Renteneintritt Tabelle: Wann kann ich in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter ist in Deutschland abhängig vom Geburtsjahrgang und der individuellen Versicherungsbiografie. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist möglich, hat jedoch meist finanzielle Abschläge zur Folge. Unsere Tabelle zeigt, wann Sie in Rente gehen können…

Renteneintritt Tabelle Wann In Rente Gehen

Renteneintritt in Deutschland – Übersicht

Das Renteneintrittsalter bezeichnet das Lebensalter, ab dem eine Person erstmals die gesetzliche Rente aus der Rentenversicherung bezieht. Es unterscheidet sich vom sogenannten Rentenalter, das den gesetzlichen Anspruch auf eine Altersrente beschreibt.

Der tatsächliche Renteneintritt (= Ruhestand) kann vor oder nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze erfolgen, was jedoch meist Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.

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Regelaltersgrenze und stufenweise Anhebung

Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente wird in Deutschland seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für alle, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Für frühere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen, bei denen die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang in Monats- oder 2-Monats-Schritten steigt.

Renteneintritt Tabelle: Wann in Ruhestand?

Geburtsjahr

Möglicher Renteneintritt

1946 65 Jahre
1947 65 Jahre + 1 Monate
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
1964 67 Jahre

Renten­ein­tritts­alter von Frauen

Für Männer und Frauen gilt die gleiche Regelaltersgrenze. Der Renteneintritt von Frauen ab dem Jahrgang 1964 liegt also wie bei Männern bei 67 Jahren.

Allerdings sind viele Frauen nach wie vor in Teilzeit oder schlechter bezahlten Jobs beschäftigt. Das führt dazu, dass Frauen weniger in die Rentenkasse einzahlen und damit eine geringere Altersrente erhalten. Vielen alleinstehenden Frauen droht deshalb die Altersarmut. Hier ist eine private Altersvorsorge bzw. Rentenvorsorge unbedingt nötig.

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Vorzeitiger Renteneintritt: Achtung Abschläge!

Falls Sie einen vorzeitigen Renteneintritt anstreben – z.B. eine Frührente oder einen Vorruhestand, führt das meist zu Abschlägen bei der Rentenhöhe.

Wer vor der Regelaltersgrenze und damit früher in Rente geht, erhält pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent. Umgekehrt erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat, den der Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben wird.

Sonderregelungen

  • Rente mit 63

    Für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Versicherungsjahre) ist eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich, allerdings wird auch diese Altersgrenze schrittweise angehoben.

  • Altersrente für langjährig Versicherte

    Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen.

  • Schwerbehinderte Menschen

    Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird hier stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

  • Bergleute und Hinterbliebene

    Für diese Gruppen gelten eigene, teils niedrigere Altersgrenzen.

Voraussetzungen für den Rentenbezug

Für die Regelaltersrente ist neben dem Erreichen des entsprechenden Alters eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich.

Die Deutsche Rentenversicherungen bietet auf Ihrer Webseite zudem einen kostenlosen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an. Ebenso können Sie dort gleich online Ihren Rentenantrag stellen.

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Vorzeitig in Rente mit Abschlag: Das beachten!

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Die wichtigsten Regelungen und Zahlen im Überblick:

    Abschlagshöhe und Berechnung

  • Für jeden Monat, den Sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, wird Ihre monatliche Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
  • Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent. Das entspricht einer maximalen Vorverlegung um 48 Monate (also 4 Jahre).
  • Beispiel: Wer 3 Jahre (36 Monate) früher in Rente geht, erhält 10,8 Prozent weniger Rente – bei 1.500 Euro wären das 162 Euro weniger pro Monat, also 1.338 Euro. Diese Kürzung bleibt lebenslang bestehen!

    Abschläge ausgleichen

  • Sie können die Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen (ab dem 50. Lebensjahr) ganz oder teilweise ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Anfrage, wie hoch der Ausgleichsbetrag sein muss.
  • Ebenso können Sie die Rentenlücke durch einen Minijob oder typische Jobs für Rentner ausgleichen. Lesen Sie sich hierzu unsere Ratgeber zum Arbeiten im Alter bzw. Rente und Arbeiten durch.
  • Auch bei vorgezogener Rente gilt: Die Rentenzahlungen sind steuerpflichtig, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Sie dürfen nur bis zu 6.300 Euro pro Jahr zum Vorruhestandsgeld hinzuverdienen, ohne dass dies angerechnet wird!


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