Gesetzliche Rentenversicherung: Höhe, Steuer, Pflicht

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das zentrale System der Altersvorsorge in Deutschland. Sie basiert auf Solidarität zwischen den Generationen und wird mehrheitlich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie staatliche Zuschüsse finanziert. Was Sie über Höhe, Steuer und Pflichten wissen müssen…

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Gesetzliche Rentenversicherung – einfach erklärt

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das wichtigste System zur sozialen Sicherung im Alter in Deutschland. Sie schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbstständige vor den finanziellen Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und der Altersarmut.

Dabei handelt es sich überwiegend um eine Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer. Eine freiwillige Versicherung ist aber ebenfalls möglich. Die Leistungen umfassen die klassische Altersrenten sowie Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten (z.B. Witwen- und Waisenrente) sowie medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.

Die GRV unterscheidet sich jedoch deutlich von der „Pension“ für Beamte, die in der Regel deutlich höher ausfällt.

Verwaltung und Organisation

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, unter staatlicher Aufsicht. Versicherte, Rentner und Arbeitgeber wählen alle 6 Jahre ihre Vertreter in die Selbstverwaltungsgremien.

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Gesetzliche Rentenversicherung – Höhe

Die GRV wird im Umlageverfahren finanziert. Bedeutet: Die Beiträge der aktuellen Beitragszahler werden an die derzeitigen Rentner ausgezahlt (sog. Generationenvertrag). Gleichzeitig erwerben Versicherte durch ihre heutigen Beitragszahlungen Rentenansprüche für die eigene Zukunft.

  • Beitragssatz Höhe

    18,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand: 2025) – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je 9,3 Prozent) getragen.

  • Beitragsbemessungsgrenze

    Diese liegt bei 7.300 Euro monatlich (alte Bundesländer); 7.100 Euro (neue Bundesländer). Bedeutet: Mit einem Jahresgehalt von über 87.600 Euro (West, bzw. 85.200 € Ost) müssen Sie bei allem, was drüber liegt, keine Beiträge zahlen.

  • Besonderheiten

    Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit werden in gewissem Umfang bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Bundeszuschüsse decken etwa 30 Prozent der Ausgaben, insbesondere für sogenannte versicherungsfremde Leistungen.

Insgesamt richtet sich die Rentenhöhe nach den im Versicherungsverlauf erworbenen Entgeltpunkten, die die Höhe und Dauer der Einzahlungen widerspiegeln. Jährlich wird die Rente zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst. Ein gesetzlich festgelegtes Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens soll dabei nicht unterschritten werden.

Anspruch und Leistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt unterschiedliche Leistungsarten:

  • Altersrente
    Die Hauptleistung (= Rente) ist abhängig von der Dauer und Höhe der Beitragszahlungen.
  • Erwerbsminderungsrente
    Bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung der Erwerbsfähigkeit erhalten Betroffene diese Leistung.
  • Hinterbliebenenrente
    Sie ist gedacht für Witwen, Witwer, Waisen, wird aber auch als Erziehungsrente gewährt.
  • Leistungen zur Teilhabe
    Hierbei beziehen die Betroffenen bezahlte medizinische Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft.

Voraussetzungen für die gesetzliche Rente

Um die gesetzliche Rente zu beziehen, müssen bestimmte Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) erfüllt sein bzw. eine Altersgrenze (sog. Regelaltersgrenze) zum Renteneintritt erreicht sein. Diese wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss wiederum der Nachweis einer gesundheitlichen Einschränkung erbracht werden.

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Wie hoch fällt meine Rente aus?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach der Lohnhöhe und den Beitragsjahren. Wenn Sie früher in Rente gehen oder nur ein geringes Einkommen hatten, fällt auch die Rente kleiner aus.

Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente liegt in Deutschland bei rund 1.100 Euro im Monat, wobei Männer im Durchschnitt 1.348 Euro und Frauen 908 Euro beziehen. Zur Berechnung der Rente bietet die Deutsche Rentenversicherung einen kostenlosen Rentenrechner an.

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Wann lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen sich in mehreren Situationen – insbesondere für Personen, die nicht pflichtversichert sind: Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen oder Hausmänner sowie Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.

Die wichtigsten Fälle, in denen sich freiwillige Einzahlungen auszahlen, sind:

    1. Erwerb eines Rentenanspruchs

  • Wer nicht genug Pflichtbeitragszeiten (mindestens 5 Jahre) für eine Altersrente erreicht, kann durch freiwillige Beiträge die Wartezeit erfüllen und so überhaupt einen Rentenanspruch erwerben.
  • Die als zusätzliche Rentenvorsorge lohnt sich ebenfalls für Personen, die z.B. nur Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, aber keine weiteren Beitragsjahre haben.
  • 2. Erhöhung der späteren Rente

  • Jede freiwillige Einzahlung erhöht die spätere monatliche Rente. Der Effekt ist umso größer, je mehr und je länger eingezahlt wird.
  • Auch Einmalzahlungen (z.B. aus einer Erbschaft oder Abfindung) sind möglich, um gezielt die Rente zu steigern.
  • 3. Lücken im Versicherungsverlauf schließen

  • Wer nicht durchgehend versichert war (z.B. durch Auslandsaufenthalte, Selbstständigkeit oder längere Auszeiten), kann mit freiwilligen Beiträgen Beitragslücken schließen und damit Rentenansprüche sichern oder erhöhen.
  • 4. Absicherung von Hinterbliebenen

  • Freiwillige Beiträge sichern nicht nur die eigene Altersrente, sondern auch Ansprüche auf Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder.
  • 5. Selbstständige und Freiberufler

  • Für Selbstständige, die nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, kann die freiwillige Versicherung eine Basisabsicherung gegen Altersarmut und für den Todesfall bieten.
  • 6. Steuerliche Vorteile

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind bis zu bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar, was die Attraktivität zusätzlicher Einzahlungen erhöht.
  • 7. Vorzeitige Rente ohne Abschläge

  • Wer über 50 Jahre alt ist und vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen möchte (siehe: Frührente), kann durch gezielte freiwillige Einzahlungen fehlende Beitragsjahre ausgleichen.

Laut Experten hat man die eingezahlten Beiträge oft schon nach rund 20 Jahren Rentenbezug wieder heraus – häufig sogar früher, wenn Steuervorteile und Rentenerhöhungen berücksichtigt werden. Die Bundesregierung erwartet zudem in den kommenden Jahren regelmäßige Rentenerhöhungen, von denen auch freiwillige Einzahler profitieren.

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Gesetzliche Rentenversicherung – Steuer

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Seit 2023 können Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Rentenbeiträge vollständig zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge an berufsständische Versorgungswerke und Basisrentenverträge (sog. Rürup-Rente).

Die steuerliche Absetzbarkeit gilt jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 25.639 Euro für Ledige bzw. 51.278 Euro für Verheiratete (Stand: 2022).

Besteuerung der Rente im Alter

Die gesetzliche Rente wird allerdings nach dem „Prinzip der nachgelagerten Besteuerung“ später wieder besteuert. Während der Erwerbsphase sind die Beiträge steuerlich absetzbar – dafür werden die Rentenzahlungen im Ruhestand als Einkommen versteuert.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt schrittweise an: Aktuell sind 83,5 Prozent der Rente steuerpflichtig, 16,5 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird als fester Euro-Betrag zu Rentenbeginn festgelegt und bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert.

Ab 2040 müssen Neurentner ihre Rente vollständig versteuern. Bedeutet: Dann sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt jedoch vom Gesamteinkommen und dem jährlichen Grundfreibetrag ab. Liegt die Rente unter dem Grundfreibetrag (Ledige: 12.096 €; Verheiratete: 24.192 €), fällt keine Steuer an. Das Finanzamt erhält die Rentendaten automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, eine Steuererklärung (Anlage R) ist aber trotzdem erforderlich.

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Ab wann kann ich in Rente gehen?

Das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente hängt vom Geburtsjahrgang und der jeweiligen Rentenart ab. Dabei steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre an (siehe Tabelle). Die Rente beginnt jeweils im Monat nach Erreichen dieser Altersgrenze.

Renteneintritt Tabelle & Ruhestand

Geburtsjahr

Beginn des Ruhestands

1946 65 Jahre
1947 65 Jahre + 1 Monate
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
1964 67 Jahre

Für alle nach 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie könnte allerdings in den kommenden Jahren auf 70 Jahre ansteigen.

Vorzeitiger Renteneintritt?

Besonders langjährig Versicherte können abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre eingezahlt haben. Das Eintrittsalter steigt auch hier stufenweise an (für Jahrgänge 1960/1961 zwischen 64 Jahren und 4-6 Monaten).

Wer mindestens 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, für den ist auch die Rente mit 63 möglich, allerdings mit Abschlägen auf die Rentenhöhe!


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