Definition: Was ist ein Ferienjob?
Ein Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung, die Schülerinnen und Schüler oder Studierende während der Schul- oder Semesterferien ausüben, um Geld dazuzuverdienen und erste Berufserfahrungen zu sammeln. Die Tätigkeit endet automatisch nach der vereinbarten Dauer und wird häufig in Bereichen wie Einzelhandel, Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion oder Büro angeboten.
Für Minderjährige gelten dabei besondere Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV). Diese erlauben nur bestimmte Tätigkeiten und begrenzte Arbeitszeiten.
Übersicht: Was dürfen Minderjährige bis 16 Jahre arbeiten?
Erlaubt |
Verboten |
| Maximal 2 Stunden pro Tag (Landwirtschaft: bis 3 Stunden) | Schwere körperlich oder psychisch belastende Arbeit |
| Höchstens 5 Tage pro Woche | Arbeit vor oder während der Schule |
| Arbeit zwischen 8 und 18 Uhr | Schulleistungen dürfen nicht leiden |
| Arbeit mit Zustimmung der Eltern | Zugang zu Alkohol und Tabak |
Bis zum Alter von 18 Jahren benötigen Schüler zwingend die schriftliche Einwilligung ihrer Eltern. Lesen Sie deshalb auch unsere Anleitung für Eltern: Schülerjobs auswählen (PDF).
Was kann ich in einem Ferienjob verdienen?
Viele Ferienjobs sind befristete Minijobs. Zwar gibt es für Schülerjobs keine gesetzliche Verdienstgrenze. Weil der gesetzliche Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung aber nicht gilt, hängt der Stundenlohn maßgeblich vom Job und Ihrem Verhandlungsgeschick ab. In der Praxis werden häufig 10-18 € pro Stunde bezahlt.
Übersicht: Beliebte Ferienjobs unter 16 Jahren
Unsere Übersicht zeigt die beliebtesten Ferienjobs und was Schüler dabei durchschnittlich (pro Stunde) verdienen können:
Ferienjob |
Kurzbeschreibung |
⌀ Verdienst |
| Babysitten | Kleine Kinder betreuen | 12-18 € |
| Botengänge | Einkäufe und Besorgungen erledigen | 12-15 € |
| Computerhilfe | PC- und Smartphonehilfe | 15-25 € |
| Erntehilfe | Obst und Gemüse ernten | 12-15 € |
| Gartenarbeit | Rasen mähen, Unkraut jäten | 12-18 € |
| Haushaltshilfe | Putzen und Aufräumen | 12-16 € |
| Inventurhilfe | Waren zählen und erfassen | 12-15 € |
| Jobs im Einzelhandel | Regale einräumen, Waren sortieren | 12-15 € |
| Nachhilfe geben | Schüler beim Lernen unterstützen | 15-25 € |
| Online-Jobs | Umfragen oder Dateneingabe | 10-15 € |
| Petsitting | Haustiere betreuen | 12-18 € |
| Prospekte verteilen | Prospekte in Briefkästen verteilen | 12-15 € |
| Winterdienst | Schnee räumen und streuen | 12-18 € |
| Zeitungen austragen | Zeitungen zustellen | 12-15 € |
Übersicht: Beliebte Ferienjobs ab 16 Jahren
Ferienjob |
Kurzbeschreibung |
⌀ Verdienst |
| Büroaushilfe | Akten sortieren, Daten erfassen | 13-17 € |
| Einpackhilfe | Waren verpacken und etikettieren | 13-16 € |
| Ferienbetreuer | Kindergruppen betreuen | 13-18 € |
| Inventurhilfe | Waren zählen und erfassen | 13-16 € |
| Kassierer | Kasse bedienen | 13-16 € |
| Kellner | Gäste bedienen | 13-18 €* |
| Küchenhilfe | Speisen vorbereiten | 13-16 € |
| Lagerhelfer | Waren kommissionieren | 13-17 € |
| Produktionshelfer | Produktion unterstützen | 13-18 € |
| Promoter | Produkte und Aktionen bewerben | 14-20 € |
| Regalauffüller | Regale mit Waren bestücken | 13-16 € |
| Verkaufshilfe | Kunden beraten, Waren verkaufen | 13-17 € |
| Versandhilfe | Pakete vorbereiten und versenden | 13-17 € |
| Warenverräumer | Waren einsortieren | 13-16 € |
* Teilweise plus Trinkgeld
Wer monatlich nicht mehr als 603 € verdient (Stand: 2026), bleibt im Bereich einer geringfügigen Beschäftigung. Höhere Einkommen sind zwar erlaubt, können aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auslösen. Wegen der gesetzlich begrenzten Arbeitszeiten sind hohe Monatsverdienste in den Ferien jedoch kaum erreichbar.
Wo finde ich gute Ferienjobs?
Geeignete Ferienjobs finden Sie auf verschiedenen Wegen. Besonders erfolgreich ist eine Kombination aus persönlichen Kontakten und lokalen Angeboten. Gute Anlaufstellen sind:
-
Arbeitsagentur
Hier gibt es einen Direkt-Service für Schüler mit einer Börse für Ferienjobs.
-
Aushänge
Viele Geschäfte platzieren Stellenangebote direkt im Schaufenster. In Supermärkten hängen oft „Schwarze Bretter“ mit Angeboten für kurzfristige Beschäftigungen.
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Beziehungen
Vitamin B ist einer der besten Wege zum Ferienjob: Fragen Sie Eltern, Nachbarn, Bekannte und Verwandte, ob diese Jobs kennen oder Kontakte haben.
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Internet
Online-Jobbörsen bieten ebenfalls Ferienjobs. Teilweise sind diese als Nebenjob, Aushilfsjob oder Studentenjobs verschlagwortet. Ebenso lohnt sich der Blick auf die Websites ortsansässiger Firmen.
-
Lokale Zeitungen
Viele Tageszeitungen und Anzeigenblätter enthalten eine Vielzahl an Stellenangeboten für Minijobs, die sich als Ferienjob eignen.
-
Eigeninitiative
Schließlich können Sie bei Unternehmen in der Nähe direkt und persönlich nachfragen. Oft führt die Initiativbewerbung am schnellsten zu einem guten Ferienjob in der Nähe.
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Wie kann ich mich für einen Ferienjob bewerben?
Für eine Ferienjob-Bewerbung reicht eine einfache Kurzbewerbung. Diese besteht in der Regel aus nur drei Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben (max. 1 Seite)
- Lebenslauf (1-2 Seiten)
- Aktuelles Schulzeugnis (optional)
Weitere Unterlagen wie eine Bewerbungsmappe oder ein Motivationsschreiben benötigen Sie nicht – außer sie werden in der Stellenausschreibung explizit verlangt.
Checkliste: Das braucht der Arbeitgeber
- Bewerbungsunterlagen
- Geburtsdatum
- Einverständniserklärung der Eltern (unter 18)
- Steueridentifikationsnummer
Bei einer Bewerbung für einen Ferienjob zählen in erster Linie Zuverlässigkeit, Flexibilität und hohe Motivation. Betonen Sie im Anschreiben vor allem bisherige Erfahrungen sowie relevante Fähigkeiten für den Ferienjob. Geben Sie außerdem im Schlusssatz den frühestmöglichen Eintrittstermin an. Achten Sie überdies auf eine fehlerfreie Bewerbung, um direkt einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Nutzen Sie zusätzlich unseren ausführlichen Ratgeber inklusive Anleitung und Vorlagen:
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Was muss ich bei einem Ferienjob beachten?
Je nach Alter gelten für Ferienjobs unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Sie sollen sicherstellen, dass die Arbeit weder die Gesundheit noch die schulische Entwicklung beeinträchtigt. Entscheidend sind vor allem das Alter, die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeiten und die Dauer der Beschäftigung. Während 13- und 14-Jährige nur leichte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern ausüben dürfen, gelten für Jugendliche ab 15 Jahren während der Schulferien deutlich großzügigere Regelungen. Ab 16 Jahren kommen weitere Einsatzmöglichkeiten hinzu, dennoch schützt das Jugendarbeitsschutzgesetz Minderjährige weiterhin vor gefährlichen Arbeiten, Nachtarbeit oder überlangen Arbeitszeiten. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Vorschriften für Schüler ab 13, 15 und 16 Jahren:
- Nur leichte Tätigkeiten (z.B. Zeitungen austragen, Babysitten).
- Keine gefährlichen oder körperlich belastenden Arbeiten.
- Maximal 2 Stunden täglich (Landwirtschaft: bis 3 Stunden).
- Beschäftigung nur zwischen 8 und 18 Uhr.
- Keine Arbeit vor oder während der Schulzeit.
- Zustimmung der Eltern erforderlich.
- Während der Schulferien bis zu 4 Wochen.
- Maximal 8 Stunden täglich, maximal 40 Stunden pro Woche.
- Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr.
- Mindestens 2 freie Samstage und Sonntage pro Monat.
- Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit.
- Keine Akkord- und Fließbandarbeit erlaubt.
- Während der Schulferien bis zu 4 Wochen.
- Maximal 8 Stunden täglich, maximal 40 Stunden pro Woche.
- Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr.
- In Gastronomie bis 22 Uhr zulässig.
- Mindestens 2 freie Samstage und Sonntage pro Monat.
- Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit.
- Gefährliche Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko bleiben verboten.
Ferienjob mit 13 oder 14 Jahren
Ferienjob mit 15 Jahren
Ferienjob ab 16 Jahren
Besondere Regeln für Studierende in den Semesterferien
Für Studierende gelten während der Semesterferien andere Regeln als für Schüler. Da sie in der Regel volljährig sind, dürfen sie grundsätzlich auch in Vollzeit arbeiten. Gleichzeitig gelten diese Regeln:
- Es gelten die Vorschriften des ArbZG zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten.
- Der Ferienjob sollte als befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden.
- Die Beschäftigung darf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage dauern.
- Während der Vorlesungszeit gilt die 20-Stunden-Regel pro Woche.
- Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erforderlich.
- Rentenversicherungsbeiträge können fällig werden, wenn zulässige Beschäftigungszeiten überschritten werden.
Laut Studien des IW Köln jobbt etwa jeder zweite Jugendliche im Alter von 17 Jahren regelmäßig oder in den Ferien. Auch bei den 15- bis 16-Jährigen liegt der Anteil bereits bei rund 35 %. Damit arbeiten schätzungsweise mehr als 800.000 Schüler im Ferienjob-Alter mindestens einmal im Jahr in den Schulferien oder im Nebenjob. Viele verdienen dabei nicht nur zusätzliches Geld, sondern trainieren zugleich wichtige Soft Skills, die ihnen später beim Berufseinstieg enorm helfen. Wer sich frühzeitig bewirbt und einen passenden Ferienjob auswählt, kann die Ferien sinnvoll nutzen und wertvolle Erfahrungen sammeln.
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