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Ausbildung Gehalt: Hier verdienen Sie am meisten

In der Ausbildung ist das Gehalt wichtig. Oft ist das Azubi-Gehalt nicht gerade üppig. Je nachdem sind es gerade einmal ein paar hundert Euro, die als Gehalt beim Azubi ankommen. Einziges Kriterium sollte die Bezahlung zwar nie sein, doch für unentschlossene Auszubildende gilt: Vergleichen Sie ruhig auch mal das Ausbildungsgehalt, bevor Sie sich endgültig für eine Ausbildung entscheiden. Wir zeigen, wovon das Gehalt in der Ausbildung abhängt und in welchen Ausbildungsberufen Sie am meisten verdienen können…



Ausbildung Gehalt: Hier verdienen Sie am meisten

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Ausbildung und Gehalt: Die wichtigsten Faktoren

Was Azubis letztendlich in ihrer Ausbildung verdienen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem können diese einen deutlichen Unterschied machen:

  • Branche
  • Unternehmensgröße
  • Tarifbindung
  • Beruf
  • Lehrjahr
  • Bundesland

Azubis bekommen in der Ausbildung zwar weniger Gehalt als später, können im Gegenzug aber von niedrigeren Steuern und Sozialabgaben profitieren. Das wiederum hat einen positiven Einfluss auf den Betrag, der am Ende des Monats auf dem Konto landet. Das Gehalt in der Ausbildung steigt in der Regel mit der Zeit. Auch das hat einen einfachen Grund:

Im zweiten Lehrjahr können Azubis schon besser und schneller im Ausbildungsbetrieb mitarbeiten, als noch im ersten Jahr. Damit brauchen sie weniger Anleitung von den anderen Mitarbeitern oder vom Ausbilder. Das wiederum kommt der Produktivität im Unternehmen zugute. Wenn mehr Arbeitskraft zur Verfügung steht, kann das Unternehmen auch mehr erwirtschaften beziehungsweise bezahlen.

Tarifvertrag und Mindestvergütung

Während einer Ausbildung ist das Gehalt nicht an den Mindestlohn gebunden. Das liegt daran, dass Auszubildende streng genommen nicht in einem Arbeits-, sondern in einem „Bildungsverhältnis“ stehen. Daher heißt das Ausbildungs-Gehalt offiziell auch Ausbildungsvergütung. Eine beträchtliche Zeit verbringen Azubis während ihrer Ausbildung in einer Berufsschule – während des Unterrichts können sie nicht im Betrieb mitarbeiten.

Vor allem ein gültiger Tarifvertrag kann die Vergütung während der Ausbildung beeinflussen. Azubis, die in einem Unternehmen mit Tarifvertrag eine Ausbildung machen, haben am Ende des Monats meist mehr Gehalt in der Tasche. Einige Ausbildungsbetriebe sind zwar nicht tariflich gebunden, zahlen aber trotzdem entsprechende Gehälter. Andersherum gibt es Betriebe, für die weder das eine noch das andere gilt. Jedoch können sie sich nicht komplett aus der Verantwortung ziehen. Zum einen darf in diesen Betrieben während der Ausbildung das Gehalt nicht mehr als 20 Prozent unter dem im Tarifvertrag vereinbarten Betrag liegen. Zum anderen gibt es mittlerweile eine Mindestausbildungsvergütung. Diese darf auf keinen Fall unterschritten werden.

Ausbildung Gehalt Tariflich

Höhe der Mindestvergütung und Ausnahmen

Wer jetzt eine Ausbildung anfängt, erhält ab diesem Jahr fürs erste Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro pro Monat. (Nächstes Jahr Anstieg auf 620 Euro.) Außerdem gibt es eine Erhöhung in den darauffolgenden Jahren. Diese sieht aus wie folgt:

  • 2. Ausbildungsjahr: Aufschlag von 18 Prozent
  • 3. Ausbildungsjahr: Aufschlag von 35 Prozent
  • 4. Ausbildungsjahr: Aufschlag von 40 Prozent

Wohlgemerkt: Die Mindestausbildungsvergütung gilt nur für duale Ausbildungen. Diese sind nach dem dualen Ausbildungssystem organisiert. Das heißt, sie finden teils im Betrieb, teils in der Berufsschule statt und sind bundesweit geregelt.

Anders bei schulischen Ausbildungen. Diese sind landesrechtlich geregelt und finden in Berufsfachschulen statt. Häufig erhalten die Azubis für solche Ausbildungen gar kein Gehalt. Ausnahmen sind Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten.

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So hoch ist das Gehalt in der Ausbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt jedes Jahr eine Liste für das Ausbildungsgehalt von ausgewählten Berufen heraus, die einen besseren Vergleich und Orientierung ermöglicht. Der Lohn bezieht sich dabei auf die gesamte Dauer der Ausbildung. Nachfolgend ein Überblick über den größten Ausbildungsbereich, Ausbildungsberufe aus Industrie und Handel:

Beruf Gehalt im Monat
Rohrleitungsbauer 1.172 €
Bankkaufmann 1.138 €
Industriemechaniker 1.092 €
Industriekaufleute 1.048 €
Fachinformatiker 1.045 €
Kaufleute Einzelhandel 1.043 €
Insgesamt 989 €
Verkäuferin 969 €
Berufskraftfahrer 927 €
Hotelfachleute 899 €
Floristen 789 €
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Das sind die bestbezahlten Ausbildungsberufe

Ausbildungen sind nicht für eine besonders hohe Bezahlung bekannt, nicht nur aufgrund der Aufgaben heißt es bis heute „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“. Einige Berufe gelten jedoch bereits in der Ausbildung als besonders rentabel und zählen deshalb zu den bestbezahlten Ausbildungsberufen. Die genaue Reihenfolge ändert sich von Zeit zu Zeit und auch die Zahlen können variieren – wir haben trotzdem einen Überblick über die Ausbildungsberufe mit dem höchsten Gehalt für Sie zusammengestellt:

  • Fluglotse
    Mit Abstand die besten Gehaltsaussichten in der Ausbildung haben Fluglotsen. Bereits im ersten Ausbildungsjahr, in dem theoretische Grundlagen gelehrt werden, liegt die durchschnittliche Bezahlung bei über 900 Euro im Monat. Anschließend steigt das Gehalt noch einmal deutlich an: Im zweiten Jahr sind bereits 2.000 bis 3.000 Euro möglich, im dritten Ausbildungsjahr können sogar über 4.000 Euro im Monat verdient werden.
  • Polizist
    Bereits ab dem ersten Jahr können Auszubildende zum Polizisten mehr als 1.100 Euro verdienen. Weit mehr, als in anderen Berufen. Jedoch bleibt das Gehalt während der Ausbildungsdauer konstant. Entscheidend ist auch, ob es sich um eine Ausbildung für den mittleren oder gehobenen Dienst handelt.
  • Finanzwirt
    Auch in der Ausbildung zum Finanzwirt starten Sie bereits mit einem vergleichsweise hohen Einkommen von 1.000 bis 1.100 Euro, was in der Regel ebenfalls konstant bleibt. Im zählt der Beruf damit dennoch zu den gut bezahlten Ausbildungen.
  • Maurer
    Im Handwerk kann bereits während der Ausbildung gut verdient werden, wie bereits die nachfolgende Tabelle zeigt. Sind es im ersten Ausbildungsjahr noch rund 700 Euro im Monat, steigt das Gehalt im zweiten und dritten Jahr noch einmal deutlich an und kann zwischen 1.200 und 1.400 Euro liegen.
  • Schiffsmechaniker
    Über große Gehaltssteigungen dürfen sich auch Azubis als Schiffsmechaniker freuen. Nach einem Gehalt von knapp 1.000 Euro im ersten Jahr sind bis zu 1.700 Euro im dritten Lehrjahr möglich.
Beruf Gehalt im Monat
Fluglotse 5.000 €
Schiffsmechaniker 1.700 €
Maurer 1.400 €
Polizist 1.300 €
Mechatroniker 1.260 €
Sozialversicherungsmitarbeiter 1.250 €
Versicherungskaufmann 1.200 €
Bankkaufmann 1.150 €
Verwaltungsfachangestellter 1.100 €
Finanzwirt 1.100 €

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Ausbildungsgehalt reicht nicht: Finanzielle Unterstützung

Azubis, die mit ihrer Ausbildungsvergütung nicht über die Runden kommen, können die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese Beihilfe wird für anerkannte Lehrberufe gezahlt, wenn der Lehrling von seinem Gehalt in der Ausbildung die Kosten für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten oder auch Nahrungsmittel nicht ausreichend bestreiten kann. Vergleichbar dem Bafög hängt es von einigen Faktoren ab, ob die BAB bewilligt wird. Dazu gehören:

  • Gehalt in der Ausbildung
  • Verdienst der Eltern
  • Einkommen des Lebenspartners (sofern verheiratet oder verpartnert)

Daneben müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorlage eines gültigen Ausbildungsvertrags, der bei der Handels-, Handwerkskammer oder einer anderen offiziellen Stelle eingetragen ist.
  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Es muss sich um die erste Ausbildung handeln.
  • Sie müssen in einer eigenen Wohnung wohnen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen bestimmte Gründe vorliegen, warum Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Über 18 Jahren ist die Regelung nicht mehr so streng.
  • Der Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, die sich in dem Bezirk befindet, in dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben.

Unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe vergütet die BAB Unterkunftskosten pauschal mit 325 Euro. Weiterhin lassen sich Bedarf für Arbeitskleidung, Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und der Ausbildungsstätte sowie für eine Familienheimfahrt anrechnen. Diesem Gesamtbedarf wird dann das anzurechnende Einkommen des Auszubildenden und seiner Eltern gegenübergestellt. Bleibt ein Bedarf übrig, ergibt sich daraus die Höhe der Berufsbildungsbeihilfe. Ob Sie berechtigt sind, können Sie mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit (babrechner.arbeitsagentur.de) testen.

Weitere Möglichkeiten, das Ausbildungsgehalt aufzustocken

Wenn Sie kein BAB bekommen, könnte Ihnen Wohngeld zustehen. Diese beiden staatlichen Leistungen können nicht gemeinsam bezogen werden. Wenn Ihr Antrag auf BAB abgelehnt wurde, weil Sie beispielsweise gerade eine zweite Ausbildung absolvieren, könnte das Wohngeld eine Möglichkeit für Sie sein, das Gehalt in der Ausbildung etwas aufzubessern. Wenn trotz BAB oder Wohngeld in der Ausbildung das Gehalt immer noch nicht reicht, können Sie noch Folgendes probieren:

  • Fahrtkostenerstattung

    Häufig schlagen gerade die Fahrtkosten von der Wohnung bis zum Ausbildungsbetrieb kräftig zu Buche. Ausbildungsbetriebe sind zwar nicht dazu verpflichtet, einige bieten ihren Auszubildenden aber trotzdem einen Fahrtkostenzuschuss an. Sprechen Sie doch einfach einmal mit Ihrem Ausbilder, ob es eine Chance auf einen Zuschuss gibt. Wenn Sie zu Schulungen oder anderen Einsätzen müssen, die sich nicht im Ausbildungsbetrieb befinden, muss der Betrieb ohnehin die Fahrtkosten übernehmen.

  • Unterhaltspflicht

    Daneben kann es sein, dass sich auch die Erziehungsberechtigten beteiligen müssen, wenn in der Ausbildung das Gehalt nicht reicht. Besonders dann, wenn Sie kein BAB bekommen, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, müssen diese Sie unterstützen. Solange Sie jünger als 25 Jahre sind und sich in einer Ausbildung befinden, steht Ihnen außerdem Ihr Kindergeld zu.

  • Bildungskredit

    Eine Alternative könnte ein Bildungskredit sein. Den können Sie beispielsweise bei der staatlichen KfW-Bank aufnehmen. Die gewährt bis zu 7.200 Euro, die in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro auszahlbar sind. Davon können Sie sich 3.600 Euro sogar auf einmal auszahlen lassen. Auch andere Banken bieten Kredite an. Allerdings zu meist weniger vorteilhaften Konditionen. In jedem Fall müssen Sie Sicherheiten oder eine Bürgschaft vorweisen können.

  • Nebenjob

    Unter bestimmten Bedingungen ist ein Nebenjob erlaubt. So dürfen Azubis nur bis maximal 450 Euro im Monat dazu verdienen. Außerdem müssen sie mit dem Ausbildungsbetrieb abstimmen, ob der Nebenjob erlaubt ist. Die im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelte Stundenanzahl dürfen Sie nicht überschreiten. Sind Sie krankgeschrieben, dürfen Sie nicht im Nebenjob arbeiten. Bekommt der Ausbildungsbetrieb Wind davon, riskieren Sie eine Abmahnung oder gar die Kündigung – im schlimmsten Fall sogar fristlos.

Achtung: Wenn Sie BAB bekommen, dürfen Sie nicht 450 Euro, sondern nur 400 Euro im Monat zusätzlich verdienen. Sonst riskieren Sie, dass man Ihnen die Leistung kürzt oder gar streicht.


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