Lügen aus Notwehr? Bei diesen Fragen erlaubt
Eine Lüge ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, die eine andere Person bewusst täuschen soll. Geht es dabei um eine Begründung für die eigene Jobtauglichkeit oder um relevante Qualifikationen, wird es gefährlich und kann weitreichende, negative Konsequenzen haben. Wann aber haben Bewerber gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Lügen? Als Faustregel können Sie sich merken: Ihre Privatsphäre dürfen Sie immer schützen! Diese geht künftige Arbeitgeber nichts an.
Mehr noch: Wird der Arbeitgeber in spe nachdrücklich indiskret mit allzu neugierigen Vorstellungsgespräch Fragen, kann er sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Allerdings bleibt dieser Gesetzespassus in der Regel ein zahnloser Tiger, da die Beweispflicht eine enorm hohe Hürde darstellt.
Arbeitgeber haben zwar ein grundsätzliches Fragerecht. Bewerber wiederum haben ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Lügen erlaubt – bei diesen Fragen im Vorstellungsgespräch
Entsprechend gibt es im Vorstellungsgespräch einige unzulässige Fragen, die Bewerberinnen und Bewerber nicht beantworten müssen und sogar mit Lügen antworten dürfen. Dazu gehören:
- Fragen zum Familienstand
- Fragen zur sexuellen Neigung (homo- oder heterosexuell)
- Fragen zu einer bestehenden Schwangerschaft
- Fragen zu Heiratsabsichten
- Fragen zum Kinderwunsch
- Fragen zum Partner oder dessen Job
- Fragen zu Familienmitgliedern oder Verwandten
- Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand
- Fragen zu einer vorhandenen Behinderung
- Fragen zur vergangenen Erkrankungen (inklusive Dauer)
- Fragen zu schweren Krankheiten in der Familie
- Fragen zu Religion und Konfession
- Fragen zur Parteizugehörigkeit
- Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit
- Fragen zum Alter
- Fragen zur Herkunft
- Fragen zu Vorstrafen oder Gefängnisaufenthalten
- Fragen zum Umgang mit Geld
- Fragen zu einer möglichen Verschuldung
- Fragen zu den Vermögensverhältnissen
- Fragen zum Privatleben allgemein
Unzulässige Fragen zur Familienplanung
Illegale Fragen zur gesundheitlichen Situation
Nicht erlaubte Fragen zu privaten Ansichten
Verbotene Fragen zur Person
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Ausnahmen: Wann muss ich die Wahrheit sagen?
Keine Regel ohne Ausnahme! Lügen im Vorstellungsgespräch sind wiederum unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein „berechtigtes Interesse“ an der Wahrheit hat. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:
- Fragen zu Vermögensverhältnissen und Schulden bei Bankangestellten und Kassierern.
- Fragen zu Vorstrafen bei Juristen oder Polizei-Beamten.
- Fragen zu ansteckenden Krankheiten in medizinischen Berufen, Gastronomie und Lebensmittelindustrie.
- Fragen zur bestehenden Schwangerschaft falls der Job unter den Mutterschutz fällt und das Kindeswohl sonst gefährdet wäre.
Wer hierbei im Bewerbungsgespräch lügt, riskiert viel: Fällt die Lüge auf, hat der Arbeitgeber das Recht zur Anfechtung des Vertrages (siehe Grafik):
Welche Fragen muss ich wahr beantworten?
Den Lebenslauf optimieren, schlechte Noten kaschieren, Lücken verschweigen oder Hard Skills hinzu erfinden: Fast jeder dritte Bewerbung enthält Lügen, sagen Studien. Gefährlich!
Lügen im Vorstellungsgespräch werden juristisch immer heikel, wenn es um professionelle und berufsbezogene Fragen geht. Diese müssen Sie wahr beantworten – auch wenn sie unangenehm sind:
- Fragen zur Ausbildung (Schul- und Hochschulbildung)
- Fragen zum Werdegang (bisherige Arbeitgeber)
- Fragen zu beruflichen Erfahrungen
- Fragen zu Nebenbeschäftigungen
- Fragen zu einer Schwerbehinderung
- Fragen zur Mobilität (Führerschein, eigener Pkw, Umzugsbereitschaft)
- Fragen zu Verfügbarkeit (frühest möglicher Eintrittstermin)
- Fragen zu Wettbewerbsverboten (etwa bei Managern)
Diese Fragen sind dazu gedacht, die fachliche Eignung des Bewerbers für die ausgeschriebene Stelle zu überprüfen. Entsprechend müssen sie immer wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Eine Notlüge im Vorstellungsgespräch kann in dem Fall eine spätere Kündigung rechtfertigen. Übrigens auch Jahre nach bestandener Probezeit!
Was passiert, wenn man im Vorstellungsgespräch lügt?
Wer im Vorstellungsgespräch lügt, riskiert mindestens einen Vertrauensbruch. Je nach Relevanz und falls die Aussagen ein wichtiges Einstellungskriterium waren, drohen juristische Konsequenzen. Wer Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung. Folge: Der Arbeitsvertrag ist nichtig, der Arbeitsplatz futsch. In manchen Fällen können Unternehmen sogar Schadenersatz verlangen.
Wurden gar offizielle Dokumente gefälscht, begehen Bewerber Urkundenfälschung. Die hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen: Urkundenfälschung kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat. Selbst wenn es nicht sofort zur Entlassung kommt, liefern Sie so einen billigen Kündigungsgrund, falls Sie später einmal in Ungnade fallen.
Falsche Angaben in der Bewerbung sind ein günstiges Druckmittel, um Sie ganz schnell loszuwerden. Per Aufhebungsvertrag und natürlich ohne Abfindung. Mit einer Kündigungsschutzklage kommen Sie dann nicht weit. Arbeitsrichter halten falsche Angaben in der Bewerbung für kein Kavaliersdelikt, sondern für einen schweren Vertrauensbruch.
Liste: Erlaubte Notlügen im Vorstellungsgespräch
Zur bitteren Realität gehört leider, dass eine zu ehrliche Antwort im Vorstellungsgespräch schnell auf die Verliererstraße abbiegt. Ebenso ist es keine gute Idee im Vorstellungsgespräch zu sagen: „Das geht Sie nichts an!“ Oder: „Das dürfen Sie gar nicht fragen!“ Erstens, weil man sich damit verdächtig macht, etwas verheimlichen zu wollen. Zweitens, weil das wichtige Sympathiepunkte kostet. Beides lässt sich vermeiden, ohne dass Sie sich gleich in einen Lügenbaron verwandeln. Mit ebenso charmanten wie zulässigen Notlügen:
„Mit meinem letzten Chef habe ich gut gearbeitet.“
In Wahrheit war er zwar die Pest im Maßanzug. Aber Sie sind ja Profi, deshalb haben Sie zusammen „gearbeitet“ – nicht unbedingt „zusammengearbeitet“. Es wäre ein Fehler und schlechter Stil, über bisherige Vorgesetzte zu lästern. Im Vorstellungsgespräch gilt: Immer positiv über bisherige Arbeitgeber und Kollegen sprechen. Irgendetwas Positives findet man immer.
„Ich arbeite gerne mit Teamkollegen zusammen.“
Teamfähigkeit gehört zum heiligen Kanon der Arbeitswelt anno 1980. Einen Einzelkämpfer mag niemand gerne einstellen – auch nicht, wenn Sie überwiegend im Homeoffice arbeiten oder sich am liebsten ein Einzelbüro wünschen. Heucheln Sie also in jedem Fall Teamlust und Teamgeist – egal, wie introvertiert Sie sind!
„Ich freu mich sehr auf die Herausforderungen dieser Stelle.“
Ihre wahre Wechselmotivation ist vielleicht, dass Sie einfach nur weg von einem schlechten Job wollen. Nur sagen dürfen Sie das nie! Das sieht immer nach Flucht aus und nicht nach einem strategischen Karriereplan. Argumentieren Sie deshalb immer mit einer sogenannten Hin-zu-Motivation: Warum dieses Unternehmen? Warum diese Stelle? Das überzeugt am meisten.
„In 5 Jahren möchte ich mich als Fachexperte fest im Team etabliert haben und nennenswerte Erfolge nachweisen können.“
In fast jedem zweiten Vorstellungsgespräch fällt die Frage: Wo sehen Sie sich in fünf Jahren? Auch wenn diese Stelle für Sie nur eine Zwischenstation oder Sprungbrett ist: Mit dosierter Ehrlichkeit kommen Sie weiter. Bleiben Sie bei Ihrer Antwort deshalb stets generell. Die Antwort sollte so allgemein und interpretierbar bleiben, dass Sie sich weitere Optionen offen halten. Gut ist immer eine langfristige Perspektive, die lange Loyalität mit realistischen Ambitionen kombiniert.
„Ihre Unternehmenswerte decken sich mit meinen Vorstellungen von Nachhaltigkeit und moderner Arbeit.“
Ein weiterer Klassiker im Vorstellungsgespräch ist die Frage: Warum haben Sie sich bei uns beworben? Allerdings geht es hierbei um eine möglichst große Schnittmenge zwischen Ihren Stärken und den Anforderungen des Stellenprofils. Gute Antworten nennen immer zuerst Argumente, wie das Unternehmen von Ihnen profitiert und wie sehr Sie sich mit den Werten und Zielen identifizieren. Dass Sie dringend einen Job brauchen oder Ihr Gehalt verbessern wollen, sagen Sie bitte nie!
„Ich werde leider unausstehlich, wenn ich nichts gegessen habe.“
Die dritte Standardfrage, die in praktisch jedem Jobinterview kommt, ist die Frage nach den Schwächen. Generell sollten Sie darauf immer ehrlich, reflektiert und konstruktiv antworten. Also durchaus eine Schwäche zugeben und zeigen, wie Sie damit umgehen. Jedoch darf diese Schwäche nie für den Job relevant sein – etwa: Legasthenie als Pressesprecher! In dem Fall sollten Sie zwar nicht lügen, aber etwas anderes Unverfängliches nennen.
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