Insubordination: Bedeutung auf Deutsch, Beispiele & Folgen

Man muss im Job nicht immer einer Meinung sein. Auch der Chef kann mit seinen Ideen oder Anweisungen falsch liegen. Dann dürfen Sie zwar widersprechen, aber die Anweisungen nicht einfach ignorieren oder gar verweigern. Das ist Insubordination – auf deutsch: Ungehorsam oder gar Arbeitsverweigerung – und kann Sie im schlimmsten Fall den Job kosten…

Insubordination Deutsch Synonym Bedeutung Arbeitsrecht

Bedeutung: Was ist Insubordination?

Insubordination ist die bewusste Weigerung eines Arbeitnehmers, die Anweisungen seines Vorgesetzten zu befolgen und umzusetzen. Klare und eindeutige Arbeitsaufträge bleiben unerfüllt.

Es ist die mangelnde Unterordnung bei Anweisungen oder auch Befehlen. Mitarbeiter in Unternehmen oder andere Personen folgen nicht der vorgeschriebenen Hierarchie.

Insubordination im Wörterbuch

  • Insubordination auf Deutsch
    Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten oder anderen Weisungsbefugten.
  • Insubordination Synonyme
    Ungehorsam, Arbeitsverweigerung, Eigensinn, Frechheit
  • Insubordination Herkunft
    Vom lateinischen subordinatio = Unterordnung
  • Insubordination Verb
    Insubordinieren oder verweigern
  • Insubordination auf Englisch
    Auch auf Englisch = insubordination, Verb: to be insubordinate to someone
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3 Arten von Insubordination

Insubordination gibt es in verschiedenen Formen. Hier eine kurze Übersicht der drei Arten:

  1. Beruf

    Häufigste Variante ist die Insubordination im Beruf – als eine Form der Arbeitsverweigerung. Die Autorität des Vorgesetzten wird ignoriert und direkte Anweisungen übergangen.

  2. Militär

    Im Militär ist es die Gehorsamsverweigerung gegenüber höherrangigen Personen. Ein offizieller Befehl wird nicht ausgeführt, sondern absichtlich verweigert. Dies ist eine Straftat und kann sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten.

  3. Gesellschaft

    Die Pädagogik und Soziologie sieht Insubordination als fehlende Ein- und Unterordnung in eine soziale Gruppe. Betroffene erfüllen nicht die Normen und Erwartungen oder zeigen andere Wertvorstellungen (siehe: Konformität). Als Folge kommt es meist zu sozialer Isolation.

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Insubordination im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht gibt keine feste Definition zu insubordinierendem Verhalten. Rechtlich fällt es unter Arbeitsverweigerung oder pflichtwidriges Verhalten von Arbeitnehmern – das umfasst die bewusste und willentliche Nichterfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Eindeutig ist laut Arbeitsrecht: Arbeitgeber haben das Weisungsrecht (auch: Direktionsrecht). Das umfasst das Recht des Arbeitgebers, Anordnungen (Weisungen) zu erteilen und erlaubt dem Chef Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Wer sich weigert, begeht eine Pflichtverletzung.

Insubordination Bilder Deutsch Bedeutung Arbeitsrecht

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Beispiele für Insubordination am Arbeitsplatz

Verschiedene Verhaltensweisen und Handlungen von Mitarbeiter werden als Insubordination gewertet. Hier eine Übersicht der häufigsten Erscheinungsformen:

  • Nichterfüllung von Aufgaben

    Typische Form ist die eindeutige Arbeitsverweigerung von Mitarbeitern. Anweisungen vom Chef werden nicht befolgt und Aufgaben, die laut Arbeitsvertrag zum Tätigkeitsbereich gehören, schlichtweg nicht erfüllt.

  • Beleidigung von Vorgesetzten

    Beleidigungen und respektloses Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten ist offensiver Ungehorsam. Selbst ohne ignorierte Anweisungen vom Chef ist es pflichtwidriges Verhalten und hat arbeitsrechtliche Konsequenzen.

  • Missachtung von Unternehmensrichtlinien

    Zur Insubordination zählt auch die absichtliche Missachtung von geltenden Regeln und Richtlinien im Unternehmen. Das umfasst zum Beispiel den gezielten Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, Datenschutz oder einen offiziellen Verhaltenskodex (Code of Conduct).

  • Verletzung der betrieblichen Ordnung

    Beispiele sind wiederholte Unpünktlichkeit und dadurch verkürzte Arbeitszeiten oder das unerlaubte Verlassen des Arbeitsplatzes während der regulären Arbeitszeit. Mitarbeiter stören Abläufe, die betriebliche Ordnung und verstoßen gegen ihre arbeitsrechtlichen Pflichten.

  • Untergrabung der Autorität

    Dazu zählt der Versuch, den Chef lächerlich zu machen oder seinem Ruf sowie seiner Autorität durch schädliche Gerüchte zu schaden.

  • Aufforderung zum Widerstand

    Neben der eigenen Weigerung zur Arbeit ist auch die Aufforderung an Kollegen ein Beispiel für Insubordination. Wer die Kollegen anstachelt, sich den Anweisungen des Chefs zu widersetzen, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Ist dem Chef widersprechen schon Insubordination?

Im Job und Berufsleben prallen häufig unterschiedliche Meinungen zusammen. Dabei kann es auch vorkommen, dass Sie mit der Idee oder Beurteilung des Vorgesetzten nicht einverstanden sind und diesem widersprechen wollen.

Widerspruch ist keine Insubordination – wenn er sachlich und konstruktiv formuliert wird. Das gehört zur Meinungsfreiheit und Ihren Persönlichkeitsrechten. Was Sie allerdings trotzdem nicht dürfen: Anweisungen des Chefs (unkommentiert) ignorieren.

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Welche Folgen hat Insubordination?

Insubordination im Job ist keine Kleinigkeit. Die Weigerung hat je nach Situation weitreichende arbeitsrechtliche Folgen. So wird sie in Behörden meist mit einem Disziplinarverfahren bestraft.

In der Privatwirtschaft sind die Folgen in mehrere Stufen gegliedert:

  1. Ermahnung

    Beim ersten und einem leichten Vergehen kommt in der Regel zuerst eine Ermahnung. Dies ist eine mündliche (teilweise auch schriftliche) Verwarnung an den Arbeitnehmer.

  2. Abmahnung

    Im Wiederholungsfall und bei schwereren Pflichtverstößen folgt eine Abmahnung. Sie ist klare Aufforderung zur Verhaltensänderung und Warnung für weitere Konsequenzen.

  3. Degradierung

    Einem Insubordinator werden Verantwortungen, wichtige Projekte, Kunden oder Aufgaben entzogen. Ein Aufstieg auf der Karriereleiter (etwa durch eine Beförderung) ist auf absehbare Zeit ausgeschlossen.

  4. Verhaltensbedingte Kündigung

    Bleibt eine Besserung aus, kommt es zur verhaltensbedingten Kündigung. Nach einer vorherigen Abmahnung ist die Kündigung wegen Arbeitspflichtverletzungen möglich.

  5. Fristlose Kündigung

    In schweren Fällen und Wiederholung ist sogar eine fristlose Kündigung erlaubt. Betroffene verlieren den Job ohne Kündigungsfrist und sind mit sofortiger Wirkung arbeitslos.

Zudem leidet das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten. Oft ist das Betriebsklima langfristig gestört.

Wie geht es nach der Insubordination weiter?

Ob eine weitere Zusammenarbeit möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Gab es Missverständnisse, unklare Anweisungen oder unprofessionelle Diskussionen, kann ein klärendes Gespräch mit einer Entschuldigung das Problem lösen. Beide Seiten kehren zur Professionalität zurück und die Arbeit geht weiter.

In der Praxis führt die Insubordination häufig zu einem Jobwechsel. Entweder folgt die Kündigung vom Arbeitgeber oder die Folgen belasten die Zusammenarbeit so stark, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht sinnvoll ist.

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Wie kann ich dem Chef trotzdem widersprechen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, Kritik am Chef zu üben oder dem Vorgesetzten zu widersprechen. In einem gesunden Arbeitsklima dient das sogar der Vermeidung von Fehlern oder dem konstruktiven Meinungsaustausch.

Allerdings benötigen Sie dazu Fingerspitzengefühl. So gelingt der professionelle Widerspruch:

  • Tonfall

    Ihre Meinung sollten Sie nicht ungefiltert ventilieren, sondern sachlich, respektvoll und in ruhigem Ton. Alles andere hat nichts mit Rückgrat zu tun, sondern ist schlicht taktlos und unhöflich.

  • Diskretion

    Die Erfahrung lehrt, dass Chefs im 4-Augen-Gespräch offener für Kritik sind als vor Publikum und Kollegen. Wählen Sie für Ihre Kritik einen diskreten Ort, sodass der Vorgesetzte sein Gesicht wahren kann, falls er oder sie einen Fehler gemacht hat.

  • Auswege

    Damit Ihre konstruktive Kritik positiv ankommt, sollten Sie diese in Ich-Botschaften verpacken („Ich empfinde das so, als…“) und gleichzeitig alternative Lösungen anbieten. Damit signalisieren Sie, dass Sie keine Autorität anzweifeln, sondern das Problem lösen wollen.


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