Heimliche Bewerbung: Tipps für den Sperrvermerk

Die heimliche Bewerbung erfordert Fingerspitzengefühl. Sie kommt bei einem „fliegenden Jobwechsel“ zum Einsatz – wenn Sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis diskret und „hinter dem Rücken“ bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Heikel! Deshalb nutzen Bewerber hierfür einen Sperrvermerk. Was Sie bei der heimlichen Jobsuche beachten müssen plus Tipps und Beispiel zu Formulierungen für die vertrauliche und diskrete Bewerbung…

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Heimliche Bewerbung: Bitte vertraulich behandeln!

Viele Arbeitgeber reagieren beleidigt, wenn sie von der Wechselmotivation und heimlichen Jobsuche erfahren. Der Flirt mit der Konkurrenz fühlt sich wie Fremdgehen an. Im besten Fall versucht man Sie zu halten – mit einer Gehaltserhöhung oder Aussicht auf eine Beförderung. Im schlimmsten Fall liegt die eigene Karriere auf Eis.

Umso wichtiger ist in dem Fall taktische Diskretion: Bei einer heimlichen Bewerbung sollten Sie stets in den Bewerbungsunterlagen um Vertraulichkeit bitten. Dazu nutzen Sie im Bewerbungsschreiben oder Betreff der Bewerbung einen sogenannten Sperrvermerk.

Was ist ein Sperrvermerk?

Sperrvermerke werden immer dann verwendet, wenn Informationen (noch) nicht publik gemacht werden sollen. Üblich sind sie zum Beispiel in den Medien: Nachrichten oder Pressemitteilungen, die mit einer Sperrfrist gekennzeichnet sind, dürfen vorher nicht veröffentlicht werden. Im Kommunalwesen dient der Sperrvermerk dazu, Ausgaben und Geldmittel erst freizugeben, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Bewerbung gibt es ebenfalls den Sperrvermerk: Der richtige Ort dafür ist in der Regel das Anschreiben. Hier schreiben Sie allerdings nie das Wort „Sperrvermerk“ oder „Diskretion“, sondern bitten um „Vertraulichkeit“ oder darum, die Bewerbung „vertraulich zu behandeln“.

Ein Sperrvermerk kann ebenso bei einer internen Bewerbung sinnvoll sein – falls Sie der aktuelle Chef nicht gehen lassen will.

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Bewerbung mit Sperrvermerk: Beispiele & Formulierungen

Bei der heimlichen Bewerbung aus einer Festanstellung haben Sie im grundsätzlich zwei Optionen, wo Sie den Sperrvermerk platzieren: Entweder Sie bitten gleich zu Beginn – in der Betreffzeile – um Vertraulichkeit. Oder im Schlusssatz – teils in Fettschrift, damit es mehr auffällt.

Beide Varianten sind Alternativen! Also bitte nie gleichzeitig und doppelt benutzen. Das könnte sonst latent paranoid aussehen…

1. Sperrvermerk im Betreff

Die Formulierung für die Betreffzeile können Sie ebenso im Betreff eine E-Mail-Bewerbung verwenden:

  • „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung für…“
  • „Mit der Bitte um Vertraulichkeit: Meine Initiativbewerbung als…“
  • „Vertraulich: Meine Bewerbung als…“
  • „Meine vertrauliche Bewerbung für Ihre Stelle als…“
  • „Bitte vertraulich behandeln: Meine Bewerbung als…“

2. Sperrvermerk im Schlusssatz

Mehr Platz haben Sie im Schlusssatz des Anschreibens. Hier können Sie zusätzlich schreiben, dass Sie sich in einer ungekündigten Position befinden. Das wertet Ihre Bewerbung auf, weil Sie ganz offensichtlich nicht aus einer akuten Not, sondern aus einer Position der Stärke den Job wechseln. Beispiele für eine Formulierung:

  • „Da ich mich gegenwärtig in ungekündigter Stellung befinde, bitte ich Sie, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.“
  • „Ich bitte Sie ausdrücklich um vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung, da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde.“
  • „Trotz meiner Zufriedenheit in meiner aktuellen ungekündigten Tätigkeit, möchte ich zukünftig mehr Verantwortung übernehmen und mich beruflich weiterentwickeln. Dazu bitte ich Sie, meine Bewerbung zurzeit noch vertraulich zu behandeln.“
  • „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über meine Bewerbung informieren möchte. Daher bitte ich um die vertrauliche Behandlung meiner Unterlagen.“
  • „Ich bitte ausdrücklich um einen vertraulichen Umgang mit meinen Bewerbungsunterlagen, da meine aktuelle Stelle ungekündigt ist.“

Tipp: Formulierungen für die vertrauliche Bewerbung auf Englisch sind: „As I am currently in a non-terminated employment relationship, I ask you to treat my application confidentially.“ Oder: „I am very interested in a confidential application process as I am currently in a non-terminated employment relationship.“

3. Vertrauliche Bewerbung per E-Mail

Bei der Online-Bewerbung per E-Mail nimmt der Sperrvermerk im Betreff zu viel Platz ein. Deshalb empfehlen wir, diesen in den Begleittext zu schreiben. Bei der Formulierung können Sie dafür ausführlicher werden. Beispiel und Muster:

Sehr geehrte Frau Muster,

anbei erhalten Sie meine Bewerbung für einen Minijob. Warum ich die Anforderungen perfekt erfülle, entnehmen Sie bitte meinen ausführlichen und angehängten Bewerbungsunterlagen. Ich bitte darum, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten außerhalb meiner Arbeitszeiten ab 18 Uhr abends unter der obigen Telefonnummer.

Ich freue mich auf ein persönliches Vorstellungsgespräch.

Mit freundlichen Grüßen
SIGNATUR

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Tipps für die heimliche Bewerbung unter dem Radar

Neben dem Sperrvermerk in der Bewerbung haben Sie weitere Optionen, dabei „unter dem Radar“ des aktuellen Arbeitgebers zu bleiben. Unsere besten, oft kopierten und bewährten Tipps dazu:

1. Kontakt erst nach Feierabend

Wer auf Nummer sicher gehen will, während der Arbeitszeit nicht von einem Personaler, Headhunter oder Personalberater angerufen zu werden, kann dies ebenfalls mit dem Sperrvermerk oder einem PS in der Bewerbung formulieren. Beispiele:

  • PS: Bitte kontaktieren Sie mich abends ab 19 Uhr unter der oben angegebenen privaten Nummer…“
  • PS: Bitte berücksichtigen bei der Kontaktaufnahme meine aktuellen Arbeitszeiten. Ich bin für Sie gerne erreichbar ab…“
  • PS: Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten privat per Mail oder telefonisch morgens vor 9 Uhr oder abends nach 18 Uhr.“
  • PS: Wegen meiner ungekündigten Position bin ich zu den folgenden Zeiten gut erreichbar: …“

2. Aktuellen Arbeitgeber verschleiern

Wer fürchtet, der aktuelle Arbeitgeber könnte dennoch Wind vom geplanten Jobwechsel bekommen, kann diesen in Bewerbung und im tabellarischem Lebenslauf verschleiern. Formulierungen dazu sind:

  • „Derzeit bin ich in einem großen Unternehmen der IT-Branche beschäftigt.“
  • „Aktuell arbeite ich in einem inhabergeführten Unternehmen im Medizinbereich.“
  • „Zu meinen momentanen Aufgaben in einem internationalen Pharmakonzern gehören…“

Vergessen Sie nicht das Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis sowie Ihre Online-Profile auf Linkedin oder Xing! Dort steht der Arbeitgeber vielleicht auch. Neugierige Personaler, die Sie googeln, werden dann trotzdem fündig. Die Methode bietet also keinen 100-prozentigen Schutz.

Heimliche Bewerbung: Was sagt das Arbeitsrecht?

Eine heimliche Bewerbung geschieht zwar im Verborgenen. Sie bewegen sich dabei aber im rechtlichen Rahmen: Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert allen Bürgern die freie Berufswahl und Vertragsfreiheit. Theoretisch haben Bewerber ein Recht auf Diskretion. Unternehmen, bei denen Sie sich bewerben, müssen sicherstellen, dass Ihre Unterlagen und Kontaktdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Wer mit dem Bewerbungsprozess nichts zu tun hat, darf die Bewerbungsmappe nicht einsehen.

Trotzdem kommt es vor, das der Bewerbung Sperrvermerk missachtet wird. Was tun? Joana Kammer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sagt: „Ein Sperrvermerk muss zwar schon wegen des Datenschutzes beachtet werden. Einen Verstoß nachzuweisen, dürfte in der Praxis aber schwer sein.“ Bewerber können daher nur um Vertraulichkeit bitten. Die meisten Arbeitgeber halten sich daran. Eine Garantie gibt es aber nie.

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Tipps für das Verhalten im Bewerbungsprozess

Jobwechsel gehören zu jeder beruflichen Laufbahn und Entwicklung dazu. Das wissen auch Arbeitgeber. Trotzdem erwarten Sie – während der bestehende Arbeitsvertrag gilt – 100-prozentige Loyalität und Leistung. Solange Sie die Eigenkündigung nicht eingereicht haben, sollten Sie sich daher nichts zuschulden kommen lassen.

Arbeiten Sie normal weiter und ändern Sie auch Ihre bisherigen Gewohnheiten nicht (Kleidung, Arbeitszeiten, Mittagspausen). Heimlichtuerei macht nur verdächtig und provoziert Gerüchte. Sollte dennoch etwas an die Öffentlichkeit gelangen und Sie bei der heimlichen Bewerbung ertappt werden, haben Sie zwei Optionen, wie Sie darauf reagieren können:

  1. Defensive
    Statt in Erklärungsnot zu geraten, streiten Sie alles ab und ziehen die Gerüchte ins Lächerliche, Motto: „Ihr wollt mich wohl loswerden?!“ Alles nur Klatsch und Tratsch!
  2. Offensive
    Sie bestätigen die heimliche Bewerbung, betonen aber, dass diese nicht die Kündigung zum Zweck hat, sondern vielmehr einen Marktwert-Test darstellt. Bei der Gelegenheit können Sie gleich einen Termin für das nächste Gehaltsgespräch vereinbaren.

Welche der Varianten Sie nutzen, müssen Sie situationsbedingt entscheiden. Manchmal ist Angriff die beste Verteidigung; manchmal ist schonungslose Ehrlichkeit besser. Wer weiß: Bei einem verständnisvollen Chef öffnen Sie damit vielleicht Türen für eine interne Veränderung…

Grundregeln für die heimliche Bewerbung

Wann immer Sie sich heimlich bewerben, beachten Sie bitte folgende Tipps und Grundregeln:

  • Arbeiten Sie mit vollem Einsatz weiter.
  • Geben Sie keinerlei Anlass zu Beschwerden. Solange der neue Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, arbeiten Sie mindestens für Ihre Reputation.
  • Führen Sie keine Telefonate oder Mailkontakte während der Arbeitszeit.
  • Schon gar nicht auf dem Dienstrechner oder Diensthandy.
  • Pflegen Sie Ihre Profile auf Linkedin oder Xing regelmäßig. Wer dies plötzlich tut und ein neues Profilbild hochlädt, weckt schlafende Hunde.
  • Führen Sie ein Jobinterview möglichst nicht während der Arbeitszeit, sondern nehmen Sie dafür normalen Erholungsurlaub. Unauffällig sind Freitag und Montag – als wollten Sie das Wochenende verlängern.
  • Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. Mündliche Jobzusagen sind zwar theoretisch bindend, die Beweislast liegt aber bei Ihnen.
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Vorstellungsgespräch: Rechnen Sie mit Rückfragen

Wenn Ihre heimliche Bewerbung Erfolg hat, folgt in der Regel die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Rechnen Sie hierbei mit Fragen zum Jobwechsel. Typische Rückfragen sind: Warum wollen Sie kündigen? Warum sind Sie mit dem aktuellen Job unzufrieden? Was stört Sie daran?

Bei solchen Rückfragen sollten Sie unbedingt professionell bleiben und angemessen antworten. Bedeutet:

Nicht lästern!

Reden Sie keinesfalls negativ über Ihren jetzigen Arbeitgeber. Sie sind nicht verpflichtet die wahren Trennungsgründe zu nennen. Lästern wird immer zum Bumerang.

Nicht rechtfertigen!

Lange Erklärungen oder Rechtfertigungen riechen nach einem schlechten Gewissen. Eine kurze Jobwechsel-Begründung reicht völlig. Idealerweise mit einer sogenannten Hin-zu-Motivation: Sagen Sie, dass Sie dankbar sind für den bisherigen Job und das Gelernte. Nun aber möchten Sie sich beruflich verändern und suchen nach einer neuen Herausforderung.

Nicht zögern!

Nutzen Sie die Bewerbung aus der Festanstellung zu Ihrem Vorteil. Sprechen Sie Ihre Kündigungsfrist und den frühest möglichen Eintrittstermin an und nennen Sie selbstbewusst Ihre Gehaltsvorstellungen. Gerade wer noch einen Job hat, kann und sollte den Trumpf bei der Gehaltsverhandlung ausspielen.


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