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Jobangebot ablehnen: Muster, Gründe + Formulierungen

Ein Jobangebot ablehnen? Für die Absage kann es gute Gründe geben. Manchmal kann es sogar wichtig sein, die Bewerbung zurückzuziehen. Gleichzeitig sollte diese Absage höflich und professionell formuliert werden, um der eigenen Karriere nicht zu schaden. In diesem Ratgeber erfahren Sie mittels Muster und Beispielen, wie Sie die Jobabsage schreiben und eine Stelle oder ein Jobangebot freundlich absagen…



Jobangebot ablehnen: Muster, Gründe + Formulierungen

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Wie das Jobangebot ablehnen?

Nach der erfolgreichen Bewerbung auf eine Stelle und dem Vorstellungsgespräch kommt das Jobangebot… Doch womöglich haben Sie schon für eine bessere Zusage entschieden oder der Arbeitgeber passt doch nicht mehr so gut… In jedem Fall können Sie ein Jobangebot ablehnen – telefonisch, per E-Mail oder (seltener) per Post und Brief.

Wichtig ist dann allerdings, dass Sie fair und professionell bleiben: Sagen Sie den Job möglichst zeitnah ab – mehr als 2-3 Tage nach der Zusage sollten nicht vergehen. Und bleiben Sie dabei unbedingt höflich und respektvoll!

Jobangebot absagen Muster: Was gehört rein?

  1. Anrede: Möglichst persönlich
  2. Daten: Name, Stellenbezeichnung, ggf. Referenznummer
  3. Dank: Für die Zusage und das Jobangebot
  4. Absage: kurz und höflich, (sachlich begründen)
  5. Wünsche: Bedauern für Umstände, Bitte um Verständnis, gute Wünsche für Stellenbesetzung


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Jobangebot ablehnen: Gute Gründe

Nachdem Sie den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, kann es gute Gründe geben, warum Sie ein Jobangebot nach Zusage ablehnen und einen Rückzieher machen. Das sind die häufigsten Gründe für eine Jobabsage:

  • Besseres Jobangebot

    Während der Jobsuche verschicken die meisten Bewerber mehrere Bewerbungen. Im besten Fall können Sie danach unter verschiedenen Jobangeboten wählen. Bedeutet zwangsläufig, dass Sie andere Jobs ablehnen müssen.

  • Private Veränderungen

    Zwischenzeitlich hat sich Ihre private Situation verändert: Der Partner muss umziehen; Sie werden schwanger; ein Familienmitglied muss gepflegt werden… Vielleicht möchten Sie sich sogar beruflich umorientieren? So oder so: Das Jobangebot passt nicht mehr.

  • Zu wenig Gehalt

    Voller Euphorie haben Sie sich beworben – dann kommt der Arbeitsvertrag. Leider liegt das Gehalt unter Ihren Erwartungen, die Arbeitsplatzbeschreibung klingt plötzlich anders und Versprechen werden nicht eingelöst. Hier ist Vorsicht geboten: Prüfen Sie, wo Ihre Grenzen liegen und wann Sie die Reißleine ziehen.

  • Keine Entwicklungschancen

    Im Vorstellungsgespräch stellt sich leider erst heraus, dass der Job nicht auf Ihre beruflichen Ziele einzahlt. Es gibt kaum Entwicklungsperspektiven. Dann ist es besser die Stelle abzulehnen, statt faule Kompromisse zu schließen.

  • Kaum Informationen

    Manche Personaler können reden, ohne etwas zu sagen. Falls Sie nach dem Bewerbungsgespräch immer noch nicht Ihre genauen Aufgaben kennen und wichtige Details fehlen, kann das ein Warnzeichen sein. Oder es kommt im Job zu bösen Überraschungen. Wollen Sie das Risiko eingehen?

  • Unprofessioneller Bewerbungsprozess

    Der Auswahlprozess wirkt dilettantisch: Auf Antworten müssen Sie ewig warten; Termine werden verschoben; das Jobinterview wirkt unorganisiert… Prägen solche Pannen den Gesamteindruck, sollten Sie Schadensbegrenzung betreiben und das Jobangebot absagen und die Bewerbung zurückziehen.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl – das täuscht selten! Wenn sich ein Job nicht richtig anfühlt, können Sie ein Angebot jederzeit ablehnen. Auch ohne Begründung. Zur Not können Sie immer persönliche Gründen vorschieben, Motto: „Leider muss ich Ihr Stellenangebot ablehnen, weil sich meine persönlichen Umstände geändert haben.“

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Jobangebot ablehnen: 3 professionelle Optionen

Egal, ob Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen ablehnen: Bleiben Sie bei der Absage stets höflich und professionell. Sie wissen nie, ob Sie künftig mit dem Unternehmen nochmal zu tun haben. Ein schlechter Eindruck kann sich in der Branche herumsprechen und Ihrem Ruf nachhaltig schaden.

Für die Jobabsage bleiben Ihnen drei professionelle Wege: E-Mail, Telefon und ein schriftlicher Brief. Alle drei Absage-Optionen erklären wir hier im Detail:

1. Absage per Telefon

Die telefonische Absage ist etwas für Selbstbewusste. Die Steigerung davon ist nur noch die persönliche Absage vor Ort. Der Vorteil: Es geht schnell und direkt. Nachteil: Nicht jeder möchte die Reaktion darauf erleben. Die telefonische Absage kostet daher einige Überwindung, ist aber der schnellste und fairste Weg. Der Arbeitgeber kann danach direkt anderen Kandidaten eine Jobchance geben.

Falls Sie telefonisch das Jobangebot ablehnen, sollten Sie alle wichtigen Informationen zur Stelle (Jobbezeichnung, Referenznummer) parat haben und sich im Vorfeld eine knappe Begründung überlegen. Die müssen Sie nicht nennen – sie macht es Personalern aber leichter, Verständnis zu zeigen. Ansonsten gilt: Keine langen Rechtfertigungen! Sagen Sie kurz und knapp ab.

Beispiel und Muster

Hallo Frau ____. Mein Name ist ____ – ich rufe wegen des Jobangebots für die Stelle als ____ an. Vielen Dank für Ihr Angebot, leider muss ich trotzdem absagen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, doch kann ich aufgrund persönlicher Umstände die Stelle nicht mehr antreten. Ich bedanke mich dennoch herzlich und bitte die Umstände zu entschuldigen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Mitarbeitersuche.

2. Absage per E-Mail

Die häufigste Form, wie Sie ein Stellenangebot absagen können. Erst recht, wenn Sie den richtigen Ansprechpartner nicht kennen oder erreichen. In diesem Fall sollte die Jobabsage per Mail folgende Elemente enthalten:

  • Betreff
    Nennen Sie in der Betreffzeile kurz das Thema („Jobabsage“), die Stellenbezeichnung und ggf. die Referenznummer.
  • Anrede
    Ideal ist die persönliche Anrede mit Namen. Ist der unbekannt geht auch „Sehr geehrte Damen und Herren“.
  • Dank
    Bedanken Sie sich zunächst für das Jobangebot. Es ist ja auch eine Art Kompliment: Sie waren der Top-Kandidat!
  • Absage (Begründung optional)
    Nun folgt die eigentliche Absage – kurz, höflich und dem Ausdruck des Bedauerns („Leider…“). Die Begründung dazu ist optional. „Persönliche Gründe“ sind immer richtig.
  • Wünsche
    Bitten Sie um Verständnis und entschuldigen Sie sich, für die gemachten Umstände. Und wünschen Sie dem Unternehmen noch Erfolg für die Zukunft und Kandidatensuche.
  • Abschiedsformel
    Eine klassische Abschiedsformel („Mit freundlichen Grüßen“) ist ein Muss, um Respekt und Höflichkeit zu beweisen.

Beispiel und Muster

Betreff: Jobabsage / Ihre Stelle als ____ / Ref-Nr. ____

Sehr geehrte Frau ____,

zunächst möchte ich mich ganz herzlich für Ihr Jobangebot bedanken. Ich habe mich sehr darüber gefreut und danke auch für den Ihre Professionalität im Bewerbungsprozess.

Leider muss ich Ihnen heute mitteilen, dass ich das Jobangebot ablehnen werde. Persönliche Gründe und ____ haben mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich bitte dennoch um Verständnis und bitte die gemachten Umstände zu entschuldigen.

Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen, dass Sie zeitnah einen passenden Mitarbeiter finden und einstellen können.

Mit freundlichen Grüßen
VOR- und NACHNAME

PS: Ich bitte Sie noch meine Bewerberdaten aus Ihrer Bewerberdatenbank zu löschen. Vielen Dank.

3. Absage per Brief

Die postalische Absage per Brief ist heute eine seltene Ausnahme und kaum noch üblich. Einige mittelständische Traditionsunternehmen bevorzugen allerdings noch Bewerbungsunterlagen per Post. In dem Fall können Sie dieselbe Form wählen, wenn Sie das Jobangebot ablehnen. Hierbei orientieren Sie sich bitte ebenso am Muster für die E-Mail-Absage oben.

Ein professioneller und seriöser Absagebrief enthält zusätzlich:

  • Einen Briefkopf mit Ihren Kontaktdaten
  • Die Anschrift des Unternehmens (inkl. Ansprechpartner)
  • Ort und Datum (rechtsbündig)
  • Ihre Unterschrift am Ende des Briefs

Sonderfall: Jobangebot vom Arbeitsamt ablehnen

Falls Ihnen das Jobcenter beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit eine offene Stelle zuweist, auf die Sie sich bewerben sollen, können Sie auch das ablehnen. Zumindest müssen Sie nicht jeden Vermittlungsvorschlag annehmen – nur wenn dieser auch „zumutbar“ ist. Bedeutet: Sie müssen laut Arbeitsamt dazu „körperlich, geistig und seelisch“ in der Lage sein, die Arbeit auszuführen. Wer diesem Dilemma vorbeugen will, sollte besser selbst auf Jobsuche gehen.


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Job höflich ablehnen: 5 Regeln

Egal, für welche Absageform Sie sich entscheiden und welche Gründe Sie für die Ablehnung nennen: Suchen Sie bitte keine Ausreden und kommen Sie auf den Punkt. Lange Elogen verraten immer ein schlechtes Gewissen. Beachten Sie überdies folgende Höflichkeits-Regeln:

  • Zeitnah absagen
    Damit geben Sie anderen Kandidaten die Chance auf eine schnelle Zusage. Je länger Sie mit der Absage warten, desto länger bleiben Mitbewerber im Ungewissen. Außerdem wollen die meisten Arbeitgeber freie Stellen möglichst schnell besetzen. Es ist also nur fair, wenn Sie den Job zeitnah ablehnen.
  • Wertschätzung beweisen
    Um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen, sollten Sie sich immer bedanken. Schreiben Sie kurz, was Sie am Unternehmen schätzen und zeigen Sie, dass Ihnen die Ablehnung nicht leicht fällt.
  • Kurz fassen
    Für die Jobabsagen benötigen Sie nicht viele Worte. Die obigen Muster, Formulierungen und Vorlagen reichen völlig. Je nachdem, ob Sie sich für ein Telefonat oder eine E-Mail entscheiden, reichen wenige Zeilen oder Minuten aus.
  • Gründe verschweigen
    Nicht jeden Grund für die Absage sollten Sie nennen. Ein mieses Arbeitsklima oder deutlich besseres Jobangebot sind wenig schmeichelhaft. In dem Fall nennen Sie – wenn überhaupt – besser nur „persönliche Gründe“ als Absagegrund. Sie wollen niemanden vor den Kopf stoßen – nur absagen.
  • Kontakt vernetzen
    Der Tipp ist optional. Manche Arbeitgeber reagieren beleidigt auf eine Jobabsage, andere interessieren sich weiterhin für Sie und bieten an in Kontakt zu bleiben. In dem Fall kann es Vorteile haben, sich über Linkedin zu vernetzen. Man begegnet sich immer zweimal im Leben!

Das Schlechteste, was Sie tun können, ist: sich gar nicht melden. Sogenanntes „Ghosting“ – ob nun auf Seiten der Bewerber oder Arbeitgeber ist grob unhöflich und unfair dazu.

Job ablehnen: Risiken und Chancen für Bewerber

Es ist Ihr gutes Recht, ein Jobangebot abzulehnen oder sich für ein anderes Angebot zu entscheiden. Niemand kann Sie dazu zwingen, einen Job anzutreten, den Sie nicht mehr wollen! Allerdings hat die Art und Weise, wie Sie die Absage formulieren, großen Einfluss darauf, wie professionell Sie wahrgenommen werden und in Erinnerung bleiben.

Eine frech-flapsige Ablehnung wird den Arbeitgeber sicher verärgern und Ihrer Reputation schaden – schlimmstenfalls künftige Bewerbungschancen senken. Können Sie den Job dagegen höflich und diplomatisch ablehnen, eröffnen sich dadurch neue Chancen.

Jobabsage zur Reflexion nutzen

Bevor Sie ein Jobangebot ablehnen stellen Sie sich bitte immer folgende Fragen:

  • Warum finde ich das andere Angebot attraktiver?
  • Welche Faktoren beeinflussen meine Wahl?
  • Was fehlt mir bei dem Job, den ich ablehnen will?
  • Liegt es am Unternehmen oder an der Position?

Indem Sie diese Fragen vorab klären, schaffen Sie die Grundlage für eine überzeugende und positive Ablehnung. Überdies finden Sie dabei gleich eine höfliche Erklärung. Rechtfertigen müssen Sie sich für Ihre Entscheidung aber nie!

Lesen Sie auch:Vorstellungsgespräch absagen – aber richtig

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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