Vorstellungsgespräch in der Arbeitszeit: Wann geht das?
Grundsätzlich gilt: Das externe Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber ist reine Privatsache. Wer heimlich zum Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit geht, riskiert eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug. Allenfalls ein internes Vorstellungsgespräch, also bei einer internen Bewerbung im eigenen Betrieb, fällt noch unter die Arbeitszeit. Ansonsten müssen Sie sich für das Jobinterview Urlaub nehmen.
Achtung: Sich für ein heimliches Vorstellungsgespräch krank zu melden, ist ebenfalls keine gute Idee! Fliegt der Bluff auf, droht sogar eine fristlose Kündigung.
Welche Optionen habe ich, ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit wahrzunehmen?
Solange Sie sich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sind Bewerbungen und damit verbundene Jobinterviews reine Privatsache. Damit haben Sie nur drei Optionen, diese „während der Arbeitszeit“ im rechtlich erlaubten Rahmen wahrzunehmen:
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Jobinterview in der Mittagspause
Verlegen Sie das Bewerbungsgespräch in eine ausgedehnte Mittagspause. Laut Arbeitsrecht handelt es sich bei der Mittagspause um eine Unterbrechung der Arbeit, also keine offizielle Arbeitszeit, die auch nicht bezahlt ist. Ein Vorstellungsgespräch zu führen, ist also völlig legal.
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Überstunden abbauen
Nutzen Sie geleistete Überstunden, um diese am Vor- oder Nachmittag „abzufeiern“. Auch das ist dann Freizeit, in der Sie sich bei anderen Arbeitgebern vorstellen oder mit Recruitern telefonieren dürfen.
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Urlaub nehmen
Nehmen Sie sich ein paar Tage (Rest)Urlaub. Zur Tarnung reichen meist 2 Tage für ein verlängertes Wochenende. Sonderurlaub sollten Sie wiederum nicht für ein Jobinterview nehmen. Für Sonderurlaub müssen Sie einen Grund angeben – und der wäre dann eher gelogen und damit wieder ein schwerer Vertrauensbruch.
Bewerbungsgespräch nach Kündigung: während der Arbeitszeit erlaubt!
Nach einer gültigen Kündigung – egal, ob von ausgehend Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – sind die Jobsuche und ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit wiederum erlaubt. Innerhalb der Kündigungsfrist – also auch wenn Sie noch beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt sind – dürfen Sie Bewerbungen schreiben und auch zum Vorstellungsgespräch gehen. Das regelt § 629 BGB. Danach ist Arbeitnehmern eine „angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“
Für welche Termine kann ich eine Freistellung verlangen?
Ein Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber besteht für alle Termine, die der Arbeitssuche dienen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Bewerbungsgespräche
- Assessment Center
- Eignungstests oder ärztliche Untersuchungen
- Besuch beim Jobcenter
- Private Jobvermittlungen
Nicht dazu gehören jedoch Probearbeitstage oder gar Probewochen beim neuen Arbeitgeber. Das ist genau genommen keine Jobsuche mehr, sondern Arbeit!
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Vorstellungsgespräche frei zu geben?
Unternehmen und Arbeitgeber sind arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter für die Jobsuche und für Vorstellungsgespräche während der Arbeitszeit freizustellen, falls sich diese aufgrund einer erfolgten Kündigung nach einem neuen Job umsehen müssen. Laut § 616 BGB ist diese Arbeitszeit sogar bezahlt und muss auch nicht in Form von Überstunden nachgearbeitet werden. Ebenso wenig darf die Zeit mit dem Resturlaub verrechnet werden. Das gilt aber nur solange der Ausfall „verhältnismäßig“ bleibt. Mehrere Tage können Sie sich damit nicht freinehmen.
Freistellung zur Arbeitssuche: Vorher beantragen!
Arbeitnehmer dürfen während der Arbeitszeit aber nicht einfach so zum Vorstellungsgespräch gehen. Das könnte einen Grund für eine nachträgliche fristlose Kündigung liefern. Vielmehr müssen Sie als Arbeitnehmer die Freistellung zum Zweck der Jobsuche oder für ein Jobinterview zuvor ausdrücklich ankündigen und beantragen.
Wo Sie sich bewerben, geht den noch aktuellen Arbeitgeber zwar nichts an. Über den Grund und die Dauer der Freistellung muss der Chef vorab allerdings rechtzeitig informiert werden und die Freistellung auch genehmigen. Hierfür reicht meist ein Antrag 5-10 Tage vor dem gewünschten Termin, 2 Tage sind oft zu kurzfristig. Dabei sind unbedingt Ihre Interessen zu berücksichtigen. Bedeutet: Ablehnen kann der Chef den Terminwunsch nur aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse.
Kann ich eine Freistellung nach der Kündigung verlangen?
Auf eine generelle Freistellung haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch. Während der Kündigungsfrist bestehen auch weiterhin die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber.
Ist ein Vorstellungsgespräch ein Kündigungsgrund?
Selbst wenn Sie bislang nicht gekündigt wurden, dürfen Sie sich jederzeit – heimlich – nach einem neuen Job umsehen und auch ein Vorstellungsgespräch absolvieren. Dann aber nur in der Freizeit. Sollte das herauskommen, ist das kein Kündigungsgrund. Die freie Arbeitsplatzwahl ist über Artikel 12 Grundgesetz gedeckt. Rache-Kündigungen sind damit ausgeschlossen bzw. verboten. Was Sie in Ihrer Freizeit machen, ist Privatsache!
Dennoch sollten Sie bei einem geplanten Jobwechsel diskret vorgehen. Betriebsgeheimnisse des aktuellen Arbeitgebers sind auch weiterhin zu wahren, ebenso müssen Sie etwaige Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag beachten. Ansonsten droht mindestens eine Abmahnung.
Wie kann ich mich heimlich bewerben?
Um das persönliche Risiko von Anfang an zu minimieren, sollten Sie im Bewerbungsschreiben einen sogenannten Sperrvermerk hinzufügen. So fliegt der Flirt mit der Konkurrenz bei der heimlichen Bewerbung weniger auf.
Den Sperrvermerk können Sie bei der diskreten Bewerbung entweder gleich im Betreff verwenden, Beispiele:
- „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung um…“
- „Mit der Bitte um Vertraulichkeit: Meine Initiativbewerbung als…“
- „Vertraulich: Meine Bewerbung als…“
Oder im Schlusssatz des Anschreibens, Beispielformulierungen:
- „Da ich mich gegenwärtig in ungekündigter Stellung befinde, bitte ich Sie, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.“
- „Ich bitte Sie ausdrücklich um vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung, da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde.“
- „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über meine Bewerbung informieren möchte. Daher bitte ich um die vertrauliche Behandlung meiner Unterlagen.“
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