Was ist ein Ausbildungszeugnis?
Das Ausbildungszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung, die Auszubildende am Ende der Ausbildung von ausbildenden Unternehmen bekommen. Das Zeugnis bestätigt, dass Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und beschreibt den Ausbildungsberuf sowie die erworbenen Fähigkeiten – teils auch das Verhalten und besondere Leistungen.
Das Ausbildungszeugnis muss immer folgende Angaben enthalten:
- Art der Ausbildung
- Dauer der Ausbildung
- Ziel der Ausbildung
- Kenntnisse des Auszubildenden
- Erlernte Fertigkeiten des Auszubildenden
Anspruch: Ist das Arbeitszeugnis Pflicht?
Nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis (auch: Arbeitszeugnis). Das gilt auch dann, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde.
Das Ausbildungszeugnis muss immer schriftlich, in gedruckter Form auf Firmenpapier und mit eigenhändiger Unterschrift ausgestellt werden. Ein Zeugnis in elektronischer Form (per Mail, SMS, Whatsapp, Fax) ist unzulässig.
Ausbildungszeugnis Arten
Beim Ausbildungszeugnis gibt es zwei verschiedene Arten:
-
Einfaches Ausbildungszeugnis
Das einfache Ausbildungszeugnis ist selten länger als eine DIN A4 Seite und dient nur als Nachweis der Ausbildung bzw. der erworbenen Fachkenntnisse. Es enthält keinerlei Bewertung oder Noten zu Leistungen oder Sozialverhalten.
-
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis ist umfangreicher und enthält neben der faktischen Bescheinigung ebenso Beurteilungen zu Leistungen und Sozialverhalten. Bei Personalern hat dieses Zeugnis einen hohen Stellenwert. Sie müssen diese Form jedoch explizit beim Ausbilder anfordern, sonst bekommen Sie nur das einfache Zeugnis.
Muss ich das Ausbildungszeugnis beantragen?
Der Ausbildungsbetrieb hat die gesetzliche Pflicht, Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung ein einfaches Ausbildungszeugnis auszustellen. Der Anspruch darauf entsteht automatisch, das bedeutet aber nicht, dass Azubis das Zeugnis immer sofort erhalten.
Falls Sie nach der Ausbildung Ihr Ausbildungszeugnis nicht innerhalb von 2-3 Wochen erhalten, sollten Sie Ihren Anspruch unbedingt geltend machen und das Ausbildungszeugnis schriftlich anfordern (E-Mail reicht). Der Anspruch verfällt sonst schon nach 6 Wochen!
Ausbildungszeugnis anfordern: Wie?
Wir empfehlen, immer explizit ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis anzufordern. Das hat bei der Bewerbung später immer den höheren Stellenwert.
Wenn Sie das Ausbildungszeugnis anfordern, reicht bereits ein einfacher Zweizeiler per E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses für meine Ausbildung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ.
Mit freundlichen Grüßen
Signatur
Wenn Sie aufgrund von Bewerbungen unter Zeitdruck stehen, können Sie dem Ausbilder zusätzlich eine Frist setzen. Beispiel: „Da ich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Zeugnis erhalten habe, es jedoch für meine Bewerbung benötige, bitte ich Sie, mir bis spätestens zum TT.MM.JJJJ ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Nach Verstreichen der Frist werde ich meinen berechtigten Anspruch gerichtlich durchsetzen und etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen.“
Kann ich das Ausbildungszeugnis nachträglich anfordern?
Weil der Ausbildungszeugnis Anspruch nach 6 Wochen verfällt, können Sie das Zeugnis nur nachträglich anfordern, wenn der Ausbildungsbetrieb mitspielt und bereit ist, Ihnen noch ein Zeugnis auszustellen.
Ausbildungszeugnis Muster – Note „sehr gut“
Wie ein „sehr gutes“ Ausbildungszeugnis für eine Kauffrau für Büromanagement aussehen könnte, zeigt folgendes Muster.
Die Muster und Beispiel können Sie zudem gleich hier im Browser online editieren und umschreiben. Dazu einfach auf den Kasten klicken.
Ausbildungszeugnis
Frau Muster, geboren am TT.MM.JJJJ, ist vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in unserem Betrieb zur Kauffrau für Büromanagement ausgebildet worden. Die Baustoffe GmbH ist ein mittelständischer Betrieb in der Baubranche und beschäftigt 50 Angestellte.
Zu Frau Musters Aufgaben gehörten folgende Tätigkeiten:
- Geschäftskorrespondenz
- Überwachung von Zahlungs- und Lieferterminen
- Entgegennehmen und Bearbeiten von Aufträgen
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben
- Angebote unterbreiten und einholen
- Kontrolle und Erstellen von Rechnungen
Frau Muster zeichnet sich durch außergewöhnliche Zuverlässigkeit, größte Sorgfalt und Effizienz aus. Ihre rasche Auffassungsgabe und ihre Sicherheit bei methodischen Fragen führten bei aufkommenden Problemen schnell zu praktikablen Lösungen.
Während ihrer Ausbildung in unserem Betrieb hat Frau Muster sich kontinuierlich mit großem Erfolg eingesetzt und das Erlernte hervorragend umgesetzt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Frau Muster verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, mit ihr eine exzellente Fachkraft und geschätzte Kollegin zu verlieren und danken ihr für die stets vorbildliche Mitarbeit in unserem Betrieb. Wir wünschen ihr für ihre persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Ort, Datum
Unterschrift
Ausbildungszeugnis Noten
Grundsätzlich muss ein Ausbildungszeugnis nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Im qualifizierten Ausbildungszeugnis gibt es trotzdem Noten – ähnlich wie in der Schule. Diese verstecken sich jedoch wegen §109 GewO in den Zeugniscodes und mehrdeutigen Formulierungen der Zeugnissprache.
Der klassische Notencode im Zeugnis funktioniert nach dieser Formel: „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…“
- Note 1: …stets zur vollsten Zufriedenheit.
- Note 2: …zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
- Note 3: …zur vollen Zufriedenheit.
- Note 4: …zur Zufriedenheit.
- Note 5: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
- Note 6: …Er/Sie hat sich bemüht.
Achten Sie vor allem auf die Adverbien und Umschreibungen zu Verhalten oder Leistungen:
-
Indizien für gute Noten
Formulierungen mit: immer, jederzeit, sehr, stets, exzellent, hervorragend, hoch, überdurchschnittlich, voll.
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Indizien für schlechte Noten
Formulierungen mit: im Großen und Ganzen, in der Regel, häufig, zumeist, bemüht.
Beispiele für Formulierungen im Ausbildungszeugnis
- „Er/Sie erledigte die Aufgaben stets selbstständig und mit äusserster Sorgfalt.“
- „Er/Sie erzielte herausragende Ergebnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement.“
- „Wir waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“
- „Er/Sie war im höchsten Maße zuverlässig.“
- „Der Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen war stets tadellos, freundlich und korrekt.“
- „Er/Sie erledigte die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.“
- „Er/Sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.“
- „Er/Sie erzielte beste Arbeitsergebnisse und zeigte hohes Engagement.“
- „Er/Sie zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität und Initiative.“
- „Das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.“
- „Er/Sie erledigte die zugeteilte Arbeiten systematisch und zufriedenstellend.“
- „Er/Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig.“
- „Er/Sie war bei der Arbeit sorgfältig und genau.“
- „Er/Sie zeigte Engagement und Initiative.“
- „Er/Sie verfügt über solide Fachkenntnisse.“
- „Er/Sie konnte die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigen.“
- „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen.“
- „Er/Sie zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben.“
- „Seine/Ihre Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.“
- „Sein/Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.“
- „Er/Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
- „Er/Sie hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.“
- „Er/Sie zeigte er sich den Belastungen gewachsen.“
- „Er/Sie entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.“
- „Er/Sie war in der Regel erfolgreich.“
Sehr gut – Note 1
Gut – Note 2
Befriedigend – Note 3
Ausreichend – Note 4
Mangelhaft – Note 5
Ausbildungszeugnis Formulierungen: 200 Codes entschlüsselt
Sie wollen wissen, was wirklich in Ihrem Zeugnis steht? Die wichtigsten (negativen) Botschaften und Geheimcodes im Ausbidlungszeugnis – und was sie wirklich bedeuten. Den Code-Knacker hier kostenlos herunterladen:
Ausbildungszeugnis Aufbau und Inhalt
Generell folgt der Ausbildungszeugnis Aufbau einem einheitlichen Schema – in dieser Reihenfolge von oben nach unten:
- Überschrift
„Ausbildungszeugnis“ - Einleitung
Name des Azubis, Ausbildungsberuf, Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses, Name des Ausbildungsbetriebs - Tätigkeitsbeschreibung
Stationen und Inhalte der Ausbildung - Leistungsbewertung
Leistungsbereitschaft, Engagement, Auffassungsgabe, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Fachkenntnisse und Erfolge - Verhalten
Kooperationsbereitschaft gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern - Prüfungsvermerk
Eine fehlende Aussage zur Prüfungsleistung kann das Nichtbestehen signalisieren! - Schlussformulierung
Dank für die gute Zusammenarbeit und gute Zukunftswünsche für den Auszubildenden - Datum, Unterschrift
Meist durch den Ausbilder, Geschäftsführer oder Inhaber (teils mit Firmenstempel)
Ausbildungszeugnis Inhalt
Sinn und Zweck des Ausbildungszeugnisses ist, die Tätigkeiten und erworbenen Fachkenntnisse des Auszubildenden übersichtlich wiederzugeben, sodass sich ein zukünftiger Arbeitgeber ein Bild vom Azubi und dessen Qualifikationen machen kann.
Hierfür reichen in der Regel auch stichpunktartige Aufzählungen verschiedener Tätigkeiten. Beispiel:
„Zu den Aufgaben von Frau Muster gehörten folgende Tätigkeiten:
– Bearbeitung von Urlaubsanträgen
– Reisebuchungen
– Erstellen Mitarbeiterumfragen
– Mitwirkung beim Geschäftsbericht
– Vorbereitende Buchhaltung“
Was darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen?
- Gehalt und Benefits
- Einmaliges Fehlverhalten
- Krankheiten und Fehltage
- Drogen- und Alkoholprobleme
- Abmahnungen und Kündigungsgründe
- Elternzeit
- Mitgliedschaften in Betriebsrat oder Gewerkschaft
- Straftaten (Ausnahme: Diese stehen im Zusammenhang mit der Ausbildung)
- Infos zu sexueller Orientierung, Religion oder Parteizugehörigkeit
- Außerbetriebliches Verhalten (Privatsache!)
Schlechtes Ausbildungszeugnis: Was tun?
Das Ausbildungszeugnis muss mindestens der Note 3 – „befriedigend“ – entsprechen. Fällt es schlechter aus, liegt die Beweispflicht beim Ausbilder bzw. Ausbildungsbetrieb. Wer jedoch ein besseres Ausbildungszeugnis haben möchte, muss das laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Zweifelsfall selbst belegen.
Ein schlechtes Ausbildungszeugnis müssen Sie dennoch nicht einfach hinnehmen und akzeptieren. So können Sie darauf reagieren:
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Direkte Ansprache
Suchen Sie bitte immer zuerst das Gespräch mit dem Ausbilder. Vielleicht steckt hinter den schlechten Noten keine böse Absicht, sondern Unwissenheit und ein Versehen. Bitten Sie zunächst einfach nur um Korrektur.
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Schriftlicher Widerspruch
Lässt die Überarbeitung auf sich warten oder zeigt sich der Ausbildungsbetrieb uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie exakt die Passagen im Ausbildungszeugnis auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor.
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Gerichtliche Klage
Bleibt auch der Schritt erfolglos, bleibt Ihnen nur noch das Arbeitsgericht. 3 Wochen nach Erhalt des Ausbildungszeugnisses haben Sie das Recht, eine sogenannte „Zeugnisberichtigungsklage“ einzureichen. Damit sollten Sie aber nicht zu lange warten! Der Anspruch auf Korrektur verfällt nach 15 Monaten.
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