Entlassungen vor allem am Montag
Montag ist Kündigungstag. So ließe sich das Ergebnis einer Studie der Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds zusammenfassen. Über die Woche verteilten sich die Entlassungen wie folgt:
- Montag: 30 Prozent
- Dienstag: 8 Prozent
- Mittwoch: 28 Prozent
- Donnerstag: 15 Prozent
- Freitag: 12 Prozent
- Samstag: 7 Prozent
Was sind die häufigsten Kündigungsgründe?
Interessant dabei war auch die Verteilung der Kündigungsgründe:
- 73,2 Prozent waren betriebsbedingte Kündigungen – zum Beispiel wegen Insolvenz, Restrukturierung oder Betriebsverlagerung.
- 24,4 Prozent verhaltensbedingte Kündigungen – etwa wegen Leistungsmängeln, vertragswidrigen Verhaltens oder ungenehmigter Nebentätigkeit.
- 10 Prozent sonstige Gründe – etwa wiederholte Kurzkrankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alkohol- oder Drogenprobleme, Störung des Betriebsfriedens, Beleidigung, tätlicher Angriff, Diebstahl oder Betriebsspionage.
Übersicht: Verteilung der Kündigungsgründe
Kündigungsgrund |
Anteil |
| Betriebsbedingte Kündigung | 73,2 % |
| Verhaltensbedingte Kündigung | 24,4 % |
| Personenbedingte Kündigung | 2,4 % |
Warum wird vor allem am Montag gekündigt?
Die Anwälte vermuten hier zwei Gründe:
Fairness
Die Unternehmen wollen dem Ex-Arbeitnehmer in spe nicht noch das Wochenende versauen.- Strategie
Wahrscheinlicher aber ist, dass der Arbeitgeber so vermeiden will, dass der Betriebsrat noch übers Wochenende eingeschaltet wird und sich dann intensiver mit der Kündigung und deren Begründung beschäftigen kann als am Wochenbeginn, wo noch die reguläre Arbeit wartet.
Kündigung: Nur schriftlich gültig
Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus, ist das für die Betroffenen bitter – egal, an welchem Tag. Werden dabei aber Formfehler gemacht, können Arbeitnehmer die Kündigung anfechten und sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren. Dazu haben Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung aber nur 3 Wochen Zeit. Danach gilt die Kündigung.
Um rechtsgültig zu sein, muss die Kündigung allein folgende Formvorschriften erfüllen:
-
Schriftlichkeit
Die ordentliche Kündigung muss laut § 623 BGB schriftlich und auf Papier erfolgen. Mündliche oder elektronische Kündigungen per Mail, SMS, Fax oder Whatsapp sind unwirksam.
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Unterschrift
Eine rechtskräftige Kündigung benötigt zwingend ein Datum (wann wird der Vertrag gekündigt?) sowie eine eigenhändige Unterschrift. Keine digitale oder eingescannte Signatur.
-
Empfänger
Der Briefkopf muss zwei Adressen enthalten: die des Kündigenden und die desjenigen, dessen Vertrag gekündigt werden soll. Achtung: Beide Namen und Anschriften müssen korrekt geschrieben sein!
-
Kündigungsgrund
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer muss kein Kündigungsgrund genannt werden. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss diese nur auf Nachfrage angegeben werden.
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Eindeutigkeit
Die Kündigungsaussage muss „eindeutig“ sein („Klarheitsgebot“). Idealerweise steht schon im Betreff: „Kündigung“.
-
Kündigungsfristen
Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten – gesetzliche oder die aus dem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag.
-
Zugang
Darüber, ab wann die Kündigungsfristen laufen, entscheidet der Zugang. Wird die Kündigung persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt sie unmittelbar. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie als empfangen, sobald sie im „Machtbereich“ des zu Kündigenden ist. Dazu reichen der Briefkasten oder die Poststelle aus. Also auch falls der Arbeitnehmer im Urlaub ist.
-
Betriebsrat
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser laut § 102 BetrVG vor jeder Kündigung unterrichtet und angehört werden. Er kann binnen 3 Tagen – schriftlich – Bedenken gegen die Kündigung aussprechen. Wird der Betriebsrat nicht umfassend über die geplante Kündigung und die Kündigungsgründe informiert, ist die Entlassung unwirksam.
Reaktion: Richtig verhalten bei einer Kündigung
Auch wenn die Kündigung zunächst ein Schock ist: Sie müssen den Rausschmiss nicht akzeptieren und können sich dagegen wehren. Am besten so:
Unterschrift verweigern
Manche Arbeitgeber verlangen, sich den Erhalt der Kündigung per Unterschrift bestätigen zu lassen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Sie müssen gar nichts unterschreiben! Zudem könnten Sie damit eine formal fehlerhafte und damit unwirksame Kündigung wirksam machen. Nehmen Sie das Kündigungsschreiben lediglich zur Kenntnis und bitten Sie um eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen. Prüfen Sie anschließend die Kündigung durch einen Anwalt.
Kündigungsschutzklage erheben
Sollten Sie in der Kündigung Fehler finden, können Sie beim Arbeitsgericht binnen drei Wochen besagte Kündigungsschutzklage einreichen. Idealerweise wenden Sie sich dazu an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vorteil der Klage: Konkrete Zahlen und Gründe für die Kündigung muss der Arbeitgeber jetzt vor Gericht nachweisen. Solange Sie nicht dagegen klagen, wissen Sie nie wirklich, ob die Aussagen des Unternehmens stimmen. Überdies erhöht oft schon die glaubwürdige Androhung einer solchen Klage das Angebot einer Abfindung.
Aufhebungsvertrag annehmen
Eine Alternative zur Kündigung kann ein Aufhebungsvertrag sein. Den bieten Arbeitgeber an, um sich freizukaufen und einem langwierigen Arbeitsrechtsstreit zu entgehen. Deswegen enthält der Vertrag oft eine bis zu 1,5-fach höhere Abfindungszahlung. Bitte nachrechnen: Was bleibt netto vom Brutto übrig? Bedenken Sie auch, dass Sie mit der Unterschrift Ihre Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben. Folge: 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Abfindung sollte das ausgleichen.
Arbeitsuchend melden
Sobald Sie Kenntnis von der Kündigung erhalten, sollten Sie das Arbeitsamt darüber informieren und sich arbeitssuchend melden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sichern Sie sich so rechtzeitig Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, und es entsteht keine finanzielle Lücke. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen Sie übrigens keine ALG-Sperre fürchten. Schließlich haben Sie nichts falsch gemacht.
Und falls Sie sich danach bewerben und die Kündigung begründen müssen: Wählen Sie hierzu immer eine sogenannte Hin-zu-Motivation.
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