Arbeitszeugnis übersetzen lassen
Bei einer Bewerbung in einem internationalen Unternehmen oder wenn Sie sich auf eine Stelle im Ausland bewerben, kann es notwendig sein, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis übersetzen lassen. Gerade bei einer sehr guten Leistungsbewertung soll ein potenzieller Arbeitgeber schließlich Ihre Stärken und bisherigen Leistungen sehen und verstehen. Indem Sie Ihr Arbeitszeugnis übersetzen lassen, zeigen Sie besondere Initiative, sind Konkurrenten einen Schritt voraus und unterstreichen Ihren Wunsch, genau bei diesem Arbeitgeber anzufangen.
Informieren Sie sich aber unbedingt vorher, ob Sie wirklich ein übersetztes Arbeitszeugnis benötigen. Häufiger werden in anderen Ländern Empfehlungsschreiben (sogenannte letter of recommendation) und Referenzen verlangt. Werden diese in der Stellenanzeige explizit gefordert, sollten Sie sich darauf konzentrieren. Sie können auch beim Personaler nachfragen, ob Sie ein übersetztes Arbeitszeugnis einreichen sollen.
Arbeitszeugnis übersetzen lassen: Bitte nur von Experten
Machen Sie bitte nicht den Fehler und übersetzen das Arbeitszeugnis selbst. Unabhängig von Ihren Sprachkenntnissen fehlt es einer solchen Übersetzung an der nötigen Glaubwürdigkeit. Ein professionell von Experten übersetztes Arbeitszeugnis kann hingegen eine entsprechende Beglaubigung erhalten. Diese bestätigt die Echtheit des Dokumentes und die Richtigkeit der Übersetzungen. Eine Beglaubigung ist nicht für jeden Arbeitgeber zwingend erforderlich, viele Unternehmen setzen aber darauf. Das bringt je nach Anbieter gewisse Kosten mit, ist aber sinnvoll, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis übersetzen lassen.
Vorsicht vor wörtlichen Übersetzungen beim Arbeitszeugnis
Ein weiterer Grund für professionell übersetzte Arbeitszeugnisse: Die Texte scheinen leicht in eine andere Sprache übertragbar zu sein – sind es aber oft nicht. Wörtliche Übersetzungen entsprechen bei Arbeitszeugnissen fast nie dem tatsächlichen Sinn hinter der Formulierung. Das liegt zum Teil an unterschiedlicher Bedeutung von Begriffen, aber vor allem an den speziellen Formulierungen, die in Arbeitszeugnissen üblich sind. Während deutsche Personaler damit vertraut sind, verstehen englischsprachige Personalverantwortliche kaum etwas – schon gar nicht die feinen Unterschiede in den Bewertungen.
Arbeitszeugnis übersetzen: Was steckt hinter den Formulierungen?
In Deutschland muss ein Arbeitszeugnis wahr und wohlwollend formuliert sein. So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmern durch schlechte Bewertungen die berufliche Zukunft verbaut wird. Durch diese Voraussetzungen hat sich aber ein regelrechter Code in den Formulierungen entwickelt. Schon kleine Veränderungen der Formulierung können eine komplett andere Aussage bedeuten. Um den tatsächlich Inhalt zu erkennen, müssen Sie auch dieses Arbeitszeugnis übersetzen und verstehen.
Das Zeugnisdeutsch heißt auch: Nicht alles, was sich positiv liest, ist auch so gemeint. Unternehmen sind vielmehr zur positiven Wortwahl verpflichtet, können aber durch entsprechende Formulierungen durchaus schlechte Noten an Mitarbeiter verteilen.
Arbeitszeugnis in Noten übersetzen
Das Arbeitszeugnis ist nicht wie ein Schulzeugnis, bei dem Sie für Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten einfach in entsprechenden Noten bewertet werden. Stattdessen werden die Beurteilungen zu Leistungen und zum Sozialverhalten ausformuliert. So ist auf den ersten Blick nicht immer eindeutig zu erkennen, was gemeint ist – Sie können aber das Arbeitszeugnis in Noten übersetzen.
Es gibt ganz typische Formulierungen und Codes, die für bestimmte Noten stehen. Diese zu verstehen, erfordert eine gewisse Übung. Die unterschiedlichen Noten folgen aber immer einem sehr ähnlichen Muster. Dabei sind es oft nur Nuancen, die ein sehr gutes Arbeitszeugnis von einer höchstens mittelmäßigen Bewertung unterscheiden.
Arbeitszeugnis übersetzen: Beispiele für Noten
„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…“
- Note 1 (sehr gut):
„…stets zur vollsten Zufriedenheit.“ - Note 2 (gut):
„…zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.“ - Note 2-3 (voll-befriedigend):
„…zur vollen Zufriedenheit.“ - Note 3 (befriedigend):
„…stets zur Zufriedenheit.“ - Note 4 (ausreichend):
„…zur Zufriedenheit.“ - Note 5 (mangelhaft):
„…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“ - Note 6 (ungenügend):
„…Er/Sie hat sich bemüht.“
Arbeitszeugnis übersetzen: 200 Codes und Formulierungen erklärt
Arbeitszeugnis übersetzen: Noten 1 bis 5
Sie brauchen noch mehr Beispiele und Formulierungen, mit denen Sie Ihr Arbeitszeugnis in Noten übersetzen können? In der folgenden Übersicht finden Sie zahlreiche Beispiele für alle Bewertungen und Noten von 1 bis 5:
Arbeitszeugnis übersetzen: Note „Sehr gut“
- „Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit.“
- „Er/Sie erzielte herausragende Arbeitsergebnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement.“
- „Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.“
- „Er/Sie verstand es, in allerbester Weise die Kollegen zu überzeugen und zu motivieren.“
- „Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets vorbildlich, freundlich und korrekt.“
- „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.“
- „Er/Sie war im höchsten Maße zuverlässig.“
- „Er/Sie verfügt über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse.“
- „Wir waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“
- „Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.“
- „Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern.“
- „Wir danken ihm/ihr für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
- „Im Falle einer erneuten Bewerbung und weiterem Personalbedarf darf Herr/Frau Muster mit seiner/ihrer Wiedereinstellung rechnen.“
Arbeitszeugnis übersetzen: Note „Gut“
- „Er/Sie erledigte die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.“
- „Er/Sie arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft.“
- „Er/Sie erzielte beste Arbeitsergebnisse und zeigte hohes Engagement.“
- „Er/Sie zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität und Initiative.“
- „Sein Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.“
- „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei.“
- „Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.“
- „Wir danken ihm/ihr für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin Erfolg.“
Arbeitszeugnis übersetzen: Note „Befriedigend“
- „Er/Sie erledigte die zugeteilte Arbeiten systematisch und zufriedenstellend.“
- „Er/Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig.“
- „Er/Sie war bei der Arbeit sorgfältig und genau.“
- „Er/Sie zeigte Engagement und Initiative.“
- „Er/Sie verfügt über solide Fachkenntnisse.“
- „Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.“
- „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.“
- „Er/Sie erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.“
- „Wir waren mit seinen/ihren Leistungen jederzeit zufrieden.“
- „Wir danken ihm/ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit, bedauern, dass er/sie uns verlässt und wünschen für die Zukunft alles Gute.“
Arbeitszeugnis übersetzen: Note „Ausreichend“
- „Er/Sie konnte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigen.“
- „Er/Sie hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“
- „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen.“
- „Er/Sie zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben.“
- „Seine/Ihre Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.“
- „Er/Sie hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
- „Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache.“
- „Sein/Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.“
- „Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.“
- „Wir danken ihm/ihr und wünschen ihm/ihr alles Gute.“
Arbeitszeugnis übersetzen: Note „Mangelhaft“
- „Er/Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
- „Er/Sie hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.“
- „Er/Sie war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.“
- „Er/Sie zeigte er sich den Belastungen gewachsen.“
- „Er/Sie erledigte die Arbeiten mit Fleiß und dem Willen, sie termingerecht zu beenden.“
- „Er/Sie hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
- „Er/Sie entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.“
- „Er/Sie hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.“
- „Er/Sie war in der Regel erfolgreich.“
- „Er/Sie zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz.“
- „Sein/Ihr Verhalten war ohne Tadel.“
- „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war zumeist einwandfrei.“
- „Er/Sie hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht.“
- „Er/Sie verläßt uns in gegenseitigem Einvernehmen.“
- „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.“
Arbeitszeugnis entschlüsseln: Bedeutung der Formulierungen
Nicht nur die Noten machen ein gutes Arbeitszeugnis aus. Einige Formulierungen verstecken eine gänzlich andere Bedeutung und werden von erfahrenen Personalern genauso interpretiert. Heißt für Sie: Im Glauben, ein gutes Zeugnis einzureichen, liefern Sie einem potenziellen Arbeitgeber eher Argumente für eine Absage. Wie Sie das Arbeitszeugnis entschlüsseln, damit Ihnen das nicht passiert:
Formulierungen zur Leistungsbeurteilung
- „Er verstand es, Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“
Dieser Mitarbeiter leistete selbst nur wenig, sondern schob seine Aufgaben immer den Kollegen zu. - „Sie erledigte die Pflichten mit großem Interesse.“
Interesse ist schön – leider fehlte es dabei offensichtlich sowohl an Können als auch an Erfolg. - „Er hat übertragene Aufgaben ordnungsgemäß erledigt.“
Es fehlte an jeglicher Eigeninitiative oder zusätzlicher Motivation. Stattdessen nur Dienst nach Vorschrift.
Formulierungen zur Verhaltensbeurteilung
- „Sie war umgänglich und um gute Beziehungen zu den Kollegen bemüht.“
Eine unbeliebte Kollegin, die im Team keinerlei Anschluss gefunden hat. - „Er konnte seine Meinungen durchsetzungsstark vertreten.“
Hier gab es wahrscheinlich häufige Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten mit dem Kollegen. - „Sie verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.“
Eher mangelnde Kenntnisse werden mit umso größerem Selbstvertrauen präsentiert. Viel reden, wenig wissen.
Formulierungen zur Schlussformel
- „Er verlässt das Unternehmen im gegenseitigen Einverständnis.“
Es hätte sowieso eine Kündigung vom Arbeitgeber gegeben, der Mitarbeiter hat nur vorher selbst gekündigt. - „Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und Erfolg.“
Klare Andeutung, dass es bisher an Erfolg gemangelt hat. - „Wir wünschen für kommende Aufgaben alles Gute und Gesundheit.“
Dieser Mitarbeiter war wohl häufig krank, weshalb auf die Gesundheit hingewiesen wird.
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.
Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.
Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.
Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.
Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.
Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).
Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).
Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.
Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.
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