Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist erlaubt, wenn Arbeitnehmer aufgrund häufiger oder langer Erkrankungen voraussichtlich auch künftig erheblich ausfallen, dadurch betriebliche Interessen stark beeinträchtigt werden und eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Außerdem müssen die Interessen des Arbeitgebers an der Kündigung schwerer wiegen als die des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes.
Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Sie setzt kein schuldhaftes Fehlverhalten voraus. Arbeitnehmer sind schließlich nicht dafür verantwortlich, dass sie krank werden. Eine vorherige Abmahnung ist deshalb nicht erforderlich.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt in der Regel für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten. Teilzeitkräfte zählen anteilig.
Wie viele Krankheitstage führen zur Kündigung?
Es gibt keine gesetzliche Höchstzahl an Krankheitstagen, ab der Arbeitnehmer gekündigt werden dürfen. Auch 30 Fehltage oder 6 Wochen Krankheit pro Jahr rechtfertigen für sich genommen keine Entlassung. Bei häufigen Kurzerkrankungen sind jedoch wiederholte Ausfälle von mehr als 6 Wochen jährlich ein wichtiger Anhaltspunkt für die rechtliche Prüfung.
Arbeitsgerichte betrachten dafür häufig die Fehlzeiten der vergangenen 3 Jahre. Wer in diesem Zeitraum regelmäßig länger als 6 Wochen krank war, muss mit einer genaueren Prüfung seiner Gesundheitsprognose rechnen. Dabei spielt die Art der Erkrankungen eine wichtige Rolle: Eine ausgeheilte Blinddarmentzündung oder ein einmaliger Beinbruch sprechen kaum für weitere Fehlzeiten. Bei chronischen Erkrankungen sieht die Prognose mitunter anders aus.
Welche Erkrankungen rechtfertigen eine Kündigung?
Nicht jede Krankheit gefährdet den Arbeitsplatz. Die Rechtsprechung unterscheidet vier typische Fälle:
Erkrankung |
Beispiel |
| Häufige Kurzerkrankungen | Wiederkehrende erhebliche Fehlzeiten über mehrere Jahre, etwa wegen chronischer Beschwerden |
| Langzeiterkrankung | Eine schwere Erkrankung führt zu einer langen Arbeitsunfähigkeit, deren Ende nicht absehbar ist. |
| Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit | Ein Arbeitnehmer ist nach einem Arbeitsunfall dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine bisherige Tätigkeit auszuüben. |
| Krankheitsbedingte Minderleistung | Eine chronische Erkrankung schränkt die Leistungsfähigkeit dauerhaft erheblich ein. |
Auch Alkoholabhängigkeit zählt zu den Krankheiten. Bei einer Kündigung wegen Alkoholsucht berücksichtigen Arbeitsgerichte unter anderem die gesundheitliche Prognose, mögliche Therapien und die Auswirkungen auf den Betrieb. Die Ablehnung einer aussichtsreichen Therapie verschlechtert jedoch meist die Prognose.
Sonderfälle: Adipositas und HIV
Bei starkem Übergewicht oder einer HIV-Infektion gelten zusätzliche rechtliche Besonderheiten. So entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine symptomlose HIV-Infektion unter bestimmten Voraussetzungen als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) anzusehen ist. Eine darauf gestützte Kündigung verstößt unter Umständen gegen das Diskriminierungsverbot. Auch bei Adipositas müssen Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitsfähigkeit und mögliche Schutzrechte berücksichtigen. Die Diagnose allein ist kein zulässiger Kündigungsgrund.
Welche Voraussetzungen gelten für eine krankheitsbedingte Kündigung?
Die gesetzlichen Hürden liegen hoch. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Zusätzlich gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eine Kündigung ist immer das letzte Mittel.
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Negative Gesundheitsprognose
Zum Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen dafür sprechen, dass auch künftig erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle oder Einschränkungen auftreten. Vergangene Fehlzeiten dienen als Anhaltspunkt. Arbeitnehmer dürfen einer negativen Prognose mit aktuellen ärztlichen Einschätzungen entgegentreten.
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Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Die zu erwartenden Ausfälle müssen den Arbeitgeber wirtschaftlich oder organisatorisch erheblich belasten. Dazu gehören beispielsweise wiederkehrende hohe Entgeltfortzahlungskosten, gravierende Produktionsstörungen oder dauerhafte Probleme bei der Personalplanung.
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Interessenabwägung
Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung muss das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen. Dabei zählen unter anderem Alter, Unterhaltspflichten, Ursachen der Erkrankung und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Nach vielen Jahren erfolgreicher Beschäftigung wiegen die Arbeitnehmerinteressen häufig schwerer.
Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber daher stets mildere Mittel prüfen. Dazu gehören eine Versetzung, angepasste Arbeitsbedingungen, eine Umschulung oder gegebenenfalls eine Änderungskündigung. Die rechtliche Grundlage bildet § 1 Abs. 2 KSchG.
Welche Rolle spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll erkrankten Beschäftigten helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Sind Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX ein BEM anbieten. Dabei suchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam nach Lösungen: etwa einer ergonomischen Anpassung des Arbeitsplatzes, veränderten Aufgaben oder einer stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Die Teilnahme am BEM ist für Arbeitnehmer freiwillig.
Ist eine Kündigung ohne BEM unwirksam?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber kein BEM angeboten hat. Im Kündigungsschutzprozess muss er dann aber besonders genau erklären, weshalb auch geeignete Eingliederungsmaßnahmen den Arbeitsplatz nicht erhalten hätten. Ein fehlendes BEM verbessert deshalb häufig die rechtliche Position des Arbeitnehmers.
Kündigung wegen Krankheit bei unbefristetem Vertrag
Auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist eine Kündigung wegen Krankheit möglich. Unbefristet bedeutet lediglich, dass der Arbeitsvertrag keinen vorher festgelegten Endtermin hat. Es bedeutet keine Unkündbarkeit! Nach 20 oder 25 Jahren Betriebszugehörigkeit gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen. Eine lange Beschäftigungsdauer stärkt jedoch die Interessen des Arbeitnehmers: Wer über Jahrzehnte zuverlässig gearbeitet hat und erst spät schwer erkrankt, hat bei der Interessenabwägung gewichtige Argumente auf seiner Seite. Eine feste Beschäftigungsdauer, ab der eine Kündigung ausgeschlossen wäre, gibt es allerdings nicht.
Ist eine Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit erlaubt?
Auch während der Probezeit ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt. In den ersten 6 Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG normalerweise nicht. Der Arbeitgeber muss deshalb keinen krankheitsbedingten Kündigungsgrund nachweisen. Bei einer vereinbarten Probezeit von höchstens 6 Monaten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen. Besonderer Kündigungsschutz und das Diskriminierungsverbot gelten aber weiterhin.
Was gilt bei Schwerbehinderung?
Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Im Anwendungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes benötigt der Arbeitgeber vor einer Kündigung regelmäßig die Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX. Eine vorhandene Schwerbehindertenvertretung muss ebenfalls ordnungsgemäß beteiligt werden. Die Schwerbehinderung allein rechtfertigt keine Kündigung.
Was gilt im öffentlichen Dienst?
Auch im öffentlichen Dienst sind krankheitsbedingte Kündigungen möglich. Tarifverträge wie der TVöD enthalten jedoch besondere Regelungen. Langjährig Beschäftigte sind unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich unkündbar. Eine außerordentliche Kündigung kommt dann nur unter besonders strengen Bedingungen infrage.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit unwirksam?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist angreifbar, wenn der Arbeitgeber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder wichtige Schutzvorschriften missachtet. Typische Fehler sind:
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Fehlende Gesundheitsprognose
Die Erkrankung ist ausgeheilt oder eine baldige Rückkehr an den Arbeitsplatz ist zu erwarten.
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Unzureichende betriebliche Belastung
Der Arbeitgeber behauptet erhebliche Störungen, ohne diese nachvollziehbar darzulegen.
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Ungeprüfte Weiterbeschäftigung
Ein geeigneter freier Arbeitsplatz oder zumutbare Anpassungen wurden nicht berücksichtigt.
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Formfehler
Das Kündigungsschreiben ist nicht eigenhändig unterschrieben oder wurde nur digital übermittelt. Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend.
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Fehlende Betriebsratsanhörung
Ein vorhandener Betriebsrat wurde entgegen § 102 BetrVG vor der Kündigung nicht ordnungsgemäß angehört.
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Missachteter Sonderkündigungsschutz
Erforderliche Zustimmungen oder gesetzliche Beteiligungsrechte wurden nicht eingehalten.
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Auch während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben zustellen. Die gesetzlichen Fristen beginnen trotzdem zu laufen.
Kündigung wegen Krankheit erhalten: Was tun?
Eine Kündigung ist schon belastend genug. Wer zusätzlich mit einer schweren Erkrankung kämpft, braucht vor allem Klarheit und Zeit für die eigene Genesung. Lassen Sie sich deshalb nicht unter Druck setzen. Wichtig ist zunächst, Ihre Rechte zu sichern und die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Checkliste: Ihre nächsten Schritte
- Zugang der Kündigung dokumentieren
Notieren Sie das Datum, an dem Sie das Schreiben erhalten haben. Bewahren Sie Brief und Umschlag auf. - Gesundheitsprognose prüfen
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die voraussichtliche Arbeitsfähigkeit. Medizinische Unterlagen gehören zunächst in Ihre eigenen Hände oder zu Ihrer rechtlichen Vertretung. - Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten sammeln
Überlegen Sie, welche Aufgaben Sie gesundheitlich noch übernehmen könnten. Dokumentieren Sie auch bisherige BEM-Angebote und Gespräche. - Kündigungsschutzklage prüfen
Nach § 4 KSchG müssen Sie grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung trotz vieler möglicher Fehler als wirksam. - Arbeitsagentur informieren
Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende arbeitssuchend. Erfahren Sie erst kurzfristig vom Jobverlust, beträgt die Frist 3 Tage ab Kenntnis. Die Arbeitslosmeldung erfolgt spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag unter Zeitdruck. Eine einvernehmliche Beendigung verändert Ihre Rechtsposition und hat unter Umständen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Lassen Sie ein entsprechendes Angebot vorher prüfen.
Gibt es bei Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung?
Bei einer Kündigung wegen Krankheit besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem werden Abfindungen häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart. Das gilt besonders, wenn Zweifel an der Gesundheitsprognose bestehen oder der Arbeitgeber keine ausreichenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten geprüft hat. Für die Höhe der Abfindung gilt häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Monatsbrutto wären das rechnerisch 50.000 Euro. Einen Anspruch auf diese Summe gibt es aber nicht. Die tatsächliche Abfindung hängt vorwiegend von der Rechtslage, den Prozessrisiken und der Verhandlung ab.
Bekomme ich nach einer Kündigung wegen Krankheit Arbeitslosengeld?
Nach einer krankheitsbedingten Kündigung besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe droht nicht, wenn der Arbeitgeber wegen einer Erkrankung kündigt. Die Agentur für Arbeit prüft die Umstände jedoch nach § 159 SGB III eigenständig. Wer weiterhin arbeitsunfähig ist, sollte frühzeitig mit Krankenkasse und Arbeitsagentur klären, welche Leistung zuständig ist. Je nach Situation kommen Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Leistungen nach der Nahtlosigkeitsregelung infrage. Eine Kündigung beendet den Anspruch auf Krankengeld nicht allein deshalb, weil das Arbeitsverhältnis endet.
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