Ausbildungszeugnis: Anspruch & Arten
Nach § 16 Berufsbildungsgesetz steht jedem Auszubildenden ein Arbeitszeugnis nach Beendigung der Ausbildung zu. Das gilt auch dann, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde. Das Ausbildungszeugnis muss zudem immer schriftlich, in gedruckter Form, auf Firmenpapier und mit eigenhändiger Unterschrift ausgestellt werden.
Ein Zeugnis in elektronischer Form (Mail, SMS, Whatsapp, Fax) ist unzulässig. Wie beim Arbeitszeugnis gibt es auch beim Ausbildungszeugnis zwei verschiedene Arten. Unterschieden wird hierbei zwischen…
Einfaches Ausbildungszeugnis
Das einfache Ausbildungszeugnis dient in erster Linie dem Nachweis über die Ausbildung. Es umfasst selten mehr als eine DIN A4 Seite und enthält im Wesentlichen die Dauer der Ausbildung, den Ausbildungsbetrieb, das Berufsbild und die erworbenen Kenntnisse. Teilweise werden dort auch die Abteilungen genannt, die der oder die Auszubildende durchlaufen hat sowie die damit verbundenen Tätigkeiten.
Wesentliches Merkmal des einfachen Ausbildungszeugnisses ist, dass es keinerlei Bewertungen der Leistungen oder des Sozialverhaltens enthält. Es besteht aus rein sachlichen Daten und Fakten. Beurteilungen sind dem „qualifizierten Ausbildungszeugnis“ vorbehalten.
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Im qualifizierten Ausbildungszeugnis hingegen werden Ihre Fachkenntnisse bewertet. Das qualifizierte Ausbildungszeugnis ist entsprechend umfangreicher und kann auch schon mal zwei DIN A4 Seiten einnehmen. Darin finden sich – neben allen Fakten aus dem einfachen Ausbildungszeugnis – vor allem Beurteilungen zu den Leistungen und dem Sozialverhalten des Auszubildenden.
Es dokumentiert das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ebenso wie es besondere persönliche Eigenschaften und Soft Skills bewertet. Damit erreicht das qualifizierte Ausbildungszeugnis deutlich mehr Tiefe als das einfache Ausbildungszeugnis. Personaler geben ihm einen hohen Stellenwert, weil der Bewerber sich darin nicht selber einschätzt, sondern von einem früheren Arbeitgeber beurteilt wird.
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis Muster: Beispiel sehr gut
Wie ein „sehr gutes“ Ausbildungszeugnis für eine Kauffrau für Büromanagement aussehen könnte, zeigt folgendes Beispiel. Das Beispiel können Sie nicht nur als Vorlage und Muster nehmen und kopieren, sondern gleich hier im Browser online editieren und umschreiben, wenn Sie möchten. Klicken Sie dazu einfach irgendwo in den Kasten und überschreiben Sie den Zeugnistext nach Ihren individuellen Bedürfnissen, bevor Sie ihn kopieren und ausdrucken::
Ausbildungszeugnis
Frau Muster, geboren am TT.MM.JJJJ, ist vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in unserem Betrieb zur Kauffrau für Büromanagement ausgebildet worden. Die Baustoffe GmbH ist ein mittelständischer Betrieb in der Baubranche und beschäftigt 50 Angestellte.
Zu Frau Musters Aufgaben gehörten folgende Tätigkeiten:
- Geschäftskorrespondenz
- Überwachung von Zahlungs- und Lieferterminen
- Entgegennehmen und Bearbeiten von Aufträgen
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben
- Angebote unterbreiten und einholen
- Kontrolle und Erstellen von Rechnungen
Frau Muster zeichnet sich durch außergewöhnliche Zuverlässigkeit, größte Sorgfalt und Effizienz aus. Ihre rasche Auffassungsgabe und ihre Sicherheit bei methodischen Fragen führten bei aufkommenden Problemen schnell zu praktikablen Lösungen.
Während ihrer Ausbildung in unserem Betrieb hat Frau Muster sich kontinuierlich mit großem Erfolg eingesetzt und das Erlernte hervorragend umgesetzt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Frau Muster verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, mit ihr eine exzellente Fachkraft und geschätzte Kollegin zu verlieren und danken ihr für die stets vorbildliche Mitarbeit in unserem Betrieb. Wir wünschen ihr für ihre persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Ort, Datum – UNTERSCHRIFT
Ausbildungszeugnis Aufbau
Der Aufbau eines „qualifizierten“ Ausbildungszeugnisses gestaltet sich folgendermaßen:
- Überschrift
„Ausbildungszeugnis“ - Einleitung
Anrede und Name des Azubis, Ausbildungsberuf, Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses, Name des Ausbildungsbetriebs - Tätigkeitsbeschreibung
Stationen und Inhalte der Ausbildung - Leistungsbewertung
Leistungsbereitschaft, Engagement, Auffassungsgabe, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Fachkenntnisse und Erfolge - Verhalten
Kooperationsbereitschaft gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern - Prüfungsvermerk
Eine fehlende Aussage zur Prüfungsleistung kann das Nichtbestehen signalisieren. - Beendigungsgrund
Vor allem relevant bei betriebsseitiger Kündigung, sonst nur auf Wunsch des Auszubildenden - Schlussformulierung
Dank für die gute Zusammenarbeit und gute Zukunftswünsche für den Auszubildenden - Datum, Unterschrift
Meist durch den Ausbilder und/oder Geschäftsführer oder Inhaber (teils mit Firmenstempel)
Ausbildungszeugnis Inhalt
Sinn und Zweck eines Ausbildungszeugnisses ist es, die Tätigkeiten und erworbenen Fachkenntnisse des Auszubildenden übersichtlich wiederzugeben, sodass sich ein zukünftiger Arbeitgeber ein Bild vom Auszubildenden und dessen Qualifikationen machen kann. Wie das Zeugnis allerdings im Einzelnen formuliert wird, also welche Punkte wie gewichtet werden, ist dem Ausbildungsbetrieb überlassen.
Der Auszubildende hat zwar nach § 109 der Gewerbeordnung ein Anrecht auf ein „wahr“ und „wohlwollend“ formuliertes Ausbildungszeugnis. Er kann aber keine bestimmten Formulierungen beanspruchen. In der Hauptsache muss es lediglich die oben genannten, wesentlichen Bestandteile enthalten, die für die Gesamtbeurteilung wichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel stichpunktartige Aufzählungen verschiedener Tätigkeiten:
Zu den Aufgaben von Frau Muster gehörten folgende Tätigkeiten:
– Bearbeitung von Urlaubsanträgen
– Reisebuchungen
– Erstellen Mitarbeiterumfragen
– Mitwirkung beim Geschäftsbericht
– Vorbereitende Buchhaltung
Oder die schon angesprochene Beurteilung der Leistungen:
Frau Muster erfüllte sämtliche Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie arbeitete sich innerhalb kürzester Zeit in ihre Arbeitsbereiche ein. Ihre Arbeit zeichnete sich durch große Selbständigkeit und Eigeninitiative aus. Hervorzuheben ist hier auch ihr geschickter Umgang mit MS Office Programmen sowie die Bearbeitung der Bürokorrespondenz.
Frau Muster ist während ihrer Ausbildung stets sehr motiviert, belastbar und engagiert gewesen. Sie zeigte eine schnelle Auffassungsgabe und eignete sich die notwendigen Kenntnisse mühelos an. Nebendem überzeugte sie durch ihr hohes Maß an Kreativität und Vernetzung und brachte sich aktiv in das Redaktionsgeschehen ein. Die Vorgesetzten und das gesamte Team schätzen Frau Musters Zuverlässigkeit, ihr freundliches Wesen und ihre Teamfähigkeit.
Das darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen
- Einmaliges Fehlverhalten
- Krankheiten
- Außerbetriebliches Verhalten (Privatsache!)
- Tätigkeit in einer Interessenvertretung
- Straftaten (es sei denn diese stehen im Zusammenhang mit der Ausbildung)
- Drogen– und Alkoholprobleme
Ausbildungszeugnis Formulierungen & Zeugniscodes
Auch in diesem Fall ist der § 109 der Gewerbeordnung eindeutig: „Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“ Das ist zwar nett gemeint und soll Azubis helfen, sich später mit dem Ausbildungszeugnis bewerben zu können, ohne dass die Bewerbungschancen sinken. Tatsächlich aber haben sich dank dieser Vorschrift längst Formulierungen und Zeugniscodes etabliert, die zwar positiv klingen, aber das genaue Gegenteil bedeuten.
Sind zum Beispiel viele Selbstverständlichkeiten wie „Pünktlichkeit“ erwähnt, ist das meist eine versteckte Botschaft dafür, dass der oder die Auszubildende leider sonst nichts vorzuweisen hatte. Ebenso wie formuliert wird – aktiv oder passiv – enthält zwischen den Zeilen eine versteckte Botschaft: Sätze wie „Er/Sie wurde eingesetzt“, „war beschäftigt als“, „erledigte übertragenen die Aufgaben“, sollen andeuten, dass dieser Azubi eher wenig Engagement zeigte.
Formulierungen im Ausbildungszeugnis prüfen
Gehen Sie Ihr Ausbildungszeugnis daher bitte stets Punkt für Punkt durch und prüfen Sie sorgfältig, ob es negative Subbotschaften enthält. Machen Sie sich ruhig auf einer Kopie davon Notizen, welche Formulierungen Ihnen unklar erscheinen oder auf Sie unvorteilhaft wirken. Um Ihre Wahrnehmung zu schärfen, wo sich Geheimcodes und negative Bewertungen in den Arbeits- oder Verhaltensweisen verstecken könnten, haben wir hier noch einige Beispiele und Formulierungen aus Ausbildungszeugnissen samt deren Übersetzung im Klartext:
Leistungsbeurteilung
- „Er war bei Kunden schnell beliebt.“
= Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse. - „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“
= Der Mitarbeiter war eine Null. - „Sie machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben.“
= Aber frag nicht, wie chaotisch das war! - „Sie setzte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein.“
= Sie ist leider komplett unfähig. - „Durch ihre Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.“
= Mehr als Pünktlichkeit war da aber leider nicht. - „Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“
= Sie war faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab. - „Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“
= Nur gearbeitet hat er nicht. - „Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.“
= Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität. - „Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“
= Sie machte nur, was man ihr sagt und zeigte keinerlei Initiative. - „Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.“
= Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft. - „Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“
= Mangelhaftes Fachwissen glich er mit einer großen Klappe aus. - „Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.“
= Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf. - „Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.“
= Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich engagiert.
Verhaltensbeurteilung
- „Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.“
= Der Typ ist arroganter als eine Diva. - „Sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.“
= Sie flirtete mehr als sie arbeitete. - „Mit seinen Vorgesetzten kam er gut zurecht.
= Er ist ein Mitläufer und passt sich überall an. - „Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
= Er trank gerne mal einen Schnaps während der Arbeit. - „Er war tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten.“
= Er kann keinerlei Kritik vertragen. - „Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.“
= Sie ist frech und hat keinerlei Manieren. - „Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“
= Sie war eine imperninente Wichtigtuerin. - „Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis.
= Sie ist homosexuell, beziehungsweise lesbisch. - „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.“
= Er hatte Probleme mit seinem Chef (weil der erst nach den Kollegen erwähnt wird). - „Er war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege.“
= Keiner konnte ihn leiden.
Schlussformel
- „Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.“
= Er/Sie hinterlässt keine Lücke. - „Er/Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen.“
= Er/Sie kam damit einer Kündigung zuvor. - „Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.“
= Achtung, der kränkelt! - „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Erfolg.“
= Erfolg hatte er hier nämlich gar keinen. - „Wir wünschen Ihm/Ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.“
= Erfolg hatte er/sie hier hier keinen.
Arbeitszeugnis Formulierungen: 200 Codes entschlüsselt
Die wichtigsten negativen Botschaften und Geheimcodes im Arbeitszeugnis – und was sie wirklich bedeuten. Hier kostenlos herunterladen:
Ausbildungszeugnis: Beispiele für Noten
Im Ausbildungszeugnis finden sich ebenso klassische Schulnoten – nur versteckt. Da im Gegensatz zum Schulzeugnis natürlich keine exakten Noten vergeben werden, muss die Bewertung der Leistung durch Adverbien („immer“, „jederzeit“, „sehr“, „stets“) und Adjektive („exzellent“, „groß“, „hervorragend“, „hoch“, „überdurchschnittlich“, „voll“) chiffriert werden. Fehlen diese Adverbien und Adjektive oder werden sie durch vage Formulierungen ersetzt, ist das ein Hinweis für eine Abwertung.
Beispielsweise bei Formulierungen mit: „im Großen und Ganzen“, „in der Regel“, „häufig“, „zumeist“. Ihre Alarmglocken sollten bimmeln, wenn Sie irgendwo das Wort „bemüht“ lesen. Das bedeutet nie etwas Gutes, sondern eben, dass sich da jemand nur „bemüht“, aber nichts erreicht hat. Um das Zeugnisdeutsch an dieser Stelle zu entschlüsseln verständlicher zu machen, sollten Sie sich den klassischen Notencode im Zeugnisdeutsch bewusst machen. Er funktioniert nach dieser Formel:
Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…
- Note 1: …stets zur vollsten Zufriedenheit.
- Note 2: …zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
- Note 3: …zur vollen Zufriedenheit.
- Note 4: …zur Zufriedenheit.
- Note 5: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
- Note 6: …Er/Sie hat sich bemüht.
Daneben gibt weitere Formulierungen, die sich teilweise nur in Nuancen unterscheiden. Um Sie mit diesen Details vertrauter zu machen und Ihnen Anhaltspunkte zu liefern, mit denen Sie Ihr Ausbildungszeugnis besser decodieren und beurteilen können, haben wir im Folgenden eine Liste zusammengestellt, die häufige Formulierungen und Sätze in Ausbildungszeugnissen den entsprechenden Noten zuordnet:
Ausbildungszeugnis Note: Sehr gut
- „Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit.“
- „Er/Sie erzielte herausragende Arbeitsergebnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement.“
- „Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.“
- „Er/Sie verstand es, in allerbester Weise die Kollegen zu überzeugen und zu motivieren.“
- „Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets zuvorkommend, freundlich und korrekt.“
- „Er/Sie war im höchsten Maße zuverlässig.“
- „Er/Sie verfügt über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse.“
- „Wir waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“
- „Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.“
- „Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern.“
Ausbildungszeugnis Note: Gut
- „Er/Sie erledigte die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.“
- „Er/Sie arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft.“
- „Er/Sie erzielte beste Arbeitsergebnisse und zeigte hohes Engagement.“
- „Er/Sie zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität und Initiative.“
- „Sein/Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.“
- „Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.“
Ausbildungszeugnis Note:Befriedigend
- „Er/Sie erledigte die zugeteilte Arbeiten systematisch und zufriedenstellend.“
- „Er/Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig.“
- „Er/Sie war bei der Arbeit sorgfältig und genau.“
- „Er/Sie zeigte Engagement und Initiative.“
- „Er/Sie verfügt über solide Fachkenntnisse.“
- „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.“
- „Er/Sie erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.“
- „Wir waren mit seinen/ihren Leistungen jederzeit zufrieden.“
Ausbildungszeugnis Note: Ausreichend
- „Er/Sie konnte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigen.“
- „Er/Sie hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“
- „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen.“
- „Er/Sie zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben.“
- „Seine/Ihre Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.“
- „Er/Sie hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
- „Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache.“
- „Sein/Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.“
- „Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.“
Ausbildungszeugnis Note: Mangelhaft
- „Er/Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
- „Er/Sie hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.“
- „Er/Sie war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.“
- „Er/Sie zeigte er sich den Belastungen gewachsen.“
- „Er/Sie erledigte die Arbeiten mit Fleiß und dem Willen, sie termingerecht zu beenden.“
- „Er/Sie hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
- „Er/Sie entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.“
- „Er/Sie hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.“
- „Er/Sie war in der Regel erfolgreich.“
- „Er/Sie zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz.“
- „Sein/Ihr Verhalten war ohne Tadel.“
- „Er/Sie hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht.“
- „Er/Sie verläßt uns in gegenseitigem Einvernehmen.“
Schlechtes Ausbildungszeugnis: Was tun?
Arbeitsgerichte haben unlängst entschieden, dass ein Arbeitszeugnis (das schließt das Ausbildungszeugnis mit ein) mindestens der Note „befriedigend“ entsprechen muss. Fällt es schlechter aus, liegt die Beweislast beim Ausbilder beziehungsweise Ausbildungsbetrieb, dass die Leistungen des Azubis unterdurchschnittlich waren. Wer jedoch ein Ausbildungszeugnis mindestens mit der Note „gut“ bekommen möchte, muss das wiederum selbst belegen können.
Ein schlechtes Ausbildungszeugnis müssen Sie aber keinesfalls akzeptieren. Sollten Sie Probleme haben, ein gutes Ausbildungszeugnis zu erhalten, gibt es folgende Optionen:
1. Direkte Ansprache
Suchen Sie bitte immer zuerst das Gespräch mit dem Ausbilder. Vielleicht steckt hinter dem schlechten Ausbildungszeugnis gar keine böse Absicht, sondern Unwissenheit und ein Versehen beim Formulieren. Bitten Sie ihn um Korrektur, dann ist das Problem schnell aus der Welt. Ist er jedoch anderer Meinung, können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Gespräch suchen
Auch das Gespräch mit dem Abteilungsleiter oder mit der Personalabteilung kann helfen. Beide können vielleicht vermittelnd eingreifen. - Einblick erhalten
Sie können Einblick in die eigene Personalakte verlangen. Eventuell finden sich hier Argumente für tatsächlich bessere Leistungen. - Beispiele dokumentieren
Hilfreich ist, wenn Sie sich vorab Beispiele aus dem Ausbildungsalltag überlegen und notieren, anhand derer Sie Ihre Einschätzung und (Selbst-)Beurteilung nachweisen können. - Unterstützung finden
Ebenfalls nützlich: Unterstützende Aussagen von ehemaligen Kollegen. - Form wahren
Bei allem (verständlichen) Ärger sollten Sie allerdings immer die Form wahren. Heißt: Bleiben Sie IMMER sachlich, freundlich, höflich, respektvoll. So kommen Sie in der Regel schneller zum Ziel.
2. Schriftlicher Widerspruch
Lässt die Überarbeitung auf sich warten oder zeigt sich der Ausbildungsbetrieb uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie exakt die Passagen im Ausbildungszeugnis auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor.
3. Gerichtliche Klage
Erfolgt trotz der schriftlichen Aufforderung keine Korrektur, bleibt als letzte Maßnahme immer noch das Arbeitsgericht. Drei Wochen nach Erhalt des Ausbildungszeugnisses haben Sie das Recht, eine sogenannte „Zeugnisberichtigungsklage“ einzureichen. Damit sollten Sie aber nicht zu lange warten: Der Anspruch auf Korrekturen verfällt nach fünf bis 15 Monaten.
Kein Ausbildungszeugnis trotz Ausbildungsende?
Im Normalfall erhalten Auszubildende von dem ausbildenden Betrieb nach Ende des Ausbildungsverhältnisses automatisch ein Ausbildungszeugnis. Das muss aber nicht so passieren – trotz Anspruch. Insbesondere für das qualifizierte Ausbildungszeugnis besteht eine sogenannte „Holschuld“. Bedeutet: Sie müssen es aktiv und möglichst frühzeitig beantragen. Sonst bekommen Sie womöglich nur ein einfaches Ausbildungszeugnis ausgestellt. Hierfür reicht allerdings schon ein knapper Zweizeiler per Mail, zum Beispiel:
Sehr geehrter Herr __________,
hiermit bitte ich höflich um Ausstellung eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses für meine Ausbildung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT des Auszubildenden
Sollten Sie – wider Erwarten – am Ende Ihrer Ausbildung kein Ausbildungszeugnis in den Händen halten, ist es sinnvoll, eine kurze Zeit von zwei bis drei Wochen zu warten, sofern Sie nicht dringend das Zeugnis benötigen. Manchmal fehlt lediglich eine Unterschrift, die das Versenden des Zeugnisses hinauszögert. Wenn Sie nach dieser Frist allerdings immer noch kein Ausbildungszeugnis bekommen haben, sollten Sie Ihren Anspruch geltend und Druck machen. Schicken Sie Ihrem ehemaligem Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Aufforderung mit einer 2-wöchigen Frist. Das Schreiben dazu kann zum Beispiel so aussehen:
Sehr geehrter Herr __________,
am TT.MM.JJJJ habe ich meine Ausbildung in Ihrem Betrieb beendet. Laut § 16 Berufsbildungsgesetz habe ich bei Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
Da ich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Zeugnis erhalten habe, es jedoch für eine erfolgreiche Bewerbung dringend benötige, bitte ich Sie, mir bis spätestens zum TT.MM.JJJJ ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Nach Verstreichen der Frist werde ich meinen berechtigten Anspruch gerichtlich durchsetzen und etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT des Auszubildenden
(Oder die Unterschrift der Eltern, sofern der Auszubildende noch nicht volljährig ist.)
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