Pflichtverletzung am Arbeitsplatz: Beispiele und Folgen

Eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz ist kein kleiner Fehler, sondern ein ernsthafter Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten – mit entsprechenden Folgen. Im schlimmsten Fall kostet Sie das den Job und hat auch ein finanzielles Nachspiel. Beispiele für Pflichtverletzungen und wann Arbeitnehmern Kündigung oder Schadensersatz drohen…

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Definition: Was ist eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz?

Eine Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer liegt vor, wenn ein Mitarbeiter gegen die Haupt- oder Nebenpflichten im Arbeitsvertrag verstößt. Synonym wird von „vertragswidrigem Verhalten“ gesprochen.

Zur Pflichtverletzung durch Mitarbeiter zählen auch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Job. Gründe sind etwa fehlende Sorgfalt und Fahrlässigkeit, in seltenen Fällen ist die Pflichtverletzung Absicht.

Was bedeutet grobe Pflichtverletzung?

Nicht jede Pflichtverletzung im Job ist gleich schwer. Als schwerwiegende oder „grobe Pflichtverletzungen“ werden vor allem Straftaten gewertet sowie wiederholtes, absichtliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz, mit dem eindeutigen Ziel, dem Arbeitgeber oder anderen zu schaden. Für eine grobe Pflichtverletzung gelten entsprechende Konsequenzen: Bei Straftaten ist eine fristlose Kündigung möglich. Schon der begründete Verdacht kann durch eine Verdachtskündigung zum Jobverlust führen.

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Die wichtigsten Pflichten von Arbeitnehmern

Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Ansprüche und Rechte für Arbeitnehmer, etwa den Anspruch auf Gehalt oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er begründet aber ebenso zahlreiche Pflichten, die Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Die wichtigsten Arbeitnehmer-Pflichten im Überblick:

Hauptpflichten

Die Hauptpflicht als Arbeitnehmer besteht darin, die im Arbeitsvertrag festgelegte Leistung zu erbringen. Das bedeutet, dass Sie die genannten Aufgaben während Ihrer Arbeitszeit am vereinbarten Ort und Arbeitsplatz erledigen müssen. Durch das Direktionsrecht kann der Arbeitgeber diese Hauptpflicht weiter konkretisieren. So zählen auch Aufgaben zu Ihren Hauptpflichten, wenn diese nicht explizit im Vertrag genannt werden. Ihr Chef teilt Ihnen Aufgaben zu, wie es die betrieblichen Umstände erfordern.

Nebenpflichten

Arbeitnehmer müssen zahlreiche Nebenpflichten beachten. Auch ein Verstoß dagegen ist eine Pflichtverletzung. Wichtige Nebenpflichten sind:

  • Anzeigepflicht

    Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit sofort mitteilen. Auch über drohende oder bereits aufgetretene Schäden (etwa defekte Geräte) müssen Sie den Arbeitgeber informieren.

  • Loyalitäts- und Treuepflicht

    Als Mitarbeiter müssen Sie mit Ihrem Verhalten die Interessen des Arbeitgebers wahren. Sie dürfen mit Ihrem Verhalten oder Ihren Aussagen dem Unternehmen keinen Schaden zufügen.

  • Sorgfaltspflicht

    Im Job werden Ihnen zahlreiche Arbeitsmittel, Geräte oder auch Unterlagen anvertraut, damit Sie Ihre Arbeit machen können. Mit diesen Dingen müssen Sie sorgfältig umgehen und sie nicht mutwillig beschädigen.

  • Verschwiegenheitspflicht

    Interne Informationen, Prozesse, Betriebsabläufe oder auch personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. Hierfür wird oft eine explizite Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag vereinbart.

  • Weisungspflicht

    Angestellte sind weisungsgebunden. Sie müssen sich an die Anweisungen Ihres Arbeitgebers halten, wenn diese vom Direktionsrecht gedeckt sind. Dabei können Vorgaben zu Arbeitsort, -zeit und -inhalt gemacht werden.

  • Wettbewerbsverbot

    Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt – Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber aber keine direkte Konkurrenz machen. Bei einem Wettbewerber zu arbeiten oder eine Selbstständigkeit in Konkurrenz zu starten, ist verboten.

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Beispiele für Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz

Im Job sind viele verschiedene Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer möglich. Unsere Übersicht zeigt Beispiele für vertragswidriges Verhalten:

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Was sind die Folgen einer Pflichtverletzung?

Die Pflichtverletzung von Arbeitnehmern bleibt selten ohne Folgen. Arbeitgeber können mit verschiedenen Möglichkeiten auf das Fehlverhalten reagieren. Entscheidend ist dabei die individuelle Situation und die Schwere der Pflichtverletzung. Mit diesen arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen Sie rechnen:

  • Ermahnung

    Mit einer Ermahnung kommen Sie bei einer Pflichtverletzung noch glimpflich davon. Der Chef weist Sie darauf hin, dass Ihr Verhalten nicht den vertraglichen Pflichten entspricht und fordert Sie auf, sich in Zukunft daran zu halten. Sonst hat eine Ermahnung aber noch keine weiteren Folgen.

  • Abmahnung

    Meist führt eine Pflichtverletzung zu einer Abmahnung. Der Chef weist den Mitarbeiter darauf hin, dass die Pflichtverletzung nicht geduldet wird und bei Wiederholung drastischere Maßnahmen folgen. Arbeitnehmern wird so die Chance gegeben, das eigene Verhalten zu verbessern und den Grund für die Abmahnung in Zukunft nicht zu wiederholen.

  • Ordentliche Kündigung

    Eine Pflichtverletzung kann ein Kündigungsgrund sein. Arbeitgeber nutzen diese als Begründung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Kommt ein Mitarbeiter wiederholt zu spät und wurde für eben dieses Fehlverhalten bereits abgemahnt, ist die nächste Konsequenz die ordentliche Kündigung mit entsprechender Kündigungsfrist.

  • Fristlose Kündigung

    Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann bei einer Pflichtverletzung sogar eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wirksam sein. Das gilt etwa bei Straftaten, rufschädigenden Beleidigungen oder andauernder Arbeitsverweigerung.

  • Strafanzeige

    Verstoßen Mitarbeiter nicht nur gegen arbeitsrechtliche Pflichten, sondern auch gegen ein Gesetz, können Arbeitgeber Strafanzeige stellen. Typisches Beispiel ist Diebstahl am Arbeitsplatz. Hier folgt nicht nur die Kündigung, sondern es gibt in der Regel noch eine Anzeige vom ehemaligen Chef dazu.

Pflichtverletzung: Muster für eine Abmahnung

Bei einer Pflichtverletzung im Job droht mindestens eine Abmahnung. Unser Muster zeigt, wie eine solche Abmahnung in der Praxis aussehen kann:


Muster GmbH
Beispielstraße 15
12345 Musterstadt

Max Muster
Personalnummer: 98765
Hafenstraße 10
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Muster,

hiermit erteile ich Ihnen eine Abmahnung aufgrund Ihres Verhaltens am TT.MM.JJJJ um 10:25 Uhr, am TT.MM.JJJJ um 10:15 Uhr und am TT.MM.JJJJ um 10:30 Uhr. Grund für diese Abmahnung ist die unentschuldigte und unangekündigte Verspätung an diesen Tagen.

Laut Arbeitsvertrag beginnt Ihre Arbeitszeit täglich um 9 Uhr. An den genannten Tagen waren Sie somit zwischen 75 und 90 Minuten zu spät. Aus Ihrem Arbeitsvertrag ergibt sich eindeutig die Pflicht zur pünktlichen Arbeitsaufnahme. Für diese Pflichtverletzung werden Sie abgemahnt.

Wir fordern Sie auf, in Zukunft pünktlich zu sein und sich an Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu halten. Sollte sich die Pflichtverletzung wiederholen und Sie erneut verspätet zur Arbeit erscheinen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Claus Chef
Musterstadt, TT.MM.JJJJ

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Wann droht Schadensersatz bei Pflichtverletzung?

Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Kann das Unternehmen einen finanziellen Schaden durch die Pflichtverletzung nachweisen und das Verhalten des Arbeitnehmers war schuldhaft – mindestens fahrlässig oder vorsätzlich – kann es zu Mitarbeiterhaftung kommen.

Ein Beispiel: Sie bedienen eine Maschine, sind dabei aber unaufmerksam, weil Sie nebenbei ein privates Telefonat führen. Kann der Arbeitgeber diese Fahrlässigkeit und fehlende Sorgfalt nachweisen, können Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Durch die begrenzte Mitarbeiterhaftung müssen Arbeitnehmer aber in der Regel nur einen Teil der Kosten tragen. Ausnahmen gibt es bei großer Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

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Pflichtverletzung vermeiden: 5 Tipps

Viele Pflichtverletzungen entstehen durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit. Wir haben fünf Tipps, mit denen Sie das in Zukunft vermeiden:

  • Kennen Sie Ihre Pflichten

    Schauen Sie in den Arbeitsvertrag, informieren Sie sich über die Pflichten in Ihrem Job und machen Sie sich bewusst, was dazu gehört. Sie müssen genau wissen, was erlaubt ist und was nicht – so vermeiden Sie die meisten Verstöße von Anfang an.

  • Verbessern Sie die Kommunikation

    Unklare Kommunikation und Missverständnisse können zu Pflichtverletzungen führen. Sprechen Sie bei Fragen oder Unsicherheiten deshalb mit Ihrem Chef oder der Personalabteilung. Klären Sie die genauen Anforderungen und Erwartungen.

  • Zeigen Sie immer Professionalität

    Absolute Grundregeln: Achten Sie stets auf Pünktlichkeit und geben Sie bei Ausnahmen frühzeitig Bescheid; halten Sie Arbeitszeiten ein und verhalten Sie sich jederzeit respektvoll und professionell – gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Bleiben Sie bei Konflikten ruhig und lösen Sie diese sachlich.

  • Nehmen Sie Vorschriften ernst

    Beachten Sie Vorgaben zur Arbeitssicherheit, Datenschutz, Qualitätsstandards und anderen Bereichen in Ihrem Job. Diese Vorschriften sind wichtig und Verstöße werden oft als Pflichtverletzung geahndet.

  • Dokumentieren Sie Ihr Verhalten

    Dokumentieren Sie schriftliche Absprachen (z.B. per E-Mail) sowie Ihr Verhalten am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitsbeginn- und Ende). So haben Sie Nachweise, sollte es zu falschen Vorwürfen kommen.

Checkliste: Was tun bei Pflichtverletzung?

Sie haben eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz begangen – und werden vom Arbeitgeber damit konfrontiert? Unsere Checkliste zeigt, wie Sie in dieser Situation am besten vorgehen:

  • Ruhe bewahren
    Verfallen Sie nicht in Panik. Bleiben Sie ruhig und vor allem professionell.
  • Dokumente sammeln
    Halten Sie Nachweise und Dokumente rund um die Pflichtverletzung fest.
  • Gespräch suchen
    Führen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Stellungnahme abgeben
    Standpunkt erklären und falls nötig Gegendarstellung machen.
  • Betriebsrat einschalten
    Bei Problemen und ungerechter Behandlung hilft der Betriebsrat.
  • Rechtliche Hilfe holen
    Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und die Abmahnung oder Kündigung anfechten.
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Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber

Pflichten im Arbeitsverhältnis sind keine Einbahnstraße. Auch Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber wichtige Pflichten, die ebenso eingehalten werden müssen. Einige Beispiele:

  • Das Gehalt muss rechtzeitig und in voller Höhe bezahlt werden.
  • Es müssen ausreichend Urlaubstage ermöglicht werden.
  • Die gesetzlichen Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden.
  • Die Pausenzeiten müssen eingehalten werden.
  • Der Schutz der Arbeitnehmer muss gewährleistet sein.

Entsprechend ist auch eine Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber möglich. Diese ist nicht zwangsläufig vorsätzlich und böswillig, doch müssen Sie als Mitarbeiter darauf reagieren.

Weisen Sie im ersten Schritt Ihren Arbeitgeber darauf hin. Bitten Sie im Gespräch darum, den Pflichten nachzukommen. Bleibt eine Besserung aus, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen. Letztlich haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht. Zahlt der Chef zum Beispiel wiederholt das Gehalt nicht, können Sie Ihre Arbeitsleistung verweigern.

Wer hilft bei Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber?

Erste Anlaufstelle sollte in diesem Fall der Betriebsrat sein. Dieser setzt sich für Ihre Rechte ein und kann im Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei Unsicherheiten und Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Häufige Fragen zur Pflichtverletzung

Was ist eine Pflichtverletzung?

Eine Pflichtverletzung ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten – das gilt für Haupt- und Nebenpflichten.

Welche Konsequenzen hat eine Pflichtverletzung?

Je nach Schwere bekommen Arbeitnehmer eine Abmahnung. Schwerwiegende Pflichtverletzungen können auch eine Kündigung rechtfertigen.

Wie viele Abmahnungen braucht es vor der Kündigung?

Schon eine Abmahnung bei Pflichtverletzung kann ausreichen. Ist das Vertrauensverhältnis zerstört, ist auch eine Kündigung ohne Abmahnung möglich.

Kommt eine Pflichtverletzung in die Personalakte?

Erhalten Sie für den Verstoß eine Abmahnung, wird diese in der Personalakte hinterlegt.

Was ist eine grobe Pflichtverletzung am Arbeitsplatz?

Beispiele für eine grobe Pflichtverletzung sind absichtlicher Arbeitszeitbetrug, Arbeitsverweigerung, Beleidigungen, Diebstahl oder Alkohol bei der Arbeit.


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