Tischmanieren ABC: Die wichtigsten Manieren, Tipps und Benimmregeln
Ein Geschäftsessen unterscheidet sich deutlich von einem lockeren Beisammensein mit Freunden. Es geht förmlicher zu, und es gelten ein paar grundsätzliche Etikette-Regeln. Um häufige Peinlichkeiten zu vermeiden finden Sie im Folgenden kompakte Knigge-Tipps (in ABC-Form) für das nächste Geschäftsessen.
Alkohol: Mittrinken oder richtig ablehnen?
Grundsätzlich gilt: Alkohol dürfen Sie immer ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Gastgeber kann sogar Alkohol ausschenken und selbst Wasser trinken. Kein Fauxpas. Wird vor dem Essen ein Aperitif gereicht, wird dieser nicht mit an den Tisch genommen, das erledigen Kellner. Die eingedeckten Gläser am Tisch verwenden Sie von rechts nach links, Besteck von außen nach innen. Alle Gläser fasst man am Stiel an oder im unteren Drittel. Und sie werden nur bis zu einem Drittel eingeschenkt.
Bouillon: Nie den Löffel pusten
Suppen sind echte Manieren-Minen. Die Grundregeln: nicht pusten, nicht schlürfen, nicht mit dem Brot tunken und den Löffel nur mit der Spitze zum Mund führen. Die Frage, ob Suppenreste ausgetrunken werden dürfen, entscheidet der Inhalt: Cremesuppen sowie Suppen mit Einlagen werden ausschließlich gelöffelt, klare Brühen hingegen dürfen auch getrunken werden. Sie werden in der Regel in einer Suppentasse (mit Henkel) serviert. Übrigens: Zum Auslöffeln den Suppenteller nie schräg stellen – auch wenn die Suppe noch so lecker war.
Couvert-Brot: Abbrechen und bestreichen
Es ist heute Sitte, vor dem Essen Brot zu reichen. Das ist aber keine Vorspeise, sondern eine Beilage zur Vorspeise. Dazu steht meist auch ein kleiner Teller und ein kleines Messer auf dem Tisch. Achtung: Das sogenannte Couvert-Brot sollten Sie nur brechen und nie wie eine ordinäre Stulle im Ganzen mit Butter bestreichen und dann essen. Allein richtig ist, das Brot in mundgerechte Happen zu brechen, jedes Stück einzeln zu bestreichen und mit der linken (!) Hand zu essen.
Drängeln: Stolperfallen am Buffet
Zu vielen Anlässen werden die Speisen heute an Buffets gereicht. Das garantiert eine große Auswahl und ermöglicht den Gästen, nur das zu essen, worauf sie Appetit haben. Allerdings lauern auch hier einige Stolperfallen: Drängeln, insbesondere bei einem Geschäftsessen oder einer Betriebsfeier ist tabu. Ebenso das Überhäufen von Tellern (ganz schlimm: Antipasti-Vorspeisen neben dampfenden Sauerbraten) – lieber öfter gehen. Auch Suppe dürfen Sie sich wiederholt nehmen. Als stillos gilt indes das Naschen am Buffet sowie das Lästern über die aufgebauten Speisen. Wenn schon Smalltalk, dann bitte nur Launiges, Lustiges, Verbindendes.
Espresso: Der richtige Zeitpunkt für den Kaffee
Klingt banal, wird aber in besseren Kreisen gerne zum Fauxpas: Heiße Getränke, die in Tassen nach dem Essen gereicht werden, dürfen erst serviert werden, wenn alle Besteckteile (Messer, Gabel, Teller & co.) abgeräumt sind. Allenfalls wenn vorher noch ein Digestif serviert wurde, darf dieser zum Espresso, Kaffee oder Mokka stehenbleiben. Sektgläser bleiben ebenfalls unangetastet. Und bitte beim Trinken nie den kleinen Finger abspreizen – affektiert.
Fisch: So wird er richtig gegessen
Bei Geschäftsessen gerne als Benimmfalle geschmäht. Ist aber ganz einfach: Wird der Fisch im Ganzen serviert, werden zuerst Flossen entfernt, dann mit dem Fischmesser von Kopf bis Schwanz die Filets geteilt, der Fisch aufgeklappt und die Gräten in einem gelöst. Sie kommen auf einen Extrateller. Bei Forellen nicht die Bäckchen (liegen hinter den Kiemen) vergessen. Delikatesse! Geräucherten Fisch dagegen essen Sie mit normalem Besteck. Ebenso Hähnchen. Nur wenn es nicht anders geht, darf man bei Geflügel die Hände hinzuziehen. Bitte danach Fingerschale benutzen. Apropos Fingerfood: Artischocken, Austern, Canapés, Garnelen, Muscheln, Spareribs, Wachteln dürfen Sie ebenfalls mit den Fingern essen.
Getränke: Den richtigen Wein auswählen
Die alte Regel – weißes Fleisch, weißer Wein; rotes Fleisch, roter Wein – ist überholt. Erlaubt ist heute, was schmeckt. Zum ersten Schluck jedoch fordert allein der Gastgeber auf (bei Geschäftsessen der, der später zahlt). Solange bitte warten.
Hummer: Ein Klassiker beim Geschäftsessen
Hummeressen ist ein gefürchteter Klassiker – zu Unrecht: Zum Hummeressen werden in der Regel rote Servietten gereicht, die auch in den Hemdkragen gestopft werden dürfen (rot, weil sich eventuelle Flecken aus hellen Stoffen nur schwer entfernen lassen). Zum Essen dürfen Sie Scheren und Beine in die Hand nehmen. Das Scherenfleisch ziehen Sie mit den Zacken der Hummergabel heraus, den Rest essen Sie mit Messer und Gabel des Menübestecks. Die Hummerzange dient nur für den Fall, dass der Koch den Lobster noch nicht die Zangen geknackt hat. Hummer wird übrigens immer mit einem Extrateller für die leeren Schalen serviert. Am Ende gibt es ein Schälchen mit Zitronenwasser, in dem man sich die Finger säubern kann.
Interaktion: Smalltalk statt Smartphone
In Deutschland gibt es inzwischen mehr Handys als Einwohner. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass jeder der Gäste eines in der Tasche hat. Zum Business-Essen sollten sie diese aber bitte abschalten, mindestens auf Vibrationsalarm umschalten. In guten Restaurants kann man das Smartphone auch beim Oberkellner hinterlegen, der einen dann ruft, falls man angerufen wird. Grob unhöflich wäre es, das Telefon neben den Teller zu legen. Das sagt: Der mögliche Anruf ist mir wichtiger als mein Gegenüber.
Jungbrunnen: Zum Schminken bitte zurückziehen
Die Außenwirkung ist heute ein wesentlicher Baustein für die Karriere. Gepflegte Kleidung, Hände und Haare gehören zu gutem Stil dazu. Bei Frauen ebenso wie bei Männern. Allerdings ist es laut Knigge eine Unsitte, sein Make-up bei Tisch aufzufrischen, den Lippenstift nachzuziehen oder die Augen zu tuschen. Dazu zieht sich frau stets diskret in die Waschräume zurück.
Karte: Visitenkarten richtig würdigen
Hier geht es nicht um die Speise-, sondern um die Visitenkarte. Auf keinen Fall sollten Sie diese ungelesen wegstecken. Besser: Drei Sekunden überfliegen und auf eventuell vorhandene Titel achten, die mündlich nicht vorgestellt wurden. Erwähnen! Das freut jeden. Bei einem Treffen übergibt der Gast als Erster seine Karte – in Gruppen und beim Geschäftsessen erhält sie zuerst der Ranghöchste. Ist eine Hierarchie nicht erkennbar, werden die Karten der Reihe nach verteilt, beginnend mit der Ihnen nächsten Person. Natürlich überreichen Sie nur saubere und aktuelle Karten. Haben sich Adresse oder Durchwahl geändert, sollte man spätestens eine Woche danach neue Karten haben.
Liegenschaften: Besteckcodes bei Tisch
Die Lage des Essbestecks ist zugleich ein Code für das Servicepersonal. Die sogenannte 20-nach-8-Stellung (Gabel auf 8 Uhr, Messer auf 4 Uhr) sagt, dass Sie eine Pause machen; die 20-nach-4-Stellung (Messer und Gabel liegen parallel auf 4 Uhr) dagegen bedeutet: „Ich bin fertig“. Andere angebliche Codes gehören ins Reich der Mythen. Eine reale Regel, die jedoch kaum beachtet wird: Einmal aufgenommen, darf das Besteck die Tischdecke nicht mehr berühren.
Malheur: Fehler können passieren
Das kann passieren: Sie stoßen ein Weinglas um, kleckern dem Nachbarn auf den Schoß, Brot fällt zu Boden. Alles kein Desaster – solange Sie kein Aufheben darum machen. Bitten Sie diskret den Kellner heran, der die Spuren beseitigt. Ist Ihr Nachbar in Mitleidenschaft gezogen, bitten Sie ihn formvollendet um Entschuldigung und bieten an, für etwaige Reinigungskosten aufzukommen. Sind Sie selbst betroffen, ziehen Sie sich mit einer Entschuldigung auf die Toilette zurück und trocknen dort Ihre Kleidung – nicht bei Tisch! Und für die Zuschauer gilt: Großzügig darüber hinwegsehen, nicht kommentieren.
Niesen: Sagt man noch „Gesundheit“?
Beim Niesen wenden Sie sich ab. Besser noch Sie benutzen ein Taschentuch. Ansonsten bitte immer die linke Hand. Mit der Rechten geben Sie vielleicht später noch jemandem die Hand. In einigen Kulturen (zum Beispiel arabischer Raum, Indien) gilt die Rechte als besonders rein, nur mit ihr wird gegessen. Wer vorher reinniest, könnte genauso gut ins Essen spucken. Haben Sie bei Tisch eine Niesattacke sowie links und rechts Tischnachbarn, dann rucken Sie mit dem Stuhl etwas zurück und niesen ebenfalls nach links (wegen der linken Hand). Danach entschuldigen Sie sich kurz und leise. In größeren Gruppen wünscht man übrigens kein „Gesundheit!“ Husten wird ja auch nicht kommentiert.
Ovationen: Wer grüßt wen zuerst?
Die entscheidende Frage bei Geschäftsessen und den gegenseitigen Aufwartungen: Wer trifft wen wo? Im Privaten grüßt immer der, der dazukommt oder den anderen zuerst sieht. Im Geschäftlichen zählt allein die Hierarchie. Allerdings sollten sich bei Empfängen immer diejenigen zuerst begrüßen und die Hand geben, die sich kennen – also nicht zwangsläufig der Dame zuerst. Danach stellt der Rangniedrigere seine Begleitung vor, was daraufhin der Ranghöhere ebenfalls mit seiner Begleitung macht. Jetzt sind alle mit einander bekannt und können sich gegenseitig die Hand geben. NIE schütteln! Ein sanfter Druck von ein bis drei Sekunden reicht. Und sehen Sie dem anderen dabei in die Augen.
Prosten: Richtig anstoßen
Bei fast jedem Fest, jedem Aperitif lassen Gäste gerne Gläser zusammenscheppern und sprechen ein Hoch aus. Ein schöner, alter Brauch – aber häufig unangebracht. Nur mit Wein, Champagner oder Sekt wird angestoßen (Ausnahme: Bier bei Volksfesten). Nicht aber mit Longdrink-, Milchkaffeegläsern oder gar Tassen. Bei Geschäftstreffen und Geschäftsessen wird heute meist sogar ganz darauf verzichtet. Vornehmer ist sowieso, das Glas lediglich anzuheben, sich zuzunicken und zuzuprosten. Und dabei immer Blickkontakt halten: Cheers!
Quittung: Wer zahlt die Rechnung beim Geschäftsessen?
Wenn Sie im Restaurant die Rechnung möchten, rufen Sie bitte nicht „Herr Ooober…!“ Blickkontakt reicht. Besser noch Sie begleichen die Rechnung vom Tisch entfernt, sodass Ihre Gäste davon nichts mitbekommen. Trinkgeld (engl. „Tip“: to improve promptness) bekommen nur Angestellte, nie der Besitzer (gilt auch für Restaurant, Friseur, Taxi). Zehn Prozent sind inzwischen üblich, im Ausland manchmal bis zu 15 Prozent.
Rede: So bringen Sie einen Toast aus
Wer eine Tischrede halten will, hat mindestens zwei Tage vorher den Gastgeber darüber zu informieren. Der legt dann eine bestimmte Reihenfolge fest und teilt sie den Rednern sowie Küche und Personal mit. Während der Rede wird weder serviert, nachgeschenkt, gegessen, getrunken, noch das Gespräch mit dem Tischnachbarn fortgesetzt. Stegreif- oder Tischreden werden zwischen Hauptgang und Dessert gehalten und sollten nicht länger als 10 Minuten dauern. Die Begrüßungsrede steht allein dem Gastgeber zu. Er hält sie beim Aperitif im Stehen oder unmittelbar nach dem Servieren der ersten (kalten) Vorspeise. Nicht ans Glas klopfen – unfein! Nach der Begrüßung darf maximal eine Rede folgen. Üblicherweise hält sie die ranghöchste Person an der Tafel – oder der Ehrengast. Anders ist es beim Trinkspruch (englisch: „Toast“): Der darf immer wieder ausgerufen werden – meist um sich gegenseitig eine erfolgreiche Partnerschaft oder ein gutes Geschäft zu wünschen.
Serviette: Mehr als ein Abwischtuch
Die Serviette wird ausgebreitet und einmal gefaltet stets auf den Schoß gelegt. Ausnahme: Hummer- oder Krebsessen. Hier dürfen Sie die Serviette um den Hals binden. Sollte der Stoff während des Essens versehentlich zu Boden fallen, bitten Sie das Personal, Ihnen eine neue zu geben. Nicht aufheben! Wer kurz aufstehen muss, legt die Serviette locker zusammen, links neben den Teller (amerikanisch: auf den Stuhl, gilt hierzulande allerdings als unhygienisch). Der Gastgeber deutet mit derselben Geste an, dass das Essen beendet ist. Bis dahin lassen die Gäste die Serviette auf ihrem Schoß. Danach legen sie diese ebenfalls links neben den Teller – nicht auf den Teller und auch nicht gefaltet unter das Besteck.
Tischgespräche: Die Kunst des Smalltalks
Vor allem international ist das lockere Parlieren Geschäftsgrundlage. Wer sich so unverbindlich austauscht, lernt sich kennen, betont Gemeinsamkeiten, schafft eine gute Atmosphäre. Das ist das ganze Geheimnis und zugleich der Leitfaden für mögliche Themen: Ein erster Einstieg können Gespräche rund um den Ort sein, an dem man sich trifft. Alternativ eignen sich auch der Anlass, das Essen, die Zusammenstellung des Menüs sowie die Qualität der Getränke. Alle Bemerkungen müssen aber stets positiv sein! Weitere Einstiege sind gemeinsame Bekannte, Kunst, Musik, besuchte Städte in aller Welt, Urlaubs- oder Geschäftsreisen, Speisen und Getränke, Sport, TV-Sendungen und Hobbys. Notfalls auch das Wetter. Tabu sind dagegen Kritik, selbst wenn sie Dritte betrifft, politische, religiöse und andere weltanschauliche Diskussionen sowie Gespräche über Krankheiten, Gebrechen und Tod.
Unpünktlichkeit: Die Gebote der Höflichkeit
Höfliche Menschen sind pünktlich. Auch Chefs, die ihren Rang gerne mal damit dokumentieren, dass alle anderen auf sie warten müssen. Überpünktlichkeit ist bei einer Einladung jedoch genauso unhöflich. Meist stecken die Gastgeber noch bis zum letzten Moment in Vorbereitungen. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl wirkt es zudem unsouverän und gierig, zu früh zu kommen. Etwas verspäten (maximal eine Stunde) darf man sich bei Firmenfesten, Cocktailempfängen, Modeschauen oder Einladungen, auf denen „c.t.“ („cum tempore“) vermerkt ist. Bei „s.t.“ („sine tempore“) erscheinen Sie auf die Minute genau.
Verzichten: Ablehnen – aber richtig
Bestimmte Beilagen oder ganze Gänge können Sie jederzeit auslassen. Diskretes Ablehnen ist erlaubt – mit Betonung auf „diskret“. Also nicht: „Das mag ich nicht!“ Falls man Ihnen Beilagenplatten durchreicht, reichen Sie diese unkommentiert weiter. Dasselbe gilt, falls Sie erst nach dem Probieren feststellen, dass es Ihnen nicht schmeckt. Es ist keine Schande, einen Rest auf dem Teller liegen zu lassen. Wenn Sie der Kellner später danach fragt, ob es nicht geschmeckt hat, können Sie charmant antworten, dass es einfach zu viel war. Es sei denn, das Gemüse war tatsächlich verkocht, dann dürfen Sie das erwähnen.
Wein: Richtig verkosten
Wein atmet Geschichte. Wer gekonnt den Kelch schwenkt, seine Nase tief in das bauchige Glas taucht, mit seelenwunder Miene das Bouquet in seine Stirnhöhle saugt und dazu Nuancen von Lakritz, Cassis oder Pfeffer wahrnimmt, beeindruckt immer noch und suggeriert mit derlei Brimborium zugleich feinsinnigen Geschmack und Durchblick. Noch mehr freilich, wenn er für die Gesellschaft den passenden Wein zum Essen wählt. Achtung Minenfeld: Falls Ihnen der Kellner einen Testschluck einschenkt, tut er das nur, damit Sie die Qualität des Weines prüfen können, ob dieser richtig temperiert ist oder korkelt. Ob er Ihnen schmeckt oder nicht, steht nicht zur Debatte – das oblag bereits Ihrer Kompetenz bei der Auswahl. Ist alles in Ordnung, brauchen Sie nur nicken. Das ist für den Ober das Signal, auch allen anderen einzuschenken.
Xenien: Kleine Geschenke für den Gastgeber
Xenien – so nannte der römische Dichter Martial seine Gastgeschenke – eine Sammlung von Begleitversen. Heute gehört es zum guten Ton, insbesondere bei privaten Einladungen, ein kleines Präsent zu überbringen. Falls Sie Blumen verschenken wollen: Sträuße überreicht man immer mit einer Begleitkarte und nie im Einwickelpapier – und man nimmt sie stets mit beiden Händen entgegen. Treffen Paare aufeinander, überreicht der Mann der Gastgeberin den Strauß. Weibliche Singles tun das ebenfalls. Geschenke müssen vom Gastgeber nicht sofort ausgepackt werden. Im Laufe des Abends, zu passender Gelegenheit reicht völlig. Das zu vergessen, wäre allerdings eine Beleidigung. Wer zu seinem Chef und einem geschäftlichen Termin nach Hause eingeladen wird, braucht kein Geschenk mitbringen. Kümmert sich dessen Partner jedoch um die Gäste, sollte man am nächsten Tag Blumen schicken.
Y-Chromosom: Was sich für den Gentleman gehört
Mit der Emanzipation haben sich auch einige Benimmregeln und Tischmanieren für Geschäftsessen geändert: So war es früher Usus, dass die Frau zuerst die Treppe hinaufgeht, damit der Mann sie bei einem Sturz auffangen konnte. Heute gilt dies nur noch bei schmalen Treppen. Sind die Stufen breit genug, gehen Mann und Frau nebeneinander. Bei einem Restaurantbesuch geht immer der Gast voran – und der Mann. Die Sitte stammt aus dem Mittelalter, wo der Mann seine Dame schützen musste. Freier ist man inzwischen beim Ankleiden beziehungsweise Ablegen von Mänteln & Co. Höfliche Herren nehmen Damen zwar noch immer den Mantel ab und helfen ihnen wieder hinein. Es darf inzwischen aber auch die Dame dem Herrn helfen, wenn er allein nicht klarkommt. In beiden Fällen ist die Hilfe protestlos anzunehmen, um selbst nicht unhöflich zu sein. Verändert hat sich bei Einladungen auch die Anrede: „Herr Dieter Meier und Frau Silke Meier“ ist richtig; „Herr und Frau Meier“ wäre diskriminierend.
Zahnstocher: Bitte nie vor den anderen!
Versuchen Sie bitte nicht, Speisereste mit der Zunge aus den Zähnen zu lösen. Noch schlimmer: der Einsatz eines Zahnstochers bei Tisch. Da sowieso jeder weiß, was Sie hinter vorgehaltener Hand tun, sollten Sie dazu lieber die Toilette aufsuchen – wie für alle kosmetischen Reparaturen (Kämmen, Schminken, Fingernägel säubern). Und fragen Sie bitte nicht nach der „Toilette“, sondern lieber nach den „Erfrischungsräumen“. Das ist charmanter.
Tischmanieren für Erwachsene (PDF)
Das ABC der Tischmanieren für Geschäftsessen können Sie sich selbstverständlich auch hier kostenlos als PDF herunterladen. Wir wünschen guten Appetit – und viel Erfolg!
Gute Tischmanieren sind ein Erfolgsfaktor
Wer beruflich erfolgreich sein will, braucht gute Manieren. Unternehmen nutzen solche Umgangsformen, um sich im Vertrieb und Service von der Konkurrenz abzuheben. Bei Bewerbern wiederum können gute Umgangsformen den Ausschlag geben, besonders in gehobenen Positionen und wenn die fachliche Kompetenz aller Kandidaten relativ ähnlich ist. Gerade diesen guten Umgang mit Menschen kann man lernen.
Tischmanieren Kinder
Auch wenn Tischmanieren zuhause sicherlich weniger streng ausfallen als im Business Kontext: Schon die Kleinen lernen, was richtig und was falsch ist. Und das aus gutem Grund: Regel vereinfachen den Umgang miteinander. Das gilt nicht nur für dreijährige Zappelphilippe, sondern auch später. Statt sich den Kopf zerbrechen zu müssen, wer was in welcher Reihenfolge tut, können Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren – Gesprächsinhalte. Zu den wichtigsten Tischmanieren für Kinder (und Erwachsene natürlich auch) zählen:
- Sprechen
Früher durften Kinder bei Tisch überhaupt nicht sprechen. Diese Zeiten sind zwar vorbei – was aber geblieben ist: Man spricht nicht mit vollem Mund. Erstens erleichtert es das Verstehen, zweitens verschluckt man sich nicht so leicht. - Besteck
Richtig halten Sie das Besteck, wenn Sie es am Ende das Griffes fassen – und nicht mit der ganzen Hand umklammern. Zum korrekten Gebrauch gehört außerdem, dass Sie Geräusche damit auf dem Geschirr vermeiden. Heißt: Geräuschloses Schneiden von Essen, kein intensives Auskratzen des Dessertschälchens. - Ellenbogen
Die Ellenbogen gehören nicht auf den Tisch. Mit mehreren am Tisch würde es dann ohnehin eng werden. Stattdessen liegen beide Handgelenke an der Tischkante, die Hände links und rechts vom Teller. In den USA und Großbritannien zerkleinern die Speisenden ihr Fleisch vorab, die linke Hand liegt dann ungenutzt im Schoß. Das gilt hierzulande allerdings als unkultiviert.
Wann redet man von einem Geschäftsessen?
Wann wird ein Essen zum Geschäftsessen? Die wohl einfachste Definition für ein Geschäftsessen lautet: Immer wenn es sich um eine dienstliche Einladung handelt und ein Vorgesetzter oder Geschäftspartner anwesend ist, handelt es sich um ein Geschäftsessen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Treffen im Rahmen einer Verhandlung im Restaurant, bei einer Betriebsfeier, bei einem Vorstellungsgespräch oder Assessment Center vorkommt (was tatsächlich passiert).
Die Einladung beim Chef zuhause zählt noch dazu. Die Anlässe können variieren – die Etikette-Regeln und Verhaltensgrundsätze nicht. Falls Sie das Geschäftsessen später beim Finanzamt anmelden und von der Steuer absetzen wollen, gelten drei formale Voraussetzungen, damit das Geschäftsessen anerkannt wird:
- Geschäftlicher Anlass
Wenn Sie sich geschäftlich zum Essen verabreden, verfolgen Sie einen Zweck: Sie wollen partnerschaftliche Pläne schmieden oder einen Vertrag abschließen. Kurz: Der Anlass „Geschäftsessen“ reicht auf dem Bewirtungsbeleg nicht. Der Zweck der Bewirtung muss als ein wirtschaftlicher erkennbar sein – etwa: „Besprechung über mögliche Zusammenarbeit bei XYZ.“ - Betriebsfremde Personen
Für ein Geschäftsessen müssen im Restaurant externe Geschäftspartner anwesend sein. Zum Beispiel: andere Unternehmer, Dienstleister, Freiberufler, Behördenvertreter, Journalisten und Blogger, sogar Steuerberater. Mitarbeiter zählen aber nicht dazu – das wäre eine „Mitarbeiterbewirtung“ und die ist nicht steuerfrei. Sie brauchen also – wie es im juristischen Fachjargon heißt – mindestens eine betriebsfremde Person mit am Tisch, mit der Sie Geschäfte machen wollen. - Korrekter Bewirtungsbeleg
Um das Geschäftsessen absetzen zu können, brauchen Sie noch die Rechnung. Der „Bewirtungsbeleg“ ist zwingend erforderlich. Dort werden auch der Anlass, die bewirteten Personen und das Datum genannt. Auch das Trinkgeld sollten Sie dort aufführen: Es ist ebenfalls steuerlich absetzbar.
Sind alle drei Grundvoraussetzungen erfüllt, können Sie laut § 4 Abs. 5 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes 70 Prozent der Bewirtungskosten absetzen. Hinzu kommt die gesamte Vorsteuer. Die ist voll abzugsfähig.
Knigge-Test: Können Sie Geschäftsessen?
Wer seine Tischmanieren überprüfen will, für den haben wir hier einen kleinen Selbsttest zum Ausdrucken (PDF): Wie fit sind Sie im Bereich Geschäftsessen? Kennen Sie die „20 nach 4 Stellung“ und wissen Sie, wie man ein Weinglas richtig hält? Testen Sie Ihr Wissen und Ihre guten Tischmanieren! Die Auflösung zu diesem Geschäftsessen-Quiz finden Sie nachfolgend als Download. Viel Spaß…
Geschäftsessen im Ausland: Tipps für interkulturelle Kompetenz
Nicht überall auf der Welt gilt die gleiche Etikette beim Essen und Tischmanieren können sich ein wenig unterscheiden. Damit Sie nicht in ein Fettnäpfchen treten, haben wir einige der Besonderheiten im Ausland aufgelistet:
- In Asien sollte man sich nicht die Nase beim Essen putzten. Das wird als grob unhöflich empfunden.
- In Italien dreht man Spaghetti nicht mit dem Löffel auf. Dafür verwenden Sie allein die Gabel.
- In arabischen Ländern, in Indien und Teilen Afrikas gilt die linke Hand als unrein. Mit ihr wird nicht gegessen.
- In Thailand isst man mit dem Löffel. Mit der Gabel wird das Essen nur auf den Löffel geschoben. Ein Messer wird in der Regel nicht gereicht, denn das Essen ist bereits portioniert.
Mehr dazu finden Sie in unseren Dossiers zum Auslandsknigge beziehungsweise zur interkulturellen Kompetenz.
Häufige Fragen & Antworten zu Abendessen bei Geschäftsreisen
In der Regel isst man auf einer Geschäftsreise im Hotel beziehungsweise auswärts. Das ist teurer als wenn man zuhause selbst kochen würde. Das Einkommensteuergesetz regelt über den Verpflegungsmehraufwand einen Ausgleich. Wichtig: Mithilfe fester Pauschalen erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung – diese muss aber keineswegs den real aufgewandten Kosten entsprechen. Vielmehr soll sie die Differenz zwischen üblichem Aufwand und zusätzlichen Kosten ausgleichen. Wer mehr als 8 und bis zu 24 Stunden unterwegs ist, erhält eine Verpflegungspauschale von 14 Euro. Wer länger auf Geschäftsreise ist, erhält 28 Euro pro Kalenderbetrag. Hinzu kommen Übernachtungskosten. Im Ausland sind die Pauschalen zudem höher als im Inland, je nach Ziel.
Sollte Ihr Chef bei einer Dienstreise bereits Mahlzeiten bezahlen, wirkt sich das auf die Verpflegungspauschalen aus. Dies ist beispielsweise häufig der Fall, wenn ein Unternehmen die Hotelübernachtung mit Frühstück (oder inklusive anderer Mahlzeiten) bucht. Der Pauschalbetrag, den Sie zurückerstattet bekommen, wird dann prozentual entsprechend gekürzt. Für das Frühstück entfallen 20 Prozent des Betrages, für Mittag- und Abendessen auf einer Geschäftsreise gibt es Kürzungen um jeweils 40 Prozent, wenn das Unternehmen die Kosten übernimmt.
Da Sie eine Pauschale erhalten, ist es völlig unerheblich, wie hoch tatsächlich die Ausgaben für Ihre Verpflegung ausfallen. Ob Sie auf der Geschäftsreise ein Abendessen für 100 Euro genießen oder sich mit einer Kleinigkeit für 10 Euro begnügen, macht keinen Unterschied. In der Regel müssen Sie keine Rechnungen oder Nachweise erbringen, da es auch für Ihren Arbeitgeber irrelevant ist. Für Sie bedeutet dass, das Sie während der Auswärtstätigkeit essen können, was Ihnen schmeckt – ob Besuch in einem gehobenen Restaurant oder Abstecher zu einer Fast-Food-Kette.
Zunächst einmal müssen Sie in Vorkasse gehen und alles, was Sie auf der Geschäftsreise für Ihre Verpflegung brauchen, auslegen. Erst nach Ihrer Rückkehr bekommen Sie die Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes erstattet. Meist läuft dies direkt über die Reisekostenabrechnung. Bleibt die Erstattung dabei in den Grenzen des Pauschalbetrages, ist dies steuerfrei. Gibt es in der Abrechnung Ihrer Reisekosten noch keine Rückerstattung, können Sie den Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen. In diesem Fall können Sie ihn als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung aufführen.
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