Bewerbung in der Schwangerschaft: Ja oder nein?

Eine Bewerbung in der Schwangerschaft ist grundsätzlich möglich. Schließlich geht die private Familienplanung den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Begeistert sind Unternehmen allerdings auch nicht, wenn die neue Mitarbeiterin kurz nach dem Antritt schon wieder in den Mutterschutz und in die Elternzeit geht. So ganz fair ist es nicht, mit verdeckten Karten zu spielen. Was also tun: Schwanger bewerben – ja oder nein? Hier die Argumente dafür und dagegen sowie ein Überblick über Ihre Rechte und Pflichten…

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Bewerbung: Schwangerschaft erwähnen oder verschweigen?

Solange die Schwangerschaft und der Babybauch äußerlich unsichtbar sind, können Frauen in anderen Umständen dies gut verschweigen – im Vorstellungsgespräch und erst recht bei der Bewerbung. Mehr noch: Es besteht zu diesem Zeitpunkt keinerlei Offenbarungspflicht der Schwangeren. Weder müssen Sie die Schwangerschaft im Bewerbungsschreiben erwähnen, noch im Vorstellungsgespräch ansprechen, dass Sie Nachwuchs erwarten oder planen.

Unzulässige Frage und Recht zur Lüge

Generell gilt: Die Familienplanung ist Privatsache und geht den Arbeitgeber nichts an. Fragen danach sind laut AGG § 7 Abs. 1 im Vorstellungsgespräch unzulässig. Das gilt für die Frage nach einer akuten Schwangerschaft ebenso wie für die Frage nach einem Kinderwunsch.

Männer wie (schwangere) Frauen haben hierbei ein explizites Recht zur Lüge. Sie können die Schwangerschaft verschweigen oder einfach verneinen, Motto: „In den nächsten Jahren möchte ich mich voll und ganz meinem Beruf widmen.“ Eine spätere Kündigung wegen „arglistiger Täuschung“ ist gesetzlich ausgeschlossen.

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Bewerbung in der Schwangerschaft: Das spricht dafür

Tatsächlich gibt es für Arbeitnehmerinnen gute Argumente, warum sie sich schwanger bewerben können und sollten.

  • Geld

    Vorteil Nummer eins: Ein neuer Job bringt in der Regel ein höheres Gehalt – ganz einfach. Sogar das Elterngeld lässt sich dadurch erhöhen. Für dessen Berechnung zählt das Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wer mit dem Jobwechsel eine Gehaltserhöhung rausschlägt, schraubt also auch das Elterngeld nach oben.

  • Gelegenheit

    Einen echten Traumjob gibt es nicht alle Tage und an jeder Ecke. Sollten Sie also zeitgleich mit der Schwangerschaft Ihre absolute Wunschstelle finden, ist das eine Chance, die Sie nutzen sollten. So schnell ist der Job vielleicht nicht mehr vakant – und mehr als ablehnen, kann der Arbeitgeber Sie ja auch nicht. Warum also mit der Karriere pausieren? Noch ist das Kind nicht da – und danach geht es ja auch weiter.

  • Familienfreundlichkeit

    Nicht alle Unternehmen haben Vorbehalte gegenüber schwangeren Bewerberinnen. Im Gegenteil: Viele schreiben sich sogar die Familienfreundlichkeit deutlich auf die Fahnen und in die Stellenanzeige. In dem Fall kommt Ihnen der Arbeitgeber vielleicht noch entgegen – mit Homeoffice oder Kita-Zuschuss. Mutige können Personaler darauf im Jobinterview sogar direkt ansprechen: „Wie familienfreundlich sind Sie wirklich?“

  • Lohnanspruch

    Je nachdem wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist: Sollten Sie die Stelle deswegen gar nicht erst antreten können, besteht dennoch voller Lohnanspruch (LAG Berlin-Brandenburg, 9 Sa 917/16). Für den rechtlichen Anspruch sei irrelevant, dass die Mitarbeiterin vor dem Beschäftigungsverbot durch den Mutterschutz noch keine Arbeitsleistung erbracht habe. Der Schutz des ungeborenen Kindes habe Vorrang.

  • Risiko

    Der Anlass ist traurig – ansprechen müssen wir es trotzdem: Natürlich besteht in den ersten Wochen und Monaten einer Schwangerschaft auch das Risiko einer Fehlgeburt. Laut Uniklinik Bonn ist das bei 15 Prozent aller klinischen Schwangerschaften der Fall. Auch aus dem Grund sollten Sie Ihre berufliche Entwicklung nicht vom Verlauf der Schwangerschaft abhängig machen – und diese dem Arbeitgeber gegenüber nicht zu früh erwähnen.

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Bewerbung in der Schwangerschaft: Das spricht dagegen

Neben den Pro-Argumenten gibt es allerdings auch ein paar negative Aspekte, die Bewerberinnen ebenfalls beachten und bedenken sollten.

  • Vertrauen

    Wer sich schwanger bewirbt, ohne von den anderen Umständen zu berichten, riskiert von vornherein ein angespanntes Verhältnis zum künftigen Chef. Der Arbeitgeber rechnet mit einer neuen Kraft, gibt Ihnen eine Chance, plant Sie voll ein – und zur Belohnung fallen sie gleich wieder aus, gehen in den Mutterschutz oder gar in eine 3-Jährige Elternzeit. Die meisten Chefs fühlen sich getäuscht und betrogen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dafür nach einem Kündigungsgrund sucht oder Sie degradiert, ist groß. Auch mit einem „sehr guten“ Arbeitszeugnis sollten Sie nicht rechnen.

  • Tätigkeit

    Während des Mutterschutzes besteht ein Beschäftigungsverbot. Ansonsten dürfen Sie während der Schwangerschaft arbeiten – nur nicht in Jobs, in denen Ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet wären. Heißt: In der Schwangerschaft dürfen Sie keine Arbeiten ausführen, bei denen Sie gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Kälte, Nässe, Hitze, Lärm oder Erschütterungen ausgesetzt sind. Nacht-, Sonn- und Feiertags- oder Mehrarbeit ist ebenfalls verboten. In solchen Berufen besteht sogar – ausnahmsweise – eine Auskunftspflicht. Der Arbeitgeber darf Schwangere nicht beschäftigen – Sie müssen deshalb die Frage nach der Schwangerschaft ehrlich beantworten.

  • Fairness

    Auf Ihren Arbeitgeber kommen nicht unerhebliche Kosten zu, wenn Sie ihn beschwindeln. Er muss das Gehalt laut Mutterschutzgesetz (teilweise) übernehmen, eine Vertretung organisieren und einarbeiten. Kleinbetriebe können das kaum schultern. Überlegen Sie also, ob die Bewerbung in der Schwangerschaft auch gegenüber den Beschäftigten und künftigen Kollegen fair wäre. Es bleibt also eine Gewissensfrage. Und: Ehrlichkeit zahlt sich öfter aus, als viele meinen.

PS: Es gibt auch das Szenario, dass Sie sich schwanger bewerben, ohne von der Schwangerschaft zu wissen. Rechtlich ändert sich dadurch überhaupt nichts. Der Kündigungsschutz sowie weitere Rechte bleiben bestehen.

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Schwanger bewerben: ja oder nein?

Nach den vielen Pro’s und Con’s bleibt die Frage: Was tun? Die Schwangerschaft bei der Bewerbung verschweigen, proaktiv erwähnen oder sich gar nicht erst bewerben?

Die Entscheidung kann Ihnen natürlich keiner abnehmen. Meist ist es eine (finanzielle) Gewissensfrage. Fest steht aber: Wenn Sie die Schwangerschaft erwähnen und mit offenen Karten spielen, schaffen Sie Transparenz und Vertrauen. Mancher Arbeitgeber ist dafür dankbar und wird die Ehrlichkeit vielleicht sogar mit einer Jobzusage oder einem späteren Angebot belohnen. Oft hilft schon, wenn Sie erklären, dass Sie nur kurz in Elternzeit gehen.

Job-Alternativen für Schwangere

Wenn Sie sich gar nicht erst schwanger auf eine neue Stelle bewerben wollen, gibt es trotzdem noch Alternativen.

  • Freelancing
    Während der Schwangerschaft freiberuflich arbeiten? Das bietet sich zum Beispiel für Grafik-Designerinnen, Texterinnen oder Entwicklerinnen an. Vorteil: Kein Arbeitgeber muss sich fest an Sie binden. Zoff-Gefahr gebannt. Außerdem können Sie experimentieren, netzwerken und sich Ihre Zeit frei einteilen.
  • Befristeter Job
    Eine weitere Alternative ist, für die Zeit bis zum Mutterschutz gezielt nur eine befristete Stelle zu suchen. Etwa über Zeitarbeitsfirmen. In dem Fall können Sie ganz offen mit der Schwangerschaft umgehen und haben auch keinen Ärger mit dem Arbeitgeber zu befürchten.
  • Weiterbildung
    IT-Kenntnisse auffrischen, Sprachen lernen, ein SAP-Zertifikat absolvieren – es gibt viele Möglichkeiten, um den Lebenslauf in der Schwangerschaft oder als frische Mutter nebenbei aufzupolieren. Fortbildungen in die Schwangerschaft verlegen, kann eine gute Idee sein. Vor allem dann, wenn es sich um Online-Kurse oder Webinare ohne Präsenzpflicht handelt. Die können Sie dann abschließen, wo und wann es Ihnen passt.
  • Passive Jobsuche
    Nutzen Sie die ersten Wochen und Monate der Schwangerschaft, um Ihre Business-Profile auf Karrierenetzwerken wie Linkedin auf Vordermann zu bringen. Vielleicht ruft Sie ein Headhunter an, mit dem Sie Ihre Optionen für die Zeit nach der Elternzeit planen können. Oder ein Arbeitgeber wird auf Sie aufmerksam, der Ihnen schon jetzt ein Angebot macht. Die passive Jobsuche ist nicht nur bequem – oft führt Sie zu attraktiven Jobs auf dem verdeckten Stellenmarkt!

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