1 jährige Ausbildung: Berufe, Voraussetzungen & Gehalt

Sie wollen nach der Schule schnell ins Berufsleben starten? Dann ist die 1 jährige Ausbildung eine gute Option für Sie. Statt für 2, 3 oder je nach Job sogar bis zu 4 Jahre als Azubi zu verbringen, starten Sie bereits nach einem Jahr voll ausgebildet ins Berufsleben. Wir zeigen, in welchen Berufen die einjährige Ausbildung möglich ist und was Sie zu Gehalt sowie Voraussetzungen wissen müssen…

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Was ist eine 1 jährige Ausbildung?

Die 1 jährige Ausbildung ist eine in verschiedenen Berufen mögliche Ausbildungsform, die in kurzer Zeit zu einem vollen und anerkannten Abschluss führt. Bei einer solch kurzen Dauer handelt es sich um reine schulische Ausbildungen. Praktische Erfahrungen sammeln Sie nur durch Praktika.

Mit abgeschlossener einjähriger Ausbildung starten Sie als ausgebildete Arbeitskraft in den Beruf. Die Qualifikation ist ebenso anerkannt wie eine duale Ausbildung oder längere Ausbildungen von mehreren Jahren. Aber: Die 1 jährige Ausbildung ist nur in bestimmten Berufen möglich – vor allem in der Pflege, bei der Bundeswehr oder in der Kosmetikbranche.

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1 jährige Ausbildung: Welche Berufe?

Für viele Ausbildungsberufe legt die Ausbildungsordnung in Deutschland eine zwei- bis dreijährige Ausbildung fest. Vorherrschende Form ist das duale Ausbildungssystem: Die meiste Zeit verbringen Azubis in einem Betrieb, um praktisch angelernt zu werden – 1-2 Tage in der Woche geht es in die Berufsschule.

Wollen Sie eine einjährige Ausbildung machen, muss das also zu Ihrem Berufswunsch passen. Unsere Übersicht zeigt, in welchen Berufen eine kurze Ausbildung möglich ist:

    Pflege / Gesundheit

  • Alltagsbegleiter/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Musiktherapeut/in
  • Kosmetik

  • Fachkraft für Beauty und Wellness
  • Kosmetiker/in
  • Make-up-Artist
  • Visagist/in
  • Wellnessmanager/in
  • Andere Berufe

  • Berufsflugzeugführer/in
  • Berufshubschrauberführer/in
  • Fachunteroffizier/in
  • Fahrlehrer/in
  • Phonotypist/in

Sonderfälle: Besonders kurze Ausbildungen

Die einjährige Ausbildung ist schon kurz – in manchen Jobs geht es sogar noch schneller. Je nach Beruf machen Sie innerhalb von einigen Wochen oder Monaten Ihre Berufsausbildung.

Einige dieser Sonderfälle sind zum Beispiel Rettungssanitäter (4 Monate), Flugbegleiter (2 Monate), Flugdienstberater (6 Monate), Kamera-Assistent (4 Monate) oder Croupier (bis zu 8 Monate).

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Aufbau und Ablauf der einjährigen Ausbildung

Einjährige Ausbildungen laufen typischerweise vollschulisch ab. Das bedeutet für Sie: Die gesamte Wissensvermittlung findet an einer Berufsschule oder über entsprechende Lehrgänge statt. Sie arbeiten nicht in einem Ausbildungsbetrieb, sondern lernen das gesamte Wissen und alle notwendigen Fähigkeiten zunächst theoretisch.

Durch die kurze Ausbildungsdauer sind meist keine praktischen Elemente enthalten. Die konkrete Anwendung Ihrer Qualifikationen erlernen Sie entweder in einem Praktikum oder in der Einarbeitungsphase nach dem Berufseinstieg. Hier liegt ein Nachteil der einjährigen Ausbildung. Es mangelt an praktischen Kenntnissen. Azubis werden mehr oder weniger ins kalte Wasser geworfen.

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Voraussetzungen für die 1 jährige Ausbildung

Es gibt keine allgemeinen Voraussetzungen, die für das Modell der einjährigen Ausbildung qualifizieren. Entscheidend sind die jeweils geltenden Bedingungen für die einzelnen Berufe. Die Einstiegshürden sind jedoch vergleichsweise gering. Eine 1 jährige Ausbildung ist meist mit einem Haupt– oder Realschulabschluss möglich.

Wichtiger sind Ihre persönlichen Eigenschaften sowie die Motivation für den Job. In Pflegeberufen braucht es zum Beispiel Empathie, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität.

1 jährige Ausbildung: Gehalt und spätere Bezahlung

Anders als im dualen System erhalten Sie in der einjährigen Ausbildung keine Ausbildungsvergütung. Da es sich um eine rein schulische Form handelt und Sie keinen Ausbildungsbetrieb haben, gelten Sie in der Zeit weiterhin als Schüler und werden nicht bezahlt. Doppelter Nachteil: Sie bekommen kein Ausbildungsgehalt, müssen aber häufig Gebühren an der Berufsschule zahlen.

Als finanzielle Unterstützung in dieser Phase haben Sie Anspruch auf Bafög. Ob und in welcher Höhe Sie die Leistung erhalten, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren (zum Beispiel Gehalt der Eltern) ab.

Gehalt nach einer einjährigen Ausbildung

Auch wenn die Ausbildung anerkannt ist und als vollwertig gilt, ist das Gehalt im Anschluss oft geringer als in anderen Berufen. Hauptgrund: Viele Jobs mit einer einjährigen Ausbildung haben eine geringere Verantwortung, erfordern weniger Qualifikationen oder sind Hilfsarbeiten für andere Tätigkeiten.

Als Alltagshelfer liegt das Durchschnittsgehalt zum Beispiel zwischen 2.300 Euro und 2.500 Euro brutto im Monat. Altenpflegehelfer verdienen im Schnitt 2.700 Euro. Durch Weiterbildungen und zusätzliche Qualifikationen steht Ihnen aber der Weg zu anderen Aufgaben und höherer Bezahlung offen.

Ausbildung verkürzen: 4 Möglichkeiten

Ihr Traumjob hat eine Ausbildung von mehreren Jahren, Sie wollen aber schneller starten? Die einjährige Ausbildung ist zwar keine Option, doch können Sie unter Umständen Ihre Ausbildung verkürzen. Hier die Möglichkeiten:

  1. Relevante Berufserfahrung
    Sie haben bereits Berufserfahrung in einem Job, der eng mit Ihrer Ausbildung verwandt ist? Dann werden die Zeiten möglicherweise angerechnet und verkürzen die Gesamtdauer Ihrer Ausbildung.
  2. Andere Ausbildung
    Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, reduziert das oftmals die Dauer einer neuen Ausbildung. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland. Den Antrag auf Verkürzung stellen Sie bei der IHK.
  3. Höherer Schulabschluss
    Mit einem höheren Schulabschluss ist eine verkürzte Ausbildung möglich, wenn der Betrieb zustimmt. Bis zu 12 Monate werden so von der Dauer gestrichen.
  4. Gute Leistungen
    Bringen Sie in der schulischen und praktischen Ausbildung regelmäßig Bestleistungen, sind Kürzungen der Ausbildungsdauer möglich. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule müssen die Leistungen bestätigen, wenn Sie früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.

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