Was ist eine Teilzeitausbildung?
Eine Teilzeitausbildung (Ablürzung: TZA) ist eine vollwertige duale Berufsausbildung mit einem anerkannten Abschluss, bei der die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb im Vergleich zur Vollzeitausbildung um bis zu 50 Prozent reduziert wird.
Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend der reduzierten Stunden, darf jedoch höchstens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit betragen. Der Unterricht in der Berufsschule bleibt in der Regel unverändert in Vollzeit.
An wen richtet sich die Ausbildung in Teilzeit?
Diese Ausbildungsform richtet sich in erster Linie an Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Nebenjobs, um trotz reduzierter Arbeitszeit einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.
Für eine Teilzeitausbildung ist jedoch das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs erforderlich. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitausbildung.
Teilzeitausbildung vs. Vollzeitausbildung – Unterschiede?
Der wesentliche Unterschied zwischen Teilzeitausbildung und Vollzeitausbildung liegt in der Arbeitszeit. Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit deutlich reduziert, wodurch sich die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert. Die Inhalte, Prüfungen und der Berufsabschluss sind jedoch identisch und entsprechen denen der Vollzeitausbildung.
Übersicht der Unterschiede
Merkmal |
Teilzeitausbildung |
Vollzeitausbildung |
Arbeitszeit | Reduziert, max. 50% der Vollzeit | Reguläre Arbeitszeit (35-40 Stunden) |
Dauer | Verlängert, max. 1,5-fach | Reguläre Dauer (2-3,5 Jahre) |
Vergütung | Anteilig reduziert, je nach Arbeitszeit | Volle Ausbildungsvergütung |
Berufsschule | Teilnahme in Vollzeit | Regulärer Unterricht |
Inhalt & Abschluss | Gleicher Berufsabschluss | Normaler Berufsabschluss |
Die Teilzeitausbildung ist zudem oft flexibler, weil sie trotz reduzierter Arbeitszeit einen vollwertigen Abschluss ermöglicht, wobei die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert wird.
Wie lange dauert die Teilzeitausbildung?
Bei der Ausbildung in Teilzeit verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend der Reduzierung der Arbeitszeit – jedoch maximal um das 1,5-Fache der regulären Ausbildungsdauer. Dies können Sie mit einer einfachen Formel berechnen:
Regel-Ausbildungsdauer (in Monaten) : Teilzeitanteil = neue Ausbildungsdauer
Beispielrechnung: Ausbildung bei 75% Teilzeit?
Wenn Ihre Ausbildung in Vollzeit regulär 3 Jahre dauert und Sie in Teilzeit mit 75 Prozent arbeiten, verlängert sich die Ausbildungsdauer auf insgesamt 4 Jahre.
Beispielrechnung:
Regulär 36 Monate (= 3 Jahre) : 0,75 = 48 Monate (4 Jahre)
Die Teilzeitausbildung dauert also ein Jahr länger als in Vollzeit. Die maximale Verlängerung der Ausbildungsdauer wäre (Reguläre Dauer mal 1,5) in diesem Fall 4,5 Jahre. Die Ausbildungsdauer von 4 Jahren liegt damit unter der gesetzlichen Höchstdauer und wäre somit zulässig.
Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und kann – je nach Ausbildungsabschnitt – auch variieren, wenn z.B. nur Teile der Ausbildung in Teilzeit erfolgen.
Ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich?
Wie bei der Vollzeitausbildung können Sie auch bei der TZA die Ausbildung verkürzen. Das funktioniert vor allem dann, wenn Sie einen höheren Schulabschluss (z.B. Abitur) oder eine berufliche Vorbildung haben. Auch sehr gute Leistungen während der Ausbildung, sind gute Gründe für eine verkürzte Ausbildungszeit. Diese kann sich damit um 6-12 Monate verkürzen, sodass die Teilzeitausbildung nur unwesentlich länger dauert als in Vollzeit.
Voraussetzungen: Wer kann eine Teilzeitausbildung machen?
Die wichtigste Voraussetzung für die Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes. Ein besonderer Grund muss dafür nicht nachgewiesen werden. Grundsätzlich kann jede Auszubildende und jeder Auszubildende seit die Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2020 eine Teilzeitausbildung beantragen.
Allerdings steigen die Chancen auf die Zustimmung des Betriebes, wenn Sie persönliche oder soziale Umstände nennen können, die den Ausbildungsalltag in Vollzeit schwierig machen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Alleinerziehende Mütter oder Väter
- Menschen mit Behinderungen oder Lernbeeinträchtigungen
- Geflüchtete oder Zugewanderte, die zusätzliche Zeit für Sprachkurse benötigen
- Personen, die eigene Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen
- Auszubildende mit Nebenjobs oder zusätzlichen Verpflichtungen
Darf der Ausbildungsbetrieb eine Teilzeitvereinbarung ablehnen?
Der Ausbildungsbetrieb darf eine Ausbildung in Teilzeit grundsätzlich ablehnen, wenn diese nicht in seine betrieblichen Abläufe passt oder betriebliche Gründe gegen eine reduzierte Arbeitszeit sprechen (z.B. Schichtpläne). Ein genereller Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht nicht.
Wie beantrage ich eine Ausbildung in Teilzeit?
Haben Sie einen Ausbildungsplatz gefunden, sollten Sie mit dem Ausbildungsbetrieb über Ihren Teilzeitwunsch sprechen. Klären Sie, ob eine TZA grundsätzlich möglich ist und ob der Betrieb zustimmt.
Anschließend vereinbaren Sie gemeinsam die genaue Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit. Achten Sie darauf, dass diese maximal 50 Prozent der regulären Arbeitszeit betragen darf! Der Ausbildungsbetrieb erstellt hierfür einen entsprechenden Ausbildungsplan und teilt dies der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, IHK oder Handwerkskammer, HWK) mit.
Ein besonderes Genehmigungsverfahren gibt es nicht. Die Teilzeitvereinbarung muss jedoch im Ausbildungsvertrag schriftlich fixiert werden. Falls die Ausbildung schon läuft, kann die Teilzeitausbildung auch später durch eine Vertragsänderung vereinbart werden. Minderjährige Auszubildende brauchen hierfür die Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten!
Wie viel verdiene ich während der Teilzeitausbildung?
Während einer Teilzeitausbildung verdienen Sie anteilig weniger als in der Vollzeitausbildung, weil die Arbeitszeit und die geleisteten Stunden reduziert sind. Die Ausbildungsvergütung wird daher den tatsächlich gearbeiteten Stunden angepasst.
Werden zum Beispiel bei einer Vollzeitausbildung 900 Euro monatlich gezahlt und wird die Arbeitszeit von 40 auf 25 Stunden pro Woche reduziert, erhalten Teilzeit-Azubis proportional weniger Ausbildungs-Gehalt. Die genaue Höhe wird jedoch individuell mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart.
Dabei darf die Vergütung allerdings die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr nicht unterschreiten! Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (Stand: 2025) beträgt:
Ausbildungsjahr |
Mindestlohn, Monat |
1. Ausbildungsjahr | 682 Euro brutto |
2. Ausbildungsjahr | 805 Euro brutto |
3. Ausbildungsjahr | 921 Euro brutto |
4. Ausbildungsjahr | 955 Euro brutto |
Die Ausbildungsvergütung muss zudem jährlich ansteigen – auch in der Teilzeitausbildung. Sollte das Ausbildungsgehalt nicht reichen, können Teilzeitazubis bei der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungsbeihilfe beantragen. Weitere finanzielle Hilfen sind Kindergeld (bis 25 Jahre), Wohngeld oder Bürgergeld.
Habe ich einen Urlaubsanspruch in der TZA?
Teilzeit-Azubis haben während der Teilzeitausbildung einen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch richtet sich jedoch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach der Anzahl der Stunden pro Tag!
Wenn Sie an genauso vielen Tagen in der Woche arbeiten wie ein Vollzeit-Azubi, haben Sie denselben Urlaubsanspruch. Arbeiten Sie jedoch an weniger Tagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch proportional gekürzt.
Beispiel:
- Vollzeit: 5 Arbeitstage pro Woche = 25 Urlaubstage
- Teilzeit mit 4 Arbeitstagen pro Woche: 25 : 5 × 4 = 20 Urlaubstage
Wer bietet eine Ausbildung in Teilzeit an?
Eine Teilzeitausbildung ist in nahezu allen dualen Ausbildungsberufen möglich, in denen der Betrieb zustimmt. Besonders häufig gibt es Teilzeit-Lehrstellen in diesen Berufen:
- Soziale Berufe (Pflegefachkraft)
- Kaufmännische Berufe (Industriekaufleute)
- Freie Berufe (Physiotherapeut/in, Hebamme)
- Handwerkliche Berufe (Friseur/in)
- Öffentlicher Dienst (Verwaltungsfachangestellte(r))
- Landwirte
Was sind die Vor- und Nachteile der Teilzeitausbildung?
Wie jede Berufsausbildung hat natürlich auch die TZA spezifische Vor- und Nachteile. Hier die wichtigsten Argumente für und gegen eine Teilzeitausbildung im Überblick:
TZA Vorteile
-
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die reduzierte Arbeitszeit ermöglicht mehr Zeit für Familie, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder andere persönliche Verpflichtungen.
-
Vollwertiger Berufsabschluss
Trotz reduzierter Arbeitszeit erwerben Azubis in Teilzeit denselben anerkannten Abschluss wie bei einer Vollzeitausbildung.
-
Flexibilität
Die Ausbildung kann individuell an Ihre Lebenssituation angepasst werden, zum Beispiel durch Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit oder nur bestimmter Ausbildungsjahre.
-
Motivation
Teilzeit-Auszubildende sind oft besonders motiviert und organisiert, was sich positiv auf die Ausbildungsleistung auswirken kann.
-
Geringere Belastung für Betriebe
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann die Teilzeitausbildung eine attraktive Möglichkeit sein, auszubilden, weil das zu zahlende Gehalt niedriger ausfällt.
TZA Nachteile
-
Späterer Berufseinstieg
Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend der Teilzeitregelung, maximal bis zum 1,5-fachen der regulären Dauer. Betroffene steigen damit später in ihren Beruf ein.
-
Geringere Ausbildungsvergütung
Da die Arbeitszeit reduziert ist, fällt auch die Vergütung anteilig geringer aus. Das kann zu Lücken in der Haushaltskasse und Problemen bei den Lebenshaltungskosten führen.
-
Gleiche Prüfungsanforderungen
Der Prüfungsstoff und die Inhalte sind bei der TZA identisch. Bedeutet: Sie haben zwar weniger Zeit, müssen aber dennoch volle Leistung bringen.
-
Berufsschule in Vollzeit
Der Besuch der Berufsschule ist meist nicht verkürzt, was in den Berufsschulwochen zusätzlichen Organisationsaufwand bedeuten kann.
-
Kein Anspruch
Die Teilzeitausbildung muss mit dem Betrieb vereinbart werden. Ohne dessen Zustimmung ist sie nicht möglich.
Die Teilzeitausbildung ist eine gute und flexible Möglichkeit, eine qualifizierte Berufsausbildung trotz persönlicher oder familiärer Herausforderungen zu absolvieren. Dennoch sollte die Entscheidung sollte gut abgewogen werden – insbesondere im Hinblick auf die längere Ausbildungsdauer und reduzierte Vergütung!
Wie bewerbe ich mich für eine Ausbildung in Teilzeit?
Bei der Bewerbung um eine Ausbildung in Teilzeit gehen Sie grundsätzlich wie bei einer normalen Ausbildungs-Bewerbung vor. Bedeutet: Sie benötigen vor für die Bewerbung vor allem folgende Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite)
- Lebenslauf (1-3 Seiten)
- Höchstes Schulzeugnis (in Kopie)
- Praktikumszeugnis (optional)
- Gesundheitszeugnis (falls erforderlich)
Idealerweise teilen Sie dem Ausbildungsbetrieb schon im Anschreiben Ihren Teilzeitwunsch mit. Punkten und Personaler überzeugen können Sie überdies mit diesen Soft Skills:
-
Durchhaltevermögen
Indem Sie beispielsweise an der Abendschule einen wichtigen Schulabschluss nachgeholt haben, zeigen Sie, dass Sie durchhalten und beenden, was Sie anfangen.
-
Belastbarkeit
Die nutzen bereits Ihre Freizeit mit einer anstrengenden Nebentätigkeit, Pflege eines Angehörigen oder Betreuung eigener Kinder. Das beweist: Sie sind belastbar!
-
Organisationsfähigkeit
Ihren Tag können Sie gut strukturieren, sodass Sie eine Ausbildung neben Ihren sonstigen Verpflichtungen locker stemmen.
-
Motivation
Wer all die genannten Umstände in Kauf nimmt und sich durch eine längere Ausbildungsdauer nicht abschrecken lässt, demonstriert entsprechende Motivation.
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Häufige Fragen zur Teilzeitausbildung
Eine Ausbildung in Teilzeit können Sie um bis zu 50 Prozent kürzen – demnach liegt das Minimum bei 20 statt 40 Wochenstunden. Experten weisen aber darauf hin, dass die wöchentliche Mindestausbildungszeit nicht unter 25 Stunden liegen sollte.
Explizite Stellenausschreibungen für eine Ausbildung in Teilzeit sind selten. Deshalb sollten Sie in Jobbörsen nach Angeboten für eine duale Ausbildung suchen und den Ausbildungsbetrieb fragen, ob auch eine Ausbildung in Teilzeit möglich ist.
Statistisch sind Teilzeit-Azubis oft älter: Das Durchschnittsalter liegt bei 27 Jahren. Auch liegt der Frauen-Anteil bei der TZA deutlich höher – er liegt bei rund 87 Prozent!
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