Welcher Urlaubsanspruch steht mir per Gesetz zu?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Danach steht Ihnen folgender Mindesturlaub zu:
Gesetzlicher Mindesturlaub in Deutschland
Arbeitstage, Woche |
Urlaubstage |
| 6-Tage-Woche | 24 Werktage |
| 5-Tage-Woche | 20 Werktage |
| 4-Tage-Woche | 16 Werktage |
Wichtig: Für den Anspruch und die Berechnung ist nicht entscheidend, ob Sie täglich 4 oder 8 Stunden arbeiten. Es zählen die Arbeitstage. Eine Teilzeitkraft, die an 5 Tagen pro Woche nur je 4 Stunden im Büro ist, hat deshalb denselben gesetzlichen Anspruch wie ein Vollzeit-Kollege!
Was ist der vertragliche Urlaubsanspruch?
Das Gesetz regelt den Mindesturlaubsanspruch, im Arbeitsvertrag kann jedoch auch mehr Urlaub vereinbart sein – aber nie weniger. In der Praxis gewähren viele Unternehmen Mitarbeitern bis zu 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Der vertragliche Mehrurlaub kann und sollte deshalb aktiv verhandelt werden.
Formel: Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch berechnen?
Wollen Sie Ihren persönlichen Urlaubsanspruch berechnen, können Sie die einfache Formel nutzen:
Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage mit 4.
Auf diese Weise lässt sich ganz einfach der Urlaubsanspruch berechnen – egal, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten.
Beispiele zur Berechnung:
- Vollzeitkraft mit 4-Tage-Woche:
4 Arbeitstage × 4 = 16 Urlaubstage - Teilzeitkraft mit 3-Tage-Woche:
3 Arbeitstage × 4 = 12 Urlaubstage
Ist ein halber Arbeitstag ein ganzer Urlaubstag?
Ein halber Arbeitstag wird rechtlich meist als ganzer Urlaubstag gewertet. In der Praxis können aber Absprachen getroffen werden, die einen halben Urlaubstag für einen halben Arbeitstag vorsehen. Das passiert oft bei Teilzeit oder an speziellen Tagen wie Weihnachten.
Wie den Urlaubsanspruch im Minijob berechnen?
Was aber, wenn Ihre Arbeitstage von Woche zu Woche wechseln? Das ist z.B. bei Minijobs oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen der Fall.
In diesem Fall zählt der Jahresdurchschnitt der Arbeitstage. Beispiel: Ein Minijobber wird flexibel eingesetzt und arbeitet über das ganze Jahr verteilt an insgesamt 104 Tagen. Um den Urlaubsanspruch zu berechnen, teilen Sie die Tage durch die 52 Wochen des Jahres:
- Jahresdurchschnitt berechnen
104 Arbeitstage ÷ 52 Wochen = 2 Arbeitstage pro Woche - Urlaubsanspruch berechnen
2 Arbeitstage × 4 = 8 Urlaubstage im Jahr (Minimum)
Wie wird der Urlaubsanspruch beim Jobwechsel berechnet?
Jobwechsel sind im Berufsleben vollkommen normal. Sie fallen aber natürlich nicht immer auf den 1. Januar, sondern liegen größtenteils mitten im Jahr. In diesem Fall sind viele Arbeitnehmer verunsichert: Was passiert mit meinem Resturlaub? Wie viel Urlaub kann ich zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?
Durch einen Jobwechsel gehen Ihnen keine Urlaubstage verloren! Entscheidend ist jedoch, wann Sie das Unternehmen verlassen: Kündigen Sie vor dem 30. Juni, wird Ihr Urlaubsanspruch anteilig berechnet; verlassen Sie das Unternehmen erst in der zweiten Jahreshälfte, haben Sie laut § 4 BUrlG in der Regel den vollen Jahresurlaubsanspruch.
Achtung: Der Anspruch auf den vollen Urlaub bei einem Austritt nach dem 30. Juni kann vertraglich ausgeschlossen sein! Einige Arbeits- oder Tarifverträge enthalten eine sogenannte „Pro-rata-temporis-Klausel“. In dem Fall wird der Urlaubsanspruch immer anteilig berechnet. Prüfen Sie daher stets, was in Ihrem Vertrag steht!
Zwölftelungsregel: Urlaubsanspruch anteilig berechnen
Die Zwölftelungsregel sagt, dass Ihnen bei einer Kündigung für jeden vollen Monat, den Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ein Zwölftel des kompletten Jahresurlaubs zusteht.
Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Arbeitsvertrag mit 24 Urlaubstagen und im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen. Endet Ihr Arbeitsverhältnis im Februar, stehen Ihnen 4 Urlaubstage zu (24 ÷ 12 = 2 × 2 Monate (JAN + FEB) = 4 Urlaubstage).
Endet das Arbeitsverhältnis hingegen im Juli, stehen Ihnen die gesamten 24 Tage zu. Diese können Sie dann noch während der Kündigungsfrist nehmen. Falls das aus betrieblichen Gründen nicht geht, steht Ihnen eine Urlaubsabgeltung zu – nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld.
Was bedeutet Wartezeit?
Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht erst nach der sogenannten Wartezeit von 6 Monaten. Wer zum Beispiel noch in der Probezeit ist und kündigt oder gekündigt wird, hat nur Anspruch auf anteiligen Urlaub. Die einfache Formel zur Berechnung: Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate.
Was ist, wenn ich meinen Resturlaub nicht nehmen kann?
Können Sie Ihren Resturlaub in der Kündigungsfrist nicht mehr nehmen – z.B. aus betrieblichen Gründen –, muss dieser entweder ausgezahlt werden. Überdies ist der ehemalige Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Urlaubsbescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszustellen (§ 6 BUrlG).
Die Bescheinigung müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen, damit keine Doppelansprüche entstehen. Der neue Arbeitgeber wird Ihren Urlaubsanspruch dann für das restliche Jahr entsprechend anrechnen. Ein gut geplanter Arbeitsplatzwechsel beinhaltet also immer auch die Klärung solcher Formalitäten, um nahtlos und ohne Ärger in den neuen Job zu starten.
Welche Sonderfälle gelten beim Urlaubsanspruch?
Ob längere Krankheiten oder Elternzeit – solche Sonderfälle werfen häufig Fragen zur Berechnung des Urlaubs auf. Wir erklären, was Sie über Ihre Rechte wissen müssen:
Krank im Urlaub: Was nun?
Der Klassiker: Der lang ersehnte Urlaub beginnt – prompt liegen Sie mit Fieber im Bett. Viele befürchten dann, dass ihre wertvollen Urlaubstage verloren sind. Keine Sorge: Wenn Sie im Urlaub krank werden und das sofort durch ein ärztliches Attest nachweisen, werden diese Tage Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Wichtig ist dabei jedoch das richtige Vorgehen:
-
Sofortige Krankmeldung
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber noch am ersten Krankheitstag über Ihre Arbeitsunfähigkeit und wie lange diese voraussichtlich dauern wird.
-
Attest einreichen
Legen Sie umgehend die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor – auch im Ausland. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Gutschrift.
-
Urlaub nicht einfach verlängern
Sie dürfen die Krankheitstage nicht eigenmächtig an Ihren Urlaub dranhängen. Die sog. Selbstbeurlaubung ist ein veritabler Anlass für eine Abmahnung! Der „verlorene“ Urlaub muss ganz normal neu beantragt und genehmigt werden (siehe: Urlaubsantrag stellen).
Urlaubsanspruch während der Elternzeit
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, was sich auf den Urlaubsanspruch auswirkt: Der Arbeitgeber darf Ihren Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das passiert allerdings nicht automatisch – der Arbeitgeber muss die Kürzung ausdrücklich erklären.
Beispiel: Sie haben einen Jahresurlaub von 24 Tagen und nehmen 6 volle Monate Elternzeit. In dem Fall bleibt ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen bestehen (24 ÷ 12 × 6 = 12 Tage Kürzung). Bereits vor der Elternzeit erworbener Urlaub verfällt nicht. Er kann nach der Rückkehr (auch im nächsten Jahr) genommen werden.
Zusatzurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung
Um Nachteile auszugleichen, steht Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad von mindestens 50) gesetzlich mehr Urlaub zu. Dieser Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX beträgt 5 Arbeitstage pro Jahr, wenn Sie in einer 5-Tage-Woche arbeiten. Der Anspruch kommt zu Ihrem normalen Urlaubsanspruch obendrauf. Arbeiten Sie in Teilzeit, wird allerdings auch dieser Zusatzurlaub anteilig auf Basis Ihrer wöchentlichen Arbeitstage berechnet und gekürzt.
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FAQ – Wichtige Fragen zum Urlaubsanspruch
Kann der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?
Einmal genehmigter Urlaub ist für beide Seiten bindend. Der Chef kann eine Zusage nicht einfach zurücknehmen, nur weil plötzlich viel zu tun ist oder ein Kollege ausfällt. Ein Widerruf ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – also z.B. Notfällen, die die Existenz des Betriebs ernsthaft gefährden (siehe: Urlaubssperre). Sollte dieser extrem seltene Fall eintreten, muss der Arbeitgeber Ihnen aber sämtliche entstandenen Kosten – z.B. Stornogebühren für Hotel oder Flug – vollständig erstatten.
Verfällt mein Urlaub, wenn ich ihn nicht nehme?
Nein, Ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr einfach automatisch zum Jahresende oder am 31. März des Folgejahres. Die deutschen Arbeitsgerichte haben die Pflichten der Unternehmen deutlich ausgeweitet: Arbeitgeber haben eine aktive Hinweispflicht und müssen Mitarbeiter rechtzeitig darauf aufmerksam machen, wie viele Urlaubstage ihnen noch zustehen und dass diese zu verfallen drohen. Ohne diesen Hinweis vom Chef bleibt Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch bestehen.
Darf der Chef vorschreiben, wann ich Urlaub nehmen muss?
Grundsätzlich haben Ihre Wünsche als Arbeitnehmer Vorrang. Der Arbeitgeber muss Ihre Urlaubsplanung berücksichtigen. Eine Ablehnung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich. Das können unvorhersehbare Personalengpässe, saisonale Auftragsspitzen oder Urlaubswünsche anderer Kollegen sein, die aus sozialen Gründen Vorrang haben – zum Beispiel Eltern schulpflichtiger Kinder während der Schulferien. Eine Ausnahme sind Betriebsferien: Hierbei kann der Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum den Urlaub für die gesamte Belegschaft anordnen.
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