Wer etwas behauptet und verbreitet, das nachweislich unwahr ist und den Betroffenen verächtlich machen soll, der begeht den Straftatbestand der üblen Nachrede. Nicht immer ist das bei Gerüchten so eindeutig nachzuweisen. Schließlich enthält ein starkes Gerücht, das sich beharrlich hält, oft auch einen wahren Kern.
Wer in der Öffentlichkeit steht, kennt das: Da wird dann entweder aus einem Vortrag ein einzelner unglücklicher Satz herausgenommen und zum Skandal aufgeblasen, in ein wolkiges Statement etwas hineingeheimst oder Schweigen interpretiert. Das Ganze funktioniert natürlich auch im Kleinen – in der Kantine, in der Kaffeeküche oder im Gruppenbüro. Bevor Sie jedoch sofort alles abstreiten, dementieren oder gar zurückschlagen, prüfen Sie zuerst aus welcher Ecke das Gerücht kommt und auf was es sich bezieht.
- Ist der Vorwurf berechtigt, ist es unerheblich, von wem die Enthüllung stammt. Leugnen wäre absolut verkehrt. Sie haben Mist gebaut und sind aufgeflogen – stehen Sie dazu! Entschuldigen Sie sich – wenn es sein muss auch öffentlich –, aber bleiben Sie sachlich und souverän. Was auch gut ist: eine kurze (!) Erklärungen wie der Lapsus passieren konnte und wie Sie gedenken, ihn künftig zu verhindern. Punkt.
- Ist das Gerücht indes völlig an den Haaren herbei gezogen, gibt es nur eine richtige Reaktion: Weisen Sie die Vorwürfe umgehend und begründet zurück! Beides ist wichtig: Zögern Sie zu lange, sieht es so aus als könnte doch etwas dran sein. Liefern Sie keinen Gegenbeweis, verpufft die Replik. Aber auch hier gilt: So wenig Emotionen wie möglich. Es war ja nichts dran!
- Zum Absender: Nicht immer ist dieser bei Klatsch und Tratsch eindeutig zu ermitteln. Aber es gibt Indizien: Was könnte mit dem Gerücht bezweckt werden? Wer profitiert davon am meisten? Das muss nicht unmittelbar ein Kokurrent im Rennen um die Beförderung sein. Manch einer versucht sich auch dadurch zu profilieren, dass er ein besonders prominentes Ziel attackiert. Die damit verbundene Aufmerksamkeit nutzt vor allem ihm – ohne dass er selbst ein lohnendes Ziel abgäbe.
- In diesem Fall ist die Teflon-Strategie die beste: Ignorieren Sie den Kläffer. Stört es den Mond, dass ihn der Wolf anheult? Eben. Zeigen Sie ihm die kalte Schulter, während Sie ein paar Freunde diskret bitten, für Sie Stellung zu beziehen und Ihre Qualitäten und Referenzen hervorzuheben. Oft geben solche Typen schnell auf, wenn sie kein williges Opfer finden.
- Handelt es sich dagegen um eine falsche Anschuldigung seitens eines Rivalen, der vorhat, Sie damit zu kompromittieren, gibt es wiederum zwei Alternativen: Erstens, der Typ ist bekanntermaßen ein fieser Wadenbeißer. Solche Typen können Sie ebenfalls getrost vergessen. Auch wenn einige daraufhin die Attacke verstärken, sie sägen dabei nur am eigenen Stuhl und outen sich als Neider und Mickerling. Je souveräner Sie jetzt bleiben, desto erhabener und größer wirken Sie. Eigentlich müsste man ihm fast dafür danken.
- Falls der Gerüchtestreuer jedoch ein Prestige-Schwergewicht ist und über eine hohe Reputation im Unternehmen verfügt, müssen Sie unbedingt kontern. Zunächst unter vier Augen: Sagen Sie ihm, dass Sie sein Verhalten weder gutheißen noch tolerieren und im Zweifel juristische Schritte einleiten. Gibt er dennoch nicht auf, müssen Sie an die Öffentlichkeit gehen. Damit ist nicht gleich die Presse gemeint, ein größeres Meeting reicht für den Anfang. Offenbaren Sie sein unprofessionelles Vorgehen, liefern Sie Gegenbeweise, bleiben Sie allerdings stets locker und amüsiert. Zeigen Sie ihm, dass Sie sich über so viel Aufmerksamkeit freuen. Schade nur, dass er mit seinen Vermutungen völlig falsch liegt. Die meisten Verleumder geben danach auf. Es schadet aber nicht, wenn Sie den gesamten Verlauf seiner Aktionen dokumentieren und Zeugen sammeln – nur für den Fall, dass er doch nicht aufgibt. Verleumdung ist strafbar und kann eine Geldbuße oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.
- Und wenn gar nichts hilft, bleiben Ihnen noch zwei Alternativen: der Gang zum Chef (falls der nicht dahinter steckt) oder die Kündigung. Bei ersterem ist wichtig, dass Sie Ihren Vorgesetzten auf seine Fürsorgepflicht aufmerksam machen. Bleiben Sie aber sachlich! Wer jammert und sich klein macht, ramponiert seinen Ruf. Und auch wenn Ihnen der Heldennotausgang Kündigung wie eine Niederlage erscheint: ein Unternehmen mit einer Intrigantenkultur hat Sie nicht verdient!
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