Kündigung in der Ausbildung: Gründe, Fristen, Ihre Rechte

Sind Sie mit Ihrer Ausbildung unzufrieden? Dann können Sie diese vorzeitig beenden und kündigen. Entscheidend sind dabei aber der Zeitpunkt und zulässige Gründe nach dem BBiG. Wir erklären, wie die Ausbildung Kündigung funktioniert und was Sie bei einer Ausbildungskündigung beachten müssen, inklusive kostenlosem Muster für das Kündigungsschreiben…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Probezeit: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  • Nach der Probezeit: Nach bestandener Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Ausbilder grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Fristlose Kündigung: Beide Seiten können nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
  • Wichtiger Grund: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.
  • Kündigung durch Azubi: Auszubildende dürfen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln wollen.
  • Form: Jede Kündigung muss zwingend schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (Schriftformerfordernis), eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
  • Kündigungsschutz: Besteht besonderer Schutz (z.B. für Schwangere), ist eine Kündigung nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
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Ist eine Kündigung in der Ausbildung möglich?

Wenn Sie nach einiger Zeit feststellen, dass die Ausbildung nicht Ihren Erwartungen oder Ihrem Berufswunsch entspricht, haben Sie jederzeit das Recht zur Kündigung nach § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Entscheidend ist jedoch, ob Sie sich noch in der Ausbildung Probezeit befinden oder diese bereits abgeschlossen haben. Insgesamt haben Sie vier Optionen zur Kündigung einer Ausbildung:

  1. Ausbildung in der Probezeit kündigen
  2. Ausbildung ordentlich kündigen
  3. Ausbildung fristlos kündigen
  4. Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag beenden

Wir erklären die einzelnen Möglichkeiten Schritt für Schritt und zeigen Ihnen, mit welchen Fristen und Gründen Sie Ihre Ausbildung beenden:

Kündigung während der Probezeit

Per Gesetz hat jede duale Ausbildung eine Probezeit. Diese kann maximal 4 Monate dauern. Während der Probezeit können beide Seiten – Azubi und Ausbilder – ohne Angabe von Gründen jederzeit den Ausbildungsvertrag fristlos kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

Einzige Bedingung: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen – ausgedruckt, auf Papier. Eine Kündigung per E-Mail, Whatsapp oder SMS ist unwirksam. Zur Kündigung selbst reicht ein kurzes Kündigungsschreiben, das eindeutig sagt, dass Sie die Ausbildung beenden wollen.

Kündigung der Ausbildung: Vorlage & Muster

Zur ersten Orientierung können Sie gerne unsere Kündigungsschreiben Vorlage nutzen. Das Musterschreiben können Sie gleich online umschreiben und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:

Max Muster
Beispielweg 11
12345 Musterstadt

Beispiel GmbH
z.H. Peter Personaler
Hauptstraße 22
12345 Musterstadt

Datum [TT.MM.JJJJ]

Kündigung meines Ausbildungsvertrages

Sehr geehrter Herr Personaler,

hiermit kündige ich meinen bestehenden Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit gemäß § 22 Berufsbildungsgesetz fristlos zum TT.MM.JJJJ. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich. Bitte senden Sie mir ein einfaches Arbeitszeugnis an obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster

Kündigung der Ausbildung bei Minderjährigen

Sie wollen Ihre Ausbildung kündigen, sind aber noch minderjährig? Dann benötigen Sie die Zustimmung und Unterschrift Ihrer Eltern (oder eines gesetzlichen Vertreters). Ihr Kündigungsschreiben muss in dem Fall von Ihnen und mindestens einem Elternteil unterschrieben sein. Andersherum muss auch der Ausbildungsbetrieb die Kündigungserklärung eines minderjährigen Azubis gegenüber den Eltern aussprechen – geschieht das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

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Kündigung der Ausbildung nach der Probezeit

Auch nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung der Ausbildung möglich. Für das genaue Vorgehen und die Fristen kommt es nun aber auf Ihre individuelle Situation an. Grundsätzlich haben Sie drei Alternativen:

1. Ordentliche Kündigung

Durch eine ordentliche Kündigung beenden Azubis das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen. Bedeutet: Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, bleiben Sie weitere 4 Wochen im Betrieb, bevor die Zusammenarbeit endgültig endet. Diese Form der Kündigung ist möglich, wenn Sie eine andere Ausbildung beginnen wollen (Berufswechsel) oder die Ausbildung nicht weiterführen möchten (Aufgabe der Ausbildung) – und stattdessen etwa ein Studium anstreben.

Wichtig: Die ordentliche Kündigung der Ausbildung muss ebenfalls schriftlich erfolgen, und Sie müssen einen der obigen Kündigungsgründe nennen!

Vorsicht: Schadensersatz bei vorgeschobenem Kündigungsgrund

Wollen Sie weiterhin denselben Beruf erlernen, aber nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, dürfen Sie als Kündigungsgrund keinesfalls einen Berufswechsel angeben! In diesem Fall entsteht Ihrem bisherigen Ausbildungsbetrieb möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz. Das kann teuer werden.

2. Fristlose Kündigung der Ausbildung

Bei schwerwiegenden Gründen ist ebenso eine fristlose Kündigung der Ausbildung erlaubt. Die Hürden sind jedoch hoch: Es muss ein schwerer Verstoß gegen gesetzliche Regeln und Pflichten des Ausbildungsbetriebs vorliegen. Und: Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes fristlos kündigen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Kündigung unwirksam.

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung der Ausbildung sind:

3. Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Die dritte Variante ist keine direkte Kündigung, dafür eine einvernehmliche Beendigung einer Ausbildung. Gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb können Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Dabei wird das bestehende Ausbildungsverhältnis mit beiderseitigem Einverständnis beendet. Ein Aufhebungsvertrag gilt mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Lösung eignet sich vor allem, wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen.

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Kündigung der Ausbildung durch den Arbeitgeber

Nicht nur Sie, auch der Ausbildungsbetrieb hat die Möglichkeit zur Kündigung. Allerdings genießen Auszubildende hierbei einen größeren Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit ist durch den Arbeitgeber nicht möglich. Haben Sie die Probezeit bestanden, benötigt der Ausbilder einen „wichtigen Grund“ und kann nur noch fristlos kündigen. Dennoch bleiben dem Arbeitgeber drei Wege, um Auszubildende vor die Tür zu setzen:

  1. Probezeitkündigung

    Die Probezeitkündigung ohne eine Frist und Angabe von Gründen ist grundsätzlich erlaubt. In der vertraglich festgelegten Probezeit ist die Kündigung also jederzeit möglich – außer bei Schwangeren oder Schwerbehinderten.

  2. Aufhebungsvertrag

    Auch Arbeitgeber können einen Aufhebungsvertrag anbieten, wenn sie das Gefühl haben, die Zusammenarbeit sollte beendet werden. Hierzu benötigt der Ausbildungsbetrieb aber Ihre Zustimmung.

  3. Fristlose Kündigung

    Mit „wichtigen“ Gründen dürfen Ausbildungsbetriebe fristlose Kündigungen aussprechen. Zuvor ist möglicherweise eine Abmahnung notwendig, damit der Azubi sein Verhalten ändern kann. Einmaliges Zuspätkommen rechtfertigt beispielsweise keine Kündigung der Ausbildung.

Was sind wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung?

Will der Ausbildungsbetrieb Sie nach der Probezeit kündigen, reichen kleine Fehler bei der Arbeit oder ein leichtes Fehlverhalten nicht aus. Für eine außerordentliche Kündigung sind wiederholte und schwerwiegende Pflichtverletzungen nötig, die ein Fortführen der Ausbildung unmöglich machen. Beispiele:

    Verhaltensbedingte Gründe

  • Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule
  • Wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen im Ausbildungsbetrieb
  • Wiederholte Arbeitsverweigerung
  • Ausführung nicht genehmigter Nebentätigkeiten
  • Diebstahl
  • Personenbedingte Gründe

  • Fehlende Eignung, beispielsweise durch einen schweren Unfall
  • Krankheit, voraussichtlich für die gesamte Ausbildungsdauer
  • Alkohol- oder Drogensucht, wenn die Ausbildung dadurch beeinträchtigt wird
  • Betriebsbedingte Gründe

  • Stilllegung des Betriebs
  • Stilllegung der Ausbildungsabteilung

In den genannten Fällen muss die Kündigung der Ausbildung stets schriftlich erfolgen und das Kündigungsschreiben muss von einem dazu Berechtigten (Geschäftsführer, Personalleiter) unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung ist wieder unwirksam.

Checkliste: Was passiert nach der Kündigung in der Ausbildung?

  • Kündigung prüfen
    Form (schriftlich?) und Begründung kontrollieren und Fristen notieren.
  • Klagefrist beachten
    Innerhalb von 3 Wochen kann beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
  • Berufsschule informieren
    Die Berufsschule über das Ende des Ausbildungsverhältnisses unterrichten.
  • Arbeitsagentur melden
    Spätestens 3 Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
  • Restansprüche klären
    Offenes Gehalt, Überstunden und Resturlaub prüfen und auszahlen lassen.
  • Arbeitszeugnis verlangen
    Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes schriftliches Zeugnis sichern.
  • Unterlagen erhalten
    Arbeitspapiere (z.B. Urlaubsbescheinigung, Sozialversicherungsnachweise) aushändigen lassen.
  • Krankenversicherung prüfen
    Eigene Versicherungssituation klären (z.B. Familienversicherung oder freiwillige Weiterversicherung).
  • Perspektiven planen
    Bewerbungen schreiben oder einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen.

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