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Heimliche Bewerbung: Tipps für den Sperrvermerk

Die heimliche Bewerbung erfordert Fingerspitzengefühl. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie sich aus einem ungekündigten Job heraus woanders bewerben wollen. Kurz: Sie planen einen Jobwechsel hinter dem Rücken des aktuellen Arbeitgebers. Das ist völlig legitim – aber nicht frei von Risiken. Bekommt der Chef das mit, sind atmosphärische Störungen programmiert. Die meisten Arbeitgeber werten die heimliche Bewerbung als Loyalitäts- und Vertrauensbruch. Was also tun? Im Folgenden finden Sie Tipps, Beispiele und Formulierungen für die vertrauliche und diskrete Jobsuche sowie externe Bewerbung aus der Festanstellung heraus…



Heimliche Bewerbung: Tipps für den Sperrvermerk

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Heimliche Bewerbung: Bitte vertraulich behandeln!

Viele Arbeitgeber reagieren beleidigt, wenn sie von der Wechselmotivation und heimlichen Stellensuche erfahren. Der Flirt mit der Konkurrenz fühlt sich an wie Fremdgehen. Im besten Fall versucht man Sie zu halten – mit einer Gehaltserhöhung oder der Aussicht auf eine Beförderung. Im schlimmsten Fall liegt nicht nur die eigene Karriere auf Eis: Chef und Kollegen könnten darauf ebenso mit Mobbing beziehungsweise Bossing reagieren.

Umso wichtiger ist die taktische Diskretion bei der heimlichen Bewerbung. Erzählen Sie niemandem in der Firma davon. Keinem Kollegen, dem Chef sowieso nicht. So ein fliegender Jobwechsel bleibt immer heikel.

Auch in den Bewerbungsunterlagen, die Sie verschicken (ob klassisch als Bewerbungsmappe oder eMail-Bewerbung), sollten Sie um Vertraulichkeit bitten. Das gelingt mit einem sogenannten Sperrvermerk.

Was ist ein Sperrvermerk?

Sperrvermerke werden immer dann verwendet, wenn Informationen (noch) nicht publik gemacht werden sollen. Üblich sind sie zum Beispiel in den Medien: Nachrichten oder Pressemitteilungen, die mit einer Sperrfrist gekennzeichnet sind, dürfen vorher nicht veröffentlicht werden. Im Kommunalwesen dient der Sperrvermerk dazu, Ausgaben und Geldmittel erst dann freizugeben, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist.

In der Bewerbung gibt es ebenfalls den Sperrvermerk. Der Ort dafür ist das Anschreiben. Hier schreiben Sie allerdings nie das Wort „Sperrvermerk“ oder „Diskretion“, sondern bitten um „Vertraulichkeit“ oder darum, die Bewerbung „vertraulich zu behandeln“ – das ist dann der Sperrvermerk.

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Bewerbung mit Sperrvermerk: Beispiele & Formulierungen

Bei der heimlichen Bewerbung aus einer Festanstellung haben Sie im Bewerbungsschreiben grundsätzlich zwei Optionen, wo Sie den Sperrvermerk platzieren: Entweder Sie bitten gleich zu Beginn – in der Betreffzeile – um Vertraulichkeit. Oder im Schlusssatz. Eventuell sogar in Fettschrift, damit es mehr auffällt. Beide Varianten sind Alternativen! Also bitte nicht gleichzeitig und doppelt anwenden. Das sieht sonst paranoid aus.

1. Sperrvermerk im Betreff

Die Formulierungen für die Betreffzeile können Sie natürlich ebenso im Betreff der eMail-Bewerbung verwenden.

  • „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung für…“
  • „Mit der Bitte um Vertraulichkeit: Meine Initiativbewerbung als…“
  • „Vertraulich: Meine Bewerbung als…“
  • „Meine vertrauliche Bewerbung für Ihre Stelle als…“
  • „Bitte vertraulich behandeln: Meine Bewerbung als…“

2. Sperrvermerk im Schlusssatz

Mehr Platz haben Sie im Schlusssatz des Anschreibens. Hier können Sie schreiben, dass Sie sich in einer ungekündigten Position befinden. Das wertet Ihre Bewerbung sogar auf, weil Sie ganz offensichtlich nicht aus Not, sondern aus einer Position der Stärke heraus den Job wechseln. Beispiele und Formulierungen:

  • „Da ich mich gegenwärtig in ungekündigter Stellung befinde, bitte ich Sie, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.“
  • „Ich bitte Sie ausdrücklich um vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung, da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde.“
  • „Trotz meiner Zufriedenheit in meiner aktuellen ungekündigten Tätigkeit, möchte ich zukünftig mehr Verantwortung übernehmen und mich beruflich weiterentwickeln. Dazu bitte ich Sie, meine Bewerbung zurzeit noch vertraulich zu behandeln.“
  • „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über meine Bewerbung informieren möchte. Daher bitte ich um die vertrauliche Behandlung meiner Unterlagen.“
  • „Ich bitte ausdrücklich um einen vertraulichen Umgang mit meinen Bewerbungsunterlagen, da meine aktuelle Stelle ungekündigt ist.“

3. Kontakt erst nach Feierabend

Wer auf Nummer sicher gehen will, während der Arbeitszeit nicht von einem Personaler, Headhunter oder Personalberater angerufen zu werden, kann dies ebenfalls zusammen mit dem Sperrvermerk oder einem PS in der Bewerbung formulieren. Beispiele:

  • „PS: Bitte kontaktieren Sie mich abends ab 19 Uhr unter der oben angegebenen privaten Nummer…“
  • „PS: Bitte berücksichtigen bei der Kontaktaufnahme meine aktuellen Arbeitszeiten. Ich bin für Sie gerne erreichbar ab…“
  • „PS: Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten privat per Mail oder telefonisch morgens vor 9 Uhr oder abends nach 18 Uhr.“
  • „PS: Wegen meiner ungekündigten Position bin ich zu den folgenden Zeiten gut erreichbar: …“

4. Aktuellen Arbeitgeber verschleiern

Wer fürchtet, der aktuelle Arbeitgeber könne dennoch Wind von der Aktion bekommen, kann diesen in Bewerbung und tabellarischem Lebenslauf verschleiern. Formulierungen könnten lauten:

  • „Derzeit bin ich in einem großen Unternehmen der IT-Branche beschäftigt.“
  • „Aktuell arbeite ich in einem inhabergeführten Unternehmen im Medizinbereich.“
  • „Zu meinen momentanen Aufgaben in einem internationalen Pharmakonzern gehören…“

Vergessen Sie dabei nicht das Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis sowie Ihre Online-Profile auf Linkedin oder Xing. Dort steht der Arbeitgeber vielleicht auch. Neugierige Personaler, die Sie googeln, werden dann trotzdem fündig. Die Methode bietet also keinen 100-prozentigen Schutz.

Heimliche Bewerbung: Was sagt das Arbeitsrecht?

Eine heimliche Bewerbung geschieht zwar im Verborgenen. Sie bewegen sich dabei aber absolut im rechtlichen Rahmen. Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert allen Bürgern die freie Berufswahl und Vertragsfreiheit. Was aber wenn der potenziell neue Arbeitgeber den Sperrvermerk ignoriert?

Joana Kammer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sagt: „Ein Sperrvermerk muss zwar schon wegen des Datenschutzes beachtet werden. Einen Verstoß nachzuweisen, dürfte in der Praxis aber schwer fallen.“ Bewerber können daher nur um Vertraulichkeit bitten. Die meisten Arbeitgeber halten sich daran. Eine Garantie gibt es aber nie.


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Tipps für das Verhalten im Bewerbungsprozess

Jobwechsel gehören zu jeder beruflichen Laufbahn und Entwicklung dazu. Das wissen auch Arbeitgeber. Trotzdem erwarten Sie – während der bestehende Arbeitsvertrag gilt – Loyalität und Leistung. Solange Sie die Eigenkündigung nicht eingereicht haben, sollten Sie sich daher nichts zuschulden kommen lassen. Arbeiten Sie normal weiter und ändern Sie auch Ihre bisherigen Gewohnheiten nicht (Kleidung, Arbeitszeiten, Mittagspausen). Heimlichtuerei macht nur verdächtig und provoziert Gerüchte.

Sollte dennoch etwas an die Öffentlichkeit geraten und Sie bei der heimlichen Bewerbung ertappt werden, haben Sie wieder zwei Optionen, wie Sie darauf reagieren können:

  • Defensive
    Statt in Erklärungsnot zu geraten, streiten Sie alles ab und ziehen die Gerüchte ins Lächerliche, Motto: „Ihr wollt mich wohl loswerden?!“ Alles nur Klatsch und Tratsch!
  • Offensive
    Sie bestätigen die heimliche Bewerbung, betonen aber, dass diese nicht die Kündigung zum Zweck hat, sondern vielmehr einen Marktwert-Test darstellt. Bei der Gelegenheit können Sie gleich einen Termin für das nächste Gehaltsgespräch vereinbaren.

Welche der Varianten Sie anwenden, müssen Sie situationsbedingt entscheiden. Manchmal ist Angriff die beste Verteidigung, manchmal schonungslose Ehrlichkeit. Wer weiß: Bei einem verständnisvollen Chef öffnen Sie damit vielleicht Türen für eine interne Veränderung.

Grundregeln für die heimliche Bewerbung

Wann immer Sie sich heimlich bewerben, beachten Sie bitte folgende Tipps und Grundregeln:

  • Arbeiten Sie mit vollem Einsatz weiter.
  • Geben Sie keinerlei Anlass zu Beschwerden. Solange der neue Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, arbeiten Sie mindestens für Ihre Reputation.
  • Führen Sie keine Telefonate oder Mailkontakte während der Arbeitszeit.
  • Schon gar nicht auf dem Dienstrechner oder Diensthandy.
  • Pflegen Sie Ihre Profile auf Linkedin oder Xing regelmäßig. Wer dies plötzlich tut und ein neues Profilbild hochlädt, weckt schlafende Hunde.
  • Führen Sie ein Jobinterview möglichst nicht während der Arbeitszeit, sondern nehmen Sie dafür normalen Erholungsurlaub. Unauffällig sind Freitag und Montag – als wollten Sie das Wochenende verlängern.
  • Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. Mündliche Jobzusagen sind zwar theoretisch bindend, die Beweislast liegt aber bei Ihnen.
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Vorstellungsgespräch: Rechnen Sie mit Rückfragen

Wenn Ihre heimliche Bewerbung Erfolg hat, folgt in der Regel die Einladung zum Bewerbungsgespräch. Rechnen Sie hierbei mit Fragen zum Jobwechsel. Typische Rückfragen sind: Warum wollen Sie kündigen? Warum sind Sie mit dem aktuellen Job unzufrieden? Was stört Sie daran?

Bei solchen Rückfragen sollten Sie unbedingt professionell bleiben und angemessen antworten. Bedeutet:

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]