Wann sollte ich eine Auszeit nehmen?
Eine berufliche Auszeit schafft Abstand vom Arbeitsalltag und Zeit für Dinge, die neben dem Job zu kurz kommen. Das kann Erholung sein, eine längere Reise, Weiterbildung, Pflege eines Angehörigen, ein persönliches Projekt oder die Frage, wie es beruflich weitergehen soll.
Wie lang die Pause sein sollte, hängt natürlich vom Grund ab: Wer nach anstrengenden Monaten neue Energie braucht, benötigt vielleicht nur 2 oder 3 Wochen. Eine Weltreise, Weiterbildung oder größere berufliche Neuorientierung benötigt dagegen mehrere Monate. Und nach einem Burnout können es – je nachdem – auch einige Jahre werden.
Typische Gründe für eine Auszeit sind:
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Sie brauchen Erholung
Anhaltender Stress und fehlende Erholung sind Signale, die eigene Belastung ernst zu nehmen und wieder ausreichend Regenerationszeit einzuplanen.
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Sie wollen etwas verwirklichen
Eine längere Reise, ein Buch, ein soziales Projekt oder ein anderer persönlicher Wunsch brauchen mehr freie Zeit, als ein normaler Urlaub bietet.
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Sie möchten sich weiterbilden
Eine Weiterbildung, Fortbildung oder ein intensiver Sprachkurs lässt sich mit einer beruflichen Pause verbinden.
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Sie übernehmen Verantwortung für Angehörige
Pflege und Betreuung können eine vollständige oder teilweise berufliche Freistellung erforderlich machen.
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Sie hinterfragen Ihren bisherigen Weg
Abstand schafft Zeit für Selbstreflexion und die Frage, welche Arbeit und Lebensgestaltung künftig zu Ihnen passen.
Auszeit-Kompass: Welche Auszeit passt zu mir?
Eine berufliche Auszeit erfordert nicht automatisch ein Sabbatjahr. Wählen Sie zuerst die Form, die zu Ihrem Ziel und zur benötigten Dauer passt:
Ihre Situation |
Passende Auszeit |
| Ich brauche vor allem Erholung | Urlaub oder kurze Auszeit |
| Ich brauche einige Wochen Abstand | Unbezahlter Urlaub |
| Ich möchte länger weniger arbeiten | Teilzeit oder Brückenteilzeit |
| Ich möchte 3–12 Monate raus | Sabbatical |
| Ich möchte mich weiterbilden | Bildungsurlaub oder längere Weiterbildung |
| Ich pflege einen Angehörigen | Pflegezeit oder Familienpflegezeit |
| Ich will meinen Job verlassen | Kündigung und selbst finanzierte Auszeit |
Kurze oder lange Auszeit?
Planen Sie die Auszeit so lang wie nötig und so kurz wie sinnvoll. 2-4 Wochen eignen sich vorwiegend zur Erholung. 1-3 Monate schaffen Raum für längere Reisen oder persönliche Projekte. 3-12 Monate ermöglichen größere Vorhaben, Weiterbildung oder ein Sabbatical. Je länger die Pause dauert, desto wichtiger werden Finanzierung, Versicherung und eine geregelte Rückkehr.
Welche Möglichkeiten für eine berufliche Auszeit gibt es?
Für eine Auszeit vom Job gibt es verschiedene Wege. Sie unterscheiden sich vor allem bei Dauer, Rechtsanspruch, Einkommen und der Frage, ob Ihr Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht.
Urlaub und kurze Auszeit
Für Erholung und Abstand ist der reguläre Erholungsurlaub die einfachste Lösung. Sie erhalten weiterhin Gehalt und bleiben über Ihr Beschäftigungsverhältnis sozialversichert. Nutzen Sie zuerst Ihren Urlaub, wenn einige freie Wochen Ihr eigentliches Bedürfnis erfüllen. Eine monatelange berufliche Pause verursacht erheblich mehr organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Unbezahlter Urlaub
Beim unbezahlten Urlaub vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber eine Freistellung ohne Gehaltszahlung. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss der Auszeit deshalb grundsätzlich zustimmen, soweit kein besonderer gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Anspruch besteht. Diese Variante eignet sich für einige Wochen oder Monate, wenn Sie genügend Rücklagen besitzen. Bei längerer unbezahlter Freistellung müssen Sie insbesondere Ihre Kranken- und Pflegeversicherung klären.
Teilzeit und Brückenteilzeit
Manchmal brauchen Sie keine vollständige Pause, sondern dauerhaft mehr freie Zeit. Dann kann eine Reduzierung der Arbeitszeit die bessere Lösung sein. Die Brückenteilzeit nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit für mindestens ein und höchstens 5 Jahre. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Für Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten gilt zusätzlich eine Zumutbarkeitsgrenze. Nach Ablauf der vereinbarten Brückenteilzeit kehren Sie zur vorherigen vertraglichen Arbeitszeit zurück.
Sabbatical
Das Sabbatical eignet sich für eine längere geplante Auszeit von 3-12 Monaten. Je nach Modell sparen Sie vorher Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit an oder vereinbaren eine unbezahlte Freistellung. Ein gesetzlicher Sabbatical-Anspruch besteht für Arbeitnehmer jedoch nicht. Unser Sabbatical-Ratgeber erklärt Modelle, Ansparphase, Kosten, Versicherung und Planung und enthält einen Rechner für die notwendige Ansparzeit.
Bildungsurlaub
Wenn Sie die Auszeit gezielt für Weiterbildung nutzen möchten, prüfen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland. Bildungsurlaub eignet sich hauptsächlich für anerkannte berufliche, politische oder andere nach dem jeweiligen Landesrecht förderfähige Weiterbildungen. Für eine mehrmonatige freie Auszeit ist er dagegen nicht gedacht.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Wer einen nahen Angehörigen pflegt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen besondere Freistellungsrechte nutzen. Das Pflegezeitgesetz regelt verschiedene Freistellungen für die Pflege naher Angehöriger. Die Familienpflegezeit ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten. Dabei muss die verringerte Arbeitszeit grundsätzlich mindestens 15 Wochenstunden betragen. Prüfen Sie bei einer familiär bedingten Auszeit deshalb zuerst diese gesetzlichen Möglichkeiten, bevor Sie unbezahlten Urlaub vereinbaren.
Kündigung
Eine Kündigung verschafft Ihnen die größte Freiheit bei Dauer und Gestaltung der Auszeit – beendet allerdings auch das bisherige Arbeitsverhältnis. Dieser Weg passt zu einer Auszeit, wenn Sie ohnehin nicht zu Ihrem Arbeitgeber zurückkehren wollen und Ihren Lebensunterhalt für die geplante Zeit selbst finanzieren können. Prüfen Sie vorher Kündigungsfrist, Krankenversicherung, Rücklagen und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld.
Job kündigen und Auszeit nehmen: Was beachten?
Mit der Eigenkündigung endet das Arbeitsverhältnis. Damit ändern sich auch Einkommen und soziale Absicherung. Klären Sie deshalb unbedingt Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Rentenversicherung, bevor Sie kündigen:
Arbeitslosengeld und Arbeitsamt
Wer selbst kündigt, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Die Bundesagentur für Arbeit nennt die Eigenkündigung ausdrücklich als möglichen Grund. Das Arbeitslosengeld kann dabei bis zu 12 Wochen nicht gezahlt werden. Eine Sperrzeit entfällt unter Umständen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie diesen nachweisen können. Informieren Sie sich vor der Kündigung daher bei der Bundesagentur für Arbeit über eine mögliche Sperrzeit. Beachten Sie außerdem: Arbeitslosengeld finanziert keine frei gewählte Weltreise! Für Ihren Anspruch müssen Sie gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und während der Auszeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehten. Sie können also nicht einfach das Arbeitslosengeld als Reisebudget verplanen.
Krankenversicherung nach der Kündigung
Klären Sie Ihren Krankenversicherungsschutz vor dem letzten Arbeitstag direkt mit Ihrer Krankenkasse. Wie Sie während der Auszeit versichert sind und welche Beiträge anfallen, hängt unter anderem von Ihrem Versicherungsstatus, möglichen Leistungsansprüchen, Familienversicherung und einem Aufenthalt im Ausland ab. Bei einer längeren Reise benötigen Sie zusätzlich einen zur Dauer und zum Reiseziel passenden Auslandskrankenversicherungsschutz.
Rentenversicherung während der Auszeit
Ohne versicherungspflichtige Beschäftigung werden aus einem Arbeitsverhältnis keine laufenden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können daher freiwillige Beiträge sinnvoll sein, wenn Sie eine Kürzung bei der späteren Rente vermeiden wollen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert zur freiwilligen Versicherung. Lassen Sie bei einer längeren Erwerbspause daher prüfen, welche Folgen eine Beitragslücke hat.
Wie viel Geld brauche ich für meine Auszeit?
Berechnen Sie zuerst Ihre monatlichen Fixkosten und anschließend die zusätzlichen Ausgaben während der Auszeit. Berücksichtigen Sie auch Kosten, die trotz Abwesenheit weiterlaufen. Eine einfache Rechnung:
Monatlicher Bedarf × Monate der Auszeit
+ Sonderkosten
+ Reserve
= benötigtes Budget
Zu den laufenden Kosten gehören insbesondere Wohnen, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität, Telefon, Kredite und andere Verträge. Hinzu kommen Reisekosten, Weiterbildung oder ein persönliches Projekt. Bei monatlich 1.600 Euro Grundbedarf, 3 Monaten Auszeit, 2.500 Euro zusätzlichen Reisekosten und 1.500 Euro Reserve benötigen Sie also rund 8.800 Euro. Planen Sie außerdem Geld für die Zeit nach der Auszeit ein, wenn Sie Ihren Job dafür kündigen! Eine neue Stelle beginnt möglicherweise später als erwartet.
3 Monate, 6 Monate oder 1 Jahr Auszeit?
Die passende Dauer richtet sich nach Ihrem Ziel und der gewählten Form der Freistellung.
Dauer |
Eignet sich besonders für |
| 1-4 Wochen | Erholung, Urlaub, Abstand vom Arbeitsalltag |
| 1-3 Monate | Längere Reise, Weiterbildung, persönliches Projekt |
| 3-6 Monate | Größere Reise, intensive Weiterbildung, Neuorientierung |
| 6-12 Monate | Sabbatical, Weltreise, umfangreiches Projekt |
Klar: Ein Jahr Auszeit benötigt mehr finanzielle und organisatorische Vorbereitung. Die längste Variante ist deshalb nicht automatisch die beste. Wählen Sie die Dauer nach dem Vorhaben, das Sie tatsächlich umsetzen möchten.
Was kann ich während meiner Auszeit machen?
Geben Sie der freien Zeit ein Ziel, ohne jeden Tag durchzuplanen. Eine Auszeit kann Erholung und gleichzeitig Raum für neue Erfahrungen bieten. Mögliche Ideen sind eine längere Reise, ein Sprachkurs, Weiterbildung, ehrenamtliches Engagement, ein Aufenthalt im Kloster, ein persönliches Projekt, Zeit mit der Familie oder einige Wochen bewusst zu Hause. Wer beruflich unzufrieden ist, kann die Zeit außerdem nutzen, um Optionen für eine berufliche Neuorientierung zu prüfen.
Wann reicht eine Auszeit nicht mehr?
Eine Pause hilft bei normaler Erschöpfung und fehlender Erholung. Anhaltende starke Beschwerden gehören dagegen medizinisch abgeklärt. Wenn Schlafprobleme, Ängste, depressive Stimmung oder körperliche Beschwerden über längere Zeit bestehen oder Ihren Alltag beeinträchtigen, suchen Sie bitte professionelle Unterstützung. Eine Auszeit ersetzt keine Diagnose oder Behandlung!
Wie plane ich meine Auszeit?
Je länger die Auszeit dauert, desto früher sollten Sie mit der Vorbereitung beginnen. Bei einem Sabbatical mit Ansparphase kann der Vorlauf mehrere Jahre betragen; für einige Wochen unbezahlten Urlaub reichen möglicherweise einige Monate.
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Ziel festlegen
Entscheiden Sie, wofür Sie die freie Zeit brauchen und welches Ergebnis Sie sich davon wünschen.
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Passende Form auswählen
Nutzen Sie den Auszeit-Kompass und prüfen Sie, ob Urlaub, unbezahlte Freistellung, Teilzeit, Sabbatical oder eine andere Variante zu Ihrem Ziel passt.
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Arbeitgeber ansprechen
Klären Sie frühzeitig, welche Möglichkeiten Ihr Arbeitgeber anbietet und wie viel Vorlauf er benötigt.
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Budget berechnen
Ermitteln Sie laufende Kosten, zusätzliche Ausgaben und eine ausreichende Reserve.
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Versicherungen klären
Prüfen Sie Kranken-, Pflege-, Renten- und gegebenenfalls Auslandskrankenversicherung für Ihr konkretes Modell.
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Private Organisation erledigen
Beziehen Sie unbedingt Partner oder Familie ein und organisieren Sie Wohnung, Verträge, Post, Vollmachten und Reiseunterlagen.
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Rückkehr vorbereiten
Klären Sie bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis bereits vor der Auszeit, wann und unter welchen Bedingungen Sie zurückkehren.
Wer mehrere Monate pausiert und anschließend zum bisherigen Arbeitgeber zurückkehrt, findet in unserem Ratgeber zur Sabbatical-Rückkehr einen konkreten 30-Tage-Plan für den Wiedereinstieg.
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