Werbung
Werbung

Arbeitszeugnis: Formulierungen, Vorlage + Wie anfordern?

Rund 9 Millionen Beschäftigte in Deutschland wechseln jedes Jahr den Job. Mit der Kündigung haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis hat eine hohe Bedeutung bei der Bewerbung. Allerdings sollten Arbeitnehmer auf die Arbeitszeugnis Formulierungen (sog. Geheimcodes) und Noten achten! Alles, was Sie dazu wissen müssen: Arbeitszeugnis Vorlage, wie anfordern plus Tabellen mit Codes zum Entschlüsseln und Prüfen…



Arbeitszeugnis: Formulierungen, Vorlage + Wie anfordern?

Anzeige

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis bescheinigt Dauer, Art und Inhalt des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers. Als Beschäftigungsnachweis und offizielle Urkunde muss es laut § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie § 109 GewO (Gewerbeordnung) auf Papier ausgestellt und handschriftlich vom Arbeitgeber unterschieben werden.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bzw. Abschlusszeugnis sobald das Arbeitsverhältnis endet. Standard ist das „einfache Arbeitszeugnis“ – das „qualifizierte Arbeitszeugnis“ erhalten Arbeitnehmer auf Antrag. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt jedoch 3 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Welche Rechte habe ich beim Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis folgende formale Vorgaben erfüllen:

  • Schriftform
    Das Arbeitszeugnis muss auf Firmen- oder Geschäftspapier ausgestellt werden. Digitale Formate (E-Mail, PDF, Fax) nicht erlaubt.
  • Unterschrift
    Ein Arbeitszeugnis muss stets handschriftlich signiert werden. Eine digitale oder eingescannte Unterschrift ist unzulässig.
  • Inhalt
    Das Abschlusszeugnis muss „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Es darf keine versteckten Negativ-Merkmale enthalten. Verboten sind Aussagen über Krankheiten, Gehalt oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug).
  • Form
    Das Zeugnis darf keine falschen Angaben (Name, Adresse, Zeitraum, Tätigkeit) oder Rechtschreibfehler enthalten. Das Papier muss sauber und knitterfrei sein, darf aber gefaltet werden.

Sind Arbeitnehmer mit dem Zeugnis nicht einverstanden, können sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt eine Korrektur verlangen oder Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Bei einer Änderung muss das gesamte Zeugnis neu ausgestellt werden – nicht nur einzelne Passagen oder Seiten.

Anzeige

Arten: Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Der Arbeitszeugnis Anspruch besteht für beide Arten: das einfache und qualifizierte Arbeitszeugnis. Welches Sie wählen, hängt von der Art und Dauer der Tätigkeit sowie vom erwarteten Inhalt ab.

Achtung: Haben Sie sich für das einfache Zeugnis entschieden, können Sie nachträglich kein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern!

1. Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis ist selten länger als eine DIN A4 Seite und beschreibt die Art und Dauer der Beschäftigung. Sie erhalten es meist für einfache (Aushilfs-)Jobs. Wir empfehlen es zudem, wenn Sie kein gutes Zeugnis erwarten. In dem Fall kaschiert der knappe Inhalt die unbefriedigende Leistung.

2. Qualifizierte Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist aussagekräftiger. Es enthält zusätzlich eine Beurteilung von Leistungen und Sozialverhalten. Weil Personaler ein qualifiziertes Zeugnis bei der Bewerbung erwarten, sollten Sie es stets zusammen mit der Kündigung anfordern. Der Anspruch darauf besteht allerdings erst nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer.

Arbeitszeugnis Formulierungen Qualifiziert Arbeitszeugnis Qualifiziertes Arbeitszeugnis Arbeitszeugnis Muster Arbeitszeugnis anfordern Arbeitszeugnis Generator Arbeitszeugnis Vorlage Arbeitszeugnis Formulierungen Noten Einfaches Arbeitszeugnis Arbeitszeugnis Noten Arbeitszeugnis schreiben Arbeitszeugnis Bewertung Arbeitszeugnis Englisch Formulierungen Arbeitszeugnis Arbeitszeugnis übersetzen Arbeitszeugnis Frist Arbeitszeugnis Formulierung Arbeitszeugnis prüfen lassen Arbeitszeugnis Code Tabelle Arbeitszeugnis entschlüsseln Tabelle Arbeitszeugnis entschlüsseln Arbeitszeugnis Bedeutung Qualifiziertes Arbeitszeugnis Muster Arbeitszeugnis erstellen

Unterschied: Zwischenzeugnis oder Abschlusszeugnis?

Solange das Beschäftigungsverhältnis andauert, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Im Gegensatz zum Abschlusszeugnis wird das Zwischenzeugnis immer im Präsens geschrieben.

Das Endzeugnis darf (unbegründet) nicht schlechter sein als das Zwischenzeugnis. Das gilt auch, wenn der Betrieb verkauft wird und Zwischenzeugnis und Endzeugnis von unterschiedlichen Personen stammen.

Anzeige

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses folgt festen Regeln, die Länge hängt jedoch davon ab, ob es ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ist. Der folgende Muster-Aufbau orientiert sich an einem qualifizierten Arbeitszeugnis:

Qualifiziertes Arbeitszeugnis Aufbau Formulierungen gesetzlicher Anspruch

1. Überschrift
Je nachdem, um welche der Arbeitszeugnis Arten es sich handelt, steht ganz oben: „Arbeitszeugnis“, „Zwischenzeugnis“, „Dienstzeugnis“, „Ausbildungszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“. Dafür enthält das Zeugnis nie ein Adressfeld oder eine Anrede.

2. Einleitung
Die Einleitung beschreibt – sachlich – den vollständigen Namen des Arbeitnehmers, Geburtsdatum, den Beschäftigungszeitraum und Aufgabenbereich.

3. Angaben zum Arbeitgeber
Üblich ist, dass sich das Unternehmen im Zeugnis kurz beschreibt. Gängige Informationen sind Name, Rechtsform, Branche, Größe, Anzahl der Mitarbeiter sowie Angaben zu Standorten, Hauptsitz, Produkten oder Dienstleistungen.

4. Tätigkeitsbeschreibung
In diesem Abschnitt werden alle Tätigkeiten und regelmäßigen Aufgaben aufgeführt – beginnend mit den wichtigsten. Das kann in Stichworten oder ausformuliertem Text geschehen. Wichtig ist, dass dabei ein klares Tätigkeitsprofil für den Leser entsteht.

5. Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung darf im qualifizierten Zeugnis nicht fehlen. Sie beschreibt und bewertet die fachlichen Kompetenzen sowie Soft Skills, das Engagement, die Arbeitsweise und Erfolge des Arbeitnehmers.

6. Sozialverhalten
Die sog. Verhaltensbeurteilung wiederum bewertet den Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern – idealerweise in der Reihenfolge!

7. Schlussformel
In der Schlussformel nimmt der Ex-Arbeitgeber nochmal Bezug auf den Austrittsgrund, bedauert diesen, bedankt sich für die geleistete Arbeit und wünscht dem Arbeitnehmer alles Gute für die Zukunft. Diese Formulierungen sind aber freiwillig.

8. Datum und Unterschrift
Das einfache oder qualifizierte Arbeitszeugnis endet stets mit dem Datum des letzten Arbeitstages sowie der Unterschrift einer dazu berechtigten Führungskraft.

Ein sehr gutes Arbeitszeugnis sollte nicht mehr als 2-3 DIN A4 Seiten umfassen. Zu viel Text weckt den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Anzeige

Arbeitszeugnis Formulierungen: Worauf muss ich achten?

Weil offene Kritik im Zeugnis verboten ist, verschleiern Personaler ihre Bewertung in Geheimcodes und kryptischen Arbeitszeugnis Formulierungen. Die Zeugnissprache ist aber nicht gleichbedeutend mit den Noten. Achten Sie auf den Geheimcode im Zeugnis an drei Stellen: bei der Leistungsbeurteilung, der Bewertung des Sozialverhaltens („Verhaltensbeurteilung“) und der Schlussformel.

1. Formulierungen zur Leistungsbeurteilung

Zur Leistungsbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis zählen zum Beispiel die Einsatzbereitschaft, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolge sowie Zuverlässigkeit. Aufgebaut wird die Leistungsbewertung nach diesem Muster:

  • Arbeitsbereitschaft (Wollen)
  • Arbeitsbefähigung (Können)
  • Bewertung der Fachkompetenz
  • Beurteilung der Arbeitsweise
  • Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Bewertung der Führungsleistung
  • Bewertung der Zuverlässigkeit

Beispiele für Formulierungen im Arbeitszeugnis…

Arbeitsbereitschaft (Engagement)

  1. Sehr gut
    „Er/Sie war in höchstem Maße motiviert und zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“
  2. Gut
    „Er/Sie bewies stets großes Interesse und Eigeninitiative sowie eine vorbildliche Arbeitseinstellung und Motivation.“
  3. Befriedigend
    „Er/Sie zeigte große Initiative und viel Engagement bei der Arbeit.“
  4. Ausreichend
    „Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben motiviert, gewissenhaft und mit viel Fleiß.“
  5. Mangelhaft
    „Er/Sie war ingesamt motiviert bei der Arbeit und zeigte nach Anleitung Fleiß.“

Arbeitsbefähigung (Fachwissen)

  1. Sehr gut
    „Er/Sie meisterte neue Arbeitsaufgaben stets souverän und konnte dank seines/ihres profunden Fachwissens jederzeit voll überzeugen.“
  2. Gut
    „Neue Arbeitssituationen bewältigte er/sie stets zur vollen Zufriedenheit.“
  3. Befriedigend
    „Seine/Ihre Arbeitsaufgaben bewältigte er/sie erfolgreich und konnte durch Fachkenntnisse überzeugen.“
  4. Ausreichend
    „Dank seiner/ihrer Fachkenntnisse konnte sich Herr/Frau __ neuen Arbeitssituationen jederzeit anpassen.“
  5. Mangelhaft
    „Neuen Arbeitssituationen konnte er/sie sich größtenteils problemlos anpassen und entsprach damit den Anforderungen der Position.“

Arbeitsweise

  1. Sehr gut
    „Die Aufgaben wurden von ihm/ihr selbständig und stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit umgesetzt.“
  2. Gut
    „Herr/Frau __ überzeugte durch hohe Sorgfalt, Selbstständigkeit und große Präzision.“
  3. Befriedigend
    „Er/Sie erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und zufriedenstellend.“
  4. Ausreichend
    „Er/Sie erledigte seine Arbeit mit Sorgfalt und Genauigkeit.“
  5. Mangelhaft
    „Bei der Erledigung seiner/ihrer angetragenen Aufgaben war Herr/Frau __ stets um Sorgfalt und Genauigkeit bemüht.“

Arbeitserfolg

  1. Sehr gut
    „Er/Sie zeigte stets herausragende Arbeitsergebnisse und überzeugte durch bemerkenswerte Motivation sowie überdurchschnittliche Zielerreichung.“
  2. Gut
    „Herr/Frau __ erzielte bei der Arbeit stets beste Ergebnisse und gute Qualität.“
  3. Befriedigend
    „Seine/Ihre Arbeitsergebnisse und Qualität lagen über dem Durchschnitt.“
  4. Ausreichend
    „Die erreichten Ergebnisse und die Arbeitsqualität entsprachen den kommunizierten Erwartungen.“
  5. Mangelhaft
    „Im Großen und Ganzen entsprachen die Arbeitsergebnisse unseren Erwartungen und waren angemessen.“

Zuverlässigkeit

  1. Sehr gut
    „Er/Sie war stets äußerst zuverlässig und erledigte alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben sehr gewissenhaft.“
  2. Gut
    „Er/Sie war immer zuverlässig und kümmerte sich gewissenhaft um alle übertragenen Aufgaben.“
  3. Befriedigend
    „Er/Sie war zuverlässig und erledigte übertragene Aufgaben gewissenhaft.“
  4. Ausreichend
    „Er/Sie bearbeitete wichtige Aufgaben zuverlässig.“
  5. Mangelhaft
    „Er/Sie arbeitete im Allgemeinen zuverlässig.“

2. Bewertung von Sozialverhalten

Achten Sie beim Sozialverhalten vor allem auf die richtige Reihenfolge: 1. im Umgang mit Vorgesetzten (intern); 2. Kollegen (intern) sowie 3. Kunden & Geschäftspartnern (extern). Wird das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten erst an zweiter Stelle genannt oder fehlt es ganz, gilt das als Hinweis auf Insubordination. Beispiele:

  1. Sehr gut
    „Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war Herr/Frau __ jederzeit vorbildlich, freundlich und überzeugte durch sein professionelles Auftreten.“
  2. Gut
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und freundlich.“
  3. Befriedigend
    „Der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war professionell.“
  4. Ausreichend
    „Sein/Ihr Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten war stets freundlich.“
  5. Mangelhaft
    „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war insgesamt angemessen.“

Unterschiede zum Arbeitszeugnis für Manager

Zeugnisse für Manager unterscheiden sich von denen der Mitarbeiter. Ins Arbeitszeugnis von Geschäftsführern oder Führungskräften gehören noch drei weitere Angaben:

  • Die Einschätzung der strategischen und unternehmerischen Kompetenz. Fehlt sie, sagt das, der Manager war weder Impulsgeber noch innovativ.
  • Die Beschreibung seines Führungsverhaltens. Fehlen Aussagen zum Verhältnis zu den Vorstandskollegen und Mitarbeitern deutet das eingeschränkte Sozial- und Führungskompetenzen an.
  • Eine Begründung für das Ausscheiden. Das können ein Gesellschafterwechsel, ein freiwilliges Ausscheiden oder geteilte Ansichten über die weitere strategische Ausrichtung sein. Alles ohne Begründung klingt nach: „Wir mussten die Lusche feuern!“

3. Schlussformel

Ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis endet mit einer sogenannten Schlussformel. Diese besteht aus vier Elementen. Achten Sie darauf, dass alle enthalten und positiv formuliert sind:

  1. Trennungsgrund
    Wer hat die Kündigung veranlasst oder das Arbeitsverhältnis beendet? „Auf eigenen Wunsch“ bedeutet Eigenkündigung. „Im gegenseitigem Einverständnis“ = Kündigung durch den Arbeitgeber.
  2. Dank
    Das Unternehmen sollte sich für die Zusammenarbeit und Leistungen oder Erfolge bedanken. Fehlt der Dank, wird das negativ ausgelegt.
  3. Bedauern
    Einen guten Arbeitnehmer lassen Unternehmen nur ungern gehen und sagen das in der Schlussformel. Fehlt das Bedauern, bedeutet das: „Schön, dass er/sie endlich geht.“
  4. Zukunftswünsche
    Am Ende des Arbeitszeugnisses wird dem Mitarbeiter idealerweise alles Gute gewünscht. Vorsicht: Wünscht man Ihnen bei den Zukunftswünschen „Gesundheit und Erfolg“ bedeutet das, dass Sie beides nicht hatten!

Schlussformel Beispiel

Herr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr und bedanken uns für seine stets guten und engagierten Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Entscheidend für die sehr gute Bedeutung sind drei Merkmale:

  • Satzstellung
    „Wir wünschen weiterhin Erfolg“ oder „Weiterhin wünschen wir Erfolg“ klingt nur ähnlich. Der erste Satz meint, dass der Mitarbeiter erfolgreich war; die zweite Formulierung sagt, dass der Erfolg bisher ausblieb.
  • Intensität
    Worte wie „sehr“, „stets“ oder „immer“ machen den Unterschied. Ein sehr gutes Zeugnis sollte viele dieser Wörter und positive Adjektive enthalten.
  • Wortwahl
    Wird einem Mitarbeiter „viel Glück“ gewünscht, kann das negativ sein und bedeuten, dass er oder sie für die berufliche Zukunft Glück braucht.

Die Abschlussformel ist freiwillig. Sie gehört nicht zum Zeugnisbrauch, bedeutet: Einen gesetzlichen Anspruch haben Arbeitnehmer nicht. Das macht diese Arbeitszeugnis Formulierung aber genauso wertvoll wie aufschlussreich. Fehlt die Schlussformel hat das eine negative Gesamtwirkung.

Arbeitszeugnis entschlüsseln: Tabelle mit 200 Codes

Neben den genannten Beispielen zur Verhaltens- und Leistungsbeurteilung gibt es in Arbeitszeugnissen immer wieder Geheimcodes, die positiver klingen, als sie gemeint sind. In der folgenden Tabelle haben wir besonders häufige Arbeitszeugnis Formulierungen übersetzt:

Formulierungen zur Leistung entschlüsselt

Zeugnistext Übersetzung
„Er war bei Kunden schnell beliebt.“ „Er machte zu viele Zugeständnisse.“
„Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“ „Der Mitarbeiter war eine Null.“
„Sie setzte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein.“ „Sie ist leider komplett unfähig.“
„Durch ihre Pünktlichkeit war sie allen ein gutes Beispiel.“ „Mehr als Pünktlichkeit war aber nicht.“
„Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ „Sie war faul und wälzte die Arbeit auf Kollegen ab.“
„Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“ „Nur gearbeitet hat er nicht.“
„Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“ „Sie machte nur, was man ihr sagt.“
„Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“ „Mangelhaftes Fachwissen glich er mit großer Klappe aus.“
„Er hat die Aufgaben zu seinem sowie im Interesse der Firma gelöst.“ „Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf.“
„Er trat innerhalb wie außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.“ „Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich engagiert.“

Formulierungen zum Verhalten entschlüsselt

Zeugnistext Übersetzung
„Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.“ „Der Typ ist arroganter als eine Diva.“
„Sie zeigte großes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.“ „Sie flirtete mehr als sie arbeitete.“
„Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“ „Er trank gerne Alkohol während der Arbeit.“
„Er war in der Lage, seine Meinung zu vertreten.“ „Er kann keinerlei Kritik vertragen.“
„Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.“ „Sie ist frech und hat keinerlei Manieren.“
„Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ „Sie war eine impertinente Wichtigtuerin.“
„Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis.“ „Sie ist homosexuell, beziehungsweise lesbisch.“

Weitere Arbeitszeugnis Codes können mit unserem kostenlosen eBook prüfen und übersetzen. Gleich die 200 Arbeitszeugnis Formulierungen zum Entschlüsseln herunterladen:

Arbeitszeugnis entschlüsseln kostenlos: 200 Codes übersetzt

Achtung: Neue Codes im Arbeitszeugnis!

In jüngster Zeit gibt es in Arbeitszeugnissen neue Formulierungen und Codes, die auf Anhieb kaum auffallen. Nicht immer steckt böser Wille dahinter. Manchmal ist es auch Unwissen der Personaler. Achten Sie trotzdem auf diese neuen Fallen im Arbeitszeugnis:

⚠️ Betonung von Unwichtigem

Welche Leistungen werden beurteilt? Je mehr unwichtige Details im Zeugnis stehen, desto schlechter ist es. Das gilt vor allem für Selbstverständliches, wie den „sparsamen Umgang mit Büromitteln“ oder „stets höfliche Umgangsformen“.

⚠️ Auslassungen

Für den Laien ist diese Technik kaum zu entschlüsseln. Fehlen Standards, wie zum Beispiel das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden oder die Zeitkomponenten „stets“ und „jederzeit“, entspricht das einer schlechten Note.

⚠️ Übertreibungen

Zu den modernen Geheimcodes gehören ebenso Übertreibungen: „Er/Sie verfügte über eine außergewöhnlich brillante Art, sein Wissen mit den Kollegen zu teilen.“ Bedeutet im Klartext das glatte Gegenteil: „Er/Sie war ein pedantischer Klugscheißer.“

⚠️ Verneinungen

Hellhörig sollten Sie werden, wenn im Zeugnis Formulierung stehen, die durch ein „nicht“, „kein“ oder „nie“ positiv klingen. Beispiel: „Seine Pünktlichkeit gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Falls es wirklich keinen Anlass zur Beanstandung gab, wäre es nicht erwähnenswert. So aber steht es da – und weckt bewusst schlafende Hunde.

⚠️ Passive Formulierungen

Von einem Leistungsträger erwartet man Eigeninitiative. Passivformulierungen deuten das Gegenteil an: Hier handelte jemand nur auf Anweisung und war faul. Beispiele: „Ihm wurden die Aufgaben übertragen.“ Oder: „Sie wurde für folgende Tätigkeiten eingesetzt: …“

Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Das Arbeitszeugnis soll Leistungen und Sozialverhalten beurteilen. Das hat aber Grenzen. Diese Inhalte sind im Arbeitszeugnis unzulässig:

  • Hinweise auf Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Religion
  • Sexuelle Orientierung
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Betriebsrat oder Partei
  • Gesundheitliche Probleme und Behinderung
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeiten
  • Fehlzeiten (Ausnahme: Negativer Einfluss auf Arbeitsverhältnis)
  • Nebentätigkeiten (Ausnahme: Verstoß gegen Arbeitsvertrag)
  • Ehrenamtliche Aktivitäten
  • Abmahnungen
  • Straftaten (Ausnahme: Zusammenhang mit Job)
  • Wettbewerbsverbote
  • Kündigungsgründe
  • Bisheriges Gehalt
  • Informationen zu Familie oder Freizeitverhalten

Wie die Arbeitszeugnis Noten entschlüsseln?

Beim Arbeitszeugnis zählt am Ende die Note. Arbeitszeugnis Noten können Sie mit Schulnoten vergleichen: Sie verstecken sich in Worten wie „stets“, „immer“, „jederzeit“ oder „zur vollsten“ beziehungsweise „zur vollen“ Zufriedenheit. Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn Sie im Zeugnis „bemüht“ lesen!

Als Faustregel können Sie sich merken: Sehr gute Noten erkennen Sie an der dreifachen Steigerungen: „stets zur vollsten Zufriedenheit“. Gute Noten haben nur eine zweifache Steigerung („stets zur vollen“). Fehlen solche Adjektive, ist das mittelmäßig bis schlecht. Beispiele:

Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…

  1. …stets zur vollsten Zufriedenheit. (Note 1: Sehr gut)
  2. …stets zur vollen Zufriedenheit. (Note 2: gut)
  3. …stets zur Zufriedenheit. (Note 3: befriedigend)
  4. …zur Zufriedenheit. (Note 4: ausreichend)
  5. …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. (Note 5: mangelhaft)
  6. Er/Sie hat sich bemüht. (Note 6: ungenügend)

Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

Ein Arbeitszeugnis muss mindestens die Note 3 („befriedigend“) haben. Schlechtere Zeugnisnoten muss der Arbeitgeber begründen und beweisen. Die Beweislast für ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis liegt hingegen beim Arbeitnehmer.

Arbeitszeugnis Vorlage und Generator

Falls Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben oder prüfen wollen, finden Sie hier eine Arbeitszeugnis Vorlage mit der Note „sehr gut“ – nur bei den Soft Skills gab es im Muster die Note 2, um das Zeugnis glaubwürdiger zu machen.

Sie können die Arbeitszeugnis Vorlage gleich online im Browser editieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken. Oder Sie laden sich die Arbeitszeugnis Vorlage HIER kostenlos als PDF herunter.

Arbeitszeugnis Vorlage

Herr __, geboren am TT.MM.JJJJ in Köln, war vom 1. April JJJJ bis zum 30. Mai JJJJ in unserem Unternehmen als __ tätig. Er verfügt über ein äußerst profundes Fachwissen, welches er stets effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte. Dieses Fachwissen konnte er ohne Einschränkungen an seine Mitarbeiter weitergeben.

Gerne bestätigen wir ihm eine außerordentlich hohe wirtschaftliche Sachkompetenz. Durch sein herausragendes unternehmerisches und strategisches Denken und Handeln erwarb er sich den höchsten Respekt der Geschäftsführung und seiner Mitarbeiter. Zum Nutzen des Unternehmens erweiterte und aktualisierte er immer mit großem Gewinn seine umfassenden Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen. Aufgrund seiner präzisen Analysefähigkeiten und seiner sehr schnellen Auffassungsgabe fand er hervorragende Lösungen, die er konsequent und erfolgreich in die Praxis umsetzte.

Hervorzuheben ist seine hoch entwickelte Fähigkeit, stets konzeptionell und konstruktiv zu arbeiten, sowie seine immer präzise Urteilsfähigkeit.

Herr __ ist eine überdurchschnittlich engagierte Führungskraft, die ihre Aufgaben jederzeit mit voller Einsatzbereitschaft erfolgreich erfüllte. Auch in Stresssituationen erzielte er sehr gute Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und war auch stärkstem Arbeitsanfall immer gewachsen. Stets arbeitete Herr Mustermann äußerst umsichtig, sehr gewissenhaft und genau.

Vertrauenswürdigkeit und absolute Zuverlässigkeit zeichneten seinen Arbeitsstil jederzeit aus. Selbst für schwierigste Problemstellungen fand und realisierte er sehr effektive Lösungen und kam immer zu ausgezeichneten Arbeitsergebnissen. Im Laufe seiner Unternehmenszugehörigkeit hat er unter anderem viele wichtige Projekte mit sehr großem Erfolg geleitet.

Durch sein überaus systematisches Vorgehen und seinen sehr kooperativen Führungsstil konnte er seine Projekte stets mit äußerster Zuverlässigkeit sowie zeitplan- und budgetgerecht abschließen. Seine Mitarbeiter motivierte und überzeugte er durch einen kooperativen Führungsstil.

Herr __ war als Vorgesetzter jederzeit voll anerkannt, wobei sein Team unsere hohen Erwartungen nicht nur erfüllte, sondern oftmals sogar übertraf. Als Führungskraft bewies uns Herr __ stets seine gute Integrationsfähigkeit. Er verstand es jederzeit, alle Mitarbeiter seines Teams entsprechend ihrer Persönlichkeit und Kompetenz bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen und konnte so ein sehr gutes Arbeitsklima in seinem Team schaffen.

Herr __ hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Mit allen Ansprechpartnern kam Herr __ sehr gut zurecht und begegnete ihnen immer mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich und tadellos.

Herr __ verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die stets sehr gute, langjährige Zusammenarbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr. Wir wünschen diesem vorbildlichen Kollegen beruflich und persönlich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Ort, Datum
UNTERSCHRIFT

Arbeitszeugnis schreiben: Welche Inhalte beachten?

Zwar dürfen heute viele Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis selber schreiben. Gleichzeitig laufen sie dadurch Gefahr – aus Unwissenheit – formelle Fehler zu machen oder sich selbst ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen…

Aufbau Checkliste: Wenn Sie sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorformulieren, vergessen Sie bitte nicht folgende Inhalte:

  • Briefkopf Arbeitgeber (oder Firmenpapier)
  • Überschrift („Arbeitszeugnis“)
  • Stammdaten Arbeitnehmer (Name, Geburt, Beschäftigungsart & -dauer)
  • Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben, Erfolge)
  • Leistungsbewertung (Einsatz, Kompetenz, Arbeitsweise)
  • Sozialverhalten (Vorgesetzte, Kollegen, Kunden)
  • Austrittsgrund
  • Schlussformel & Zukunftswünsche
  • Ort, Datum & Unterschrift

Lesen Sie sich gerne auch noch unsere Ratgeber zum Ausbildungszeugnis bzw. Praktikumszeugnis durch.

Wie kann ich mein Arbeitszeugnis anfordern?

Vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis sollten Sie immer aktiv anfordern. Ansonsten muss der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen. Beim Antrag haben Sie zwei Optionen: Sie bitten schon im Kündigungsschreiben um das qualifizierte Zeugnis. Oder Sie fordern das Zeugnis danach schriftlich per Mail an.

Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, können Sie ebenfalls ein „vorläufiges Arbeitszeugnis“ anfordern. Das ist – wie das Zwischenzeugnis – im Präsens formuliert und kann später noch angepasst werden. Vorteil: Sie können sich damit schon bewerben und sparen Zeit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Arbeitszeugnis anfordern sollten Sie immer schriftlich, idealerweise mit einem Vorlauf von 3-4 Wochen, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Dabei gelten zwei Fristen:

  • Einfaches Arbeitszeugnis
    Das einfache Arbeitszeugnis können Sie solange anfordern, wie der Arbeitgeber Ihre Personaldaten gespeichert hat. Das können mehrere Jahre sein.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis
    Für das qualifizierte Zeugnis gelten nach § 195 BGB sogenannte Ausschlussfristen. Bedeutet: Der Anspruch gilt nur 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag können auch kürzere Fristen vereinbart sein.

Wir empfehlen, das qualifizierte Arbeitszeugnis immer zusammen mit der schriftlichen Kündigung anzufordern. So werden garantiert alle Fristen eingehalten.

Wie kann ich das Arbeitszeugnis anfordern?

Für die Arbeitszeugnis Anforderung reicht ein einfacher Zweizeiler. Wichtig ist, dass Sie hierbei eine Frist von 2 Wochen setzen. Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen – Max Muster

Wann bekomme ich das Zeugnis?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. In der Regel bekommt der Mitarbeiter das Arbeitszeugnis zugeschickt, vor allem wenn die Reisekosten unzumutbar wären. Andernfalls: Fordert Sie der Chef auf, es persönlich abzuholen, müssen Sie das tun.

Erhalten Sie das Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar Schadenersatz verlangen, wenn sie wegen des fehlenden Zeugnisses keinen Job bekommen haben.

Wo das Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Wer sein Arbeitszeugnis prüfen lassen will, kann das bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht tun. Haben Sie das Gefühl, man hat Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt oder es enthält formale Fehler, können Sie umgehend Nachbesserung, Korrektur oder Austausch verlangen beziehungsweise das Zeugnis anfechten.

Achtung: Sie können Ihr Arbeitszeugnis auch selber prüfen – nur warten Sie damit nicht zu lange: Der Anspruch auf eine Arbeitszeugnis Korrektur verfällt nach 15 Monaten!

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie wehren?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, hat drei Optionen:

  1. Direkte Ansprache
    Der beste Weg ist, zuerst den Chef persönlich darauf anzusprechen. Ein schlechtes Zeugnis muss nicht mutwillig negativ sein, sondern aus Unwissenheit passieren. Die Bitte um Korrektur ist oft die beste Lösung.
  2. Schriftlicher Widerspruch
    Lässt die Korrektur auf sich warten oder zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor.
  3. Gerichtliche Klage
    Erfolgt trotz der schriftlichen Aufforderung keine Korrektur, haben Sie das Recht, 3 Wochen nach Erhalt des Arbeitszeugnisses eine „Zeugnisberichtigungsklage“ einzureichen.

Falls Sie ein Zwischenzeugnis haben, hilft das bei der Begründung und Beweisführung für eine bessere Note. Wegen der sogenannten „Bindungswirkung“ dürfen spätere Endzeugnisse nur aus triftigen Gründen von der Beurteilung im Zwischenzeugnis abweichen.

Was kostet eine Zeugnisklage?

In erster Instanz vor dem Arbeits­gericht tragen beide Parteien die Anwalts­kosten selbst. Diese richten sich nach dem Streit­wert – meist ein Brutto­monats­lohn. Wer vorhat zu kündigen, sollte vielleicht vorher über eine Rechts­schutz­versicherung nachdenken. Fehlen die Mittel dafür, können Sie bei Gericht Beratungs- oder Prozess­kosten­hilfe beantragen.

Darf das Arbeitszeugnis verändert werden?

Bloß nicht! Unterschrift und Firmenstempel machen es zur Urkunde. Wer diese Urkunde manipuliert, begeht Urkundenfälschung. Das rechtfertigt auch Jahre nach der Einstellung eine fristlose Kündigung und Anzeige. Urkundenfälschung kann mit bis zu 5 Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe bestraft werden. Falls Sie den Job nur wegen eines gefälschten Zeug­nisses bekommen haben, kann der Arbeitgeber sogar bisherigen Arbeits­lohn zurück verlangen (LAG Köln, Az 11 Sa 1511/99).

Und das Arbeitszeugnis bei der Bewerbung einfach weglassen? Können Sie – sollten Sie aber nicht. Ein fehlendes Zeugnis deuten Personaler regelmäßig als Indiz für einen Verschleierungsversuch. Spätestens im Bewerbungsgespräch fragen sie nach. Der Bluff fliegt also nur später auf. Besser ist, eine negative Beurteilung konstruktiv anzusprechen. Motto: „Was ich heute besser mache…“ Sie beweisen so Lernwillen und Lernfähigkeit. Das erhöht die Bewerbungschancen.

Gibt es Arbeitszeugnis Alternativen?

Weil die Kritik am Arbeitszeugnis seit Jahren wächst, gibt es inzwischen einige Arbeitszeugnis Alternativen, die in der Bewerbung auch akzeptiert werden. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung, Referenzen oder ein Empfehlungsschreiben sowie Testimonials von Kunden – etwa, wenn Sie vorher selbstständig waren.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.

Was muss ich beim Zwischenzeugnis beachten?

Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.

Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).

Was kann ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

Was bringt ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.


Podcast Ohmyjob Karrierebibel Teaser