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Stalking: Definition, Beispiele, Strafe nach StGB + Tipps

Stalking ist gemäß § 238 StGB ein Straftatbestand. Der verschmähte Kollege, die verlassene Ex-Geliebte oder eine wildfremde Person drängt sich unerwünscht in das Leben eines anderen. Täter sind oft Männer, die über einen längeren Zeitraum ihre meist weiblichen Opfer verfolgen und belästigen, teilweise sogar am Arbeitsplatz. Es gibt aber auch Stalking durch Frauen. Was tun, wenn Sie betroffen sind? Wie Sie sich gegen Nachstellungen wehren, wo Sie Hilfe finden und was Täter abschreckt…



Stalking: Definition, Beispiele, Strafe nach StGB + Tipps

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Stalking Definition: Andauerndes Nachstellen

Stalking bezeichnet das absichtliche, obsessive und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person gegen ihren ausdrücklichen Willen. Der Begriff leitet sich vom englischen Verb to stalk ab. Das stammt ursprünglich aus der Jägersprache bedeutet und soviel wie anpirschen oder sich anschleichen. Diese Nachstellungen führen beim Opfer zu psychischen, teilweise sogar physischen Schäden und beeinträchtigen es stark in seiner Lebensführung.

Daher steht Stalking in vielen Staaten unter Strafe. In der Mehrzahl der Fälle kennen Täter und Opfer sich; Stalker können Ex-Partner, Nachbarn oder Arbeitskollegen des oder der Betroffenen sein. Teilweise sind völlig Fremde Stalker – steht eine Person beispielsweise in der Öffentlichkeit, kann sie die Aufmerksamkeit anderer erregen.

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Stalking – was tun?

Wer wiederholt und gegen seinen Willen kontaktiert wird, sollte schnellstmöglich handeln. Das energische Auftreten direkt zu Beginn kann das Stalking in einigen Fällen bereits eindämmen. Das können Sie tun:

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1. Kontaktversuche ablehnen

Das leichteste Anzeichen für Zögern oder Unentschlossenheit interpretiert ein Stalker noch als Ermutigung. Deutliche Abgrenzung ist daher die erste und wichtigste Maßnahme. Dabei helfen Formulierungen wie: „Ich will keinen Kontakt zu dir. Ich werde keine Anrufe mehr beantworten, ich werde sämtliche Kontaktversuche ablehnen.“

2. Arbeitgeber informieren

Geschieht das Stalking am Arbeitsplatz, sollten Sie umgehend Ihren Arbeitgeber informieren. Er hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht, das beinhaltet auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihm obliegt die Pflicht, den stalkenden Mitarbeiter in die Schranken zu weisen und etwaige Konsequenzen zu erläutern, beispielsweise durch eine Abmahnung. Stellt der Stalker nicht umgehend sein Verhalten ein, sollte eine Kündigung folgen.

3. Daten schützen

Erschweren Sie die Kontaktaufnahme, indem Sie Ihre Daten schützen. Achten Sie auf Ihren Hausmüll. Unterlagen von Krankenkassen oder jeglicher Schriftverkehr mit persönlichen Daten sind für Stalker ein gefundenes Fressen. Schreddern Sie daher alle Unterlagen, bevor sie in den Hausmüll gelangen. Achten Sie auf persönliche Angaben in sozialen Netzwerke. Wer dort öffentlich einsehbaren Statusmeldungen postet, triggert einen Stalker womöglich. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre Sicherheitseinstellungen beziehungsweise Privatsphäre, bestätigen Sie keine fremden Kontaktanfragen, nötigenfalls löschen Sie Ihr Profil.

4. Maßnahmen umsetzen

Ebenso wichtig ist die konsequente Umsetzung. Vielen Betroffenen fällt das schwer – sei es aus anfänglichem Mitleid, sei es aus der Vorstellung heraus, der Stalker würde dann endlich Ruhe geben. Das ist allerdings ein Irrtum! Stalker fühlen sich dann erst recht ermutigt, denn offenbar war ihre Methode ja erfolgreich.

5. Belege sammeln

Um für etwaige juristische Schritte Beweismaterial zu haben, sollten Sie ein Stalking-Tagebuch führen, in dem Sie sämtliche Vorkommnisse auflisten. Das ist deshalb wichtig, weil es nur dann zu einer juristischen Bewertung als Stalking kommen kann, wenn die Dauer und die Häufigkeit ersichtlich sind: Begriffe wie oft, viel sind zu subjektiv und ungenau. Helfen kann Ihnen dabei die No Stalk App vom Weißen Ring. Damit können Sie die Stalking-Vorfälle per Foto-, Video- sowie Sprachaufnahmen chronologisch und lückenlos dokumentieren.

6. Unterstützung sichern

Informieren Sie Ihr soziales Umfeld, also Nachbarn, Familie und Freunde. Diese Menschen können nicht nur ein Auge auf die Geschehnisse haben und möglicherweise ein ernstes Wort mit dem Stalker reden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugen dienen. Rückhalt und weitere Tipps zur Hilfe können Sie zudem über einschlägige Beratungsstellen (Weißer Ring, Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen) erhalten.

7. Polizei einschalten

In akuten Notsituationen wählen Sie direkt die 110 und verständigen die Polizei. Diese nimmt die Strafverfolgung auf. Stellen Sie Strafanzeige, beispielsweise bei Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Drohung, Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung oder Körperverletzung.

Gewaltschutzgesetz: Schutz bei Stalking

In besonders schweren Fällen hilft das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Es ist auch unter den Begriffen einstweilige Verfügung, Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Unterlassungsverfügung bekannt. Diese Maßnahme greift, wenn Opfer wiederholten Belästigungen, Bedrohungen oder Übergriffen ausgesetzt sind.

Der Täter bekommt dann Auflagen, dass er sich der betroffenen Person nur bis zu einem bestimmten Umkreis nähern darf. Des Weiteren ist ein Verbot der Kontaktaufnahme durch Telefon, Handy oder Ähnliches möglich. Sofern der Stalker und sein Opfer (beispielsweise kurz nach einer Trennung) noch zusammenleben, kann der Täter der Wohnung verwiesen werden.


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Stalking Beispiele: Wie fängt Stalking an?

Oftmals geht dem eine übergroße Verehrung voraus, beispielsweise, wenn Fans ihren Star stalken. Allerdings ist Stalking keine harmlose Schwärmerei. Als Ende der achtziger Jahre eine junge Schauspielerin von ihrem Stalker erschossen wurde, erkannte man Stalking als potenziell gefährliches Verhalten.

Im Gegensatz zu anderen Straftaten lässt sich Stalking nicht immer klar auf eine Einzeltat begrenzen. Es ist eher die Summe der Handlungen über einen gewissen Zeitraum. Einzelne Verhaltensweisen mögen noch harmlos wirken. In Kombination miteinander kann sich jedoch eine strafwürdige Handlung ergeben:

  • Verfolgen des Opfers bis zum Arbeitsplatz, zur Wohnung oder an andere Orte.
  • Telefonterror im Büro, das Opfer bekommt ständig Anrufe oder Nachrichten aufs Handy.
  • Der Stalker gibt sich als Opfer aus, fingiert Anrufe, bestellt in dessen Namen Waren.
  • Es werden Drohungen oder Erpressungsversuche ausgesprochen.
  • Das Opfer bekommt unzählige Blumen, Briefe und Geschenke.
  • Der Stalker beschädigt Eigentum des Betroffenen, zerkratzt das Auto, bricht ins Haus ein.
  • In seltenen Extremfällen nimmt das Opfer körperlichen Schaden.
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Auswirkungen für die Betroffenen

Die Folgen für das Opfer sind gravierend. Meistens zieht sich Stalking über einen Zeitraum von mehreren Jahren hin, so dass die permanente Verfolgung sich auf die Psyche auswirkt. Oftmals bedeuten diese Nachstellungen eine massive Einschränkung im Alltag; teilweise meiden die Betroffenen bestimmte Orte oder Situationen, in denen sie erst recht eine Konfrontation mit dem Stalker befürchten. Die Gestalkten leiden unter:

Aber das sind längst nicht alle Auswirkungen. Wer sich ständig bedroht fühlt, versucht die Kontrolle über sein Leben wiederzuerlangen. Das führt dazu, dass Stalking-Opfer viel Geld für Schutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen ausgeben. In einigen Fällen ziehen sie um oder wechseln den Arbeitsplatz.

Stalking StGB: Nachstellung

Seit einigen Jahren ist Stalking in Deutschland ein eigener Straftatbestand. Der § 238 Strafgesetzbuch (StGB) regelt es unter dem Begriff „Nachstellung“. Demnach hat ein Stalker mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen zu rechnen, wenn er die Lebensgestaltung einer anderen Person „schwerwiegend beeinträchtigt“. Im Falle der Todesgefahr für das Opfer erhält der Stalker eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, beim tatsächlichen Tode bis zu zehn Jahren. Jedoch verfolgt die Justiz die ganzen anderen Belästigungen nur auf Antrag.

Stalking Strafe

Allerdings kommt es nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu Verurteilungen. Die Zahl der gemeldeten Stalking-Fälle überschreitet die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen ums Zigtausendfache. Rechtsexperten sehen das Problem in den zu hohen Hürden für eine Strafbarkeit: Das Opfer muss den Nachweis erbringen, dass es massiv in seiner Lebensführung eingeschränkt ist und ein Ortswechsel oder ein neuer Arbeitsplatz aufgrund von Stalking notwendig ist.

Auch die schwammige Formulierung von der „schwerwiegenden Beeinträchtigung“ und die Auslegung des Paragraphen tragen dazu bei, dass bei jährlich 20.000 gemeldeten Fällen so wenige Anklagen und noch weniger Verurteilungen zustande kommen. Gründe dafür sind unter anderem:

  • Keine Zeugen
    Sind nur Täter und Opfer beteiligt, ist die Beweislage schwierig.
  • Keine Straftat
    Kontaktaufnahme, Blumen, Geschenke sind zunächst nicht strafbar und wirken wie Alltagshandlungen. Oftmals lässt sich erst in der Gesamtbetrachtung die Strafbarkeit feststellen.

Für Betroffene von Stalking kann es hilfreich sein zu wissen, dass bei nachweisbaren Tathandlungen nicht unbedingt § 238 greift. Auch andere Straftatbestände wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung können betroffen sein.

Stalking Täter Profil: Wer macht sowas?

Mit 85 Prozent ist die Mehrheit der Täter männlich, die Opfer des Stalkings zu über 90 Prozent weiblich. In etwa der Hälfte aller Fälle spielt Zurückweisung eine Rolle. Es handelt sich um den ehemaligen Partner, der nicht mit der Trennung vom Opfer klarkommt und die Beziehung wiederherstellen möchte.

Das Ego ist tief verletzt und in der Angst, zum ewigen Singledasein verdammt zu sein, ist der Stalker auf sein Opfer emotional fixiert. Das kann sich liebevoll, aber eben auch aggressiv äußern und dann mit Wut und Hass einhergehen. Der „wütende Stalker“ will seinem Opfer Angst machen und sich an ihm rächen – körperliche und sexuelle Übergriffe können dann die Folge sein.

Stalking Ursachen: Narzissmus und Persönlichkeitsstörung

Die Ursachen für Stalking sind in der Psyche des Täters zu suchen. Teilweise lässt sich bei ihnen eine narzisstische oder eine Borderline -Persönlichkeitsstörung feststellen. Sie können nicht mit Kränkungen umgehen, weil sie ihr Selbstbild dadurch bedroht sehen. Traumatische Kindheitserfahrungen, in denen sie eine Bezugsperson verloren haben, sind häufig ein Auslöser für diese Entwicklung.

Bei anderen Stalkern spielen Schüchternheit und mangelnde soziale Kompetenz eine Rolle, die es ihnen erschwert, andere Menschen kennenzulernen. Ein freundliches Lächeln wird dann gleich als Ermutigung überinterpretiert. Wiederum andere sind rachsüchtig, weil Sie sich unfair behandelt oder bewertet fühlen.


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