Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Es ist zunächst eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
- Vereinbarung: Damit Sie als Arbeitnehmer die Zahlung bekommen, muss diese im Arbeitsvertrag, einem gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
- Höhe: Oft wird die Zahlung eines vollen Monatsgehalts vereinbart (gerade bei Tarifbindung). Es sind aber auch prozentuale Anteile möglich (z.B. 60 % des Gehalts).
- Neueinstellung: Starten Sie unterjährig, wird das 13. Monatsgehalt in der Regel nur anteilig (abhängig von den gearbeiteten Monaten) berechnet.
- Kündigung: Steht Ihnen ein 13. Monatsgehalt zu, behalten Sie bei einer Kündigung Ihren Anspruch auf eine anteilige Auszahlung.
Was ist das 13. Monatsgehalt?
Das 13. Monatsgehalt ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Mitarbeiter zusätzlich einmal im Jahr neben ihrem regelmäßigen Gehalt bekommen. Typischerweise wird das 13. Monatsgehalt am Ende des Jahres ausgezahlt – im November oder Dezember. Ebenso kann es im Sommer gezahlt werden. Oft wird ein 13. Monatsgehalt deshalb mit dem Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gleichgesetzt.
Unterschied: 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld
Sowohl das 13. Monatsgehalt als auch das Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen, rechtlich sind sie aber nicht identisch: Laut Bundesarbeitsgericht ist das 13. Monatsgehalt eine Gegenleistung für Ihre Arbeitsleistung und damit ein regulärer Gehaltsbestandteil. Weihnachtsgeld ist hingegen unabhängig von Ihren Leistungen. Es wird als Dank und Belohnung für die Zusammenarbeit oder zukünftige Betriebstreue gewährt.
Habe ich Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Grundsätzlich ist es eine freiwillige Zusatzleistung. Es gibt aber vier Fälle, aus denen für Sie ein Anspruch auf das 13. Gehalt entstehen kann:
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Arbeitsvertrag
Durch eine entsprechende Klausel im individuellen Arbeitsvertrag können Sie mit dem Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt vereinbaren. Sichert der Arbeitgeber hier die Zahlung (inkl. Höhe und Auszahlungszeitpunkt) zu, ist das rechtlich bindend. Sie haben dann einen vertraglichen Anspruch, auf den Sie sich berufen können.
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Tarifvertrag
Häufig wird das 13. Monatsgehalt durch einen Tarifvertrag für ganze Branchen geregelt. Typische Beispiele sind der öffentliche Dienst, die Metall- und Elektroindustrie sowie die Chemiebranche. In diesen Bereichen haben Gewerkschaften die Sonderzahlungen mit Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein solcher Tarifvertrag, haben Sie einen automatischen Anspruch.
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Betriebsvereinbarung
Für einzelne Arbeitgeber kann der Betriebsrat den Anspruch auf das 13. Monatsgehalt durchsetzen. Durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Unternehmen bekommt die gesamte Belegschaft einen Anspruch auf die Zusatzleistung.
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Betriebliche Übung
Zahlt der Arbeitgeber das 13. Gehalt freiwillig ohne vertragliche Vereinbarung für 3 Jahre regelmäßig hintereinander, wird daraus eine betriebliche Übung. Durch das Gewohnheitsrecht entsteht ein Anspruch auch für die kommenden Jahre.
Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert betriebliche Übung
Ein Anspruch aufgrund von betrieblicher Übung entsteht nicht, wenn Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt zahlen. Beispiel für eine solche Formulierung: „Die Zahlung durch das Unternehmen ist freiwillig unter der Maßgabe, dass auch eine Wiederholung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.“ Unter diesem Vorbehalt bleibt die Zahlung auch nach mehreren Jahren freiwillig. Der Arbeitgeber entscheidet jedes Jahr neu, ob Sie ein 13. Monatsgehalt bekommen oder die Leistung ausgesetzt wird.
13. Monatsgehalt bei Neueinstellung
Regelt Ihr Arbeitsvertrag die Zahlung eines 13. Gehalts, gilt dies ab dem ersten Jahr. Je nach Arbeitsbeginn haben Sie aber möglicherweise noch nicht den vollen Anspruch. Bei Neueinstellungen gilt in den meisten Fällen: Sie erhalten die Sonderzahlung anteilig – abhängig vom genauen Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Formel für die anteilige Berechnung
Ein einfaches Beispiel: Sie beginnen Ihren neuen Job ab dem 1. April und erhalten ein Bruttogehalt von 4.000 € im Monat. Zum Ende des Jahres ist eine Sonderzahlung vereinbart. Da Sie aber nicht das ganze Jahr im Unternehmen waren, erhalten Sie eine anteilige Zahlung für die 9 Monate, in denen Sie angestellt waren. Laut Formel:
Sie bekommen somit ein anteiliges 13. Gehalt von 3.000 €. Würden Sie zum 1. Juli einsteigen, berechnen Sie den Anteil für 6 Monate. Im Beispiel wären das 2.000 €.
13. Monatsgehalt bei Kündigung
Auch bei einer Kündigung können Sie Anspruch auf eine anteilige Zahlung des 13. Gehalts haben. Wie bei einer Neueinstellung bekommen Sie den Anteil für die Zeit, die Sie noch im Betrieb beschäftigt waren. Hier kommt es auf die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag an. Während das 13. Gehalt bei Kündigung anteilig gezahlt wird, bekommen Mitarbeiter nur Weihnachtsgeld, wenn sie zum Zeitpunkt der Zahlung noch angestellt sind. Wichtig ist für Sie deshalb, dass es sich rechtlich um ein echtes 13. Monatsgehalt handelt!
Bekomme ich die Zahlung bei Krankheit?
Zunächst bleibt auch bei Krankheit ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt bestehen. Dabei gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wurde die Leistung als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart (wie es typischerweise der Fall ist), bezieht sich der Anspruch nur auf die Zeit, in der Sie Lohnfortzahlung erhalten. Bei kürzeren Krankheiten ist das kein Problem. Falls Sie hingegen länger als 6 Wochen ausfallen, sodass die Entgeltfortzahlung endet und Sie Krankengeld beziehen, bekommen Sie für diese Zeiten kein 13. Monatsgehalt.
Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?
Die Höhe des 13. Monatsgehalt bestimmt der Arbeitgeber. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen vollen Monatslohn (100 %) handeln. Auch geringere Beträge sind möglich. Viele Arbeitgeber vereinbaren beispielsweise 50 % des Bruttojahresgehalts als Sonderzahlung oder legen einen Festbetrag fest, den Mitarbeiter am Jahresende erhalten.
Muss ich Steuern auf das zusätzliche Gehalt zahlen?
Unabhängig von der Höhe gilt: Sie müssen das 13. Gehalt versteuern. Es fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge an. Der Bonus fällt unter „sonstige Bezüge“ und zählt zu Ihrem zu versteuernden Einkommen. Wie viel von der Zahlung am Ende netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse ab.
Vor- und Nachteile des 13. Gehalts
Für Unternehmen und Mitarbeiter hat ein 13. Monatsgehalt einige Vor-, aber auch Nachteile:
Vorteile
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Mehr Geld
Größter Vorteil für Arbeitnehmer ist das zusätzliche Geld. Die Sonderzahlung verbessert die finanzielle Situation und bringt ein Plus auf das Konto.
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Größere Motivation
Die Leistung ist ein Zeichen der Anerkennung für Mitarbeiter. Das steigert die Motivation und sorgt für mehr Engagement.
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Bessere Mitarbeiterbindung
Durch die Wertschätzung eigener Mitarbeiter steigt deren Loyalität. Unternehmen profitieren von einer starken Mitarbeiterbindung.
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Gutes Employer Branding
Unternehmen, die ein 13. Monatsgehalt zahlen, sind gefragte Arbeitgeber und punkten bei Jobsuchenden. Ein großer Pluspunkt für das Employer Branding.
Nachteile
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Höhere Kosten
Für Arbeitgeber bringt die Leistung deutlich höhere Personalkosten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder in kleinen Betrieben eine Herausforderung.
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Mehr Buchhaltung
Verträge müssen geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Zudem ist es mehr Aufwand für die Buchhaltung.
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Langfristige Erwartungen
Zahlen Unternehmen ein 13. Monatsgehalt, erwarten Mitarbeiter dies auch für die Zukunft. Wird die Leistung gekürzt oder gestrichen, folgen Unzufriedenheit und Frust.
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Interne Konflikte
Fehlende Transparenz, ungleiche Zahlungen und Neid schüren interne Konflikte. So kann das 13. Gehalt das Betriebsklima belasten.
Für Mitarbeiter überwiegt der finanzielle Vorteil. Entsprechend können Sie schon bei der Vertragsverhandlung oder einem späteren Gehaltsgespräch darauf eingehen. Statt einer regulären monatlichen Gehaltserhöhung können Sie so auch eine jährliche Zahlung durch das 13. Monatsgehalt bekommen.
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