Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Ein Honorarvertrag ist die rechtliche Vereinbarung über eine selbstständige Tätigkeit gegen eine feste Vergütung (Honorar).
- Status: Wer auf Honorarbasis arbeitet, ist kein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Auftragnehmer ohne Weisungsgebundenheit.
- Abgrenzung: Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag gibt es beim Honorarvertrag keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Steuern: Arbeiten Sie auf Basis eines Honorarvertrags, müssen Sie sich selbst um die Versteuerung Ihres Einkommens und die Abführung der Umsatzsteuer kümmern.
- Sozialversicherung: Da Sie selbstständig sind, müssen Sie auch selbst für die soziale Absicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) sorgen.
- Scheinselbstständigkeit: Handelt es sich aus rechtlicher Sicht nicht um Selbstständigkeit, sondern um eine abhängige Beschäftigung, kann es zu teuren Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen kommen.
In Deutschland arbeiten etwa 1,49 Millionen Menschen selbstständig in freien Berufen – das sind mehr als 37 % aller Selbstständigen. Ein Großteil der Freiberufler arbeitet über Honorarverträge.
Was ist ein Honorarvertrag genau?
Der Honorarvertrag ist eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem freien Mitarbeiter oder Selbstständigen. Der Auftragnehmer wird dabei zeitlich begrenzt oder projektbezogen tätig – dabei handelt es sich explizit nicht um ein Angestelltenverhältnis. Anders als bei einem Arbeitsvertrag wird der Auftragnehmer nicht ins Unternehmen eingegliedert und ist nicht weisungsgebunden. Es können keine Vorgaben zu Arbeitsort oder Arbeitszeit gemacht werden. Auch anderen Weisungen muss der freie Mitarbeiter auf Honorarbasis nicht folgen.
Wo wird ein Honorarvertrag eingesetzt?
Ein Honorarvertrag wird oft für die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einem freien Mitarbeiter geschlossen. Aber auch Privatpersonen können mit Selbstständigen Honorarverträge abschließen. Verbreitet sind Honorarverträge bei folgenden Berufsgruppen:
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Ärzte
- Dozenten
- Journalisten
- Anwälte
- Architekten
- Lehrer
- Gutachter und Sachverständige
- Studierende
- Autoren und Texter
- Künstler
- Immobilienmakler
- Schauspieler und Musiker
Honorarvertrag Inhalt: Was muss drinstehen?
Wenn Sie einen Honorarvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser alle wichtigen Aspekte und Abmachungen enthält. Die wichtigsten Bestandteile und Inhalte eines Honorarvertrags sind:
- Informationen über die Vertragsparteien (Namen, Anschrift, weitere Daten)
- Dauer des Honorarvertrags
- Angaben über die zu erbringende Leistung
- Höhe des Honorars (Stundenlohn oder Gesamthonorar)
- Ausweis der Mehrwertsteuer – ist diese im Honorar schon enthalten?
- Abmachungen über Vorschüsse oder Teilzahlungen
- Mögliche Vereinbarungen zu Kündigungen
- Datum und Ort
- Unterschrift
Unterschiedliche Formen eines Honorarvertrags
Der Honorarvertrag ist kein eigenständiger Begriff im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Vielmehr ist es meist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) oder ein Werkvertrag (§ 631 BGB):
-
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist die Verpflichtung zur erfolgreichen Herstellung oder Veränderung einer Sache als Gegenleistung zum vereinbarten Honorar. Beispiel: Wird der Honorarvertrag für die Herstellung eines Computerprogramms geschlossen, müssen Sie eine funktionierende Software liefern. Sonst können Ansprüche auf Mängelbeseitigung oder auch Minderung des Honorars bestehen.
-
Dienstvertrag
Bei einem Dienstvertrag schulden Sie eine Tätigkeit, aber keinen festgelegten Erfolg. Sie müssen Ihre Leistung nach bestem Wissen und Gewissen erbringen, es gibt aber keine Erfolgspflicht. Beispiel: Ein Berater gibt seine Expertise weiter, analysiert die Situation und gibt Empfehlungen ab – daran ist aber kein konkretes Ergebnis gebunden.
Honorarvertrag Muster – kostenlose Vorlage
Das folgende Honorarvertrag Muster können Sie gleich online editieren und individuell anpassen bzw. umschreiben und anschließend kopieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Honorarvertrag
Zwischen der Fantasie GmbH
– im Folgenden Auftraggeber genannt –
und Max Muster
– im Folgenden Auftragnehmer genannt –
wird folgender Honorarvertrag abgeschlossen:
1. Vertragsgegenstand
Ab dem TT.MM.JJJJ wird der Auftragnehmer auf Honorarbasis für den Auftraggeber als Software-Programmierer tätig. Mit dieser Funktion sind folgende Einzelaufgaben verbunden:
- Erstellen einer funktionierenden hausinternen Software zur Speicherung und Verarbeitung von Rechnungen
- Regelmäßige Auskunft über den Fortschritt der Entwicklung
- Zusammenarbeit mit der Controlling-Abteilung zur Implementierung der Software
Der Auftragnehmer ist dabei frei in der Wahl seines Arbeitsorts sowie seiner Arbeitszeit. Er ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
2. Vertragsdauer
Die Zusammenarbeit beginnt am TT.MM.JJJJ und endet am TT.MM.JJJJ. Eine gesonderte Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Honorarvertrag gemäß den Fristen aus § 621 BGB vorzeitig zu beenden.
3. Honorar
Der Auftragnehmer erhält für jede geleistete Arbeitsstunde ein Honorar in Höhe von 80 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit diesem Betrag sind alle Auslagen und Nebenkosten sowie Kosten für Fahrt und Unterkunft abgegolten. Die Zahlung des Honorars erfolgt, sobald der Auftragnehmer eine entsprechende Rechnung inklusive eines Nachweises über die geleisteten Stunden beim Auftraggeber eingereicht hat. Für die Versteuerung des Honorars sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, da dieser im Sinne des Einkommensteuergesetzes selbstständig ist.
4. Verzug und Verhinderung
Der Auftragnehmer ist zu einer einwandfreien Erledigung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Im Falle von Mängeln entsteht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ausbesserung. Bei einer Fristüberschreitung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Krankheit oder anderen Gründen der Arbeitsverhinderung entsteht kein Honoraranspruch. Zudem muss der Auftragnehmer eine solche Verhinderung ab dem ersten Tag des Arbeitsausfalls mitteilen.
5. Übertragung von Urheber- und Nutzungsrechten
Alle Urheber- und Nutzungsrechte, die während der Tätigkeit beim Auftragnehmer entstehen, werden auf den Auftraggeber übertragen. Mit dem in diesem Honorarvertrag vereinbarten Honorar ist die Übertragung abgegolten.
6. Schlussbestimmungen
Jede Änderung oder Ergänzung zu diesem Honorarvertrag bedarf der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Honorarvertrags ungültig sein oder in Zukunft werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt.
Neustadt, TT.MM.JJJJ
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Unterschrift Auftraggeber
________________________________
Unterschrift Auftragnehmer
Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Die Honorarvertrag-Vorlage können Sie sich zusätzlich kostenlos als PDF herunterladen:
Download: Honorarvertrag Muster
Honorarvertrag: Vor- und Nachteile
Der Honorarvertrag hat für Auftragnehmer einige Vorteile gegenüber einem normalen Arbeitsvertrag. Allerdings gibt es auch einige Nachteile:
Vorteile
-
Keine Weisungsgebundenheit
Da Auftragnehmer nicht weisungsgebunden sind, haben sie größere Flexibilität. Sie sind grundsätzlich frei in der eigenen Arbeitsweise und Durchführung der Aufgabe oder des Projekts.
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Freie Auswahl
Selbstständige und freie Mitarbeiter können selbst entscheiden, welche Aufträge und Aufgaben sie annehmen. Es gibt keinen Zwang, mit einem Kunden zusammenzuarbeiten. So können Sie sich die besten Angebote heraussuchen.
-
Keine Sozialversicherungsbeiträge
Ein Vorteil für Auftraggeber: Für Mitarbeiter auf Honorarbasis müssen keine Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden.
Nachteile
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Keine Lohnfortzahlung
Es gibt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen bezahlten Urlaub. Wenn Sie krank werden, gibt es auch kein Geld.
-
Keine Krankenversicherung
Freie Mitarbeiter mit einem Honorarvertrag müssen sich alleine um die Krankenversicherung kümmern. Auftraggeber sind dazu nicht verpflichtet. Anders als bei einem Angestelltenverhältnis, wo die Beiträge geteilt werden.
-
Kein Kündigungsschutz
Ein Honorarvertrag beinhaltet keinen Kündigungsschutz. Solange die Kündigungsfristen eingehalten werden, kann die Zusammenarbeit beendet werden. Ein besonderer Grund ist dazu meist nicht erforderlich.
Gefahr einer Scheinselbstständigkeit
Ein weiterer Nachteil ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. In der Umsetzung ähnelt die Zusammenarbeit oft einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Der Honorarvertrag sieht einen freien Mitarbeiter vor, in der Praxis ist es hingegen ein Angestellter. Hier können große Nachzahlungen drohen: Für bis zu 4 Jahre müssen Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung nachgezahlt werden. Auch Kündigungsschutz und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber (dann ist es nicht mehr der Auftraggeber) können sich aus der Scheinselbstständigkeit ergeben. Verhindern können Sie dies, wenn Auftragnehmer vollkommen weisungsbefreit sind und wirtschaftlich nicht nur von einem einzelnen Auftraggeber abhängig sind.
Honorarvertrag Steuern: Was muss ich zahlen?
Eine wichtige Besonderheit beim Honorarvertrag ist: Sie müssen die Steuern selbst abführen – dies läuft nicht wie bei Angestellten automatisch über das Gehalt und die Lohnsteuer. Als freier Mitarbeiter wenden Sie sich hierfür an Ihr zuständiges Finanzamt und bekommen eine Steuernummer. Ihre Einkünfte unterliegen dann der Einkommensteuer, und Sie müssen diese in der Steuererklärung angeben. Entsprechende Abzüge sollten Sie daher unbedingt bei Ihren Honoraren und Preisen berücksichtigen, damit Sie am Ende von Ihrem Nettoeinkommen nicht mehr leben können!
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