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Übernahmegespräch: Die wichtigsten Fragen und Tipps

Ob nach der Ausbildung oder Probezeit: Das Übernahmegespräch ist eine wichtige Zäsur im Berufsleben. Eine Art zweites Bewerbungsgespräch. Berufseinsteiger oder Azubis hoffen jetzt auf eine Übernahme und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Verständlich. Doch lauern im Übernahmegespräch auch einige Fallstricke. Nehmen Sie es unbedingt ernst! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich darauf optimal vorbereiten, mit welchen Fragen Sie rechnen sollten, und wir geben wichtige Tipps zur erfolgreichen Übernahme…



Übernahmegespräch: Die wichtigsten Fragen und Tipps

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Zeitpunkt: Wann findet das Übernahmegespräch statt?

Das Übernahmegespräch oder Feedbackgespräch findet meist zwischen zwei oder drei Wochen vor Ablauf der Probezeit beziehungsweise vor dem Ende der Ausbildung statt. Es bietet beiden Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Gelegenheit, eine Art Bilanz zu ziehen und Klarheit über die weitere Zusammenarbeit zu schaffen.

Beide Seiten sollten sich für das Übernahmegespräch ausreichend Zeit nehmen und einen festen Termin dazu vereinbaren. Idealerweise ist dies ein ruhiger Ort: das Büro des Vorgesetzten oder einen Konferenzraum. Das 4-Augen-Gespräch dauert selten länger als eine Stunde.

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Inhalt und Ablauf im Übernahmegespräch

Sobald die Abschlussprüfung bestanden ist, haben Azubi und Arbeitgeber das Ziel der Ausbildung erreicht. Weitere Verpflichtungen bestehen für den Arbeitgeber nun nicht mehr. Wer in einem Betrieb seine Ausbildung absolviert hat, sollte daher zuerst prüfen, ob es eine tarifliche Übernahmevereinbarung gibt. Ansonsten ist die Übernahme das Hauptthema des Gesprächs. Schließlich wollen die meisten Azubis bei ihrem Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt werden.

Bei der Probezeit ist das ein bisschen anders. Hier wird der bestehende Arbeitsvertrag automatisch fortgesetzt, falls nicht eine Seite vorher kündigt. Während der Probezeit ist das jederzeit (auch noch am letzten Tag) möglich – ohne Angabe von Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt lediglich 2 Wochen. Oft lässt sich aber schon im Vorfeld dezent nachfragen, wie gut die Chancen auf eine Übernahme bestehen.

Was sind typische Fragen der Personaler?

Übernahmegespräche können unterschiedlich ablaufen. Mal ist die Atmosphäre freundlich-locker, mal läuft das Gespräch ernster und weniger harmonisch ab. Dann hat es eher den Charakter von einem Beurteilungsgespräch. Zur Sprache kommen zum Beispiel nach der Ausbildung: Wesentliche Inhalte der Ausbildung sowie Stärken und Schwächen der Azubis, ebenso Lernziele und ob diese erreicht wurden.

Ansonsten folgen Feedbackgespräche dem gängigen Ablauf im Vorstellungsgespräch:

  1. Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers
  2. Beurteilung durch den Arbeitgeber (Motivation, Leistung, Sorgfalt)
  3. Wichtige Stärken und Schwächen (Engagement, Belastbarkeit, Teamfähigkeit)
  4. Weitere Zusammenarbeit und Gehalt

Typische Fragen in dem Zusammenhang sind:

  • Wie haben Sie die Ausbildung/Probezeit empfunden?
  • Was lief gut, was schlecht?
  • Wie schätzen Sie sich selber ein?
  • Wie stellen Sie sich die künftige Zusammenarbeit vor?
  • Für welche Abteilung würden Sie gerne arbeiten?
  • Was könnten Alternativen sein?
  • Welche Pläne haben Sie für Ihre berufliche Zukunft?
  • Wie stellen Sie sich den idealen Job vor?
  • Was sind Ihre Gehaltsvorstellungen?

Der letzte Punkt ist besonders wichtig. Rechnen Sie unbedingt damit, Ihre Gehaltsvorstellungen zu nennen oder eine Gehaltsverhandlung zu führen. Dazu sollten Sie vorab unbedingt Ihren Marktwert testen – oder unseren kostenlosen Gehaltscheck nutzen.

Arbeitsrecht: Ist eine neue Probezeit zulässig?

Die Probezeit darf maximal 6 Monate dauern. Danach kann sie nicht verlängert werden. Nach der Ausbildung kann aber eine (erste) Probezeit vereinbart werden. Zwar kennen sich beide Seiten schon gut aus der Ausbildung. Der Arbeitgeber kann aber argumentieren, dass die Ausbildung mit dem harten Berufsalltag nicht vergleichbar sei und deshalb eine Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB verlangen.

Zudem kann der Arbeitgeber Azubis nur einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Der liegt schon dadurch vor, dass der Übergang des Auszubildenden in eine Anschlussbeschäftigung so erleichtert wird.

Ob Sie sich darauf einlassen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Grundsätzlich aber macht es sich im Lebenslauf immer gut, wenn man von seinem Ausbildungsbetrieb oder nach der Probezeit übernommen wird. Künftigen Arbeitgebern signalisiert das, dass der Bewerber sich als wertvoller Mitarbeiter entpuppt und bewährt hat.


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Übernahmegespräch Tipps: Feedbackgespräch erfolgreich führen

Generell gilt: Erscheinen Sie zum Übernahmegespräch stets professionell gekleidet – so wie Sie später auch zur Arbeit auftreten würden. Das ist nicht nur ein Zeichen von Respekt, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit für das Gehaltsgespräch. Ansonsten empfehlen wir folgende Schritte zur Vorbereitung:

  1. Informationen sammeln

    Erkundigen Sie sich subtil im Vorfeld über Ihre Chancen auf eine Übernahme. Vielleicht ist das Gespräch die letzte Gelegenheit, aus der Masse herauszustechen.

  2. Chance nutzen

    Begreifen Sie das Übernahmegespräch als Weg, eventuelle Vorurteile oder frühere Fehler auszugleichen. Dokumentieren Sie Ihre positive Entwicklung, die Lerneffekte und bisherigen Erfolge.

  3. Gegenargumente einkalkulieren

    Überlegen Sie sich, wie Sie auf mögliche Einwände oder Kritik reagieren. Bloß keine Ausreden finden! Kritik immer bereitwillig anhören und Lernwillen zeigen.

  4. Probleme lösen

    Überlegen Sie sich vor dem Gespräch, mit welchen Problemen das Unternehmen aktuell zu kämpfen hat und welchen Beitrag Sie zur Lösung beitragen können. Zeigen Sie, dass Sie für den weiteren Unternehmenserfolg weitgehend unverzichtbar sind.

  5. Vereinbarungen treffen

    Versuchen Sie alle wichtigen Ergebnisse des Gesprächs schriftlich zu fixieren. Mündliche Zusagen ohne Zeugen sind nicht verbindlich. Daher unbedingt ein Protokoll anfertigen und von beiden unterschreiben lassen.

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Versehentliche Übernahme: Was ist das?

Für Arbeitgeber gibt es nach der Ausbildung eine arbeitsrechtliche Falle beziehungsweise für Ex-Azubis eine Chance: Wird der Auszubildenden nach Bestehen seiner Abschlussprüfung weiterbeschäftigt – und sei es nur für eine Stunde -, begründet dies einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Für Juristen stellt sich das so dar: Weil der Betrieb „nicht verhindert“ hat, dass der ehemalige Azubi nach der Prüfung für ihn weiterarbeitet, zeigt er durch sein Handeln an, dass er ihn weiterbeschäftigen „will“ – selbst wenn das eigentlich ein Versehen war.

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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