Arbeitnehmerrechte: Ihre wichtigsten Rechte im Überblick

Vom Urlaubsanspruch bis zum Kündigungsschutz: Was sind die wichtigsten Arbeitnehmerrechte in Deutschland? Das Arbeitsrecht schützt Beschäftigte durch eine Vielzahl von Gesetzen wie das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen aktuellen Überblick über Ihre gesetzlichen Ansprüche, damit Sie im Berufsalltag Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchsetzen…

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Ihre Arbeitnehmerrechte – Übersicht

Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch wahrnehmen. Viele Arbeitnehmer kennen sie nicht und verlassen sich auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers. Um sicherzugehen, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden, tun Sie gerade das Richtige: Sie informieren sich über Ihre Arbeitnehmerrechte! Der erste Check gilt stets Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung: Was dort verbrieft ist, können Sie einfordern.

Rechte und Pflichten Arbeitnehmer Tabelle

In unserer kompakten Übersicht zeigen wir Ihnen die wichtigsten Arbeitnehmer-Rechte und -Pflichten aus verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts:

Arbeitnehmer Rechte

Arbeitnehmer Pflichten

Anspruch auf Gehalt für geleistete Arbeit Arbeitspflicht, vereinbarte Arbeit ordnungsgemäß erledigen
Urlaubsanspruch – mind. 20 Tage nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Pausen und Ruhezeiten nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Weisungen des Arbeitgebers befolgen (Direktionsrecht)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Krankmeldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Sichere Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Sorgfaltspflicht im Umgang mit Arbeitsmitteln
Gleichbehandlung nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Verschwiegenheitspflicht über Betriebsgeheimnisse
Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses
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Arbeitnehmerrechte zur Arbeitszeit

Arbeitszeit und Pausen

Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Bei kurzfristigen Ausnahmen sind auch 10 Stunden erlaubt, diese müssen aber innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Zu den Arbeitnehmerrechten gehört ebenso ein Anspruch auf Pause. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden dürfen Sie 30 Minuten Pause machen, ab 9 Stunden stehen Ihnen 45 Minuten Pause zu. Zwischen 2 Arbeitstagen ist überdies eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgesehen. In einigen Branchen kann diese auf 10 Stunden verkürzt werden.

Bereich

Regelung

Arbeitszeit Maximal 8 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG)
Verlängerung Bis 10 Stunden, wenn Ausgleich innerhalb von 6 Monaten
Pausen Ab 6 Stunden mind. 30 Minuten (§ 4 ArbZG)
Ab 9 Stunden Mindestens 45 Minuten Pause
Ruhezeit Mindestens 11 Stunden Pause zwischen 2 Arbeitstagen (§ 5 ArbZG)
Nachtarbeit Anspruch auf Ausgleich oder Zuschläge (§ 6 ArbZG)
Sonn- und Feiertage Grundsätzliches Arbeitsverbot (§ 9 ArbZG), Ausnahmen z.B. im Krankenhaus oder Gastronomie

Wann muss ich Überstunden machen?

Überstunden müssen Arbeitnehmer nicht automatisch machen. Sie sind aber Pflicht, wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind. Außerdem können Überstunden in betrieblichen Notfällen angeordnet werden. Dabei müssen dennoch die Regeln des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, etwa die maximale Arbeitszeit und Ruhezeiten. Steht im Vertrag keine Regelung zu Überstunden, können Arbeitnehmer diese ablehnen.

Muss ich nach Feierabend erreichbar bleiben?

Arbeitnehmer müssen nach Feierabend nicht mehr erreichbar bleiben. Ist die Arbeitszeit beendet, beginnt die gesetzliche Ruhezeit. Der Arbeitgeber darf dann nicht verlangen, dass Arbeitnehmer auf Anrufe oder E-Mails reagieren. Nur wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung eine Rufbereitschaft geregelt ist, kann eine Erreichbarkeit verlangt werden.

Arbeitnehmerrechte zum Urlaub

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Arbeitnehmer haben ein Recht auf Urlaub und Erholung. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Der Mindesturlaub liegt bei 20 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Arbeitnehmer jedoch erst nach 6 Monaten im Unternehmen, vorher entsteht er anteilig. Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Urlaub. Entscheidend sind hier die Arbeitstage pro Woche – nicht die Arbeitsstunden! Mitarbeiter mit einer Behinderung haben außerdem ein Recht auf fünf zusätzliche Urlaubstage.

Arbeitstage

Urlaubsanspruch

6-Tage-Woche 24 Werktage
5-Tage-Woche 20 Werktage
4-Tage-Woche 16 Werktage
3-Tage-Woche 12 Werktage

Ein einfacher Trick zur Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage mit 4. Auf diese Weise lässt sich auch der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit berechnen.

Wie lange bekomme ich Urlaub am Stück?

Auch zusammenhängender Urlaub ist ein Arbeitnehmerrecht. Mindestens einmal im Jahr muss Ihnen der Arbeitgeber 12 zusammenhängende Urlaubstage (2 Wochen) genehmigen.

Kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch ablehnen?

Grundsätzlich muss der Chef Ihrem Urlaubsantrag zustimmen, wenn keine „dringenden betrieblichen Gründe“ dagegen sprechen. Allerdings müssen hierbei auch die Urlaubswünsche der Kollegen berücksichtigt werden. Berufstätige Eltern mit schulpflichtigen Kindern bekommen deshalb in den Ferien oft Vorrang.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wer im Urlaub krank wird, sollte sofort zum Arzt gehen und sich ein Attest holen. Melden Sie sich überdies beim Arbeitgeber krank – auch wenn Sie Urlaub haben! Wenn Sie beides getan haben, dürfen Ihnen die Krankentage nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.

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Arbeitnehmerrechte zur Kündigung

Wann kann ich gekündigt werden?

Wenn Sie länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, wirkt der gesetzliche Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann Sie dann nur noch mit einem zulässigen Kündigungsgrund feuern. Zu den erlaubten Kündigungsgründen nach § 622 BGB gehören:

  • Betriebsbedingte Kündigung
    Mit rund 72 % die häufigste Form der Kündigung. Sie ist zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, etwa Auftragsrückgang, Umstrukturierungen, Insolvenz oder Stilllegung von Betriebsteilen.
  • Verhaltensbedingte Kündigung
    Sie kommt in Betracht, wenn Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen – etwa bei Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschter Krankheit oder wiederholtem Zuspätkommen.
  • Personenbedingte Kündigung
    Können Arbeitnehmer ihre Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen, ohne dass ihnen ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, kommt diese Kündigungsart infrage. Häufige Gründe sind chronische Erkrankungen, schwerer Unfall (dadurch Berufsunfähigkeit) oder der Verlust einer notwendigen Erlaubnis (z.B. Führerschein bei Berufsfahrern).

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Sonderfall der personenbedingten Kündigung und setzt eine negative Gesundheitsprognose sowie eine umfassende Interessenabwägung voraus. Bei besonders schwerem Fehlverhalten – z.B. Arbeitszeitbetrug, sexueller Belästigung oder Betriebsspionage – droht eine fristlose Kündigung (nach § 626 BGB) – auch ohne vorherige Abmahnung.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Bei einer Kündigung gelten für Arbeitnehmer in der Regel kürzere Kündigungsfristen (meist 4 Wochen) als für Arbeitgeber. Während der Probezeit gilt sogar eine verkürzte Frist von 2 Wochen. Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis dann ohne Angabe von Gründen beenden.

Kündigungsfristen Arbeitnehmer – Tabelle

Dauer der Beschäftigung Kündigungsfrist
0-6 Monate (Probezeit) 2 Wochen, täglich
ab 7 Monaten 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats

Muss mich der Arbeitgeber abmahnen?

Es ist ein Irrglaube, dass Arbeitgeber erst 2-3 Mal abmahnen müssen, bevor sie kündigen dürfen. Entscheidend ist die Schwere des Verstoßes im Einzelfall. Bei einer ⁣außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich – etwa bei Arbeitszeitbetrug oder Diebstahl.

Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Arbeitnehmer haben das Recht, sich vor willkürlichen Entlassungen zu schützen. Ein wichtiges Mittel ist die Kündigungsschutzklage. Mit einer Frist von 3 Wochen ab dem Erhalt der Kündigung können Sie diese einreichen. Im Verfahren wird zunächst versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist das nicht möglich, entscheiden die Richter, ob die Kündigung wirksam ist oder zurückgenommen werden muss.

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Was tun, wenn Arbeitnehmerrechte verletzt werden?

Wenn Ihre Arbeitnehmerrechte verletzt werden, können Sie in Deutschland mehrere Schritte unternehmen:

1. Gespräch mit dem Arbeitgeber führen

Zuerst sollten Sie versuchen, das Problem direkt mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten zu klären. Oft lassen sich Missverständnisse so schnell lösen.

2. Betriebsrat einschalten

Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, können Sie sich an diesen wenden. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, schützt deren Rechte und kann beim Arbeitgeber intervenieren.

3. Gewerkschaft kontaktieren

Mitglieder einer Gewerkschaft können ebenfalls Unterstützung und rechtliche Beratung von ihrer Gewerkschaft erhalten.

4. Beschwerde bei Behörden

Bei bestimmten Verstößen (z.B. gegen Arbeitszeit, Arbeitsschutz) können Sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden – etwa die Arbeitsschutzbehörde.

5. Klage beim Arbeitsgericht

Wenn keine Einigung möglich ist, können Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Das passiert häufig beim Kündigungsschutz. In dem Fall erheben Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage.

Tipp: Verstöße sollten Sie immer dokumentieren (z.B. mittels E-Mails, Arbeitszeiten-Protokollen, Zeugen). Bei Unsicherheit empfehlen wir überdies, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Er kann Sie im Streitfall beraten und helfen, Ihre Arbeitnehmer durchzusetzen.


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