Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht mir zu?

Arbeitnehmer haben ein Recht auf Urlaub und Erholung. Deshalb besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Dieser regelt z.B., dass Sie im Urlaub weiterhin Gehalt bekommen. Wir erklären, wie viele Urlaubstage Ihnen im Jahr gesetzlich zustehen und was Arbeitnehmer zum Urlaubsrecht wissen müssen. Dazu erhalten Sie Tipps wie Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch berechnen – auch bei Teilzeit oder Minijob…

Gesetzlicher Urlaubsanspruch Teilzeit Nach Alter Minijob Rechner Berechnung

Definition: Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch bezeichnet die gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten pro Jahr gewähren müssen. Grundlage hierfür ist das deutsche Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Laut § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr „Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub„. Dieses Recht auf bezahlten Urlaub gilt für:

  • Arbeiter & Angestellte
  • Teilzeitkräfte & Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
  • Auszubildende, Volontäre & Trainees

Sowie für arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Selbständige, freie Mitarbeiter), sofern diese von dem Unternehmen wirtschaftlich abhängig sind.

Ab wann gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch? (Wartezeit)

Den vollen Anspruch auf Urlaub haben Arbeitnehmer nicht sofort. Nach § 4 BUrlG besteht der volle gesetzliche Anspruch erst nach einer 6-monatigen Wartezeit – nicht zu verwechseln mit der Probezeit, die auch kürzer dauern kann!

Das heißt jedoch nicht, dass Sie vorher keinen Urlaub nehmen dürfen. Mit jedem Monat der Zusammenarbeit erwerben Arbeitnehmer ein Zwölftel Ihres Urlaubsanspruchs. Sie müssen also keine 6 Monate warten. Wer beispielsweise erst 4 Monate im Betrieb beschäftigt ist und Urlaub nehmen möchte, dem steht gemäß § 5 Absatz 1a BUrlG Teil­ur­laub in Höhe eines Zwölftels des Jahresurlaubs pro vollem Monat zu. Die Rechnung dazu: 20 : 12 = 1,66 Tage. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 4 Monaten erwerben Betroffene Anspruch auf 6,64 Tage Urlaub. Durch Aufrundung ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 7 Tagen.

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Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Die wichtigste Regelung ist die Anzahl der freien Urlaubstage pro Jahr. Laut § 3 BUrlG haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von bis zu 24 Tagen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (inklusive Samstag), siehe Übersicht:

Arbeitstage

Urlaubsanspruch

6-Tage-Woche 24 Werktage
5-Tage-Woche 20 Werktage
4-Tage-Woche 16 Werktage
3-Tage-Woche 12 Werktage

Ein einfacher Trick zur Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs: Multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage mit 4. Auf diese Weise lässt sich auch der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit berechnen.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch stellt jedoch nur den Mindestanspruch von Arbeitnehmern dar. Im Arbeitsvertrag oder einem gültigen Tarifvertrag können durchaus abweichende Regelungen und mehr Urlaubstage vereinbart werden. Viele Arbeitnehmer haben in Deutschland z.B. über 30 Tage Urlaub im Jahr.

Mehr Urlaub für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte haben sogar Anspruch auf mehr Urlaubstage. Wer eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 hat, erhält einen Zusatzurlaub von 5 weiteren Arbeitstagen. Damit erhöht sich für Schwerbehinderte nicht nur der gesetzliche Mindesturlaub, sondern auch die Zahl der Urlaubstage über den Arbeitsvertrag hinaus. Schwerbehinderte Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag 29 Urlaubstage vorsieht, erhalten damit de facto 34 Urlaubstage.

Urlaubsbescheinigung Urlaubsrecht Mindesturlaub Urlaubsanspruch

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Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Arbeitnehmer in Teilzeit können sich ebenfalls auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch berufen. Wie viele Tage Ihnen zustehen, hängt jedoch nicht von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden ab, sondern von den wöchentlichen Arbeitstagen! So kann ein Mitarbeiter in Teilzeit denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch haben wie ein Vollzeitangestellter.

Wer in Teilzeit eine 5-Tage-Woche hat – und zum Beispiel jeden Tag nur vormittags 4 Stunden arbeitet – hat somit den vollen Urlaubsanspruch auf 20 Tage. Selbst wenn Sie jeden Tag nur 2 Stunden arbeiten. Analog gilt bei einer 6-Tage-Woche in Teilzeit der Anspruch auf 24 Urlaubstage, wenn Sie jeden Tag zur Arbeit erscheinen.

Urlaubsanspruch berechnen

Sie können Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch in Teilzeit mit einer simplen Formel berechnen: 4 Wochen gesetzlicher Mindesturlaub multipliziert mit der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ergibt den gesetzlichen Urlaubsanspruch bei Teilzeit. Beispiele zur Berechnung:

  • Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche:
    4 Wo­chen × 4 Ar­beits­ta­ge = 16 Ur­laubs­ta­ge.
  • Urlaubsanspruch bei einer 3-Tage-Woche:
    4 Wo­chen × 3 Ar­beits­ta­ge = 12 Ur­laubs­ta­ge.

Urlaubsanspruch Berechnung bei unregelmäßiger Teilzeit

Etwas anders funktioniert die Berechnung, wenn ein Teilzeitbeschäftigter keine feste Anzahl von Arbeitstagen pro Woche hat. Das betrifft oft Servicekräfte in der Gastronomie. Hier wird mal an 2 Tagen, mal an 4 Tagen pro Woche gearbeitet. Grundlage der Berechnung ist dann der Jahresdurchschnitt. Die entsprechende Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs lautet hier: Vereinbarte Urlaubstage in Vollzeit geteilt durch die Jahreswerktage des Unternehmens, multipliziert mit der Anzahl Ihrer Arbeitstage im Jahr, ergibt den Urlaubsanspruch.

Besondere Teilzeitregelung bei mehr Urlaub

Gibt ein Arbeitgeber seinen Vollzeitmitarbeitern mehr freie Tage als den gesetzlichen Urlaubsanspruch, profitieren davon auch die Teilzeitkräfte. Diese dürfen nicht schlechter gestellt werden. Beispiel: Laut Arbeitsvertrag bekommen alle Vollzeitkräfte bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage bezahlten Urlaub – das entspricht 6 Wochen. Diese Rechte müssen dann auch für Mitarbeiter in Teilzeit gelten.

Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat in dem Fall einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen, bei einer 4-Tage-Woche erhöht dieser sich auf 24 Tage. Falls sich bei der Berechnung Bruchteile der Urlaubstage ergeben, werden diese stets auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet, wenn die Bruchteile mindestens 0,5 ergeben.

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer gleich gestellt. Aber es gibt Ausnahmen: So greift zum Beispiel für Jugendliche das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArschG). Demnach existiert für Jugendliche unter 18 Jahren je nach Alter entsprechend ein anderer gesetzlicher Urlaubsanspruch:

Jugendliche bis…

Urlaubstage im Jahr

16 Jahre 30 Werktage
17 Jahre 27 Werktage
18 Jahre 25 Werktage

Maßstab ist immer das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Überdies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz, dass der Urlaub während der Berufsschulferien gewährt werden muss. Anderenfalls ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht werden muss, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Gibt es mehr Urlaub für Mitarbeiter über 50?

Generell gibt es keinen steigenden Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer. Das würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn ein Arbeitnehmer über 50 ist und einer körperlich anspruchsvollen Arbeit nachgeht. In diesem Fall urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG 1 Sa 130/15): Dem Arbeitnehmer stehen 2 zusätzliche Urlaubstage zu, weil Ältere ein höheres Erholungsbedürfnis hätten und längere Regenerationszeiten benötigten.

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Wie kann ich Urlaub beantragen?

Die meisten Arbeitgeber bieten für Urlaubsanträge entsprechende Formulare an, die nur noch ausgefüllt und genehmigt werden müssen. Falls Sie einen Urlaubsantrag selber schreiben sollen, können Sie dazu folgendes Muster für Ihren Urlaubsantrag nutzen:


Vor- und Nachname Arbeitnehmer
Abteilung, Personalnummer
Straße, Hausnummer
PLZ Ort

Arbeitgeber
Personalabteilung
Straße, Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Urlaubsanstrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich __ Urlaubstage für die Zeit vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ. Bitte geben Sie mir diesbezüglich eine kurze Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT (Arbeitnehmer)

Genehmigt durch ____, am TT.MM.JJJJ
(Unterschrift des Arbeitgebers)

Download Urlaubsantrag (Word)



Grundsätzlich gilt: Einmal genehmigter Urlaub darf auch bei plötzlich auftretendem Personalmangel nicht wieder zurückgenommen werden. Nur in besonders bedrohlichen Situationen für das Fortbestehen des Betriebes darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub widerrufen. Das sind aber seltene Ausnahmen.

Kann der Arbeitgeber meinen Urlaubswunsch ablehnen?

Ist die Wartezeit von 6 Monaten erfolgreich bestanden, muss der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag grundsätzlich genehmigen. Allerdings muss er dabei die Urlaubswünsche aller Arbeitnehmer berücksichtigen. Bedeutet: Vor allem in der Ferienzeit sind die Urlaubsanträge von Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern vorzuziehen. Ebenso können das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und gewährte Urlaubstage im Vorjahr als soziale Faktoren hinzugezogen werden.

Der Chef kann einen Urlaubsantrag aber jederzeit „aus dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen (§ 7 Abs. 1 BurlG). Dazu zählen etwa der Abschluss eines wichtigen Projekts, saisonale Hochphasen (z.B. im Einzelhandel vor Weihnachten), Krankheitswellen oder Betriebsferien. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber eine generelle Urlaubssperre verhängen oder Urlaubsanträge ablehnen.

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Wann bekomme ich Sonderurlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz kennt keinen Sonderurlaub. Der Zusatzurlaub wird in § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine vorübergehende, bezahlte Freistellung von ihrer Tätigkeit, sofern drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Dauer der Verhinderung ist nicht erheblich.
  • Der Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers.
  • Die Situation wurde nicht selbst verschuldet.

Typische Gründe für Sonderurlaub sind etwa Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, Todesfall direkter Angehöriger (Eltern, Partner, Kind) oder Umzug. Eine weitere Form des Sonderurlaubs stellt das Sabbatical dar: Dabei handelt es sich um eine längere Auszeit über mehrere Monate oder ein Jahr. Das Sabbatjahr kann als unbezahlter Sonderurlaub oder bezahlte Auszeit durch vorherigen Gehaltsverzicht sowie ein Arbeitszeitkonto genommen werden.

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Kann ich Urlaub nehmen, wann ich will?

Nein. Das Urlaubsrecht regelt nur den Anspruch auf Urlaub, nicht aber den Zeitpunkt. Darüber entscheidet letztlich der Chef. Mehr noch: Wer ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub macht (sogenannte „Selbstbeurlaubung“) riskiert mindestens eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung. Lassen Sie sich den genehmigten Urlaub daher immer schriftlich bestätigen (E-Mail oder obiges Formular reichen)!

Wie lange muss Urlaub am Stück genehmigt werden?

Das Urlaubsrecht sichert einen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub. Im Jahr muss der Arbeitgeber mindestens einmal 12 zusammenhängende freie Werktage als Urlaub genehmigen – rund 2 Wochen am Stück. Wer 3 Wochen Urlaub am Stück nehmen will, braucht wieder die Zustimmung des Chefs.

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Bis wann muss ich meinen Urlaub nehmen?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für das Kalenderjahr. Heißt: Bis zum Jahresende sollten Sie Ihren vollen Jahresurlaub genommen haben. Falls das nicht möglich ist – zum Beispiel, weil der Arbeitnehmer krank wurde oder aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen durfte –, kann der sogenannte Resturlaub auf das Folgejahr übertragen werden. Dieser angesparte Urlaub muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Anderenfalls verfällt er.

Muss ich während des Urlaubs erreichbar sein?

Einmal im Urlaub sind Mitarbeiter nicht verpflichtet, für den Arbeitgeber erreichbar zu bleiben – weder telefonisch noch per E-Mail. Sie müssen nicht einmal die Urlaubsadresse hinterlassen. Dies würde dem Urlaubszweck – der Erholung – widersprechen. Ausnahmen gelten nur, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – etwas anderes vor dem Urlaub vereinbaren. Dem müssen Arbeitnehmer aber zustimmen.

Auch ein Rückruf aus bereits bewilligtem und angetretenem Urlaub ist nicht zulässig (BAG-Urteile: 9 AZR 404/99, 9 AZR 405/99). Allerdings darf auch ein Mitarbeiter seinen genehmigten Urlaub nicht einfach verschieben, weil es zum Beispiel am Urlaubsort regnet.

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Müssen Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen?

Hierbei sind zwei ähnlich klingende Begriffe im Urlaubsrecht zu unterscheiden:

  • Urlaubsentgelt

    Nimmt ein Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Jahresurlaub, bekommt er in dieser Zeit weiterhin sein Gehalt gezahlt. Das ist das sogenannte Urlaubsentgelt. Darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch.

  • Urlaubsgeld

    Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (synonym: 13. Monatsgehalt). Diese soll – ähnlich wie das Weihnachtsgeld – Mitarbeiter motivieren. Einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Mitarbeiter jedoch nicht. Es sei denn, dies ist im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Einen Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich allerdings aus „betrieblicher Übung“ ergeben. Zahlt der Chef 3 Jahre hintereinander Urlaubsgeld, ohne darauf hinzuweisen, dass daraus kein Anspruch entsteht, dürfen sich Arbeitnehmer darauf auch in den Folgejahren verlassen, dass sie Urlaubsgeld bekommen. In dem Fall muss der Chef auch weiterhin zahlen.

Darf ich im Urlaub arbeiten?

Im Bundesurlaubsgesetz steht nicht zufällig „Erholungsurlaub“. Laut Urlaubsrecht dürfen Sie daher keine Erwerbstätigkeit ausüben, die diesem Urlaubszweck entgegensteht. Ebenso wenig dürfen Sie einem Job nachgehen, der im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird (sogenannte „unerlaubte Nebentätigkeit“ oder „Konkurrenztätigkeit“).

Wer den Urlaub nutzt, um in Vollzeit und einem körperlich anstrengenden, anderen Job zu schuften, bekommt Schwierigkeiten. Leichte Renovierungsarbeiten an Haus oder Wohnung sind aber kein Problem.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Keiner wünscht sich das, aber es kann passieren: Sie werden krank im Urlaub. Zwei Dinge müssen Sie in dem Fall sofort tun:

  • Suchen Sie einen Arzt auf – auch im Ausland – und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit umgehend diagnostizieren und bescheinigen.
  • Melden Sie sich danach sofort beim Arbeitgeber und informieren Sie diesen über die Krankmeldung.

Danach müssen Sie nicht sofort nach Hause zurückreisen, womöglich müssen Sie ja auch das Bett hüten! Beide Schritte – krankschreiben lassen und krankmelden – sind aber zwingend erforderlich, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch erhalten wollen. Nur wer im Urlaub „offiziell“ krank geschrieben wird, kann diese Urlaubstage später nachholen. Der Anspruch darauf verfällt dann nicht.

Was passiert mit meinem Urlaub bei Kündigung?

Grundsätzlich verfällt Ihr Urlaubsanspruch weder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber noch bei einer Eigenkündigung. Entscheidend dafür, wie viele Resturlaubstage Ihnen noch zustehen, ist der Kündigungszeitpunkt:

  • Kündigung bis zum 30. Juni

    Wer in der ersten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet, hat Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit.

  • Kündigung nach dem 30. Juni

    Erst ab der zweiten Jahreshälfte wird der volle Jahresurlaubsanspruch erworben.

Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Arbeitsvertrag mit 24 Urlaubstagen. Im laufenden Jahr haben Sie noch keinen Urlaub genommen. Endet Ihr Arbeitsverhältnis im Februar, stehen Ihnen 4 Urlaubstage zu (24:12=2 mal 2 Monate (JAN + FEB)). Endet Ihr Arbeitsverhältnis im Juli, stehen Ihnen die gesamten 24 Tage zu. Diese können Sie dann in der Kündigungsfrist nehmen.

Können Sie den Urlaub nicht mehr nehmen, steht Ihnen eine Urlaubsabgeltung zu. Heißt: Der Resturlaub wird ausgezahlt.

Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?

Eine Auszahlung des Urlaubs in Geld ist grundsätzlich nicht. Dies steht dem Erholungszweck des Urlaubs entgegen. Es gibt allerdings wie so oft Ausnahmen. Üblicherweise beziehen die sich aufs Ausscheiden aus dem Unternehmen:

  • Kündigung

    Eine Kündigung bedeutet nicht, dass Mitarbeiter ihren Anspruch auf Resturlaub verlieren. Kann der Resturlaub nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber diesen auszahlen. Der durchschnittliche Verdienst in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs dient dann als Berechnungsgrundlage.

  • Tod

    Noch bis vor wenigen Jahren verfielen die restlichen Urlaubstage von Arbeitnehmern im Falle ihres Todes. Der EuGH hat diese Praktik für unzulässig erklärt. Familienangehörige können nun die restlichen Urlaubstage in Form einer Auszahlung erben.

  • Vereinbarung

    Strenggenommen gilt die Regelung, dass Urlaubstage nicht ausgezahlt werden dürfen nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch, also den Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Wer einen Arbeitsvertrag über mehr Urlaubstage hat, kann für die übrigen Urlaubstage anderes vereinbaren.


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