Ewig weiterentwickeln, ständig fortbilden – den Zwang dazu verspüren längst alle Arbeitnehmer. Wie aber sollen sich Studenten und Absolventen verhalten? Die haben doch gerade erst ausgelernt… Und wenn Sie sich schon weiterbilden müssen: Lassen sich dann solche Fortbildungen schon im Arbeitsvertrag fest vereinbaren? Oder sollte man es gar schon im Vorstellungsgespräch thematisieren?

Im Dunklen tappen Absolventen ebenso wenn es darum geht, wie viel Zeit sie später für die Weiterbildung investieren sollen und ob das Unternehmen alle anfallenden Kosten übernimmt. Vor der Einstellung kann viel versprochen werden, eine schriftliche Fixierung der Zusage innerhalb des Arbeitsvertrages würde jedoch Sicherheit geben.

Die Haltungen dazu sind unterschiedlich. Konzerne haben sich das Thema Personalentwicklung meist auf die Fahnen geschrieben, entsprechend offen sind sie, darüber schon im Vorstellungsgespräch zu sprechen. Bei mittelständischen Unternehmen sollten Bewerber indes feinfühliger vorgehen, viele sehen hier nur Kosten aber wenig Nutzen für die Betriebe.

Zum Einstieg haben wir zwei Personalexperten befragt und ihre Antworten in einer Tabelle zusammengefasst: Links Ariane Durian, Geschäftsführerin des Personal-Dienstleisters Connect, rechts Juliane Brauer, Head of Recruiting bei Alma Mater. Unsere vier Fragen lauteten:

  1. Kann ein Bewerber schon im Vorstellungsgespräch das Thema Forbildung ansprechen?
  2. Sollte er auch fragen, ob die Maßnahme bezahlt wird?
  3. Sollte er sich (indirekt) nach einem Karriereplan erkundigen?
  4. Kann er mit einer Freistellung beispielsweise für einen Sprachkurs rechnen?
Ariane DurianJuliane Brauer
1. Fragen kann der Bewerber natürlich immer, egal ob er sich im Konzern oder beim Mittelstand bewirbt. Ob es aber zurzeit gerade bei mittelständischen Unternehmen gut ankommt auch nach einer Festschreibung im Arbeitsvertrag zu fragen, weiß ich nicht.1. Erlaubt und sicherlich auch sinnvoll ist die Frage, wie die Einarbeitung erfolgt und welche Weiterbildungsmöglichkeiten das Unternehmen anbietet. Teil des Arbeitsvertrages, vor allem bei Berufseinsteigern, sind solche Bausteine in der Regel aber nicht.
2. Auch diese Frage kann der Bewerber schon im Vorstellungsgespräch stellen. In Konzernen ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Kosten übernommen werden, hoch. Im Mittelstand ist es eher angebracht als Bewerber auch zu signalisieren, dass man im Falle einer Kostenübernahme bereit ist, Urlaub aufzuwenden.2. In vielen Unternehmen gibt es eine Vereinbarung über konkrete Weiterbildungsmaßnahmen und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob die Maßnahme für den Job relevant ist und welchen Nutzen der Arbeitgeber daraus ziehen könnte.
3. Auch diese Frage kann gestellt werden. Ob der Bewerber damit rechnen kann, dass ein Karriereplan erstellt wird, hängt sicher auch davon ab, wo sich der Bewerber bewirbt.3.Das richtet sich danach, welche Entwicklungschancen sich in der Position bieten. Direkt damit rechnen kann der Bewerber nicht.
4. Das hängt möglicherweise davon ab, ob ein Sprachkurs überhaupt für die gewünschte Position notwendig ist.4. Wenn er für den Job relevant ist, unter Umständen. Wenn es generell angeboten wird, wahrscheinlich auch. Wenn er den Kurs aus eigenem Interesse und Antrieb machen möchte, eher nicht.

Um das Bild abzurunden, haben wir auch noch jemanden aus der Praxis befragt: Bernd Schmitz, verantwortlich für das Hochschulmarketing beim Pharmakonzern Bayer, wird mit solchen Fragen schon mal konfrontiert – und bestätigt, was auch die Personalexpertinnen konstatieren:

Kann ein Bewerber bei Bayer schon im Vorstellungsgespräch das Thema Fortbildung ansprechen?

Natürlich kann er das tun. Wir freuen uns sogar, wenn Bewerber an Fortbildungen interessiert sind und das Thema aktiv ansprechen.

Sollte er oder sie auch fragen, ob die Maßnahme bezahlt wird?

Diese Frage kann ein Bewerber im Gespräch selbstverständlich stellen. Wenn eine Weiterbildung die Fachexpertise und Qualifikation verbessert, dann ist sie für die Beschäftigten kostenlos. Aber auch dann, wenn ein Mitarbeiter aus privatem Interesse eine Fortbildung machen möchte, könnte eine Absprache mit dem Vorgesetzten sinnvoll sein. Möglicherweise unterstützt er diese Maßnahme und gewährt beispielsweise den Bildungsurlaub.

Sollten sich Bewerber nach einem Karriereplan erkundigen?

Die Antwort ist ganz klar ja. Damit zeigt der Bewerber schließlich, dass er interessiert ist und seinen beruflichen Werdegang aktiv mitgestalten will. Es ist wichtig zu wissen, welche Perspektiven man in einem Unternehmen hat. Wenn ein Bewerber fragt, welche Entwicklungsmöglichkeiten Bayer bietet, zeigt uns das auch, dass er längerfristig seinen Berufsweg in unserem Unternehmen plant.

Kann ein Mitarbeiter mit einer Freistellung beispielsweise für einen Sprachkurs rechnen?

Das ist nicht pauschal zu beantworten, sondern muss von Fall zu Fall abgewogen werden. Wenn beispielsweise für die tägliche Arbeit sehr gute Englischkenntnisse notwendig sind, dann haben Bayer-Mitarbeiter die Gelegenheit, während der Arbeitszeit an einem Business-Englischkurs teilzunehmen.