Überbrückungsgeld: Was ist das?
Wer Überbrückungsgeld sagt, kann verschiedene Dinge meinen. Überbrückungsgeld erhalten so unterschiedliche Gruppen wie…
- Gefangene nach der Haftentlassung
- Hinterbliebene eines Bundestagsabgeordneten
- Witwen und Witwern von Landwirten
Bis zum 31. Juli 2006 war das Überbrückungsgeld zudem eine staatliche Förderung für Existenzgründer – neben der Ich-AG. Beide Leistungen gibt es in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Sie wurden zum Gründungszuschuss zusammengefasst.
Sinn der Transferleistung: Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden. Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, sollen mit dem Gründungszuschuss ihren Lebensunterhalt sichern können.
Einen Gründungszuschuss erhalten Sie in der Zeit NACH der Existenzgründung. Er kann neben anderen Fördermitteln gewährt werden.
Wer kann einen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen?
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf.
Wenn die örtliche Arbeitsagentur Ihr Vorhaben für erfolgversprechend hält und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, stehen die Chancen ganz gut. Aber eine Garantie gibt es auch dann nicht.
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie Arbeitslosengeld I beziehen bzw. bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Mehr noch: Bis zur Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Im Klartext: Sie sollten sich frühzeitig um einen Gründungszuschuss bemühen. Sobald Sie die Frist überschritten haben, können Sie sich die Mühe sparen.
Auch ist Bedingung für einen Gründungszuschuss, dass Ihre selbstständige Tätigkeit offiziell zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führt. Sie muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen und hauptberuflicher Natur sein. Ein selbstständiger Nebenerwerb reicht nicht aus.
Und Sie müssen die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee nachweisen können (mehr dazu gleich).
Rentner sind vom Gründungszuschuss übrigens weitgehend ausgeschlossen. Das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente darf laut Bestimmung noch nicht vollendet sein.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In den ersten sechs Monaten erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Damit soll Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Dazu kommen monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
In den folgenden neun Monaten – Sie erhalten jetzt kein Arbeitsloengeld mehr – können Sie weiterhin 300 Euro monatlich erhalten. Dafür müssen Sie laut Arbeitsagentur eine „intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität“ darlegen können.
Der Gründungszuschuss wird also in zwei Phasen ausbezahlt. Der maximale Förderzeitraum beträgt 15 Monate, der gesamte Förderbetrag kann 4.500 Euro nicht übersteigen.
Existenzgründer: Diese Fragen sollten Sie sich stellen!
Geschäftsideen gibt es viele. Die meisten bestehen aber den Praxistest nicht. Bevor Sie ins kalte Wasser springen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Welche Waren will ich produzieren bzw. welche Dienstleistungen anbieten?
- Welcher Standort ist der richtige?
- Wie groß ist das Einzugsgbiet meines Geschäfts?
- Welche Zielgruppe spreche ich an?
- Wie viele Wettbewerber gibt es auf dem Markt?
- Welche Kosten entstehen in der ersten Zeit nach der Gründung?
- Welches Startkapital benötige ich und wie bringe ich es auf?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Wie lange kann ich durchhalten und wie leistungsstark bin ich?
Gründungszuschuss: Wie beantrage ich ihn?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer örtlichen Bundesagentur für Arbeit – rechtzeitig vor Aufnahme der Selbstständigkeit. Dort bekommen Sie auch den Antragsvordruck.
Nochmal: Die Arbeitsagentur entscheidet nach eigenem Ermessen. Ihr Sachbearbeiter hat in diesem Fall die Entscheidungshoheit.
Sie benötigen…
- einen Businessplan
- die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
Dabei soll ein Fachmann (oder Fachfrau) die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee bescheinigen. Um an eine Stellungnahme zu kommen, müssen Sie wiederum persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Die weisen Sie nach mithilfe…
- einer kurzen Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens
- Ihres Lebenslaufs
- eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans
- einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Fachkundige Stellen sind vor allem Industrie- und Handelskammern, Handwerks- und berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bei wem Sie die Stellungnahme einholen, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen.
- einen Gewerbeschein (oder für Freiberufler die Anmeldung beim Finanzamt).
- den Nachweis einer fachlichen Qualifikation. Das kann beispielsweise eine Bestätigung darüber sein, dass Sie an einem Lehrgang für Existenzgründer teilgenommen haben.
Sie erhöhen Ihre Chancen, wenn Sie sich gut auf das Gespräch bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur vorbereiten. Gehen Sie an das Gespräch wie an ein Bewerbungsgespräch heran. Die BA wird Ihnen den Gründungszuschuss nicht einfach so spendieren.
Ihre Argumentation muss stimmig sein, die Fakten müssen sitzen. Spielen Sie mögliche Rückfragen im Kopf durch. Schlecht vorbereitete Bewerber haben schlechtere Karten – wie im gewöhnlichen Vorstellungsgespräch auch.
Je überzeugender das Gesamtbild, das Sie abgeben, desto besser.
Die Energie sollten Sie aber auch nur dann investieren, wenn Sie es wirklich ernst mit Ihren Zukunftsplänen meinen. Andernfalls kostet das Prozedere nur Zeit und Mühe. Und für einen reinen Mitnahmeeffekt – von moralischen Bedenken einmal abgesehen – ist der Förderbetrag schlicht nicht hoch genug.
Und behalten Sie im Hinterkopf: Die Vergabe eines Gründungszuschusses ist für die Arbeitsagentur vergleichsweise komplex. Wesentlich einfacher (und damit attraktiver) ist es, Sie direkt in ein Angestelltenverhältnis zu vermitteln – gerade in Zeiten guter Konjunktur.
Gründungszuschuss: Bin ich rentenversichert?
Grundsätzlich nein. Wenn Sie einen Gründungszuschuss beziehen, unterliegen Sie nicht automatisch der Rentenversicherungspflicht.
Unter bestimmten Umständen aber schon. In manchen Tätigkeiten – als Lehrer oder Erzieher etwa – kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen.
Setzen Sie sich daher mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, um diese Frage zu klären.
Gründungszuschuss: Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Zielgruppe: Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen
- Maximale Förderdauer: 15 Monate
- Monatlicher Zuschuss: 300 Euro
- Maximaler Förderbetrag: 4.500 Euro
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