Das Wichtigste in Kürze
- Probezeit: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
- Nach der Probezeit: Nach bestandener Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Ausbilder grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Fristlose Kündigung: Beide Seiten können nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
- Wichtiger Grund: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.
- Kündigung durch Azubi: Auszubildende dürfen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln wollen.
- Form: Jede Kündigung muss zwingend schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (Schriftformerfordernis), eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
- Kündigungsschutz: Besteht besonderer Schutz (z.B. für Schwangere), ist eine Kündigung nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Ist eine Kündigung in der Ausbildung möglich?
Wenn Sie nach einiger Zeit feststellen, dass die Ausbildung nicht Ihren Erwartungen oder Ihrem Berufswunsch entspricht, haben Sie jederzeit das Recht zur Kündigung nach § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Entscheidend ist jedoch, ob Sie sich noch in der Ausbildung Probezeit befinden oder diese bereits abgeschlossen haben. Insgesamt haben Sie vier Optionen zur Kündigung einer Ausbildung:
- Ausbildung in der Probezeit kündigen
- Ausbildung ordentlich kündigen
- Ausbildung fristlos kündigen
- Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag beenden
Wir erklären die einzelnen Möglichkeiten Schritt für Schritt und zeigen Ihnen, mit welchen Fristen und Gründen Sie Ihre Ausbildung beenden:
Kündigung während der Probezeit
Per Gesetz hat jede duale Ausbildung eine Probezeit. Diese kann maximal 4 Monate dauern. Während der Probezeit können beide Seiten – Azubi und Ausbilder – ohne Angabe von Gründen jederzeit den Ausbildungsvertrag fristlos kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
Einzige Bedingung: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen – ausgedruckt, auf Papier. Eine Kündigung per E-Mail, Whatsapp oder SMS ist unwirksam. Zur Kündigung selbst reicht ein kurzes Kündigungsschreiben, das eindeutig sagt, dass Sie die Ausbildung beenden wollen.
Kündigung der Ausbildung: Vorlage & Muster
Zur ersten Orientierung können Sie gerne unsere Kündigungsschreiben Vorlage nutzen. Das Musterschreiben können Sie gleich online umschreiben und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Beispielweg 11
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 22
12345 Musterstadt
Kündigung meines Ausbildungsvertrages
Sehr geehrter Herr Personaler,
hiermit kündige ich meinen bestehenden Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit gemäß § 22 Berufsbildungsgesetz fristlos zum TT.MM.JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich. Bitte senden Sie mir ein einfaches Arbeitszeugnis an obige Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
Kündigung der Ausbildung bei Minderjährigen
Sie wollen Ihre Ausbildung kündigen, sind aber noch minderjährig? Dann benötigen Sie die Zustimmung und Unterschrift Ihrer Eltern (oder eines gesetzlichen Vertreters). Ihr Kündigungsschreiben muss in dem Fall von Ihnen und mindestens einem Elternteil unterschrieben sein. Andersherum muss auch der Ausbildungsbetrieb die Kündigungserklärung eines minderjährigen Azubis gegenüber den Eltern aussprechen – geschieht das nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Kündigung der Ausbildung nach der Probezeit
Auch nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung der Ausbildung möglich. Für das genaue Vorgehen und die Fristen kommt es nun aber auf Ihre individuelle Situation an. Grundsätzlich haben Sie drei Alternativen:
1. Ordentliche Kündigung
Durch eine ordentliche Kündigung beenden Azubis das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen. Bedeutet: Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, bleiben Sie weitere 4 Wochen im Betrieb, bevor die Zusammenarbeit endgültig endet. Diese Form der Kündigung ist möglich, wenn Sie eine andere Ausbildung beginnen wollen (Berufswechsel) oder die Ausbildung nicht weiterführen möchten (Aufgabe der Ausbildung) – und stattdessen etwa ein Studium anstreben.
Wichtig: Die ordentliche Kündigung der Ausbildung muss ebenfalls schriftlich erfolgen, und Sie müssen einen der obigen Kündigungsgründe nennen!
Vorsicht: Schadensersatz bei vorgeschobenem Kündigungsgrund
Wollen Sie weiterhin denselben Beruf erlernen, aber nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, dürfen Sie als Kündigungsgrund keinesfalls einen Berufswechsel angeben! In diesem Fall entsteht Ihrem bisherigen Ausbildungsbetrieb möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz. Das kann teuer werden.
2. Fristlose Kündigung der Ausbildung
Bei schwerwiegenden Gründen ist ebenso eine fristlose Kündigung der Ausbildung erlaubt. Die Hürden sind jedoch hoch: Es muss ein schwerer Verstoß gegen gesetzliche Regeln und Pflichten des Ausbildungsbetriebs vorliegen. Und: Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes fristlos kündigen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Kündigung unwirksam.
Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung der Ausbildung sind:
- Beschimpfungen oder Beleidigungen
- Diskriminierung oder sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Verletzung der Fürsorgepflicht
- Strafbare Handlungen des Ausbildungsbetriebs (Betrug, Bestechung)
- Wiederholt verspätete oder ausbleibende Gehaltszahlungen
3. Beendigung durch Aufhebungsvertrag
Die dritte Variante ist keine direkte Kündigung, dafür eine einvernehmliche Beendigung einer Ausbildung. Gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb können Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Dabei wird das bestehende Ausbildungsverhältnis mit beiderseitigem Einverständnis beendet. Ein Aufhebungsvertrag gilt mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Lösung eignet sich vor allem, wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen.
Kündigung der Ausbildung durch den Arbeitgeber
Nicht nur Sie, auch der Ausbildungsbetrieb hat die Möglichkeit zur Kündigung. Allerdings genießen Auszubildende hierbei einen größeren Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit ist durch den Arbeitgeber nicht möglich. Haben Sie die Probezeit bestanden, benötigt der Ausbilder einen „wichtigen Grund“ und kann nur noch fristlos kündigen. Dennoch bleiben dem Arbeitgeber drei Wege, um Auszubildende vor die Tür zu setzen:
-
Probezeitkündigung
Die Probezeitkündigung ohne eine Frist und Angabe von Gründen ist grundsätzlich erlaubt. In der vertraglich festgelegten Probezeit ist die Kündigung also jederzeit möglich – außer bei Schwangeren oder Schwerbehinderten.
-
Aufhebungsvertrag
Auch Arbeitgeber können einen Aufhebungsvertrag anbieten, wenn sie das Gefühl haben, die Zusammenarbeit sollte beendet werden. Hierzu benötigt der Ausbildungsbetrieb aber Ihre Zustimmung.
-
Fristlose Kündigung
Mit „wichtigen“ Gründen dürfen Ausbildungsbetriebe fristlose Kündigungen aussprechen. Zuvor ist möglicherweise eine Abmahnung notwendig, damit der Azubi sein Verhalten ändern kann. Einmaliges Zuspätkommen rechtfertigt beispielsweise keine Kündigung der Ausbildung.
Was sind wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung?
Will der Ausbildungsbetrieb Sie nach der Probezeit kündigen, reichen kleine Fehler bei der Arbeit oder ein leichtes Fehlverhalten nicht aus. Für eine außerordentliche Kündigung sind wiederholte und schwerwiegende Pflichtverletzungen nötig, die ein Fortführen der Ausbildung unmöglich machen. Beispiele:
- Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule
- Wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen im Ausbildungsbetrieb
- Wiederholte Arbeitsverweigerung
- Ausführung nicht genehmigter Nebentätigkeiten
- Diebstahl
- Fehlende Eignung, beispielsweise durch einen schweren Unfall
- Krankheit, voraussichtlich für die gesamte Ausbildungsdauer
- Alkohol- oder Drogensucht, wenn die Ausbildung dadurch beeinträchtigt wird
- Stilllegung des Betriebs
- Stilllegung der Ausbildungsabteilung
Verhaltensbedingte Gründe
Personenbedingte Gründe
Betriebsbedingte Gründe
In den genannten Fällen muss die Kündigung der Ausbildung stets schriftlich erfolgen und das Kündigungsschreiben muss von einem dazu Berechtigten (Geschäftsführer, Personalleiter) unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung ist wieder unwirksam.
Checkliste: Was passiert nach der Kündigung in der Ausbildung?
- Kündigung prüfen
Form (schriftlich?) und Begründung kontrollieren und Fristen notieren. - Klagefrist beachten
Innerhalb von 3 Wochen kann beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht werden. - Berufsschule informieren
Die Berufsschule über das Ende des Ausbildungsverhältnisses unterrichten. - Arbeitsagentur melden
Spätestens 3 Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. - Restansprüche klären
Offenes Gehalt, Überstunden und Resturlaub prüfen und auszahlen lassen. - Arbeitszeugnis verlangen
Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes schriftliches Zeugnis sichern. - Unterlagen erhalten
Arbeitspapiere (z.B. Urlaubsbescheinigung, Sozialversicherungsnachweise) aushändigen lassen. - Krankenversicherung prüfen
Eigene Versicherungssituation klären (z.B. Familienversicherung oder freiwillige Weiterversicherung). - Perspektiven planen
Bewerbungen schreiben oder einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen.
Was andere dazu gelesen haben