Alles Wichtige – kurz und knapp
- Definition: Eine fristgerechte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung, die ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beendet.
- Frist: Maßgeblich sind zunächst die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen enthalten.
- Arbeitnehmerfrist: Für Arbeitnehmer gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
- Arbeitgeberfrist: Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers – auf maximal 7 Monate.
- Form: Eine wirksame Kündigung muss stets schriftlich auf Papier erfolgen (§ 623 BGB) sowie eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail- oder mündliche Kündigungen sind unwirksam.
- Begründung: Arbeitnehmer müssen ihre Eigenkündigung in der Regel nicht begründen.
- Wirkung: Das Arbeitsverhältnis endet bei einer rechtswirksamen Kündigung automatisch mit Ablauf der Kündigungsfrist, ohne dass es einer Zustimmung der anderen Partei bedarf.
Was bedeutet bei einer Kündigung „fristgerecht“?
„Fristgerecht“ bedeutet bei einer Kündigung, dass die vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Gegenstück dazu ist die fristlose Kündigung bzw. außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Frist.
Darüber, wann die Kündigungsfrist beginnt, entscheidet jedoch nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern dessen Zugang! Wird die Kündigung persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt sie unmittelbar. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als zugegangen, sobald sie im „Machtbereich“ des zu Kündigenden ist – z.B. Briefkasten oder Poststelle. Experten empfehlen deshalb, diese immer als Einwurf-Einschreiben zu verschicken.
Gesetzliche Kündigungsfristen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, ergeben sich oft unterschiedliche Kündigungsfristen – aus Gesetz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Vorrang hat dabei in der Regel der Tarifvertrag. Nur wenn im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere, also längere Kündigungsfrist vereinbart wurde, setzt sich diese durch (Günstigkeitsprinzip).
Deshalb gilt: Nach jeder Kündigung zuerst prüfen, was für Sie gilt! Verlässliche Auskünfte dazu erhalten Sie vom Arbeitgeber bzw. von den Tarifvertragsparteien.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer regelt § 622 BGB. Danach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Ausnahme bildet die Probezeit: Während der ersten 6 Monate (Wartezeit) können Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Frist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag in der Probezeit kündigen – ohne Angabe von Gründen.
Kündigungsfristen Arbeitnehmer – Tabelle
| Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
| 0-6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, täglich |
| ab 7 Monaten | 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats |
Tipp: Falls Sie schon einen neuen Job gefunden haben und schneller aus dem Arbeitsvertrag möchten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Regelung dient dazu, vor kurzfristigem Jobverlust und Arbeitslosigkeit zu schützen.
Kündigungsfristen Arbeitgeber – Tabelle
| Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
| 0-6 Monate (Wartezeit) | 2 Wochen, täglich |
| 7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Monats |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Monats |
Beide Vertragsparteien können jedoch eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbaren. Diese muss aber immer im Interesse des Arbeitnehmers liegen! Deshalb liegt nach herrschender Rechtsprechung die maximale Kündigungsfrist bei 7 Monaten.
Darf man Kündigungsfristen von Arbeitnehmer & Arbeitgeber koppeln?
Oft werden im Arbeitsvertrag die Fristen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekoppelt. Dadurch gelten auch für Mitarbeiter mit steigender Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen. Das ist zulässig, allerdings darf die Frist für Arbeitnehmer nie länger sein als für Arbeitgeber.
Wie kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht?
Damit Ihre fristgerechte Kündigung wirksam ist, muss sie formale Voraussetzungen und Regeln erfüllen. Dazu gehören:
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Schriftform
Eine wirksame Kündigung muss immer schriftlich auf Papier erfolgen. Eine digitale Kündigung per E-Mail, Whatsapp, SMS oder Fax ist ebenso ungültig wie eine mündliche Kündigung.
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Eindeutigkeit
Die Kündigungsaussage muss eindeutig sein. Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich“. Der Konjunktiv „würde gerne kündigen“ ist tabu.
-
Beendigungszeitpunkt
Das Kündigungsschreiben muss einen Termin nennen, wann die Kündigung gilt. Falls Sie bei Ihrer Frist unsicher sind, nutzen Sie die Formel: „Hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Die ist immer richtig.
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Unterschrift
Ihr Kündigungsschreiben muss zwingend handschriftlich und mit vollem Namen unterschrieben sein. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
Achtung: Kein Wideruf möglich!
Eine rechtswirksame Kündigung gilt! Im Arbeitsrecht ist ein Widerruf nicht möglich. Eine Rücknahme kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist oder wenn besondere Gründe zur Anfechtung vorliegen. Hierbei gelten jedoch strenge Voraussetzungen und Fristen.
Kündigungsschreiben Arbeitnehmer Vorlage – kostenlos
Für einen ersten Entwurf finden Sie hier eine Kündigungsschreiben Vorlage. Das Musterschreiben für Arbeitnehmer können Sie gleich online umschreiben und anpassen. Dazu einfach auf den Mustertext klicken:
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Beispielstr. 2
12345 Musterstadt
Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 123
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.
Ich bedanke mich für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Ich konnte viel lernen und bin dankbar für die Unterstützung, die Sie mir entgegengebracht haben. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Kündigungsschreibens und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.
Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
Download – Arbeitnehmerkündigung Vorlagen
Das obige Musterschreiben für eine Arbeitnehmerkündigung sowie weitere kostenlose Kündigungsvorlagen können Sie sich hier in Word oder als PDF herunterladen:
Kündigungsschreiben Vorlage |
Word |
|
| Kündigung Arbeitsvertrag | Word | |
| Kündigung in der Probezeit | Word | |
| Fristlose Kündigung Arbeitnehmer | Word |
Tipp: Bitten Sie bei Ihrer Arbeitnehmerkündigung immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis! Darauf haben Arbeitnehmer nicht nur einen gesetzlichen Anspruch – Sie benötigen es auch zur Bewerbung!
Muss ich meine Eigenkündigung begründen?
Arbeitnehmer müssen ihre Eigenkündigung nicht begründen. Die Pflicht, gültige Kündigungsgründe bei der Kündigung zu nennen, besteht laut Kündigungsschutzgesetz nur für Arbeitgeber. Ob Sie einen Grund angeben oder nicht, ist Ihre freiwillige Entscheidung.
Kann man auch vor Arbeitsantritt kündigen?
Falls Sie den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben, aber doch noch ein besseres Jobangebot erhalten haben, können Sie versuchen, vorzeitig zu kündigen. Entscheidend für die Kündigung vor Arbeitsantritt ist, ob Ihr Vertrag eine Klausel enthält wie: „Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.“
- Falls nein, können Sie vom Arbeitsvertrag wie von jeden anderen Vertrag zurücktreten, diesen kündigen oder anfechten.
- Falls ja, können Sie nicht vorzeitig kündigen und müssen die Stelle regulär antreten. In dem Fall bleibt Ihnen nur die 2-wöchige (verkürzte) Kündigungsfrist in der Probezeit.
Achtung: Der Arbeitgeber kann von dieser Option ebenfalls Gebrauch machen und Sie – theoretisch – am ersten Arbeitstag gleich wieder feuern!
Wie können Arbeitgeber fristgerecht kündigen?
Der Kündigungsschutz ist in Deutschland besonders hoch. Daher können Arbeitgeber nur unter strengen Voraussetzungen und aus zulässigen Gründen kündigen. Auch hierbei müssen Sie – mit Ausnahme der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund – Fristen einhalten. Dies gilt insbesondere für die drei häufigsten Formen einer Arbeitnehmerkündigung:
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Betriebsbedingte Kündigung
Die häufigste Form der ordentlichen Kündigung in Deutschland. Sie ist zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, etwa Auftragsrückgang, Umstrukturierungen, Insolvenz oder Stilllegung von Abteilungen.
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Verhaltensbedingte Kündigung
Sie kommt in Betracht, wenn Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Dazu gehören u.a. Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschte Krankheit, wiederholtes Zuspätkommen oder private Internetnutzung.
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Personenbedingte Kündigung
Können Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen, ohne dass ihnen ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, kommt diese Kündigungsart infrage. Häufige Gründe sind chronische Erkrankungen, schwerer Unfall (dadurch Berufsunfähigkeit), Verlust einer notwendigen Erlaubnis (z.B. Führerschein bei Lkw-Fahrern).
Die krankheitsbedingte Kündigung ist wiederum ein Sonderfall der personenbedingten Kündigung. Sie setzt in der Regel eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine umfassende Interessenabwägung voraus.
Eine Checkliste zu allen Kündigungsgründen können Sie sich hier als PDF herunterladen.
Bekomme ich eine Abfindung bei fristgerechter Kündigung?
Bei einer Kündigung hoffen viele Arbeitnehmer auf eine Abfindung. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Höchstens bei einer betriebsbedingten Kündigung oder entsprechenden Betriebsvereinbarung bestehen Chancen. Ansonsten bleibt die Abfindung reine Verhandlungssache.
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