Wohngeld in der Ausbildung: Habe ich Anspruch?
Auszubildende einer dualen Ausbildung bekommen in Deutschland während der Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung – mindestens 682 Euro brutto im 1. Ausbildungsjahr, 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr und 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Trotzdem kann es passieren, dass das Ausbildung Gehalt zur Lebenhaltung (Miete, Lebensmittel) nicht reicht. In dem Fall können Sie Wohngeld zur Ausbildung beantragen.
Definition: Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld (WoGG) ist ein Mietzuschuss und eine staatliche Leistung. Ziel ist, Menschen mit geringem Einkommen ein angemessenes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Wohngeld ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das gilt auch für Auszubildende.
Wann haben Azubis Anspruch auf Wohngeld?
Auszubildende zunächst keinen Anspruch auf Wohngeld, weil für sie in der Regel die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG vorgesehen ist.
Wer jedoch weder BAB noch BAföG bekommt, kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen.
Voraussetzungen für Azubi-Wohngeld
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Kein BAB oder BAföG
Sie haben keinen Anspruch (mehr) auf BAB oder BAföG – zum Beispiel in der zweiten Ausbildung oder wenn diese nicht staatlich anerkannt ist.
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Schulische Ausbildung
Sie absolvieren eine schulische Ausbildung. Auch in dem Fall gibt es kein BAB und BAföG wird häufig abgelehnt.
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Eigene Wohnung
Wohngeld wird nur gezahlt, wenn in einer eigenen Wohnung und nicht mehr bei den Eltern wohnen.
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Mindestalter
In der Regel gilt für das Wohngeld ein Mindestalter von 18 Jahren. Ausnahmen sind möglich, z.B. wenn Sie schon eine eigene Familie haben und im Haushalt ein Kind wohnt.
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Geringes Einkommen
Ihr aktuelles Einkommen muss unter der Wohngeldgrenze liegen und darf bestimmte Freibeträge nicht übersteigen. Das wird individuell bei jeder Kommune berechnet.
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Stipendium
Auch Stipendiaten können in Einzelfällen Wohngeld erhalten. Klären Sie das aber direkt mit der Stiftung.
Wann bekommen Azubis noch Wohngeld?
Darüber hinaus gibt es noch ein paar Sonderfälle, in denen Azubis trotz Ausbildung einen Wohngeldanspruch haben:
- Sie machen eine zweite Ausbildung (z.B. nach Abbruch oder Umschulung).
- Sie haben die Förderhöchstdauer überschritten.
- Sie haben ein wohngeldberechtigtes Kind.
- Sie erhalten keine Ausbildungsförderung, weil Sie zu alt sind.
Achtung: Sie können Wohngeld und BAB oder BAföG niemals gleichzeitig bekommen! Beide Förderungen schließen sich gegenseitig aus.
Wie kann ich Wohngeld in der Ausbildung beantragen?
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen. Die Förderung gibt es jedoch immer erst auf Antrag – sie wird nicht rückwirkend bewilligt oder bezahlt!
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- Wo beantragen?
Wohngeld beantragen Sie beim Wohngeldamt, Sozialamt oder der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. - Förderdauer
In der Regel erhalten Sie die Unterstützung 12 Monate lang, jeweils ab dem Monat des Antrags. - Wohngeld Höhe
Das Wohngeld beträgt maximal 665 Euro – abhängig von den drei Faktoren: Höhe des Einkommens, Miete der Wohnung und Haushaltsgröße (Anzahl der Haushaltsmitglieder).
Das Wohngeld deckt jedoch maximal die Kaltmiete – ohne Nebenkosten wie Strom oder Internet. Durchschnittlich erhalten Berechtigte in Deutschland ein Wohngeld von 370 Euro im Monat.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Wenn Sie Wohngeld bei Wohngeldamt, Sozialamt oder Wohngeldstelle beantragen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ablehnungsbescheid BAB oder Schüler-BAföG
- Einkommensnachweise – inkl. Ausbildungsvergütung
- Mietvertrag bzw. Nachweis über Wohnkosten
- Nachweise über Haushaltsmitglieder (z.B. Kindergeld)
Das Wohngeld in der Ausbildung ist eine wertvolle Hilfe, wenn andere Fördermöglichkeiten wie BAB oder BAföG nicht greifen. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Sie Anspruch haben und stellen Sie den Antrag rechtzeitig bei der Wohngeldstelle! So sichern Sie sich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung während Ihrer Ausbildungszeit.
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