Was ist die Inflationsprämie für Arbeitnehmer?
Die deutsche Gesellschaft ist momentan finanziell arg gebeutelt: Der Krieg in der Ukraine treibt die Kosten hoch. Hier soll die Inflationsprämie für Arbeitnehmer Abhilfe schaffen. Gedacht ist, dass der Arbeitgeber sie zusätzlich zum Gehalt zahlt. Das Besondere: Die Zahlung bleibt steuer- und sozialabgabenfrei. Für Arbeitgeber heißt das, dass keine Lohnnebenkosten anfallen, auch müssen sie keinen Arbeitgeberbeitrag zu Sozialversicherung leisten.
Die Inflationsprämie für Arbeitnehmer ist neben einer bereits beschlossenen Strompreisbremse, der Erhöhung des Kindergeldes und Plänen zum Gasdeckel ein weiterer Baustein der Regierung zur Entlastung der Bürger. Außerdem hat die Regierung folgende Maßnahmen beschlossen:
- Wohngeldberechtigte bekommen Heizkostenzuschuss von 415 Euro zum Wohngeld
- Die Midijob-Grenze wird angehoben
- Rentner erhalten eine Einmalzahlung von 300 Euro
- Studierende erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro
- Anstelle von ALG II Einführung des Bürgergeldes (höherer Betrag)
- Ab nächstem Jahr ein bundesweites Ticket für den öffentlichen Nahverkehr
Wer erhält die Inflationsprämie für Arbeitnehmer?
Neben speziellen Entlastungspaketen für einzelne Gruppen sollen nun insbesondere Arbeitnehmer im Fokus stehen. Davon sollen auch Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und Minijobs profitieren. Geplant ist diese Prämie als Einmalzahlung. Zwar sind alle Bürger derzeit von der Inflation betroffen, besonders hart jedoch Geringverdiener.
Besonders für sogenannte „Aufstocker“, also Arbeitnehmer, die noch Sozialleistungen erhalten, könnte sich die Inflationsprämie rechnen. Denn auch hier ist eine abgabenfreie Auszahlung der Prämie geplant. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber erhalten. Da die Inflationsprämie für jedes Arbeitsverhältnis gilt, können Arbeitnehmer mit mehreren Jobs theoretisch mehrfach in den Genuss kommen.
Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch auf die Inflationsprämie.
Unternehmen müssen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
Klar ist aber auch: Wenn ein Unternehmen sich entscheidet, seinen Mitarbeitern die Prämie zukommen zu lassen, dann muss es allen Mitarbeitern denselben Betrag auszahlen. Eine Bevorzugung von Leistungsträgern im Vergleich zu Low Performern ist nicht zulässig.
Grund dafür ist, dass die Inflationsprämie einzig und allein zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten gedacht ist, nicht als Leistungsprämie. Darauf weist der Dresdener Arbeitsrechtler Silvio Lindemann hin.
Vorsicht vor Tricks: Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld nicht zulässig
Übrigens warnt Lindemann auch davor, die Inflationsprämie einfach als Sonderzahlung wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld umzuwandeln. Unternehmen könnten versucht sein, so Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Das ist so aber nicht zulässig. Die Steuerprivilegien bleiben nur erhalten, wenn der Arbeitgeber die Inflationsprämie mit dem Gehalt zahlt.
Wie hoch ist die Inflationsprämie für Arbeitnehmer?
Die Inflationsprämie für Arbeitnehmer kann bis zu 3.000 Euro betragen. Sie ist damit doppelt so hoch wie die Corona-Prämie. Da es sich um eine freiwillige Einmalzahlung handelt – quasi eine Empfehlung der Regierung – kann die Inflationsprämie aber auch deutlich geringer als 3.000 Euro ausfallen.
Denn die Entscheidung ob und wie viel ein Unternehmen auszahlt, liegt immer noch beim Unternehmen selbst. Gut möglich daher, dass manche Arbeitgeber lediglich 500 Euro, andere 1.000 Euro und wiederum dritte den vollen abgabe- und steuerfreien Betrag auszahlen.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Im Ergebnispapier der Regierung heißt es, dass der Bund bereit sei, „bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“. Heißt: Die Zahlung der Inflationsprämie für Arbeitnehmer erfolgt über das Unternehmen. Die bis zu 3.000 Euro erhält der Arbeitnehmer abzugfrei neben dem Verdienst.
Welche Unternehmen zahlen die Inflationsprämie?
Das ist allerdings die große Preisfrage. Der Bundeskanzler äußerte zwar bereits die Hoffnung, dass möglichst viele Unternehmen davon Gebrauch machen, damit millionenfach Arbeitnehmer profitieren. Vorsichtige Schätzungen gehen allerdings davon aus, dass gerade mal ungefähr ein Drittel aller Unternehmen erwägt, die Inflationsprämie beziehungsweise einen Teil dessen zu zahlen. Darunter möglicherweise einige Dax-Konzerne, die derzeit die Auszahlung erwägen.
Beispielsweise berichtet das Handelsblatt vom Autovermieter Sixt, dass dieser jedem Mitarbeiter weltweit einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.700 Euro zahlen wird. Andererseits haben bereits Großunternehmen wie Continental und Telekom verkündet, dass sie die Inflationsprämie in der Form nicht auszahlen werden. Für den Fall, dass sich Arbeitgeber für die Prämie entscheiden, lässt sich die Direktzahlung als Betriebsausgabe geltend machen. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi hin. Die überwältigende Mehrheit – zwei Drittel – wird sich jedoch dazu nicht imstande sehen.
Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen könnten Glück haben
Gut möglich, dass besonders Beschäftigte mit Tarifvertrag von der Inflationsprämie für Arbeitnehmer profitieren: Die hatten bereits bei der ebenfalls freiwilligen Corona-Prämie die Nase vorn. Derzeit planen die Gewerkschaften, in Tarifverhandlungen die Zahlung der Inflationsprämie festzulegen. Sind sie mit dem Vorhaben erfolgreich, hätten alle nach Tarif beschäftigten Mitarbeiter Anspruch auf die Inflationsprämie.
Wann kommt die Inflationsprämie für Arbeitnehmer?
Ab sofort (und rückwirkend zum 1. Oktober) können Unternehmen die Inflationsprämie für Arbeitnehmer bis einschließlich Ende 2024 zahlen. Die Frist gibt Arbeitgebern einen zeitlichen Puffer, um eine mögliche Auszahlung der Prämie zu planen. Bis dahin bleibt die Sonderzahlung steuerfrei, Arbeitnehmer erhalten brutto wie netto.
Das unterscheidet die Inflationsprämie auch deutlich von der Energiepreispauschale: Die betrug erstens lediglich 300 Euro und musste zweitens voll versteuert werden – beim Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 kam also etwa die Hälfte an.
Prämienzahlung in Teilbeträgen möglich
Die derzeitige Lage macht es kleinen und mittelständischen Unternehmen alles andere als einfach, ihren Mitarbeitern Prämien zu zahlen. Schon die Corona-Pandemie führte zu Lieferengpässen und vielfachen Belastungen. Viele begegnen der Inflationsprämie für Arbeitnehmer daher skeptisch. Andererseits könnte man die Prämie als Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur Motivation sehen. Und angesichts des zeitlichen Rahmens können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie die volle Prämie auf einmal überweisen oder in kleineren Beträgen staffeln.
Kritik an der Umsetzbarkeit
Gleichzeitig gibt es Kritik. Zum einen sind Unternehmen keine Behörden, die Gelder verwalten und zuteilen. Zum anderen ächzen sie selbst unter hohen Gas- und Strompreisen, nicht wenige fürchten eine Insolvenz.
Wichtiger als die Auszahlung einer Inflationsprämie für Arbeitnehmer sei deshalb der Arbeitsplatzerhalt. Aufgrund dieser Umstände herrschen derzeit große Zweifel an der Umsetzbarkeit der Prämie.
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