Was bedeutet Frührente?
Frührente bezeichnet eine vorgezogene Altersrente, bei der eine Person vor dem Erreichen der regulären Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht und Rente bezieht.
Die Regelaltersgrenze wird in Deutschland schrittweise angehoben und liegt für die meisten bei 67 Jahren. Wer früher in Rente geht, muss deshalb meist mit Abschlägen rechnen – 0,3 Prozent pro Monat.
Bei einem vorgezogenen Renteneintritt um 4 Jahre, bekommen Betroffene insgesamt 14,4 Prozent weniger Rente. Diese Abschläge bleiben dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Beispiel: Bei einer Rente von 1.000 Euro gehen so jeden Monat 144 Euro verloren bzw. 1.728 Euro im Jahr. Hochgerechnet auf 25 Jahre Rente sind das in diesem Beispiel insgesamt 43.200 Euro, die Sie durch die Abschläge nicht bekommen!
Tabelle: Wann kann ich in Rente gehen?
Die nachfolgende Tabelle zeigt, bei welchen Alter je nach Geburtsjahr Ihre persönliche Regelaltersgrenze liegt. Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten wollen und Altersrente beantragen, handelt es sich um Frührente:
Geburtsjahr |
Möglicher Renteneintritt |
1946 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre + 1 Monate |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Frührente vs. Erwerbsminderungsrente – Unterschied
Bei beiden – Frührente und Erwerbsminderungsrente – handelt es sich um eine Rente, jedoch aus unterschiedlichen Gründen: Bei der Erwerbsminderungsrente erhalten Betroffene keine vorgezogene Altersrente, sondern eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, aufgrund einer Krankheit oder Behinderung wegen der sie nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt arbeiten können.
Frührente: Formen und Voraussetzungen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Frührente, für die jeweils andere Voraussetzungen gelten:
- Voraussetzung: Mindestens 45 Jahre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Wer vor 1953 geboren ist, kann bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
- Für Jahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben, sodass ab Geburtsjahr 1964 die abschlagsfreie Frührente erst mit 65 Jahren möglich ist.
- Anrechenbare Zeiten sind u.a. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Sozialleistungen und Minijobs.
- Voraussetzung: Mindestens 35 Jahre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Rente mit 63 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen auf die Rentenhöhe.
- Für jeden Monat, den Sie die Rente vor der Regelaltersgrenze beziehen, gibt es einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent.
- Für Schwerbehinderte gelten Sonderregeln: Abhängig vom Geburtsjahr kann die Rente bereits mit 62 bis 65 Jahren (teils mit geringeren Abschlägen) bezogen werden, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre und ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.
- Für bestimmte Berufsgruppen wie langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es ebenfalls Sonderregelungen.
1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)
2. Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen)
3. Sonderregelungen
Grundsätzlich gilt: Eine geringere Einzahlungsdauer wirkt sich immer negativ auf die Rentenhöhe bzw. Rentenvorsorge aus.
Frührente beantragen und planen
Eine Frührente muss beantragt werden. Wir empfehlen, diese frühzeitig zu planen und sich unbedingt individuell beraten zu lassen, um die finanziellen Auswirkungen und die Möglichkeiten der Anrechnung von Nebenverdiensten zu prüfen.
Die Deutsche Rentenversicherungen bietet auf Ihrer Webseite zudem einen kostenlosen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an. Ebenso können Sie dort gleich online Ihren Rentenantrag stellen.
Checkliste: Antrag auf Frührente
Für Ihren Antrag auf Frührente benötigen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung folgende Dokumente und Unterlagen:
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Personalausweis (Reisepass, Geburtsurkunde)
- Angaben zur Pflege- und Krankenversicherung
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Achtung: Die Bearbeitung und Prüfung eines Rentenantrags braucht Zeit! Rechnen Sie mit rund 3 Monaten Verzögerung bis der Antrag durch ist und die Rente kommt und stellen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Antrag auf Frührente!
Wie kann ich die Abschläge ausgleichen?
Etwaige Abschläge können Sie durch freiwillige Sonderzahlungen (ab dem 50. Lebensjahr) ganz oder teilweise ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Anfrage, wie hoch der Ausgleichsbetrag sein muss.
Zusätzlich können Sie die Rentenlücke durch einen Minijob oder typische Jobs für Rentner ausgleichen. Seit dem 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze auch für Frührenten und abgeschafft. Im Vorruhestand können Sie also unbegrenzt und ohne Rentenkürzungen hinzuverdienen.
Lesen Sie hierzu unsere ausführlichen Ratgeber:
- Arbeiten im Alter – Jobs & Tipps
- Jobs für Rentner – Gut bezahlt & von zuhause
- Rente und arbeiten – Steuern & Tipps
Aber Achtung! Auch bei vorgezogener Rente gilt: Die Rentenzahlungen bleiben steuerpflichtig! Bei Neurentnern, die ab 2025 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Rentenanteil bei 83,5 Prozent – nur 16,5 Prozent der Rente sind steuerfrei.
Welche Zeiten werden für die Rente angerechnet?
Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht gleichbedeutend mit Arbeitsjahren! Für die Berechnung der Rente werden alle Phasen berücksichtigt, in denen Sie in der Rentenversicherung versichert waren. Dazu zählen:
- Angestellte Beschäftigungen und selbstständige Tätigkeiten
- Freiwillig gezahlte Beiträge
- Zeiten von Arbeitslosengeld
- Zeiten von Krankengeld
- Mutterschutzfristen
- Kindererziehung (bis zum zehnten Lebensjahr)
- Ausbildung
- Minijobs (anteilig, wenn nur der Arbeitgeber gezahlt hat)
- (Nicht-erwerbsmäßige) Häusliche Pflege
- Berufliche Weiterbildung
- Wehrdienst oder Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr
Alternative zur Frührente: Altersteilzeit
Wer ohne nennenswerte Abschläge früher in Rente gehen will und den Übergang in den Ruhestand fließend gestalten will, sollte ab dem Alter von 55 Jahren über Altersteilzeit nachdenken. Das ist eine Alternative zur Frührente.
Bei der Altersteilzeit treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht! Üblich sind hierbei zwei Modelle:
-
Gleichverteilungsmodell
Beim Gleichverteilungsmodell (auch: kontinuierliche Altersteilzeit) wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit gleichmäßig um 50 Prozent reduziert.
-
Blockmodell
Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin voll, in der zweiten Phase ist er vollständig freigestellt und erhält weiterhin das Altersteilzeit-Gehalt.
Bei beiden Modellen wird das Gehalt um 50 Prozent reduziert – vom Arbeitgeber aber um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber weiterhin mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge, um die Auswirkungen auf die spätere Rente gering zu halten.
Die maximale Dauer der Altersteilzeit beträgt in der Regel 6 Jahre.
Wie viel verdient man als Frührentner?
Die Höhe der Frührente hängt von den individuell erworbenen Rentenpunkten ab und wird durch Abschläge für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts dauerhaft gekürzt.
Ein Beispiel: Wer 2025 mit 63 Jahren und 35 Rentenpunkten in Frührente geht, erhält etwa 1.195 Euro im Monat. Wer neben der Frührente weiterarbeitet – etwa in einem Minijob –, kann sein Einkommen erhöhen.
Vergessen Sie aber nicht: Ein erheblicher Teil der Frührente ist steuerpflichtig! Im Beispiel eines Frührentners mit 1.195 Euro Rente monatlich und zusätzlichem Einkommen kann der steuerpflichtige Anteil der Rente 83,5 Prozent betragen, sodass von den zusätzlichen Einnahmen doch wieder ein erheblicher Teil an das Finanzamt geht.
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