Lektor
Wer stilistisch und grammatikalisch fest im Sattel sitzt, kann als Lektor nebenbei Geld verdienen. Für Aushilfs-Lektoren gibt es Online-Portale, die diese nach Wörtern bezahlen.
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Callcenter-Agent
Manche Callcenter und Meinungsforschungsinstitute suchen Minijobber, die von zu Hause aus Inbound- und Outbound-Telefonate führen. Freundliches Verhalten wird vorausgesetzt. Weitere Erfahrung ist meist nicht erforderlich.
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Nachhilfelehrer
Nutzen Sie Ihr Wissen aus Schule oder Studium für eine Nebentätigkeit. Sie helfen Schülern beim Lernen oder bei der Prüfungsvorbereitung. Gut daran: Die Schüler kommen meist zum Nachhilfelehrer nach Hause. Weitere Jobs bieten Lernkreise und Schulen mit Nachmittagsbetreuung.
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Produkte verkaufen
Wenn Sie künstlerisch oder handwerklich begabt sind, können Sie eigene Produkte herstellen und im Internet verkaufen. Nutzen Sie Plattformen wie Etsy oder betreiben Sie einen eigenen kleinen Online-Shop.
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Content schreiben
Sie können gut schreiben? Dann bieten Sie Ihren Dienst für Blogs, Online-Shops (Produktbeschreibungen) oder andere Texte im Internet an. Online-Content wird unterschiedlich bezahlt – per Wort oder pauschal.
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Online-Spiele testen
Spielehersteller suchen Mitarbeiter in Nebentätigkeit, die Fehler finden, bevor ein neues Spiel veröffentlicht wird. Erwartet wird, dass Sie sich mit Computerspielen auskennen und sorgfältig arbeiten.
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Übersetzungsdienste
Bringen Sie Fremdsprachenkenntnisse mit? Dann können Sie in diesem Nebenjob Ihre Übersetzungsdienste anbieten. Gerade online können Sie bei internationalen Shops und Webseiten Geld dazuverdienen.
Nebentätigkeit unter der Woche
Nebentätigkeit am Wochenende
Nebentätigkeit von zu Hause aus
Nebentätigkeit im Internet
Wichtig ist, dass der Job zu Ihnen, Ihrem Alltag und Ihren Fähigkeiten passt. Achten Sie zudem auf die Vorgaben aus dem Arbeitsrecht. Wenn Sie jeden Morgen ab 7 Uhr im Vollzeitjob sind, ist eine Tätigkeit als Kellner mit Schichten bis 2 Uhr nachts nicht für Sie geeignet.
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