Renteneintritt in Deutschland – Übersicht
Das Renteneintrittsalter bezeichnet das Lebensalter, ab dem eine Person erstmals die gesetzliche Rente aus der Rentenversicherung bezieht. Es unterscheidet sich vom sogenannten Rentenalter, das den gesetzlichen Anspruch auf eine Altersrente beschreibt.
Der tatsächliche Renteneintritt (= Ruhestand) kann vor oder nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze erfolgen, was jedoch meist Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.
Regelaltersgrenze und stufenweise Anhebung
Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente wird in Deutschland seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für alle, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Für frühere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen, bei denen die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang in Monats- oder 2-Monats-Schritten steigt.
Renteneintritt Tabelle: Wann in Ruhestand?
Geburtsjahr |
Möglicher Renteneintritt |
1946 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre + 1 Monate |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Renteneintrittsalter von Frauen
Für Männer und Frauen gilt die gleiche Regelaltersgrenze. Der Renteneintritt von Frauen ab dem Jahrgang 1964 liegt also wie bei Männern bei 67 Jahren.
Allerdings sind viele Frauen nach wie vor in Teilzeit oder schlechter bezahlten Jobs beschäftigt. Das führt dazu, dass Frauen weniger in die Rentenkasse einzahlen und damit eine geringere Altersrente erhalten. Vielen alleinstehenden Frauen droht deshalb die Altersarmut. Hier ist eine private Altersvorsorge bzw. Rentenvorsorge unbedingt nötig.
Vorzeitiger Renteneintritt: Achtung Abschläge!
Falls Sie einen vorzeitigen Renteneintritt anstreben – z.B. eine Frührente oder einen Vorruhestand, führt das meist zu Abschlägen bei der Rentenhöhe.
Wer vor der Regelaltersgrenze und damit früher in Rente geht, erhält pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent. Umgekehrt erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat, den der Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben wird.
Sonderregelungen
-
Rente mit 63
Für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Versicherungsjahre) ist eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich, allerdings wird auch diese Altersgrenze schrittweise angehoben.
-
Altersrente für langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen.
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Schwerbehinderte Menschen
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird hier stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
-
Bergleute und Hinterbliebene
Für diese Gruppen gelten eigene, teils niedrigere Altersgrenzen.
Voraussetzungen für den Rentenbezug
Für die Regelaltersrente ist neben dem Erreichen des entsprechenden Alters eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich.
Die Deutsche Rentenversicherungen bietet auf Ihrer Webseite zudem einen kostenlosen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an. Ebenso können Sie dort gleich online Ihren Rentenantrag stellen.
Vorzeitig in Rente mit Abschlag: Das beachten!
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Die wichtigsten Regelungen und Zahlen im Überblick:
- Für jeden Monat, den Sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, wird Ihre monatliche Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
- Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent. Das entspricht einer maximalen Vorverlegung um 48 Monate (also 4 Jahre).
- Sie können die Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen (ab dem 50. Lebensjahr) ganz oder teilweise ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Anfrage, wie hoch der Ausgleichsbetrag sein muss.
- Ebenso können Sie die Rentenlücke durch einen Minijob oder typische Jobs für Rentner ausgleichen. Lesen Sie sich hierzu unsere Ratgeber zum Arbeiten im Alter bzw. Rente und Arbeiten durch.
Abschlagshöhe und Berechnung
Beispiel: Wer 3 Jahre (36 Monate) früher in Rente geht, erhält 10,8 Prozent weniger Rente – bei 1.500 Euro wären das 162 Euro weniger pro Monat, also 1.338 Euro. Diese Kürzung bleibt lebenslang bestehen!
Abschläge ausgleichen
Auch bei vorgezogener Rente gilt: Die Rentenzahlungen sind steuerpflichtig, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Sie dürfen nur bis zu 6.300 Euro pro Jahr zum Vorruhestandsgeld hinzuverdienen, ohne dass dies angerechnet wird!
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