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Steuerfreie Extras: Übersicht der Arbeitgeberleistungen

Arbeitnehmer wollen mehr verdienen, Unternehmen wollen motivieren, aber auch die Kosten begrenzen. Steuerfreie Extras können für beide Seiten eine optimale Lösung sein. Mitarbeiter profitieren finanziell, für Arbeitgeber sind die Ausgaben im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung geringer. Bei steuerfreien Extras landet kein Teil des Geldes beim Finanzamt, sondern direkt beim Angestellten. Bei der Gestaltung steuerfreier Zuwendungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir stellen viele Beispiele vor und zeigen, welche Arbeitgeberleistungen steuerfrei bleiben…



Steuerfreie Extras: Übersicht der Arbeitgeberleistungen

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Was sind steuerfreie Extras?

Steuerfreien Extras sind Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden. Dabei müssen keine Steuern oder Sozialabgaben an das Finanzamt abgeführt werden. Genau das macht steuerfreie Zuwendungen so beliebt und attraktiv: Sie landen komplett beim Mitarbeiter – Brutto und Netto kommt dieselbe Summe an.

Das ist ein großer Unterschied zu einer Gehaltserhöhung. Diese muss voll versteuert werden. Bei einem Gehaltsplus von 150 Euro kommen je nach Steuerklasse vielleicht nur etwas mehr als die Hälfte beim Arbeitnehmer an. Der Rest geht an den Staat – und verfehlt damit das eigentliche Ziel.

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Steuerfreie Extras als Alternative zur Gehaltserhöhung?

So betrachtet sind steuerfreie Extras besser als eine Gehaltserhöhung. Einfacher Vergleich: Eine steuerfreie Zuwendung von 500 Euro bringt Ihnen genau das – 500 Euro mehr. Bei einer Gehaltserhöhung im selben Umfang kommt deutlich weniger bei Ihnen an, wenn Steuern und Abgaben für Sozialversicherungen abgeführt wurden. Allerdings gilt auch: Steuerfreie Extras sind entweder Sachleistungen oder an einen festen Zweck gebunden.

Sie bekommen nicht einfach steuerfrei Geld überwiesen, über das Sie frei verfügen können. Ihr Arbeitgeber kann bestimmte Kosten übernehmen oder Sachzuwendungen gewähren. Sie profitieren als Mitarbeiter finanziell, weil Sie selbst Geld einsparen können. Steuerfreie Extras sind somit kein direkter Ersatz zur Gehaltserhöhung, sondern eine Ergänzung. Ein Gehaltsbonus kann durch Zusatzleistungen noch besser werden.

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Vorteile und gute Gründe für steuerfreie Zuwendungen

Ein Vorteil steuerfreier Extras ist damit schon geklärt: Sie profitieren mehr, als wenn Sie nur eine reine Bruttoerhöhung in der nächsten Gehaltsverhandlung erhalten. Hinzu kommt: Solch steuerfreie Zuwendungen sind in schwierigen Gehaltsgesprächen ein guter Kompromiss. Wenn die Vorstellungen über die Bezahlung weit auseinander liegen, können zusätzliche Arbeitgeberleistungen der gemeinsame Nenner sein.

Der Wirtschaftsjournalist Daniel Schönwitz sagt dazu: „Wer 5000 Euro mehr im Jahr gefordert hat, könnte sich also genauso mit 2500 Euro in Form steuerfreier Extras zufrieden geben. Auf diese Weise lassen sich auch größere Differenzen überbrücken – zumal der Arbeitgeber ebenfalls Abgaben spart – seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.“

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren

Statt gescheiterter Gespräche voller Frust gibt es eine gute Einigung für beide Seiten. Zudem kann eine solche Investition in das eigene Personal im Interesse des Unternehmens sein. Der direkte finanzielle Nutzen liegt beim Mitarbeiter, von den positiven Effekten profitieren aber auch Arbeitgeber:

  • Größere Zufriedenheit
    Jeder Mitarbeiter freut sich darüber, wenn die eigenen Leistungen bemerkt und entsprechend entlohnt werden. So lassen sich Zufriedenheit und Motivation im Team durch steuerfreie Extras steigern.
  • Größere Loyalität
    Unternehmen müssen sich einiges einfallen lassen, um Mitarbeiter zu binden und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Die Ansprüche und Erwartungen sind hoch, steuerfreie Zuwendungen können ein großer Pluspunkt für das Employer Branding sein. Zudem steigert die gezeigte Wertschätzung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber.
  • Bessere Leistungen
    Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen zufriedenen, motivierten Teams und der erbrachten Leistung. Je wohler sich die Mitarbeiter fühlen, desto erfolgreicher arbeiten sie. Durch steuerfreie Extras und steigende Zufriedenheit dürfen sich Arbeitgeber somit über bessere Leistungen freuen.
  • Geringere Kosten
    Steuerfreie Extras sind vergleichsweise günstige Möglichkeiten, um Arbeitnehmern etwas Gutes zu tun. Durch die zusätzlichen Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherungen sind Gehaltserhöhungen deutlich kostspieliger.

Für steuerfreie Extras spricht außerdem, dass diese ebenso einfach umzusetzen sind wie mehr Gehalt. Schönwitz dazu: „Und lassen Sie sich bitte nicht mit dem Argument abspeisen, dass der Aufwand in der Lohnbuchhaltung zu groß sei. Das ist Blödsinn! Selbst kleine Mittelständler haben versichert, dass die Bürokratie keine hohe Hürde sei.“

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Beispiele für steuerfreie Extras

Bei der Gestaltung steuerfreier Extras gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann durch passende Auswahl oder eine gute Kombination verschiedener Arbeitgeberleistungen das Maximum an Nutzen für die eigene Situation herausgeholt werden. In einem offenen Gespräch mit dem Chef über die beste Zusammenstellung kann ein guter Weg gefunden werden. Doch welche steuerfreien Extras gibt es? In unserer Übersicht stellen wir Beispiele für Arbeitgeberleistungen und Zuwendungen vor:

Geldwerter Vorteil Beispiele Steuerfreie Extras Freibetrag Rechner Firmenwagen Sachbezug Versteuern

Sachzuwendungen

Arbeitgeber können Mitarbeitern jeden Monat Sachzuwendungen in einem Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren. Darunter fallen beispielsweise Eintrittskarten (Kino, Theater, Veranstaltungen, Fußball…), Tankgutscheine (auch andere Warengutscheine) oder Restaurantgutscheine. Die 50 Euro sind eine Freigrenze, heißt: Wird die Summe überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Ungenutzte Beträge können nicht in den nächsten Monat übertragen werden.

Geschenke zu persönlichen Anlässen

Gibt es einen persönlichen Anlass, können zusätzlich zu den monatlichen Sachzuwendungen Geschenke von bis zu 60 Euro möglich. Das gilt etwa für einen Geburtstag oder ein zehnjähriges Firmenjubiläum. Steuerfrei bleiben Waren oder Gutscheine, wird Geld geschenkt, muss es versteuert werden. Bei mehreren Anlässen in einem Monat (Geburtstag und Jubiläum im selben Monat) können auch mehrere Geschenke zu je 60 Euro gemacht werden.

Firmenwagen

Wird der Firmenwagen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt, bleibt dieser für Mitarbeiter steuerfrei. Ist auch eine Privatnutzung erlaubt, muss diese als geldwerter Vorteil versteuert werden. Möglich sind ein Fahrtenbuch für die exakte Aufzeichnung aller privaten Fahrten, oft gewählt ist aber die 1-Prozent-Methode. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Dossier zum Dienstwagen – inklusive einem kostenlosen Rechner:

Zum Dienstwagen Rechner

Ist der Firmenwagen ein reines E-Auto, sind die Konditionen sogar noch besser. Bei einem Brutto-Listenpreis unter 60.000 Euro, müssen Sie nur 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern, über 60.000 Euro sind es 0,5 Prozent.

E-Ladesäule

Auch bei der Anschaffung einer E-Ladesäule kann der Arbeitgeber unterstützen. Installieren Sie beispielsweise zuhause eine Ladestation, kann das Unternehmen einen Teil der Kosten steuerfrei übernehmen. Fällig wird nur pauschal eine Steuer von 25 Prozent des Betrages. Selbst wenn die E-Ladesäule komplett geschenkt wird, bleibt die Pauschalsteuer bei 25 Prozent.

Jobticket

Nutzen Mitarbeiter den öffentlichen Personennahverkehr, kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu den Fahrkarten oder ein Jobticket zur Verfügung stellen. Vom Chef kann es etwa Ermäßigungen (Bahncard 25 oder 50) und kostenlose oder vergünstigte Monatskarten (49-Euro-Ticket) geben.

Dienstfahrrad

Es muss nicht immer ein Dienstwagen sein. Arbeitgeber können Mitarbeitern auch steuerfrei ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Für Arbeitnehmer fallen dabei keinerlei Kosten an. Besonders hilfreich: Ein Dienstfahrrad können Mitarbeiter uneingeschränkt auch privat nutzen – sollte ein Reifen platt sein oder das Rad in die Reperatur müssen, kann ebenfalls der Arbeitgeber steuerfrei die Kosten übernehmen.

Laptop, Smartphone, Technik

Den eigenen Mitarbeitern können steuer- und abgabenfrei Laptops, Smartphones oder andere technische Geräte überlassen werden. Auch eine Privatnutzung ist erlaubt und ohne Abgaben möglich. Einzige Voraussetzung: Die Technik bleibt offiziell im Besitz des Arbeitgebers und wird dem Personal nur zur Nutzung überlassen. Bei einer Kündigung müssen die Geräte entsprechend zurück gegeben werden.

Gesundheitsförderung

Gesundheit ist ein wichtiges Gut – auch für Arbeitgeber, die gesunde Mitarbeiter durch Kostenübernahme fördern können. Jedes Jahr steht dafür ein Freibetrag von 500 Euro zur Verfügung. Damit können beispielsweise Massagen, Kurse zur Entspannung oder gegen Stress und andere gesundheitsfördernde Maßnahmen finanziert werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten bis zum Freibetrag, bleibt das Extra für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.

Personalrabatt

Es ist üblich, einen Personalrabatt zu gewähren und eigene Produkte den Mitarbeitern vergünstigt anzubieten. Hier gibt es einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Beispiel: Sie bekommen 50 Prozent Mitarbeiterrabatt undkaufen Waren bei Ihrem Arbeitgeber im Wert von 2.000 Euro zu einem Preis von 1.000 Euro – die gesparten 1.000 Euro bleiben steuerfrei, weil sie vom Freibetrag gedeckt werden.

Kinderbetreuung

Für berufstätige Eltern ein attraktives steuerfreies Extra: Die Kosten für Kinderbetreuung können vom Chef steuerfrei in unbegrenzter Höhe übernommen werden. Dies gilt, wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind und während der Arbeitszeit in Kita, Kindergarten oder bei einer Tagesmutter betreut werden. Für Notfälle, in denen kurzfristige Betreuung benötigt wird, können weitere 600 Euro vom Unternehmen erstattet werden.

Internetnutzung

Für die Kosten Ihrer Internetnutzung kann der Arbeitgeber monatlich 50 Euro steuerfrei bezuschussen. Das ist unabhängig davon, ob Sie beispielsweise den privaten Anschluss für eine Arbeit im Homeoffice nutzen. Auch für die rein private Nutzung kann das steuerfreie Extra gewährt werden.

Weiterbildung

Bilden Sie sich beruflich weiter, kann als steuerfreies Extra der Arbeitgeber die Kosten für Kurse, Fort- und Weiterbildungen übernehmen. Die Möglichkeit besteht, wenn die Weiterbildung einen direkten Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit hat und Ihre Kompetenzen verbessert. Übernimmt der Chef die Kosten nicht, können Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Notstandsbeihilfe

In Krisen, schwierigen Zeiten oder nach belastenden Erlebnissen kann ein Arbeitgeber für Mitarbeiter sogenannte Notstandsbeihilfe leisten. So kann pro Jahr ein Betrag von bis zu 600 Euro als steuerfreies Extra gezahlt werden. Dies ist beispielsweise nach dem Tod eines nahen Familienangehörigen oder einer Umweltkatastrophe möglich.

Vermögensbeteiligung

Bietet ein Unternehmen den Mitarbeitern kostenlose oder vergünstigte Aktienkäufe an, sind diese Vermögensbeteiligungen bis zu einem Wert von 1.440 Euro steuerfrei. So können Angestellte langfristig an der Wertsteigerung des Betriebes mitverdienen.

Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen bleibt für Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 2.600 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei ist. Bei einem höheren Darlehen muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Anschließend wird von dem marktüblichen Zinssatz noch vier Prozent bei der Berechnung abgezogen. Für Bankmitarbeiter gilt ein Personalrabattfreibetrag von 1.080 Euro.


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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]