Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Als Nebenbeschäftigung zählt ein zusätzliches Arbeitsverhältnis, das Angestellte neben ihrem eigentlichen Hauptjob ausüben.
- Erlaubnis: Nebenbeschäftigungen sind erlaubt und dürfen vom Arbeitgeber nicht ohne berechtigtes Interesse untersagt werden. Der zweite Job darf die Arbeit im Hauptjob aber nicht beeinträchtigen.
- Verbote: Sie dürfen in einer Nebenbeschäftigung nicht für Konkurrenten arbeiten, müssen Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) einhalten und dürfen bei Krankmeldung oder Urlaub nicht in einem Zweitjob arbeiten.
- Meldepflicht: In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber im Vorfeld über die Nebenbeschäftigung informieren. Arbeitsverträge enthalten fast immer eine entsprechende Klausel zur Informationspflicht.
- Arbeitszeit: Die gemeinsame Arbeitszeit aus Haupt- und Nebenbeschäftigung darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Kurzfristig sind bis zu 60 Stunden wöchentlich erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.
- Steuern und Sozialversicherung: Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung ist zunächst steuer- und sozialversicherungspflichtig. Entscheidend sind aber die Höhe des Gehalts und die Beschäftigungsart. Handelt es sich um einen Minijob, zahlen Sie weder Steuer noch Sozialversicherung; bei einem Midijob sind die Sozialversicherungsbeiträge geringer.
Aktuell haben in Deutschland rund 11 % aller Erwerbstätigen eine Nebenbeschäftigung. Das entspricht mehr als 4,7 Millionen Arbeitnehmern. Fast 75 % dieser Beschäftigungen (mehr als 3,5 Millionen) sind Minijobs. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Arbeitszeit in Nebenbeschäftigungen durchschnittlich bei 7,9 Stunden pro Woche, Frauen sind häufiger mehrfachbeschäftigt als Männer.
Was ist eine Nebenbeschäftigung genau?
Als Nebenbeschäftigung gilt jede Tätigkeit außerhalb des Hauptjobs, für die Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt werden (siehe: Nebenverdienst). Der Umfang ist für die Einordnung unwichtig: Sie können hierbei einen Minijob haben oder selbstständig sein und sich mit einem eigenen Unternehmen nebenberuflich selbstständig machen.
Gründe für die Nebenbeschäftigung
Der Hauptgrund ist meistens Geld: Viele Nebenjobber wollen damit die eigenen Finanzen aufbessern und ein zusätzliches Gehalt verdienen. Die Nebenbeschäftigung ist für einige aber auch eine Möglichkeit, eine berufliche Veränderung anzustoßen und vorzubereiten. Oder Sie gehen neben dem Job einer Leidenschaft nach, die sich (noch) nicht zum Hauptberuf eignet.
Darf ich eine Nebenbeschäftigung aufnehmen?
Arbeitnehmer dürfen praktisch immer eine Nebentätigkeit aufnehmen. Generelle Verbote im Arbeitsvertrag sind unzulässig – sie würden der Berufsfreiheit in Deutschland widersprechen. Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber eine zulässige „Informationspflicht“ für Nebenjobs. Bedeutet: Sie müssen Ihren Arbeitgeber vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung über diese Tätigkeit informieren. Die Informationspflicht umfasst die Tätigkeit selbst, deren Umfang, die Arbeitszeit und den Arbeitgeber. Sie müssen allerdings keinerlei Angaben zu Ihrem Verdienst machen.
Nebenbeschäftigung Erlaubnis: Antrag auf Genehmigung
Die Informationspflicht ist ausdrücklich keine Genehmigungspflicht! Sie benötigen also keine Erlaubnis oder Zustimmung vom Arbeitgeber, wenn Sie ihn informiert haben. Trotzdem wird vorwiegend von einer Erlaubnis für die Nebenbeschäftigung gesprochen. Ihr Informationsschreiben für den Arbeitgeber sollte stets folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name, Anschrift, Position
- Arbeitgeber Name und Anschrift
- Datum
- Beschreibung der Nebentätigkeit
- Ausübungsbeginn oder -zeitraum
- Zeitlicher Umfang
- Ort, Datum, Unterschrift
Nebenbeschäftigung Erlaubnis – Vorlage und Musterschreiben
Unser Muster zeigt, wie eine Nebentätigkeitsvereinbarung aussehen kann. Sie können die Vorlage gleich online im Browser umschreiben und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Kannweg 12
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Musterstr. 89
12345 Musterstadt
Nebentätigkeitsvereinbarung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem TT.MM.JJJJ beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:
- Art der Nebentätigkeit: ___
- Arbeitgeber: Firma XYZ
- Umfang der Nebentätigkeit: ___ Stunden pro Woche
Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und Ruhezeiten eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag bestehen fort.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
GENEHMIGT durch
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Firmenstempel
Download: Genehmigung Muster (Word)
Disclaimer: Das vorliegende Muster ist nur als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Es ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu der wir im Zweifel immer raten. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Ausnahmen: Wann ist die Nebenbeschäftigung verboten?
Grundsätzlich können Arbeitgeber einen Nebenjob nicht verbieten – es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit untersagt werden kann. Juristisch heißt es: „Das Unternehmen muss ein berechtigtes Interesse daran haben.“ Hierfür gibt es mehrere Gründe, die ein Verbot der Nebenbeschäftigung rechtfertigen:
-
Auswirkungen auf den Hauptjob
Die Nebenbeschäftigung darf keine negativen Auswirkungen auf Ihren Hauptjob und die arbeitsrechtlichen Regelungen haben. Leidet etwa Ihre Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit darunter, kann das Unternehmen die Zustimmung verweigern oder später noch zurückziehen.
-
Konkurrenztätigkeit zum Hauptjob
Sie dürfen mit der Nebenbeschäftigung nicht in Konkurrenz zu Ihrem ersten Arbeitgeber treten. Im Falle einer Beschäftigung für direkte oder indirekte Wettbewerber darf der Arbeitgeber einschreiten. Auch mit einer Selbstständigkeit dürfen Sie dem Unternehmen keine Konkurrenz machen.
-
Überschreitung der Arbeitszeit
Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden (6 Tage zu je 8 Stunden). Zeiten von Hauptjob und Nebenbeschäftigung werden addiert. Die 48-Stunden-Grenzen müssen Sie einhalten, sonst kann die Tätigkeit verboten werden.
-
Ruhetage und Ruhezeiten
Arbeitnehmer müssen Ruhetage und Ruhezeiten einhalten. Arbeiten Sie in der Nebenbeschäftigung zum Beispiel sonntags, braucht es einen Ersatzruhetag. Gibt es diesen nicht, ist der zweite Job möglicherweise unzulässig. Zudem muss zwischen 2 Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Sie dürfen also nicht bis nachts in der Nebenbeschäftigung arbeiten und morgens zum Hauptjob fahren.
-
Arbeit im Urlaub
Ihr Urlaub vom Hauptjob dient in erster Linie der Erholung. Sie dürfen in dieser Zeit weiterhin der Nebenbeschäftigung nachgehen, aber nur in dem Umfang, wie Sie es zuvor auch getan haben. Es ist nicht erlaubt, im Erholungsurlaub Vollzeit einer anderen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen.
-
Arbeit bei Krankheit
Werden Sie vom Arzt für den Hauptjob krankgeschrieben und sind arbeitsunfähig, dürfen Sie auch Ihrer Nebenbeschäftigung nicht nachgehen. Tun Sie es doch, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen von Abmahnung bis Kündigung. Ob diese zulässig sind, hängt letztlich davon ab, ob Sie genesungswidrig handeln.
-
Überschneidungen mit dem Hauptjob
Es darf nicht zu Überschneidungen zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung kommen. Während der Arbeitszeit für Ihren ersten Job dürfen Sie nichts tun, was mit der Nebenbeschäftigung zusammenhängt. Keine Telefonate, keine E-Mails und erst recht keine Vorbereitungen oder die Erledigung von Aufgaben am Arbeitsplatz des Hauptarbeitgebers.
Nebenbeschäftigung Verdienst: Wie hoch darf er sein?
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Obergrenze für den Verdienst in einer Nebenbeschäftigung. Sie dürfen unbegrenzt nebenbei Geld verdienen. Es macht für das Arbeitsrecht keinen Unterschied, ob Sie 100 Euro oder 2.500 Euro durch eine zusätzliche Beschäftigung verdienen. Begrenzt wird das Einkommen aber durch die verfügbare Arbeitszeit: Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche im Hauptjob bleiben nur noch maximal 8 Stunden pro Woche für den Zweitjob. In dieser kurzen Zeit bessern Sie Ihre Finanzen auf, werden aber nicht reich.
Steuern für die Nebenbeschäftigung
Ihr Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei gilt: Eine weitere Beschäftigung neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob wird nach Steuerklasse 6 versteuert. Hier gibt es keine Freibeträge, die Abzüge sind entsprechend groß. Für Ihren Hauptjob zahlen Sie weiterhin Steuern und Sozialversicherungen nach Ihrer üblichen Steuerklasse – nur das Einkommen aus der zusätzlichen Beschäftigung wird nach Steuerklasse 6 versteuert.
Minijob als Nebenbeschäftigung
Handelt es sich bei Ihrer Nebentätigkeit um einen Minijob, müssen Sie keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Das gilt bei einem Verdienst von bis zu maximal 603 Euro im Monat (Stand: 2026). Nur für die Rentenversicherung zahlen Sie Beiträge (Eigenanteil: 3,6 %). Auf eigenen Wunsch können Sie sich davon befreien lassen. Das bedeutet aktuell ein höheres Nettogehalt, später aber weniger Geld im Ruhestand! Ab einem Gehalt von 603,01 Euro bis 2.000 Euro gilt die Tätigkeit als „Midijob“. Hierfür zahlen Sie die vollen Steuern – bei einem Midijob als Nebenbeschäftigung gelten nicht die reduzierten Beiträge zur Sozialversicherung! Rechnen Sie daher genau nach, ob sich eine Bezahlung knapp über der Verdienstgrenze lohnt.
Nebenbeschäftigung zum Arbeitslosengeld
Beziehen Sie Arbeitslosengeld, dürfen Sie trotzdem einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Der Freibetrag liegt bei 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Summe wird das Gehalt nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Bezug gekürzt oder kann ganz entfallen. Achten Sie zudem auf die Arbeitszeit: Während Sie arbeitslos gemeldet sind, dürfen Sie höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden und haben keinen Anspruch mehr auf die Sozialleistung.
Gibt es eine Nebenbeschäftigung von zuhause?
Zu Hause nebenbei zu arbeiten und zusätzliches Geld zu verdienen, ist besonders beliebt. Das spart Zeit für lange Fahrten, ist flexibel und leicht mit dem Alltag vereinbar. Gut für Sie: Es gibt inzwischen viele Jobs, in denen Sie zu Hause einer Nebentätigkeit nachgehen können. Hier eine Übersicht der besten Jobs und Aufgaben:
- Virtuelle Assistenz
Klassische Büroaufgaben wie Telefonate, E-Mails und Terminvereinbarungen. - Texter
Newsletter, Artikel, Werbeanzeigen oder andere Texte erstellen. - Affiliate Marketing
Produkte oder Dienstleistungen empfehlen und eine Provision erhalten. - Umfragen
Meinung in Umfragen von Instituten angeben und Bewertungen ausfüllen. - Produkttester
Produkte auf deren Funktionen testen, mögliche Fehler finden und bewerten. - Nachhilfe
Wissen vermitteln und Schülern beim Lernen helfen. - Online-Handel
Eigene Produkte verkaufen oder Dropshipping betreiben. - Workshops
Kurse erstellen und Workshops durchführen oder Webinare hochladen.
Achten Sie bei diesen Nebenbeschäftigungen aber bitte immer auf seriöse Anbieter! Gerade im Internet und bei Arbeit von zu Hause gibt es schwarze Schafe, die unrealistische Versprechungen machen.
Was andere dazu gelesen haben