Alles Wichtige auf einen Blick
- Definition: Die Arbeitnehmerkündigung ist eine einseitige Willenserklärung und beendet das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer.
- Kündigungsfrist: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB oder die im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist einhalten – oft 4 Wochen.
- Form: Die Kündigung muss gemäß § 623 BGB stets schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, eine elektronische oder mündliche Kündigung ist unwirksam.
- Begründung: Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer muss in der Regel nicht begründet werden.
- Probezeit: Während der vereinbarten Probezeit kann mit einer verkürzten Frist von 2 Wochen gekündigt werden – ganz ohne Begründung.
- Sonderfälle: In besonders schweren Fällen ist auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB möglich.
- Folgen: Wer seinen Job ohne wichtigen Grund kündigt, muss mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen rechnen. Eine Abfindung gibt es auch nicht.
Kündigungsschreiben Arbeitnehmer Vorlage – kostenlos
Für einen ersten Entwurf finden Sie hier eine Kündigungsschreiben Vorlage. Das Musterschreiben für Arbeitnehmer können Sie gleich online umschreiben und anpassen. Dazu einfach auf den Mustertext klicken:
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Beispielstr. 2
12345 Musterstadt
Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 123
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.
Ich bedanke mich für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Ich konnte viel lernen und bin dankbar für die Unterstützung, die Sie mir entgegengebracht haben. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Kündigungsschreibens und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.
Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
Download – Arbeitnehmerkündigung Vorlagen
Das obige Musterschreiben für eine Arbeitnehmerkündigung sowie weitere kostenlose Kündigungsvorlagen können Sie sich hier in Word oder als PDF herunterladen:
Kündigungsschreiben Vorlage |
Word |
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| Kündigung Arbeitsvertrag | Word | |
| Kündigung in der Probezeit | Word | |
| Fristlose Kündigung Arbeitnehmer | Word |
Tipp: Bitten Sie bei Ihrer Arbeitnehmerkündigung immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis! Darauf haben Arbeitnehmer nicht nur einen gesetzlichen Anspruch – Sie benötigen es auch zur Bewerbung!
Muss ich meine Eigenkündigung begründen?
Arbeitnehmer müssen die Eigenkündigung nicht begründen. Die Pflicht, gültige Kündigungsgründe bei der Kündigung zu nennen, besteht laut Kündigungsschutzgesetz nur für Arbeitgeber. Ob Sie einen Grund angeben oder nicht, ist Ihre freiwillige Entscheidung.
Welche Fristen muss ich bei der Arbeitnehmerkündigung beachten?
Eine Arbeitnehmerkündigung ist in der Regel eine ordentliche Kündigung. Im Arbeitsrecht bedeutet das, dass Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen. Diese bestimmt sich nach dem Gesetz oder aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem gültigen Tarifvertrag. Sollte nichts anderes vertraglich vereinbart sein, gelten für Arbeitnehmer folgende gesetzliche Kündigungsfristen:
Dauer der Beschäftigung |
Kündigungsfrist |
| 0-6 Monate (Wartezeit) | 2 Wochen, täglich |
| ab 7 Monaten | 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats |
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Frist für Sie gilt, können Sie auch die allgemeine Formel verwenden:
- „Hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Die ist immer richtig. Davon ausgenommen ist jedoch die fristlose, „außerordentliche Kündigung“ aus wichtigem Grund. Hierbei gilt keine Kündigungsfrist. Dafür ist sie nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Welche formellen Anforderungen muss die Kündigung erfüllen?
Damit Ihr Kündigungsschreiben rechtssicher und wirksam ist, muss es nach § 623 BGB zwingend formale Voraussetzungen erfüllen:
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Schriftform
Die Arbeitnehmerkündigung muss unbedingt schriftlich auf Papier erfolgen. Eine digitale Kündigung per E-Mail, Whatsapp, SMS oder Fax ist ebenso ungültig wie eine mündliche Kündigung.
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Eindeutigkeit
Die Kündigungsaussage muss eindeutig sein. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich“. Der Konjunktiv „würde gerne kündigen“ ist tabu.
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Beendigungszeitpunkt
Das Kündigungsschreiben muss einen Termin nennen, wann die Kündigung gilt. Dies geschieht per Datum oder Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
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Unterschrift
Ihr Kündigungsschreiben muss zwingend handschriftlich und mit vollem Namen unterschrieben sein. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
Darüber, wann die Kündigung rechtswirksam wird, entscheidet jedoch nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern dessen Zugang! Wird die Kündigung persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), beginnt die Frist unmittelbar. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als zugegangen, sobald sie im „Machtbereich“ des zu Kündigenden ist – z.B. Briefkasten oder Poststelle. Experten empfehlen, diese deshalb immer als Einwurf-Einschreiben zu verschicken.
Kann ich einen befristeten Vertrag kündigen?
Nein. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist von vornherein begrenzt. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit dessen Ablauf. Eine vorzeitige Kündigung ist laut § 15 TzBfG für Arbeitnehmer nur möglich, wenn es eine entsprechende Kündigungsklausel gibt. Einzige Alternative ist die fristlose Arbeitnehmerkündigung aus wichtigem Grund.
Wann können Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Das Recht zur fristlosen Kündigung haben nach § 626 BGB auch Arbeitnehmer. Für die außerordentliche Arbeitnehmerkündigung gilt jedoch eine 2-Wochen-Frist sowie möglicherweise die Pflicht zur vorherigen Abmahnung: Dem Arbeitgeber muss die Chance gegeben werden, den Missstand zu beheben. Zudem müssen Arbeitnehmer stichhaltige Nachweise haben, die belegen, dass eine weitere Zusammenarbeit für sie unzumutbar ist. Ansonsten droht eine 3-monatige ALG-Sperre.
Aus welchen Gründen dürfen Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zum Beispiel aus folgenden Gründen möglich und zulässig:
- Lohnrückstand
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt wiederholt oder erheblich verspätet bzw. gar nicht. - Pflichtverletzungen
Grobe Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten (z.B. unberechtigte Suspendierung). - Gesundheitsgefährdung
Es herrschen gefährliche Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutz wird nicht eingehalten. - Sexuelle Belästigung oder Mobbing
Es gibt schwerwiegende Übergriffe oder systematische Schikanen am Arbeitsplatz. - Straftaten
Der Arbeitgeber fordert zu Bilanzfälschung, Betrug oder Bestechung auf. - Massive Vertragsänderungen
Einseitige, erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ohne Zustimmung. - Vertrauensverlust
Wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist und eine Fortsetzung unzumutbar wird.
Was sind die Folgen einer Arbeitnehmerkündigung?
Wer seinen Job aus eigenen Stücken kündigt, der muss mit einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Das gilt auch dann, falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ausnahmen sind nur, wenn Sie aus Selbstschutz kündigen (müssen) – also etwa bei Gesundheitsgefährdung, Mobbing oder sexueller Belästigung. Solche Fälle müssen Sie jedoch beim Arbeitsamt nachweisen. In jedem Fall sollten Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, um sich etwaige ALG-Ansprüche zu sichern.
Welche Ansprüche und Rechte haben Arbeitnehmer?
Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses ist nicht automatisch alles erledigt. Häufig bestehen noch offene Ansprüche – zum Beispiel auf Ihr restliches Gehalt, variable Vergütungsbestandteile, anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Resturlaub oder den Ausgleich von Überstunden und Zeitguthaben.
Ob und in welcher Höhe Ihnen diese Ansprüche zustehen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, möglichen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen sowie den gesetzlichen Vorgaben ab. Ein genauer Blick in die Unterlagen lohnt sich!
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Anspruch auf Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis – mindestens in einfacher Form und mindestens mit der Note 3 („befriedigend“). Dieses enthält Angaben zu Art und Dauer Ihrer Tätigkeit. Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein, damit Ihr berufliches Fortkommen nicht unnötig erschwert wird.
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Rückgabe von Arbeitsmitteln
Spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie alle überlassenen Arbeitsmittel zurückgeben. Dazu zählen etwa Schlüssel, Unterlagen, Laptop, Smartphone oder andere IT-Geräte. Auch ein Dienstwagen, der Ihnen zur Privatnutzung überlassen wurde, ist in der Regel herauszugeben. Beachten Sie zudem: Ihre Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gilt auch weiterhin.
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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot nach Ihrem Ausscheiden gilt nur dann, wenn es wirksam vereinbart wurde. Dafür müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein – insbesondere eine angemessene Karenzentschädigung sowie eine zulässige zeitliche Begrenzung.
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Rückzahlungsklauseln und Bindungsfristen
Vorsicht bei Rückzahlungsklauseln – etwa für Fortbildungskosten oder Sonderzahlungen mit Bindungsdauer. Solche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie transparent formuliert, zeitlich angemessen und für beide Seiten ausgewogen sind. Unangemessen lange Bindungen oder überzogene Rückzahlungspflichten können Ihre berufliche Bewegungsfreiheit unzulässig einschränken – und damit unwirksam sein.
Achtung: Kein Wideruf möglich!
Eine rechtswirksame Arbeitnehmerkündigung gilt. Im Arbeitsrecht ist ein Widerruf nicht möglich. Eine Rücknahme kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist oder wenn besondere Gründe zur Anfechtung vorliegen. Hierbei gelten jedoch strenge Voraussetzungen und Fristen.
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