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Sicherheit am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten

Die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Damit schützt er nicht nur seine Mitarbeiter vor einem Arbeitsunfall und in der Folge vor schweren Verletzungen oder langer Krankheit. Er tut sich auch selbst einen Gefallen. Wer als Arbeitgeber die Sicherheit am Arbeitsplatz zu lasch nimmt, kann zur Verantwortung gezogen werden und Probleme mit der Berufsgenossenschaft bekommen. Aber auch Arbeitnehmer sollten die Arbeitssicherheit auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen…



Sicherheit am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Pflichten

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Wo ist die Sicherheit am Arbeitsplatz geregelt?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das auch unter dem Namen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit bekannt ist, geregelt. Seit 1996 ist dieses Gesetz deutschlandweit gültig. Ziel sind allgemeingütige und verbindliche Regelungen für den Arbeitsschutz und damit die Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland.

Die Regelungen betreffen gemäß § 2 ArbSchG einen festgelegten Personenkreis:

  • Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben
  • Auszubildende, Praktikanten und Personen, die freiwillige soziale oder ökologische Arbeit leisten
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt eingesetzt werden

Es gibt auch Ausnahmen von diesem Gesetz. Diese betreffen:

  • Personen, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind
  • Personen, die auf einem Seeschiff eingesetzt werden
  • Personen, deren Arbeitgeber dem Bundesberggesetz unterliegt
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Sicherheit am Arbeitsplatz: Das muss der Arbeitgeber gewährleisten

Im Arbeitsschutzgesetz werden bestimmte Anforderungen definiert, die der Arbeitgeber erfüllen muss. Dazu gehört an erster Stelle die Gefährdungsbeurteilung. Dabei geht es darum, dass der Arbeitgeber mögliche Gefahren am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter identifiziert und sie im nächsten Schritt bestmöglich davor schützt. Der Arbeitgeber muss regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind und vor allem, ob die Arbeitnehmer sich daran halten.

Besonders wichtige Punkte Beim Arbeitsschutz sind:

  • Arbeitsplatzgestaltung

    Der Arbeitgeber muss mögliche Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und das Risiko für Unfälle minimieren. Der gesamte Arbeitsplatz muss so gestaltet und ausgestattet sein, dass Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen können, ohne die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen oder bekannten Gefahren ausgesetzt zu sein, die verhindert werden könnten.

  • Handhabung von Arbeitsmitteln

    Maschinen, Arbeitsstoffe und andere Arbeitsmittel, mit denen Beschäftigte in ihrer Arbeitszeit zu tun haben, können potenziell gefährlich sein und müssen deshalb auf Gefahren für die Gesundheit überprüft werden.

  • Einweisung von Mitarbeitern

    Zur Sicherheit am Arbeitsplatz gehört auch, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter möglichst genau einweist, über Gefahren informiert und über Funktionsweisen von Geräten oder Maschinen unterrichtet.

  • Psychische Belastungen von Arbeitnehmern

    Nicht nur körperliche Gefahren sind Teil der Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch psychische Belastungen können durch die Arbeit zu gesundheitlichen Problemen führen und müssen deshalb bei einer Gefährdungsbeurteilung beachtet werden.

  • Erste Hilfe

    Im Betrieb müssen Möglichkeiten zur ersten Hilfe gewährleistet sein. Oft gibt es dafür speziell ausgebildete Ersthelfer, die bei einem Unfall oder Notfall sofort einspringen können.

Pflichten des Arbeitnehmers für die Arbeitssicherheit

Zu großen Teilen ist der Arbeitgeber für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich, doch auch Arbeitnehmer haben Pflichten beim Arbeitsschutz. Gute Ausstattung, Unfallverhütungsvorschriften und Maßnahmen bringen nichts, wenn Mitarbeiter sich nicht entsprechend verhalten. Auch im Arbeitsschutzgesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass Beschäftigte dafür Sorge tragen müssen, den Weisungen zu folgen und so die eigene Gesundheit zu schützen.

Das ist nicht nur zum eigenen Schutz. Andere Personen können durch eine Nichtbeachtung der Vorschriften zu Schaden kommen. Falsches Verhalten kann Kollegen oder unbeteiligte Außenstehende gefährden. Bei grober Fahrlässigkeit trifft den verursachenden Mitarbeiter dann zumindest eine Mitschuld. Neben der Ausübung der Arbeit müssen Angestellte deshalb darauf achten, die zur Verfügung gestellte Schutzkleidung auch ordnungsgemäß zu tragen.

Ein weiterer Grund, die Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz einzuhalten: Eine Nichtbeachtung der Vorschriften zum Arbeitsschutz kann als Verstoß gegen geltende Gesetze gewertet werden und ist ein Grund für eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen kann das zur Kündigung führen.


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Gefährdungsbeurteilung zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Die bereits angesprochene Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Nur mit einer vorschriftsmäßig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung wissen Arbeitnehmer, wie sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollen, wann welche Art der Sicherheitskleidung getragen werden muss und bei welchen Aufgaben besondere Vorsicht geboten ist, da gesundheitliche Risiken bestehen.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle Beschäftigten, anhand der Gefährdungsbeurteilung über Gefahren am Arbeitsplatz zu belehren. Die Belehrung darf nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen, sondern muss während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Bei einem Arbeitsplatzwechsel müssen Arbeitnehmer erneut unterwiesen und über die Gefahren des neuen Arbeitsplatzes aufgeklärt werden.

Die Unterweisung wird anhand eines sogenannten Unterweisungsbogens durchgeführt. Dieser Bogen dient zum einen der Dokumentation, dass die Unterweisung stattgefunden hat, enthält aber auch die wichtigsten Punkte im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch kann ein Unterweisungsplan enthalten sein, der die nächsten Termine für eine Unterweisung notiert.

Nachweis mit Unterschrift bestätigen

Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Unterweisungsbogen, dass er an der Maßnahme teilgenommen hat, die Vorschriften und Verhaltensregeln versteht und seine Pflicht anerkennt, den Vorschriften zu folgen.

Arbeitnehmer sollten diese Verpflichtung ernst nehmen, den Anweisungen folgen und sich im Zweifelsfall rechtzeitig mit Fragen oder Unsicherheiten an den Arbeitgeber wenden.

Verantwortliche Personen für die Arbeitssicherheit

Die Berufsgenossenschaft (BG) unterstützt Unternehmen bei Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch, dass sie Personen schult, die Unternehmen zur Seite stehen können. Zu diesen Personen gehören:

  • Betriebsarzt

    Die Anzahl der Stunden, die ein Arbeitsmediziner in dem Betrieb eingesetzt werden muss, ist in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft geregelt. Der Betriebsarzt kümmert sich darum, dass Vorsorgeuntersuchungen bei den Mitarbeitern durchgeführt werden und steht dem Arbeitgeber bei Fragen rund um den Gesundheitsschutz als Ansprechpartner zur Seite.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Je nach Unternehmensgröße muss der Arbeitgeber besonders ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit in seinem Unternehmen berufen. Die genauen Vorschriften zum Umfang und der Tätigkeit finden sie in „DGUV Vorschrift 2“. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine bestimmte Ausbildung durchlaufen, die von der Berufsgenossenschaft durchgeführt wird. Danach kümmert sich diese Person zusammen mit dem Arbeitgeber um Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Sicherheitsbeauftragte

    Diese Personen kümmern sich ehrenamtlich um die Sicherheit am Arbeitsplatz. Das bedeutet aber auch, dass sie nur eine beratende Funktion haben. Sie achten beispielsweise darauf, dass die Schutzausrüstungen und Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind und weisen auf Verstöße gegen den Arbeits- oder Gesundheitsschutz hin. Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter haben, müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten haben, der in der Regel in Absprache mit dem Betriebsrat ernannt wird.

Arbeitssicherheit und die Berufsgenossenschaft

Der Arbeitgeber muss sich nicht nur um die Arbeitssicherheit kümmern, um seine Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Kommt der Arbeitgeber der im Gesetz definierten Sorgfaltspflicht nicht nach, kann er Probleme mit der Berufsgenossenschaft bekommen. Hat ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall und fällt länger als drei Tage aus, muss die Berufsgenossenschaft informiert werden. Sollte der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Sicherheit am Arbeitsplatz nicht nachgekommen sein, drohen ihm ernste Konsequenzen.

Die BG fungiert als eine Art Haftpflichtversicherung für den Arbeitgeber. Sie trägt die Kosten (oder einen Großteil davon) wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls länger ausfällt und Reha Maßnahmen benötigt. Sollte der Arbeitsunfall jedoch auf das Verschulden des Arbeitgebers zurückzuführen sein, muss die BG diese Kosten nicht zwingend tragen und der Arbeitgeber bleibt darauf sitzen.

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[Bildnachweis: Ipajoel by Shutterstock.com]

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